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Stand: § 3 (1) BauGB / § 4 (1) BauGB - Stadt Hörstel

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Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der planbedingten<br />

erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring)<br />

Das Monitoring dient der Überwachung der umweltrelevanten Auswirkungen der Bauleitplanung.<br />

Insbesondere soll es ein frühzeitiges Erkennen unvorhergesehener nachteiliger Auswirkungen<br />

ermöglichen, um geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können.<br />

Die umweltrelevanten Auswirkungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Modernisierung<br />

und Umbau eines vorhandenen Schiffsausrüsterbetriebes sowie die geringfügige<br />

Inanspruchnahme von intensiv genutzten Ackerflächen für die Errichtung von<br />

Ferienwohnungen. Diese Eingriffe werden durch Maßnahmen gemäß der Eingriffsregelung<br />

durch Neuanpflanzungen ausgeglichen.<br />

Die grundsätzliche Vereinbarkeit des geplanten Ferienhausgebietes mit der<br />

Umgebungsnutzung ist mit der Geruchsimmissionsprognose Projekt Nr. G-3859-02 vom<br />

17.07.2013 und der Stellungnahme zur Beurteilung der Geräuschsituation Projekt Nr. L-3946-01<br />

vom 30.09.2013, erstellt vom Ing.-Büro Richters und Hüls, Ahaus festgestellt worden. Dies setzt<br />

voraus, dass die Pumpe zur Schiffsbetankung mit einem vorhandenen Schallleistungspegel von<br />

LWA = 97,7 dB (A) auf LWA = 88 dB (A) gemindert wird.<br />

Die Umsetzung der Planung erfolgt durch vertragliche Vereinbarungen zwischen der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Hörstel</strong> und dem Vorhabenträger sowie Auflagen in der baurechtlichen Genehmigung; dabei<br />

werden detaillierte Auflagen unter Beteiligung der Umweltschutzbehörden (Immissionsschutz,<br />

Arbeitsschutz etc.) in den Genehmigungsbescheid aufgenommen.<br />

Darüber hinaus wird auf die Informationspflicht der Umweltbehörden verwiesen, sollten durch<br />

diese unvorhergesehene Umweltauswirkungen festgestellt werden.<br />

Zusammenfassung<br />

Das Plangebiet weist aufgrund seiner Lage Besonderheiten auf:<br />

- Mit der Planung werden die Voraussetzungen zur <strong>Stand</strong>ortsicherung eines Schiffsausrüsterbetriebes<br />

im Zusammenhang mit dem Neubau von Ferienwohnungen<br />

geschaffen.<br />

- Durch die günstige Lage zwischen Riesenbeck und Bevergern am Dortmund-Ems-Kanal<br />

vor der Kulisse des Teutoburger Waldes kann das „Nasse Dreieck“ als Ausgangspunkt<br />

für unterschiedlichste Freizeit- und Tourismusaktivitäten genutzt werden. Die geplante<br />

Entwicklung von Ferienwohnungen dient dem Ziel den Tourismus im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Hörstel</strong><br />

zu fördern; dabei kommt dem <strong>Stand</strong>ort am „Nassen Dreieck“ eine besondere Bedeutung<br />

zu, da aufgrund der aufgezeigten Lage an den Schifffahrtsstraßen etc. ein<br />

unverwechselbares Alleinstellungsmerkmal gegeben ist.<br />

- Den Ferienhausgebieten gegenüber gelten regulär Schutzansprüche in Bezug auf<br />

Geruchs- und Geräuschbelastungen vergleichbar einem Wohngebiet. Wegen der Lage<br />

(DEK/Dortmund-Ems-Kanal, angrenzendes Gewerbegebiet mit Bunkerstation,<br />

Lädchen/Bistro, Reithalle, Mineralölhandel, Landwirtschaft etc.) ist für das dieser<br />

Planung zugrunde liegende Sondergebiet Ferienhäuser ein geringerer Schutzanspruch<br />

maßgebend, zumal die nordwestlich angrenzende Pferdehaltung als Nutzung für das<br />

Ferienhausgebiet gedacht ist; gleichzeitig stellt diese Pferdehaltung auch die<br />

maßgebliche Geruchsquelle für das Ferienhausgebiet dar. Die Schallquellen

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