Stand: § 3 (1) BauGB / § 4 (1) BauGB - Stadt Hörstel
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maximalen Grundflächenzahl von 0,2 und einer maximal zulässigen Gebäude- bzw. Traufhöhe<br />
festgesetzt.<br />
Dabei soll besonders mit der Begrenzung der Gebäude- und Traufhöhe erreicht werden, dass<br />
die Baukörper sich harmonisch in die natürliche Umgebung einfügen. Gleichzeitig kann mit der<br />
vorgegebenen Höhenbegrenzung die Wirkung auf die Landschaft weitgehend gering gehalten<br />
werden.<br />
Um eine landschaftsgerechte Einbindung des Ferienhausgebietes zu erreichen wird ein 5 m<br />
breites Pflanzgebot entlang der östlichen und südlichen Plangebietsgrenze in den<br />
Bebauungsplan aufgenommen.<br />
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt wie bisher über die Kanalstraße; dabei wird das<br />
Ferienhausgebiet über die nordwestlich angrenzende Wegeparzelle (Flurstück 82) außerhalb<br />
des im Plan festgesetzten Pflanzgebotes angebunden.<br />
Sonstige Planungsinhalte<br />
Natur und Landschaft<br />
Der Planbereich befindet sich nordwestlich der Ortslage von Riesenbeck und umfasst<br />
landwirtschaftliche Nutzflächen sowie das Grundstück eines Schiffsausrüsterbetriebes. Im<br />
Nordosten wird das Plangebiet vom Dortmund-Ems-Kanal, im Südosten durch eine 10 KV-<br />
Freileitung, im Südwesten von der Straße Kanalstraße und im Nordwesten durch ein<br />
angrenzendes Gewerbegebiet mit Reithalle begrenzt. Angrenzende Nutzungen im Umfeld sind<br />
Acker- und Grünlandflächen mit einzelnen Gehölzstrukturen sowie Gewerbeflächen.<br />
Südwestlich des Plangebietes ist ein geschütztes Biotop nach <strong>§</strong> 62 Landesgesetz (GB-3711-<br />
214) gelegen. Das Biotop besteht aus Röhrichten, natürlich oder naturnah sowie unverbaute<br />
stehende Binnengewässer sowie aus Bruch- und Sumpfwäldern. In einem Entwurf der<br />
Bezirksregierung Münster – Höhere Landschaftsbehörde, zur Ausweisung des Gebietes<br />
„Beermanns Venneken“ als Naturschutzgebiet, wird neben zwei westlich angrenzenden<br />
Teilbereichen die geschützte Biotopfläche als künftiges Naturschutzgebiet ausgewiesen.<br />
Der Verfahrensbereich sowie das geschützte Biotop aus dem Biotopkataster des LANUV<br />
(Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz) sind Teil der Biotopverbundfläche VB-<br />
MS-3711-005 mit regionaler Bedeutung. Nördlich des Dortmund-Ems-Kanals befindet sich eine<br />
Biotopverbundfläche VB-MS-3711-003 mit landesweiter Bedeutung.<br />
Aufgrund der geringen Artenvielfalt, ohne Vorkommen seltener oder geschützter Arten und der<br />
im und an den Planbereich angrenzenden vorhandenen Nutzungen (Schiffsausrüsterbetrieb,<br />
Reithalle, Mineralölhandel, intensive landwirtschaftliche Nutzung) hat das Plangebiet nur eine<br />
geringe Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere.<br />
Mit der geplanten baulichen Nutzung der bisher landwirtschaftlichen Flächen wird ein Eingriff in<br />
Natur und Landschaft, insbesondere durch die Versiegelung bisher landwirtschaftlich genutzter<br />
Flächen, hervorgerufen. Dieser Eingriff wird sowohl innerhalb als auch außerhalb des<br />
Planbereiches durch Neuanpflanzungen auf betriebseigenen Flächen des Vorhabenträgers<br />
ausgeglichen.<br />
Immissionsschutz<br />
Auf den Planbereich wirken Geruchs- und Geräuschbelastungen ein, die nachstehend näher<br />
beschrieben und zudem gutachterlich untersucht worden sind.