Stand: § 3 (1) BauGB / § 4 (1) BauGB - Stadt Hörstel
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2. das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung so früh wie möglich bei allen behördlichen<br />
Entscheidungen über die Zulässigkeit berücksichtigt wird.<br />
Bundesimmissionsschutzgesetz inkl. Verordnungen:<br />
Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre<br />
sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädigenden Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie<br />
Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und<br />
Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme,<br />
Strahlen und ähnliche Erscheinungen).<br />
TA Lärm:<br />
Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch<br />
Geräusche sowie deren Vorsorge.<br />
DIN 18005:<br />
Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender<br />
Schallschutz notwendig.<br />
Die genannten Ziele werden nachfolgend in der Bewertung der Umweltauswirkungen sowie der<br />
Festlegung der Umweltschutzmaßnahmen berücksichtigt.<br />
Beschreibung der Umwelt<br />
Menschen, betroffene Bevölkerung<br />
Innerhalb des Planbereiches ist ein Schiffsausrüsterbetrieb (Bunkerstation, Lädchen/Bistro,<br />
Betriebsleiterwohnung) vorhanden. Westlich grenzt gewerbliche Nutzung und eine Reithalle an.<br />
Im betreffenden Kanalabschnitt befindet sich die Liegestelle Bergeshövede. Das nächste<br />
Wohnhaus im Außenbereich ist in einem Abstand von rd. 60 m südöstlich des<br />
Verfahrensbereiches gelegen. Auf den Planbereich wirken Geruchs- und Geräuschbelastungen<br />
ein.<br />
Landschaft, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Artenschutz<br />
Der Planbereich befindet sich nordwestlich der Ortslage von Riesenbeck und umfasst<br />
landwirtschaftliche Nutzflächen sowie das Grundstück eines Schiffsausrüsterbetriebes. Im<br />
Nordosten wird das Plangebiet vom Dortmund-Ems-Kanal, im Südosten durch eine 10 KV-<br />
Freileitung, im Südwesten von der Straße Kanalstraße und im Nordwesten durch ein<br />
angrenzendes Gewerbegebiet mit Reithalle begrenzt.<br />
Angrenzende Nutzungen im Umfeld sind Acker- und Grünlandflächen mit einzelnen<br />
Gehölzstrukturen sowie Gewerbeflächen.<br />
Das Plangebiet liegt im vorgesehenen Geltungsbereich des Landschaftsplanes LP-Nr. 6<br />
„Ibbenbüren-Süd / <strong>Hörstel</strong>-Süd“, für den bisher lediglich ein Aufstellungsbeschluss gefasst<br />
wurde.<br />
Naturräumlich liegt das Gelände in der Untereinheit 535.33 „Ibbenbürener Senke“ in der<br />
Haupteinheit 535 „Osnabrücker Hügelland“. Die hier verbreiteten geologischen Ablagerungen<br />
sind Sande und Lehme. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen werden überwiegend als<br />
Grünland z.T. auch ackerbaulich genutzt.<br />
Südwestlich des Plangebietes ist ein geschütztes Biotop nach <strong>§</strong> 62 Landesgesetz (GB-3711-<br />
214) gelegen. Das Biotop besteht aus Röhrichten, natürlich oder naturnah sowie unverbaute<br />
stehende Binnengewässer sowie aus Bruch- und Sumpfwäldern. In einem Entwurf der<br />
Bezirksregierung Münster – Höhere Landschaftsbehörde, zur Ausweisung des Gebietes