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Stand: § 3 (1) BauGB / § 4 (1) BauGB - Stadt Hörstel

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2. das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung so früh wie möglich bei allen behördlichen<br />

Entscheidungen über die Zulässigkeit berücksichtigt wird.<br />

Bundesimmissionsschutzgesetz inkl. Verordnungen:<br />

Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre<br />

sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädigenden Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie<br />

Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und<br />

Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme,<br />

Strahlen und ähnliche Erscheinungen).<br />

TA Lärm:<br />

Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch<br />

Geräusche sowie deren Vorsorge.<br />

DIN 18005:<br />

Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender<br />

Schallschutz notwendig.<br />

Die genannten Ziele werden nachfolgend in der Bewertung der Umweltauswirkungen sowie der<br />

Festlegung der Umweltschutzmaßnahmen berücksichtigt.<br />

Beschreibung der Umwelt<br />

Menschen, betroffene Bevölkerung<br />

Innerhalb des Planbereiches ist ein Schiffsausrüsterbetrieb (Bunkerstation, Lädchen/Bistro,<br />

Betriebsleiterwohnung) vorhanden. Westlich grenzt gewerbliche Nutzung und eine Reithalle an.<br />

Im betreffenden Kanalabschnitt befindet sich die Liegestelle Bergeshövede. Das nächste<br />

Wohnhaus im Außenbereich ist in einem Abstand von rd. 60 m südöstlich des<br />

Verfahrensbereiches gelegen. Auf den Planbereich wirken Geruchs- und Geräuschbelastungen<br />

ein.<br />

Landschaft, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Artenschutz<br />

Der Planbereich befindet sich nordwestlich der Ortslage von Riesenbeck und umfasst<br />

landwirtschaftliche Nutzflächen sowie das Grundstück eines Schiffsausrüsterbetriebes. Im<br />

Nordosten wird das Plangebiet vom Dortmund-Ems-Kanal, im Südosten durch eine 10 KV-<br />

Freileitung, im Südwesten von der Straße Kanalstraße und im Nordwesten durch ein<br />

angrenzendes Gewerbegebiet mit Reithalle begrenzt.<br />

Angrenzende Nutzungen im Umfeld sind Acker- und Grünlandflächen mit einzelnen<br />

Gehölzstrukturen sowie Gewerbeflächen.<br />

Das Plangebiet liegt im vorgesehenen Geltungsbereich des Landschaftsplanes LP-Nr. 6<br />

„Ibbenbüren-Süd / <strong>Hörstel</strong>-Süd“, für den bisher lediglich ein Aufstellungsbeschluss gefasst<br />

wurde.<br />

Naturräumlich liegt das Gelände in der Untereinheit 535.33 „Ibbenbürener Senke“ in der<br />

Haupteinheit 535 „Osnabrücker Hügelland“. Die hier verbreiteten geologischen Ablagerungen<br />

sind Sande und Lehme. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen werden überwiegend als<br />

Grünland z.T. auch ackerbaulich genutzt.<br />

Südwestlich des Plangebietes ist ein geschütztes Biotop nach <strong>§</strong> 62 Landesgesetz (GB-3711-<br />

214) gelegen. Das Biotop besteht aus Röhrichten, natürlich oder naturnah sowie unverbaute<br />

stehende Binnengewässer sowie aus Bruch- und Sumpfwäldern. In einem Entwurf der<br />

Bezirksregierung Münster – Höhere Landschaftsbehörde, zur Ausweisung des Gebietes

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