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Stand: § 3 (1) BauGB / § 4 (1) BauGB - Stadt Hörstel

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2<br />

I. Begründung<br />

Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong> hat am 15.05.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106<br />

"Ferienhausgebiet Kanalstraße" beschlossen.<br />

Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgesetzt und<br />

zudem der nachfolgenden zeichnerischen Darstellung zu entnehmen.<br />

Einordnung in übergeordnete Planungen<br />

3711-04, 3711-10<br />

Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Münster ist der Planbereich als Agrarbereich und<br />

Bereich für den Schutz der Landschaft dargestellt.<br />

In der geplanten Fortschreibung zum Regionalplan für den Regierungsbezirk Münster ist der<br />

Verfahrensbereich als Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich mit der Freiraumfunktion Schutz<br />

der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung dargestellt.<br />

Gemäß Landesentwicklungsplan LEP IV ist der Planbereich der Lärmschutzzone „C“ des<br />

Militärflugplatzes Hopsten zuzuordnen, in der langfristig von einer Lärmbelastung zwischen

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