Stand: § 3 (1) BauGB / § 4 (1) BauGB - Stadt Hörstel
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I. Begründung<br />
Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich<br />
Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Hörstel</strong> hat am 15.05.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106<br />
"Ferienhausgebiet Kanalstraße" beschlossen.<br />
Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgesetzt und<br />
zudem der nachfolgenden zeichnerischen Darstellung zu entnehmen.<br />
Einordnung in übergeordnete Planungen<br />
3711-04, 3711-10<br />
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Münster ist der Planbereich als Agrarbereich und<br />
Bereich für den Schutz der Landschaft dargestellt.<br />
In der geplanten Fortschreibung zum Regionalplan für den Regierungsbezirk Münster ist der<br />
Verfahrensbereich als Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich mit der Freiraumfunktion Schutz<br />
der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung dargestellt.<br />
Gemäß Landesentwicklungsplan LEP IV ist der Planbereich der Lärmschutzzone „C“ des<br />
Militärflugplatzes Hopsten zuzuordnen, in der langfristig von einer Lärmbelastung zwischen