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Stand: § 3 (1) BauGB / § 4 (1) BauGB - Stadt Hörstel

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maximalen Grundflächenzahl von 0,2 und einer maximal zulässigen Gebäude- bzw. Traufhöhe<br />

festgesetzt.<br />

Dabei soll besonders mit der Begrenzung der Gebäude- und Traufhöhe erreicht werden, dass<br />

die Baukörper sich harmonisch in die natürliche Umgebung einfügen. Gleichzeitig kann mit der<br />

vorgegebenen Höhenbegrenzung die Wirkung auf die Landschaft weitgehend gering gehalten<br />

werden.<br />

Um eine landschaftsgerechte Einbindung des Ferienhausgebietes zu erreichen wird ein 5 m<br />

breites Pflanzgebot entlang der östlichen und südlichen Plangebietsgrenze in den<br />

Bebauungsplan aufgenommen.<br />

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt wie bisher über die Kanalstraße; dabei wird das<br />

Ferienhausgebiet über die nordwestlich angrenzende Wegeparzelle (Flurstück 82) außerhalb<br />

des im Plan festgesetzten Pflanzgebotes angebunden.<br />

Sonstige Planungsinhalte<br />

Natur und Landschaft<br />

Der Planbereich befindet sich nordwestlich der Ortslage von Riesenbeck und umfasst<br />

landwirtschaftliche Nutzflächen sowie das Grundstück eines Schiffsausrüsterbetriebes. Im<br />

Nordosten wird das Plangebiet vom Dortmund-Ems-Kanal, im Südosten durch eine 10 KV-<br />

Freileitung, im Südwesten von der Straße Kanalstraße und im Nordwesten durch ein<br />

angrenzendes Gewerbegebiet mit Reithalle begrenzt. Angrenzende Nutzungen im Umfeld sind<br />

Acker- und Grünlandflächen mit einzelnen Gehölzstrukturen sowie Gewerbeflächen.<br />

Südwestlich des Plangebietes ist ein geschütztes Biotop nach <strong>§</strong> 62 Landesgesetz (GB-3711-<br />

214) gelegen. Das Biotop besteht aus Röhrichten, natürlich oder naturnah sowie unverbaute<br />

stehende Binnengewässer sowie aus Bruch- und Sumpfwäldern. In einem Entwurf der<br />

Bezirksregierung Münster – Höhere Landschaftsbehörde, zur Ausweisung des Gebietes<br />

„Beermanns Venneken“ als Naturschutzgebiet, wird neben zwei westlich angrenzenden<br />

Teilbereichen die geschützte Biotopfläche als künftiges Naturschutzgebiet ausgewiesen.<br />

Der Verfahrensbereich sowie das geschützte Biotop aus dem Biotopkataster des LANUV<br />

(Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz) sind Teil der Biotopverbundfläche VB-<br />

MS-3711-005 mit regionaler Bedeutung. Nördlich des Dortmund-Ems-Kanals befindet sich eine<br />

Biotopverbundfläche VB-MS-3711-003 mit landesweiter Bedeutung.<br />

Aufgrund der geringen Artenvielfalt, ohne Vorkommen seltener oder geschützter Arten und der<br />

im und an den Planbereich angrenzenden vorhandenen Nutzungen (Schiffsausrüsterbetrieb,<br />

Reithalle, Mineralölhandel, intensive landwirtschaftliche Nutzung) hat das Plangebiet nur eine<br />

geringe Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere.<br />

Mit der geplanten baulichen Nutzung der bisher landwirtschaftlichen Flächen wird ein Eingriff in<br />

Natur und Landschaft, insbesondere durch die Versiegelung bisher landwirtschaftlich genutzter<br />

Flächen, hervorgerufen. Dieser Eingriff wird sowohl innerhalb als auch außerhalb des<br />

Planbereiches durch Neuanpflanzungen auf betriebseigenen Flächen des Vorhabenträgers<br />

ausgeglichen.<br />

Immissionsschutz<br />

Auf den Planbereich wirken Geruchs- und Geräuschbelastungen ein, die nachstehend näher<br />

beschrieben und zudem gutachterlich untersucht worden sind.

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