19.09.2013 - Stadt Pappenheim
19.09.2013 - Stadt Pappenheim
19.09.2013 - Stadt Pappenheim
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Niederschrift<br />
Seite __1___<br />
über die ______10._____________________ Sitzung des<br />
<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong>______________<br />
am 19.09.13 _________________ in _________ <strong>Pappenheim</strong> ______________________<br />
um 18.00 _______Uhr Sitzungsraum: Sitzungssaal des Rathauses__________<br />
Ende 22.05 _______Uhr<br />
Sämtliche 17 ______________________ Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong>___________<br />
waren ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Vorsitzender war:<br />
1. Bürgermeister Sinn<br />
Schriftführer war: Frau Jakob<br />
Anwesend waren:<br />
1. Bgm. Sinn<br />
2. Bgm. Obernöder<br />
StR Deffner (ab 18.40 Uhr )<br />
StR Geißelmeyer (ab 18.50 Uhr )<br />
StR Gronauer<br />
StR Halbmeyer<br />
StR Hönig<br />
StR Hüttinger<br />
StR Kreißl<br />
StR Otters<br />
StRin Pappler<br />
StR Rusam<br />
StRin Seuberth<br />
StR Wufka (ab 18.25 Uhr )<br />
OS Pfister<br />
Zum nichtöffentlichen Teil der Niederschrift<br />
- lt. Geschäftsordnung vom 08.05.08 -<br />
1. Wegfall der Geheimhaltungsgründe<br />
festgestellt für die Tagesordnungspunkte<br />
Nr. .......................................................<br />
2. Kopie nur des Beschlusses zu TOP-Nr.<br />
.......................................................<br />
an die Presse weitergegeben.<br />
<strong>Pappenheim</strong>, den .......................<br />
STADT PAPPENHEIM<br />
Uwe Sinn<br />
1. Bürgermeister<br />
Außerdem waren anwesend<br />
18 Zuhörer, Hr. Faber ALE (TOP 06), Hr. Vulpius VNI (TOP 08e, 9b, 6a, 4)<br />
Entschuldigt abwesend waren<br />
3. Bgm. Marowsky, StRin Böhnlein, StR Reitlinger<br />
_________________________________________________________________________<br />
Unentschuldigt abwesend waren<br />
./.<br />
Beschlussfähigkeit war gegeben<br />
war nicht gegeben
Tagesordnung Seite 2<br />
Die Sitzung war öffentlich Punkte 4, 1-3, 5-7 nichtöffentlichPunkte 8, 9b, 6a-c, 8-10<br />
Lfd-Nr. Sachverhalt Abstimm.-Ergebnis<br />
ÖFFENTLICH<br />
04 Straßensanierung:<br />
Antrag von 2. Bgm. Obernöder auf Sanierung der GV Straße Übermatzhofen - Haardt<br />
01 Bauanträge:<br />
a) BA 37/2013 – Veitengruber Wilfried, Neudorf – Bau eines Imkerhauses im Außenbereich bei<br />
Neudorf<br />
b) BA 38/2013 - Veitengruber Wilfried– Umbau eines Wohngebäudes mit Stallbereich zu einem<br />
Ferienhaus<br />
02 Bauleitplanung:<br />
a) 6. Änderung des Flächennutzungsplanes: Feststellungsbeschluss zur öffentlichen Auslegung<br />
b) 7. Änderung des Flächennutzungsplanes: Feststellungsbeschluss zur öffentlichen Auslegung<br />
03 Wahlrecht:<br />
Antrag von 2. Bgm. Obernöder auf Aufhebung des Beschlusses vom 17.03.05 (Wohnsitz des 1.<br />
Bgms.)<br />
05 Rechtsangelegenheiten:<br />
Änderung des Grundsatzbeschlusses zur Verlegung von priv. Versorgungsleitungen im öffentl.<br />
Grund der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong><br />
06 Dorferneuerung Bieswang 2<br />
a) Antrag von StR Hönig zur DE Bieswang/ Ochsenhart<br />
b) Erneute Beschlussfassung über den Dorferneuerungsplan<br />
c) Erneute Beschlussfassung zur Kostenvereinbarung der Planungskosten für Ochsenhart<br />
07 Baumaßnahmen:<br />
a) Asphaltierung der Radwegespur entlang der Bahnwegallee<br />
b) Anschluss des Feuerwehrhauses Neudorf an das Nahwärmenetz Neudorf
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Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />
Bgm. Sinn begrüßt alle Anwesenden.<br />
Bgm. Sinn bittet hier zunächst mit den Punkt 4 vorgezogen zu behandeln, da<br />
Ing. Vulpius hierzu referieren soll.<br />
ÖFFENTLICH<br />
04 Straßensanierung:<br />
Antrag von 2. Bgm. Obernöder auf Sanierung der GV Straße Übermatzhofen<br />
- Haardt<br />
Bgm. Sinn verliest die Beschlussvorlage.<br />
- Beginn der Beschlussvorlage -<br />
2. Bürgermeister Obernöder hat am 09.09.2013 (Eingang beim 1. Bürgermeister<br />
am gleichen Tag) einen schriftlichen Antrag bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> eingereicht,<br />
wonach er seinen in der Sitzung vom 27.06.2013 gestellten mündlichen<br />
Antrag wiederholt, die GV-Straße Übermatzhofen - Langenaltheimer<br />
Haardt noch im Jahr 2013 mit den hierfür noch vorhandenen Haushaltsmitteln<br />
zu sanieren. Er beantragt weiterhin die Behandlung in der nächsten Sitzung des<br />
<strong>Stadt</strong>rates (09.09.2013). Weiter führt der Antragsteller aus, dass bei einer gemeinsamen<br />
Vergabe (also mit der Sanierung der GV-Straße Geislohe-Neudorf)<br />
Kosten eingespart werden können.<br />
Für die Sanierung von drei GV-Straßenabschnitten wurden im Haushalt 2013<br />
folgende Summen eingeplant:<br />
Geislohe-Neudorf und Bieswang-Hochholz: zusammen 180.000 Euro<br />
Übermatzhofen-Langenaltheimer Haardt:<br />
50.000 Euro<br />
Gesamtsumme also:<br />
230.000 Euro<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat hat den Auftrag für die Sanierung der GV-Straße Geislohe-Neudorf<br />
vergeben. Zwischenzeitlich wurde dieser Straßenabschnitt von der Firma Pusch-<br />
Bau (nach erfolgter Ausschreibung) saniert. Die Abnahme fand am 16.09.2013<br />
statt.<br />
Bisher wurden folgende Ausgaben getätigt:<br />
Sanierung Geislohe-Neudorf Rechnung Pusch-Bau (noch ungeprüft)<br />
sowie Honorar Ingenieur<br />
rd. 158.000 €<br />
Rechnung Fa. Müller (Baggerarbeiten, Probeschürfungen drei<br />
350 €<br />
Straßenabschnitte)<br />
Endsumme rd. 160.000 €<br />
Somit stehen gem. dieser aktuellen Zwischenrechnung noch ca. 70.000 Euro für<br />
die Sanierung von GV-Straßen im<br />
Haushalt zur Verfügung.<br />
- Ende der Beschlussvorlage -<br />
Herr Vulpius erklärt, dass sich die Kosten der GV-Straßensanierung Geislohe-<br />
Neudorf nach aktuellen Kostenstand auf 166.700,-- € belaufen. Somit liegt die<br />
tatsächlich angefallene Summe deutlich unter den veranschlagten Kosten. Es<br />
stehen noch ca. 70.000,-- € zur Verfügung. Wie Ing. Vulpius weiter erklärt, wäre<br />
die Fa. Pusch-Bau bereit, zu den gleichen Konditionen eine weitere Straße zu<br />
sanieren. Die Kosten für die Sanierung der GV-Straße Bieswang-Hochholz lägen<br />
bei ca. 125.000,-- €, für die Sanierung der GV-Straße Übermatzhofen-<br />
Langenaltheimer-Haardt würden ca. 40.000,-- € anfallen.<br />
Bgm. Sinn erklärt, dass am 06.06.13 durch das Ing.-Büro VNI eine Prioritätenliste<br />
erstellt wurde. Herr Vulpius erklärt hierzu, dass die GV-Straße Übermatzho-
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Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />
fen-Langenaltheimer-Haardt wenig frequentiert ist.<br />
Ein StR-Mitglied erklärt ergänzend, dass damals der GV-Straße Bieswang-<br />
Hochholz Priorität I vor der GV-Straße Übermatzhofen-Langenaltheimer-Haardt<br />
zugeordnet wurde. Damals wurde besprochen, beide Maßnahmen im Jahr 2014<br />
durchzuführen. Er plädiert daher dafür, dies auch so zu handhaben und beide<br />
Straßen im Jahr 2014 zu sanieren.<br />
Herr Vulpius bittet zu bedenken, dass momentan günstige Konditionen gelten,<br />
die voraussichtlich im Jahr 2014 nicht mehr gehalten werden können.<br />
Ein StR-Mitglied erklärt, dass damals die Haushaltssituation angespannt war<br />
und man sich damals auf die Umsetzung von nur einer Maßnahme einigte.<br />
Er erklärt, dass sich der Haushalt etwas entspannt hat und man die momentan<br />
gültigen günstigen Preise nutzten und eine Sanierung 2013 anstreben sollte.<br />
Dem pflichtet auch StR ....... bei und erklärt, dass durch die Kosteneinsparungen<br />
bei der GV-Straße Geislohe-Neudorf in eine der anderen Maßnahmen investiert<br />
werden könnte.<br />
Bgm. Sinn bittet um Mitteilung, ob Konsens besteht, dass beide Maßnahmen<br />
sowohl die GV-Straßensanierung Bieswang-Hochholz als auch Übermatzhofen-<br />
Langenaltheimer-Haardt an die Fa. Pusch-Bau zu den gleichen Konditionen vergeben<br />
werden.<br />
Herr Vulpius erklärt, dass dies grundsätzlich möglich ist. Die Fa. Pusch-Bau erklärte<br />
sich bereit, die Maßnahmen zu den gleichen Konditionen durchzuführen,<br />
jedoch bedarf es einer präzisen Absprache mit der Firma, die noch zu erfolgen<br />
hat.<br />
2. Bgm. Obernöder erklärt ergänzend zu seinem Antrag, dass für ihn der Zustand<br />
der Straße für die Sanierungsnotwendigkeit maßgeblich ist. Seiner Meinung<br />
nach befindet sich die GV-Straße Übermatzhofen-Langenaltheimer-Haardt<br />
in einem sehr schlechten Zustand, da eine Sanierung bereits seit einigen Jahren<br />
aufgeschoben wird.<br />
Ein StR-Mitglied erklärt, dass er die Idee der Vergabe von beiden Straßen an<br />
die Fa. Pusch-Bau zu den momentan gültigen günstigen Konditionen grundsätzlich<br />
für gut befindet, allerdings bemängelt er die hierdurch entstehende Bindung<br />
im Haushaltsjahr 2014. Er empfiehlt daher, keine entsprechenden Verpflichtungen<br />
für das noch bevorstehende Haushaltsjahr einzugehen.<br />
Ein StR-Mitglied erklärt, dass die Haushaltslage nach wie vor angespannt ist, da<br />
Gewerbesteuereinnahmen fehlen. Er bittet daher um Haushaltsdisziplin.<br />
Ein StR-Mitglied erklärt, dass die GV-Straßensanierung Übermatzhofen-<br />
Langenaltheimer-Haardt bereits seit 2005 im Gespräch ist und es sich lediglich<br />
um ein kurzes Teilstück mit einer Länge von 500 m handelt. Er bittet die Ratsmitglieder<br />
hier den grundsätzlichen Willen zu signalisieren, soweit der Wille<br />
nicht vorhanden ist, müsste dies entsprechend klar dargelegt werden.<br />
Bgm. Sinn plädiert die Sanierung beider Straßen zu den derzeit gültigen Konditionen<br />
an die Fa. Pusch-Bau zu vergeben und die Sanierung der GV-Straße<br />
Übermatzhofen-Langenaltheimer-Haardt noch in diesem Jahr in die Wege zu<br />
leiten. Er verweist auf die Problematik, dass im Jahr 2014 vermutlich mit höheren<br />
Preisen zu rechnen ist und sich auch die Fixkosten entsprechend erhöhen<br />
werden, soweit nur eine Straße saniert wird.<br />
Ein StR-Mitglied widerspricht dem und empfiehlt nur lediglich die Sanierung der<br />
GV-Straße Übermatzhofen-Langenaltheimer-Haardt zu vergeben, da sonst eine<br />
zu starke Bindung für das Haushaltsjahr 2014 entsteht.<br />
Ein StR-Mitglied schlägt vor, die Vergabe unter dem Vorbehalt der Etatisierung<br />
zu stellen.<br />
Ein StR-Mitglied bittet zu bedenken, dass lediglich die Sanierung der GV-Straße<br />
Übermatzhofen-Langenaltheimer-Haardt Teil seines Antrags war. Zur Sanierung
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Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />
der GV-Straße Bieswang-Hochholz sind grundsätzlich neue Überlegungen anzustellen.<br />
Ein StR-Mitglied plädiert dafür, das niedrige Zinsniveau zu nutzen und lang aufgeschobene<br />
Maßnahmen günstig zu finanzieren.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat fasst folgenden<br />
Beschluss:<br />
Zum Antrag von 2. Bgm. Obernöder vom 09.09.2013 beschließt der <strong>Stadt</strong>rat,<br />
dass ein Auftrag für den noch zu sanierenden Teilbereich der GV-Straße Übermatzhofen-Langenaltheimer-Haardt<br />
vergeben wird, sofern der Haushaltsansatz<br />
nicht überschritten wird. 14 : 0<br />
01 Bauanträge:<br />
a) BA 37/2013 – Veitengruber Wilfried, Neudorf – Bau eines<br />
Imkerhauses im Außenbereich bei Neudor<br />
Bgm. Sinn verweist auf die Beschlussvorlage.<br />
- Beginn der Beschlussvorlage -<br />
Hr. Veitengruber beantragt eine baurechtliche Genehmigung für ein bereits bestehendes<br />
Gebäude im Außenbereich Neudorfs. Im Rahmen einer Baukontrolle<br />
wurde festgestellt, dass ein Gartenhaus errichtet wurde und Flächen befestigt<br />
wurden.<br />
Das Landratsamt geht bei dem 5,16 x 3,16 m großen Gebäude nicht von einem<br />
landwirtschaftlich genutzten Gebäude aus, das aufgrund der Dimensionierung<br />
und landwirtschaftlichen Nutzung verfahrensfrei wäre.<br />
Dem nun vorgelegten Bauantrag ist eine Vereinbarung beigefügt mit der Hr.<br />
Karl Rachinger die Mitbenutzung zur Lagerung und Aufbewahrung imkerlicher<br />
Gerätschaften erlaubt wird. Vermutlich soll durch diese Nutzungsüberlassung<br />
eine Privilegierung der Außenbereichsbebauung erzielt werden.<br />
Das Landratsamt sieht jedoch auch diese Privilegierungsbegründung kritisch<br />
und verlangte daher die Vorlage entsprechender Planunterlagen zur umfangreichen<br />
Prüfung.<br />
Nach Auskunft des Landratsamtes käme, wenn überhaupt, eine Privilegierung<br />
aufgrund der besonderen Anforderungen (des Nutzungszwecks als Bienenhaus)<br />
an die Umgebung in Frage (§ 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB). Ob dies der Fall sein<br />
könnte, wird im Rahmen der weiteren Bearbeitung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde<br />
geprüft.<br />
Soweit keine Privilegierung gegeben ist, wäre das Vorhaben als sonstiges Vorhaben<br />
gem. § 35 Abs. 2 BauGB zu behandeln. Demnach sind Vorhaben im Einzelfall<br />
zulässig, soweit öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die<br />
Erschließung gesichert ist.<br />
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, soweit das<br />
Vorhaben Belange des Naturschutzes beeinträchtigt (das Gebäude befindet sich<br />
im Bereich eines kartierten Biotops) und die Entstehung, Verfestigung und Erweiterung<br />
einer Splittersiedlung befürchten lässt (mögliche Freizeitnutzung,<br />
insbesondere aufgrund Gestaltung des Baukörpers und der Außenanlagen).<br />
Im Jahr 2011 wurde eine Voranfrage zur Errichtung einer 4 x 3 m großen Geräte-<br />
und Unterstellhalle für Fischereibedarf gestellt. Damals wurde dieses Vorhaben<br />
durch den <strong>Stadt</strong>rat abgelehnt mit der Begründung, dass hierdurch öffentliche<br />
Belange insbesondere die Zersiedelung des Außenbereichs und Entstehung<br />
von Splittersiedlungen zu befürchten sind (s. Beschluss vom 19.01.2012).
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Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />
Analog zu diesem fast gleichgelagerten Fall wäre das Vorhaben von Hr.<br />
Veitengruber ebenfalls abzulehnen.<br />
- Ende der Beschlussvorlage -<br />
Ein StR-Mitglied erklärt, dass dem Vorhaben nur zugestimmt werden kann, soweit<br />
es tatsächlich privilegiert ist. Soweit keine Privilegierung vorliegt, wäre das<br />
Vorhaben abzulehnen. Dem stimmt auch ein StR-Mitglied zu.<br />
Ein StR-Mitglied erklärt ergänzend hinzu, dass die Bienenhausnutzung im Außenbereich<br />
durchaus nachvollziehbar ist. Eine Umnutzung des bestehenden<br />
Gebäudes zu einem Bienenhaus hält er deshalb für seriös.<br />
Ein StR-Mitglied bittet zu bedenken, ob nicht die Erteilung des gemeindlichen<br />
Einvernehmens versagt wird, soweit das Landratsamt tatsächlich feststellt, dass<br />
es sich um ein privilegiertes Vorhaben handeln, würde die <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong><br />
erneut um Stellungnahme gebeten und könnte ihr Einvernehmen revidieren.<br />
Diesem Vorschlag möchten die Anwesenden jedoch nicht folgen.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> beschließt zum Bauantrag Nr. 37/2013 von<br />
Herrn Wilfried Veitengruber, Neudorf zum Bau eines Imkerhauses (bereits bestehendes<br />
Gebäude im Außenbereich) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen,<br />
soweit der Bau tatsächlich gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert ist. Ein<br />
Nachweis ist vorzulegen. 14 : 0<br />
01 b) BA 38/2013 - Veitengruber Wilfried– Umbau eines Wohngebäudes<br />
mit Stallbereich zu einem Ferienhaus<br />
Bgm. Sinn verliest die Beschlussvorlage -<br />
- Beginn der Beschlussvorlage -<br />
Hr. Veitengruber beantragt den Umbau des leer stehenden Wohnhauses<br />
Neudorf 2. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Einzeldenkmal.<br />
Geplant ist der Umbau des bisherigen Wohnbereichs zu einer Ferienwohneinheit<br />
für bis zu 10 Personen. Im EG sollen sich Küche, Bad, Wohnstube sowie ein<br />
Zimmer befinden. Im OG sollen weitere Räumlichkeiten entstehen. Der „hintere"<br />
Bereich des Hauses (ehem. Stallbereich) soll ebenfalls zu einer Ferienwohnung<br />
umgebaut werden. Im EG soll ein Gemeinschaftsraum und im OG ein<br />
Schlafraum entstehen.<br />
Die Fassadengestaltung soll auch in Zukunft weitestgehend dem Bestand entsprechen.<br />
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten<br />
Ortsteils Neudorf. Die Art der baulichen Nutzung als Ferienhaus, ist in einem<br />
Dorfgebiet, wie in Neudorf durchaus zulässig. Die Erschließung ist gesichert.<br />
- Ende der Beschlussvorlage -<br />
Ein StR-Mitglied ergreift das Wort und lobt die Sanierung eines denkmalgeschützten<br />
Altbaus.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> beschließt zum Bauantrag Nr. 40/2013<br />
von Herrn Wilfried Veitengruber, Neudorf zum Umbau eines leer stehenden<br />
denkmalgeschützten Wohnhauses mit Stallbereich zu einem Ferienhaus das<br />
gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die denkmalschutzrechtliche Ge-
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Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />
nehmigung wird ebenfalls erteilt. 14 : 0<br />
02 Bauleitplanung:<br />
a) 6. Änderung des Flächennutzungsplanes: Feststellungsbeschluss<br />
zur öffentlichen Auslegung<br />
b) 7. Änderung des Flächennutzungsplanes: Feststellungsbeschluss<br />
zur öffentlichen Auslegung<br />
Bgm. Sinn verweist auf die Beschlussvorlage.<br />
- Beginn der Beschlussvorlage -<br />
Die Entwürfe der Bauleitpläne sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.<br />
Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben über die ausgelegten Unterlagen<br />
sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> hatte die Entwürfe beider Verfahren in der Zeit vom<br />
20.02.13 bis zum 20.03.13 ausgelegt, allerdings die entspr. vorhergehende Bekanntmachung<br />
keine Woche vorher ausgehängt. (da in diesem Fall die Angelegenheit<br />
nicht mehr in der Sitzung vom 21.03.13 hätte beschlossen werden können,<br />
was das Verfahren um 3 Wochen verzögert hätte), die Zeit der Bekanntmachung<br />
und der Auslegung hatte sich damit überschnitten.<br />
Das Landratsamt WUG-GUN stellte diesen Verfahrensmangel nun im Genehmigungsverfahren<br />
fest, und forderte die <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> auf, die entspr. Bekanntmachung<br />
und Auslegung der Entwürfe erneut durchzuführen.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> wiederholte deshalb die erforderliche Bekanntmachung<br />
der Auslegung der Entwurfsplanung einschl. der entspr. Auslegung der Entwurfsplanung<br />
(Bekanntmachung nun ab dem 26.07.13, Auslegung 05.08.13 bis<br />
einschl. 10.09.13) für beide Verfahren.<br />
Auch bei der wiederholten Auslegung gingen bei beiden Verfahren keinerlei<br />
Einwände von Betroffenen bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> ein.<br />
Durch den <strong>Stadt</strong>rat sind deshalb erneute Feststellungsbeschlüsse für beide Verfahren<br />
zu fassen.<br />
Die beiden Änderungsverfahren werden umgehend erneut dem Landratsamt zur<br />
Genehmigung vorgelegt.<br />
- Ende der Beschlussvorlage -<br />
a) Beschluss der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (Feststellungsbeschluss):<br />
1. Bei der Wiederholung der Bekanntmachung der Auslegung und der<br />
entspr. Auslegung des Entwurfs der 6. Flächennutzungsplanänderung<br />
sind keine Einwände bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> eingegangen. Ein erneuter<br />
Abwägungsbeschluss ist damit nicht erforderlich.<br />
2. Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt daher erneut die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> (Darstellung eines ca. 80 ha<br />
großen Sondergebietes Urnenfriedhof Friedwald nordwestlich von Pappen<br />
heim, sowie Darstellung einer ca. 1 ha großen Fläche „Sondergebiet<br />
Biogasanlage" südlich von Bieswang), angefertigt durch das Planungsbüro<br />
Ermisch &. Partner, Roth, in der Fassung vom 03.04.13 und billigt<br />
die zugehörige Begründung einschl. Umweltbericht in der Fassung vom<br />
03.04.13 (Feststellungsbeschluss).<br />
3. Die Verwaltung wird gem. § 6 Abs. 1 BauGB beauftragt für die 6. Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> die Genehmi-
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Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />
gung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt<br />
zu machen.<br />
Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> wird<br />
mit der ortsüblichen Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB<br />
wirksam. 14 : 0<br />
b) Beschluss der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Feststellungsbeschluss):<br />
1. Bei der Wiederholung der Bekanntmachung der Auslegung und der<br />
entspr. Auslegung des Entwurfs der 7. Flächennutzungsplanänderung sind<br />
keine Einwände bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> eingegangen. Ein erneuter Abwägungsbeschluss<br />
ist damit nicht erforderlich.<br />
2. Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt daher erneut die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> (Darstellung eines ca. 3,6 ha<br />
großen Sondergebietes Walderlebnis- und Bildungsparks südöstl. von<br />
<strong>Pappenheim</strong>), angefertigt durch das Planungsbüro Ermisch &. Partner,<br />
Roth, in der Fassung vom 03.04.13 und billigt die zugehörige Begründung<br />
einschl. Umweltbericht in der Fassung vom 03.04.13 (Feststellungsbeschluss).<br />
3. Die Verwaltung wird gem. § 6 Abs. 1 BauGB beauftragt für die 7. Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> die Genehmigung<br />
zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt<br />
zu machen.<br />
Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> wird<br />
mit der ortsüblichen Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB<br />
wirksam. 14 : 0<br />
03 Wahlrecht:<br />
Antrag von 2. Bgm. Obernöder auf Aufhebung des Beschlusses vom<br />
17.03.05 (Wohnsitz des 1. Bgms.)<br />
Bgm. Sinn verliest auch hier die Beschlussvorlage.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> hatte im Jahr 2005 den in Anlage beigefügten<br />
Beschluss gefasst.<br />
Der Beschluss wurde damals unter dem Titel „Bürgermeisterwahl 2008: Festlegung<br />
des Wohnsitzes des künftigen 1. Bürgermeisters" gefasst, das LRA WUG-<br />
GUN legt diesen als Grundsatzbeschluss aus, demnach dieser über die damalige<br />
Wahlperiode hinaus weiter gilt.<br />
Das Landratsamt WUG-GUN teilte zum vorliegenden Sachverhalt weiter mit,<br />
dass „eine Wohnsitznahme im <strong>Stadt</strong>gebiet wünschenswert wäre, aber in Zeiten<br />
modernster Kommunikationsmöglichkeiten kaum noch erforderlich oder gar<br />
geboten sei.<br />
Ob der damalige Beschluss rechtmäßig war und in Art. 28 Abs. 2 KWBG eine<br />
Rechtsgrundlage findet, hat die <strong>Stadt</strong> in eigenem Ermessen zu entscheiden."<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> konnte lediglich festlegen, dass der/die Erste Bürgermeister/in,<br />
der/die ja Beamter/in der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> ist, im Rahmen seines/ihres<br />
Dienstverhältnisses einen bestimmten Wohnsitz (<strong>Pappenheim</strong>er Gemeindegebiet)<br />
zu nehmen hat.<br />
Im Falle der Wahl einer Person, die ihren Wohnsitz nicht in <strong>Pappenheim</strong> hat<br />
müsste die Person dann entweder in <strong>Pappenheim</strong> seinen/ihren Wohnsitz nehmen,<br />
der <strong>Stadt</strong>rat den Beschluss aufheben, oder die Person gegen den Beschluss/Bescheid<br />
verwaltungsgerichtlich vorgehen.
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die ..........öffentliche Sitzung Nr. ..... 10.......Seite 9.......<br />
des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />
Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />
- Ende der Beschlussvorlage -<br />
Ein StR-Mitglied meldet sich zu Wort und erklärt, dass der im Jahr 2005 gefasste<br />
Beschluss nicht rechtens ist bzw. nicht vorgeschrieben und rechtlich nicht<br />
erforderlich ist. Er empfiehlt den Beschluss aufzuheben oder ein Einzugsgebiet<br />
beispielsweise einen Umkreis von 20 km für die Wohnsitznahme des Bürgermeisters<br />
festzulegen. Seiner Meinung nach darf die Wahlfreiheit der Bürger<br />
durch einen Residenzpflichtbeschluss des <strong>Stadt</strong>rates nicht eingeschränkt werden.<br />
Er bittet zu bedenken, dass in Großstädten auch größere Entfernungen<br />
durch die Amtsinhaber in Kauf zu nehmen sind.<br />
Dem widerspricht ein StR-Mitglied energisch. Ihrer Meinung nach muss der<br />
Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> seinen Wohnsitz im Gemeindegebiet haben,<br />
um mit vollem Herzblut sein Amt ausführen zu können. Insbesondere aufgrund<br />
der örtlichen Struktur hält sie die Wohnsitznahme im Gemeindegebiet für<br />
zwingend notwendig.<br />
Ein StR-Mitglied widerspricht dem und erklärt, dass die Residenzpflicht nicht<br />
mehr zeitgemäß sei. Die im Jahr 2008 vorgelegte Begründung der Residenzpflicht<br />
hält er nicht für ausreichend, daher empfiehlt er, die Residenzpflicht die<br />
gemäß Beschluss von 2005 festgelegt wurde, abzuschaffen.<br />
Ein StR-Mitglied erklärt, dass einige Sachen in der Beschlussvorlage falsch dargestellt<br />
sind. Er erklärt, dass grundsätzlich jeder Bürger zum Bürgermeister von<br />
<strong>Pappenheim</strong> gewählt werden kann, auch beispielsweise ein Hamburger. Er verdeutlicht,<br />
dass mit dem Gemeindegebiet das Gesamtgemeindegebiet der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Pappenheim</strong> gemeint ist und auch eine Wohnsitznahme beispielsweise in einem<br />
Ortsteil wie Übermatzhofen oder dergleichen möglich wäre. Die von StR .....<br />
vorgeschlagene Abgrenzung auf ein bestimmtes Gebiet um <strong>Pappenheim</strong> hält er<br />
insbesondere aufgrund der Gebietsfindung für problematisch und der Identifikation<br />
mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong>. Soweit ein Bürgermeister nicht bereit ist, in das<br />
Gemeindegebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> zu ziehen, ist seiner Meinung nach keine<br />
Identifikation mit der Örtlichkeit vorhanden, die jedoch zwingend notwendig<br />
ist.<br />
Ein StR-Mitglied pflichtet dem bei und erklärt, dass damals ein fast einstimmiger<br />
Beschluss gefasst worden ist. Sie bittet zu bedenken, dass eine gewisse Residenzpflicht<br />
auch bei anderen Ämtern, beispielsweise Dekan, üblich ist, um die<br />
notwendige Identifikation mit dem Amt und der damit verbundenen Region zu<br />
schaffen.<br />
Ein StR-Mitglied verweist als Antragsteller auf das Schreiben des Landratsamtes<br />
in dem klipp und klar festgehalten ist, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> als Dienstherr<br />
eine Wohnsitznahme innerhalb eines bestimmten Gebietes verlangen kann,<br />
soweit dies dienstlich geboten ist. Der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> steht jedoch ein Ermessen<br />
zu, ob das Merkmal der dienstlichen Gebotenheit tatsächlich erfüllt ist.<br />
Seiner Meinung nach wäre ein entsprechender Beschluss zur Residenzpflicht<br />
erst nach der Wahl zu fassen, wenn das Merkmal der dienstlichen Geboten tatsächlich<br />
bejaht werden kann. Er verdeutlicht, dass ein örtlicher Bezug nicht<br />
zwingend notwendig ist und der vom <strong>Stadt</strong>rat vertretene Grundsatz veraltet ist<br />
z.B. Landrat oder Sparkassenfilialleiter.<br />
Ein StR-Mitglied pflichtet dem bei und erklärt, dass grundsätzlich ein Ermessen<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> vorliegt, ob sie die Wohnsitznahme als wichtig erachtet.<br />
Seiner Meinung nach liegen jedoch im Vergleich zur Beschlussfassung 2005<br />
keine neuen Argumente vor, die sich auf die Residenzpflicht auswirken. Daher<br />
sieht er keine Notwendigkeit, den bestehenden Beschluss aufzuheben.<br />
Ein StR-Mitglied erklärt, dass ihrer Meinung nach ein entsprechender Beschluss<br />
auch nach der Wahl gefasst werden könnte, jedoch empfiehlt sie, hier die Er-
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die ..........öffentliche Sitzung Nr. ..... 10.......Seite 10.......<br />
des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />
Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />
wartungshaltung der <strong>Stadt</strong> im Vorfeld klar und deutlich zu machen.<br />
Ein StR-Mitglied erklärt, dass seiner Meinung nach ein Bürgermeister der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Pappenheim</strong> in <strong>Pappenheim</strong> bzw. in einem Ortsteil wohnen muss.<br />
Dem pflichtet auch Bgm. Sinn bei und erklärt, dass „wer hier nicht wohnen will,<br />
auch nicht Bürgermeister sein braucht“.<br />
Ein StR-Mitglied bittet um Mitteilung, wie mit seinem Antrag bezüglich der Umkreisausweitung<br />
umgegangen wird.<br />
Ein StR-Mitglied erklärt, dass der weitergehende Antrag, der von 2. Bgm. Obernöder<br />
ist, die Residenzpflicht komplett aufzuheben, soweit dieser Antrag abgelehnt<br />
werden würde, müsste über den Antrag von StR ....... bezüglich der Umkreisausweitung<br />
ein Beschluss gefasst werden.<br />
Beschluss - Antrag 2. Bgm Obernöder<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> beschließt den Beschluss vom 17.03.05 bezüglich<br />
des Wohnsitzes des Bürgermeisters der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> aufzuheben. 7 : 7<br />
Somit ist der Beschluss abgelehnt.<br />
Beschluss - Antrag StR Otters<br />
StR Otters beantragt die Ausweitung des bestehenden Beschlusses der<br />
Wohnsitznahme in einem Umkreis von 20 km. 7 : 7<br />
Somit gilt auch dieser Antrag als abgelehnt.<br />
StRin Pappler verlässt um 18.42 Uhr und betritt ihn wieder um 18.48 Uhr.<br />
05 Rechtsangelegenheiten:<br />
Änderung des Grundsatzbeschlusses zur Verlegung von priv. Versorgungsleitungen<br />
im öffentl. Grund der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong><br />
Bgm. Sinn verliest die Beschlussvorlage.<br />
- Beginn der Beschlussvorlage -<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat hatte in seiner Sitzung vom 26.07.2012 den Beschluss gefasst,<br />
dass für die Verlegung und das Belassen von privaten Leitungen auf Grundstücken<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> ein jährlich anfallendes Benutzungsentgelt in Höhe<br />
von 1,-- €/m pro Leitung zu erheben ist.<br />
Eine Unterscheidung zwischen Leitungen von Stromversorgungsunternehmen<br />
und Versorgungsleitungen zur Wärmeversorgung wurde nicht berücksichtigt.<br />
Dieser Beschluss ist zwar unter dem Gesichtspunkt des Verlustes der Konzessionsabgabe<br />
vom ehem. Stromlieferanten Energie nach Übernahme der Stromversorgung<br />
durch die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Pappenheim</strong> nachvollziehbar, läuft aber einer<br />
staatlich geförderten und bezuschussten Maßnahme zur Nahwärmeversorgung<br />
entgegen.<br />
Im OT Neudorf entsteht derzeit eine örtliche Nahwärmeversorgung. Es soll ein<br />
Holzhackschnitzel-BHKW mit Holzhackschnitzelheizung errichtet werden. Die<br />
Wärme für die Raumheizung sowie der Warmwasseraufbereitung soll an eine<br />
Nahwärmegesellschaft geliefert werden. Der Bau der Leitungen zur Nahwärmeversorgung<br />
von rd. 30 Anwesen des OT Neudorf durch diese zu gründende Gesellschaft<br />
wird staatlich gefördert.<br />
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den vorgenannten Beschluss vom<br />
26.07.12 wie folgt zu ergänzen:
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die ..........öffentliche Sitzung Nr. ..... 10.......Seite 11.......<br />
des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />
Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />
Für Leitungen von staatlich geförderten örtlichen Nahwärmeversorgungen<br />
durch Biogas- und/oder BHKW-Anlagen wird ein einmaliges Benutzungsentgelt,<br />
(Mindestgebühr ......) sowie eine einmalige Verwaltungsaufwandspauschale<br />
erhoben.<br />
- Ende der Beschlussvorlage -<br />
Bgm. Sinn erklärt, dass hier durchaus eine Lösung für den damaligen Antrag<br />
von StR ...... gefunden werden konnte.<br />
Ein StR-Mitglied pflichtet der vorgeschlagenen Lösung bei und erklärt, dass er<br />
ein einmaliges Benutzungsentgelt für gut befindet.<br />
Ein StR-Mitglied ergreift das Wort und bedankt sich bei den Neudorfer Bürgerinnen<br />
und Bürgern, da aufgrund von deren Initiative eine entsprechende Einigung<br />
erzielt werden konnte, die auch seiner Überlegung aus dem vergangenen<br />
Jahr gerecht wird. Seiner Meinung nach wird hierdurch erkenntlich, dass die<br />
Demokratie in <strong>Pappenheim</strong> funktioniert und der Wahlkampf eingeläutet ist. Er<br />
bittet jedoch den Zusatz Biogas zu streichen und lediglich eine Begrenzung für<br />
„Nahwärmeversorgungen“ aufzunehmen. Er bittet jedoch noch um Konkretisierung<br />
wie mit Doppelwandrohren verfahren wird, ob diese als eine oder zwei<br />
Leitungen gezählt werden.<br />
Nach kurzer Diskussion einigen sich die Anwesenden, dass die Entschädigung<br />
nicht pro Leitung zu entrichten ist, sondern pro Leitungsgraben, unabhängig<br />
davon, wie viele Leitungen oder Kabel tatsächlich verlegt werden.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> beschließt für die Verlegung und das Belassen<br />
von Leitungen von staatlich geförderten örtlichen Nahwärmeversorgungen<br />
ein einmaliges Benutzungsentgelt in Höhe von 1,-- € pro Leitungsgraben, eine<br />
Mindestgebühr, unabhängig von der tatsächlichen Leitungslänge, 20,-- € sowie<br />
eine einmalige Verwaltungsaufwandspauschale in Höhe von 50,-- € zu erheben. 14 : 0<br />
06 a) Antrag von StR Hönig zur DE Bieswang/ Ochsenhart<br />
Bgm. Sinn verliest den Antrag von StR Hönig.<br />
- Beginn des Antrages -<br />
hier: Landwirtschaftliche Ortsumfahrungen (Etterwege) - Kostenübernahme<br />
durch die <strong>Stadt</strong><br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,<br />
sehr geehrte Damen und Herren des <strong>Stadt</strong>rats,<br />
eine Dorferneuerung ist für eine Kommune eine seltene Gelegenheit, weitgehend<br />
auf Staatskosten einen oder zwei ihrer Ortsteile zu modernisieren und<br />
ihren Bewohnern durch die beabsichtigten baulichen Maßnahmen mehr Wohnqualität<br />
zu sichern. Dazu gehört vor allem, die Innenbereiche der Orte vom<br />
stetig zunehmenden Straßenverkehr, insbesondere des landwirtschaftlichen<br />
Verkehrs in Stoßzeiten, zu entlasten. Die Arbeitskreise im Vorfeld der Dorferneuerung<br />
haben hierzu das Lösungskonzept vorgelegt:<br />
1. Bau einer Straßenanbindung des Gewerbegebiets zur Zimmerner Straße<br />
(Spange): 1. Priorität<br />
2. In deren Fortsetzung auf bestehenden Trassen eine landwirtschaftliche<br />
Süd-Ostumfahrung bis zum Sappenfelder Weg (Nähe Sportplatz): 2. Priorität<br />
(2a. In Ochsenhart werden analog die bestehenden Hintergartenwege ausgebaut.)
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die ..........öffentliche Sitzung Nr. ..... 10.......Seite 12.......<br />
des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />
Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />
Die Maßnahmen unter 2. unterliegen nicht der Straßenausbaubeitragssatzung<br />
(SABS).<br />
Sie werden vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) zum gleichen Prozentsatz<br />
gefördert wie jene, die der SABS unterliegen. Er beträgt derzeit 60 % falls der<br />
demographische Faktor zur Anwendung kommt, sogar 65 %. Es verbleiben also<br />
40 % bzw. 35 % der Gesamtkosten, die von der Kommune zu tragen sind. Was<br />
in anderen Kommunen möglich ist, muss auch bei uns möglich sein.<br />
Die Kostenübernahme der Restsumme durch die <strong>Stadt</strong> ist deshalb so wichtig,<br />
weil eine andere Finanzierung als die durch die <strong>Stadt</strong> aufgrund des Freiwilligkeitsprinzips,<br />
das in der Dorferneuerung gilt, nicht funktioniert. Endlose Streitereien<br />
wären die Folge und damit die ganze Dorferneuerung gefährdet.<br />
Im Übrigen gibt es bei Dorferneuerungen meines Wissens ohnehin keine rechtliche<br />
Grundlage, die eine Anliegerbeteiligung unter Zwang vorsieht (bei Flurneuordnungen<br />
schon).<br />
Nach reiflicher Überlegung und den dargelegten Gründen bitte ich deshalb den<br />
<strong>Stadt</strong>rat erneut in seiner Sitzung am <strong>19.09.2013</strong> folgenden Beschluss zu fassen:<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Dorferneuerung Bieswang/Ochsenhart: Betrifft die im Rahmen der Dorferneuerung<br />
(DE) auszubauenden landwirtschaftlichen Umfahrungen (Hintergartenwege,<br />
Etterwege), die außerhalb des Geltungsbereiches der Straßenausbaubeitragssatzung<br />
(SABS) liegen.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> beschließt, dass die <strong>Stadt</strong> bei allen landwirtschaftlichen<br />
Ortsumfahrungen, die im Rahmen der DE ausgebaut werden, die<br />
Differenz zwischen den Gesamtkosten und der staatlichen Förderung uneingeschränkt<br />
trägt.<br />
Zum Aktenvermerk vom 30.07.2013 möchte ich folgendes bemerken:<br />
1. Zitat: „Zu beachten ist, dass die Objektplanung für Ochsenhart bereits im<br />
Gange ist".<br />
»Mir ist nicht bekannt, dass die Objektplanung für Ochsenhart vom StR vergeben<br />
worden wäre, da ja der entsprechende TOP in der Sitzung vom<br />
21.03.13 vertagt wurde.<br />
2. Der eingefügte Textteil im Beschluss vom 11.04.13 bezüglich Kostenfrage<br />
ist Grundlage für den neuen Beschluss und muss deshalb bestehen bleiben.<br />
3. Zum Thema „Gewerbestraße" (Spange) bitte ich den StR über den<br />
Sachstand zu informieren, vor allem in Hinblick darauf, dass ja diese Straße<br />
als Grundbedingung für die Anordnung der Dorferneuerung erachtet wurde!<br />
Im Übrigen halte ich alle inhaltlichen Aussagen unseres Schreibens vom<br />
27.06.2013 aufrecht!<br />
- Ende des Antrages -<br />
Bgm. Sinn verliest zwei Aktenvermerke der Verwaltung:<br />
Aktenvermerk v. 30.07.13 - DE Bieswang/Ochsenhart -<br />
Besprechung am 30.07.13, 17.00 Uhr bis 18.20 Uhr<br />
Teilnehmer: Bgm. Sinn, StRe Gronauer, Hönig, Hüttinger, Hr. Faber (ALE), Fr. Jakob<br />
Anlass der Besprechung ist der Antrag der „Dorferneuerungsstadträte" vom<br />
27.06.13.<br />
Mit diesem wird die Festlegung der Kostenbeteiligung der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> an<br />
Wegebaumaßnahmen (außerhalb der Straßenausbaubeitragssatzung) im Rahmen<br />
der Dorferneuerung gefordert.<br />
Hr. Faber erläutert die Problematik, die mit der Umsetzung des geforderten Be-
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die ..........öffentliche Sitzung Nr. ..... 10.......Seite 13.......<br />
des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />
Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />
schlussvorschlages verbunden ist. Es würden sich u.a. folgende Fragen stellen:<br />
Wie soll ich mit den Bürgern eine einvernehmliche Lösung finden ohne zu wissen<br />
welche Kosten entstehen? Grobe Kostenschätzung, Kostenberechnung und tatsächliche<br />
Kosten variieren meist. Wie soll auch für Rechtsnachfolger eine Bindungswirkung<br />
erzielt werden? Was tun wenn sich keine einvernehmliche Lösung im Vorfeld<br />
erzielen lässt? Soll die Objektplanung dann generell nicht erfolgen?<br />
Primäre Frage der Bürger wird immer sein, wie viel sie zahlen sollen. Hr. Hönig<br />
erklärt, dass seiner Meinung die Bekanntgabe der Prozentsätze ausreichend ist.<br />
Dem widersprechen die übrigen Anwesenden, da mit einem Prozentsatz ohne Angabe<br />
einer Kostensumme wenig anzufangen ist. Hr. Faber plädiert daher dafür<br />
zunächst im Rahmen der Objektplanung eine Kostenberechnung zu erstellen und<br />
dann aufgrund dieser Zahlen die Finanzierungsvarianten (Straßenausbaubeitragspflicht,<br />
städt. Anteil, Bürgerbeteiligung) abzuklären und die Bürger zu informieren.<br />
Dies ist der übliche Verfahrensverlauf.<br />
Zu beachten ist, dass die Objektplanung für Ochsenhart bereits im Gange ist.<br />
Nach einiger Diskussion einigen sich die Anwesenden, dass die vertagte Beschlussfassung<br />
zur Kostenvereinbarung Planungskosten Ochsenhart in der nächsten Sitzung<br />
am 19.09.13 erfolgen soll. In den Beschlussvorschlag soll der Passus aufgenommen<br />
werden, dass nach Erstellung der Leistungsphase 3 (Kostenberechnung),<br />
die Kostenbeteiligung der Bürger bzw. der <strong>Stadt</strong> festzulegen ist. Die Bürger sind<br />
hierüber entsprechend zu informieren.<br />
Zum Thema Ortsumfahrung Bieswang erklärt Bgm. Sinn, dass durch das Ingenieurbüro<br />
VNI derzeit eine Entwurfsplanung erstellt wird und verschiedene Varianten<br />
zum Trassenverlauf ermittelt werden.<br />
Hinweis (wurde nicht in der Sitzung besprochen):<br />
Der am 11.04.13 gefasste Beschluss zum Dorferneuerungsplan wäre aufgrund der<br />
getroffenen Absprache zu ändern, da in diesen auf Initiative von StR Hönig folgender<br />
Passus aufgenommen wurde:<br />
Vorab ist bei allen im Rahmen der Dorferneuerung vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen<br />
die Kostenfrage noch vor Vergabe der Planungsarbeiten zu klären. Dazu<br />
gehört die Entscheidung, welche Maßnahmen der Straßenausbaubeitragssatzung<br />
(SBS) unterliegen und welche nicht. Bei Maßnahmen außerhalb der SBS (z.B. Idw.<br />
Ortsumfahrungen oder Etterwege) ist bereits im Vorfeld entweder die 40 % Kostenbeteiligung<br />
der <strong>Stadt</strong> oder eine andere Aufteilung (z.B. eine Anliegerbeteiligung)<br />
festzuschreiben.<br />
Dieser Beschluss ist konträr zur oben genannten Vereinbarung und aufgrund bereits<br />
geschilderter Problematiken in der Praxis nicht umsetzbar.<br />
Daher ist der Beschluss vom 11.04.13 aufzuheben und ohne den obigen Passus<br />
neu zu fassen.<br />
Aktenvermerk Rechtsaufsicht - DE Bieswang/Ochsenhart - öffentliche<br />
Feld- und Waldwege Kosten<br />
Telefonat mit Herrn Geyer, Rechtsaufsicht, am 30.07.13 und 28.08.13<br />
Hr. Geyer bestätigt, dass gem. Art. 54 Abs. 3 BayStrWG bei öffentlichen Feldund<br />
Waldwegen bis zu 75 % der Aufwendungen auf die Anlieger umgelegt<br />
werden können. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> wäre somit lediglich zu einer Eigenbeteiligung<br />
von 25 % gesetzlich verpflichtet.<br />
In anderen Kommunen ist eine derartige Umlage auf die Beteiligten durchaus<br />
gängige Praxis. Hr. Geyer empfiehlt zunächst die Gesamtbaukosten zu ermitteln<br />
und dann die Kostenbeteiligung bzw. Umlage auf die Anlieger zu bestimmen. Er<br />
empfiehlt den Kommunen einen Festsatz als Beteiligung zu nennen bzw. eine<br />
prozentuale Beteiligung auf eine gewisse Summe zu deckeln. Der übrige Betrag<br />
wäre dann auf die Beteiligten umzulegen.
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die ..........öffentliche Sitzung Nr. ..... 10.......Seite 14.......<br />
des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />
Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />
Telefonat mit Herrn Faber, ALE, am 28.08.13<br />
Zum erneuten Schreiben von Hr. Hönig vom 26.08.13<br />
Für Hr. Faber ist nicht nachvollziehbar, weshalb erneut ein Antrag von Hr. Hönig<br />
gestellt wurde, wo diese Thematik doch bei der Besprechung am 30.07.13<br />
ausführlich erläutert wurde.<br />
Er verdeutlicht erneut den guten Fortgang der Dorferneuerung und die bisher<br />
starke Anerkennung des Amtes. Hr. Faber bittet erneut die derzeit günstigen<br />
Förderkonditionen zu bedenken und diese zu nutzen, also das Verfahren ohne<br />
unnötige Komplikationen weiter voranzutreiben. Er empfiehlt entsprechend dem<br />
Ergebnis in der Besprechung zu handeln und zunächst den Beschluss zur Ortsräumlichen<br />
Planung nachzuholen und die Kosten für die Maßnahmen zu ermitteln<br />
und hiernach über die Finanzierung zu entscheiden.<br />
- Ende der Aktenvermerke -<br />
StR Hönig erklärt zu seinem Antrag, dass er um eine Grundsatzentscheidung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> bittet, um zu signalisieren, dass diese hinter der Dorferneuerung<br />
steht. Wie er weiter ausführt, ist die Dorferneuerung mit enormen<br />
Kosten verbunden, die sich jedoch zugunsten des Dorfes auswirken. Insbesondere<br />
der Ortskern in Bieswang soll verkehrsberuhigt werden. Er verweist auf die<br />
Bedingungen bzw. Prioritäten der Arbeitskreise wie 1 Priorität „Spange“, 2. Priorität<br />
„Umfahrung sprich landwirtschaftliche Etterwege“ und 3. Priorität „Kanalsanierung“.<br />
Die Dorferneuerung stärkt lt. Ausführung von StR Hönig die nachhaltige<br />
Entwicklung des Dorfes und stellt einen jahrelangen Prozess zur Modernisierung<br />
dar. Sofern sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> nur teilweise an der Finanzierung<br />
der Dorferneuerungsmaßnahme beteiligt, betrachtet er dies als konträr zur<br />
Dorferneuerungsüberlegung grundsätzlich. Seiner Meinung nach soll die Kommune<br />
„Ja“ zur Dorferneuerung sagen und somit auch die Kosten tragen.<br />
Herr Faber vom Amt für ländliche Entwicklung teilt die Ausführungen zum Antrag<br />
von StR Hönig grundsätzlich und stimmt diesen zu. Er erklärt, dass die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> eine Entscheidung zur Finanzierung der Maßnahmen treffen<br />
muss. Jedoch erachtet er den Zeitpunkt momentan nicht für geeignet.<br />
Ergänzend zu den bereits in der nichtöffentlichen Sitzung besprochenen Ausführungen<br />
hält er eine Koppelung der übrigen Planung an die Durchführung der<br />
Umfahrung nicht für sinnvoll, da hierdurch Zeit verloren geht. Herr Faber empfiehlt<br />
die Objektplanung weiter voran zu treiben.<br />
Ein StR-Mitglied widerspricht dem und erklärt, dass seitens der Arbeitskreise<br />
klare Vorgaben zu den Prioritäten gemacht wurden. Herr Faber bittet zu bedenken,<br />
dass sich diese Vorgaben rein auf Bieswang beziehen und die Dorferneuerung<br />
für den OT Ochsenhart separat und unabhängig vorangetrieben werden<br />
kann.<br />
Bgm. Sinn empfiehlt die Planung weiter voran zu treiben um konkrete Grundlagen<br />
für die Finanzierungsmöglichkeiten ermitteln zu können, da die <strong>Stadt</strong> ansonsten<br />
unseriös wirken könnte.<br />
Ein StR-Mitglied widerspricht dem und erklärt, dass durch die Vergabe der Objektplanung<br />
der Zug in Gang gesetzt wird und die Bürger am Ende vor vollendete<br />
Tatsachen gestellt würden.<br />
Ein StR-Mitglied erklärt, dass für Maßnahmen im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung<br />
die Prozentsätze für die Beteiligung der Anlieger fest stehen.<br />
Bei den übrigen Sanierungen von öffentlichen Feld- und Waldwegen oder von<br />
Hintergartenwegen beispielsweise in Göhren und Osterdorf beteiligte sich die<br />
<strong>Stadt</strong> mit einem Anteil von 10 %. Entsprechend den Regelungen im Bayer.<br />
Straßen- und Wegegesetz kann die <strong>Stadt</strong> bis zu 75 % auf die Anlieger umlegen.<br />
Seiner Meinung nach muss eine Entscheidung zur Finanzierung der Feldwege-
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die ..........öffentliche Sitzung Nr. ..... 10.......Seite 15.......<br />
des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />
Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />
sanierung unabhängig von der Dorferneuerung getroffen werden. Die entsprechenden<br />
Erwartungshaltungen und Forderungen würden sich minimieren, soweit<br />
bekannt ist, dass ein gewisser Eigenanteil selbst durch die Anlieger zu tragen<br />
ist.<br />
Ein StR-Mitglied erklärt, dass zum Antrag von Herrn Hönig am 30.07. bereits ein<br />
Gespräch stattfand. Damals war man sich über die weitere Vorgehensweise<br />
einig und entschied, zunächst die Planung weiter voran zu treiben und nach der<br />
Objektplanung über die Finanzierungsmöglichkeiten zu verhandeln.<br />
Ein StR-Mitglied spricht sich daher erneut dafür aus, die Planungen weiter voran<br />
zu treiben und nach Abschluss der Vorplanungsphase über die Finanzierung zu<br />
entscheiden. Dem pflichtet auch Herr Faber bei und erklärt, dass lediglich bis<br />
zur Leistungsphase 3 vergeben wird. Hiernach ergeht eine Information an den<br />
<strong>Stadt</strong>rat in der auch die finanzielle Belastung dargestellt wird. Hiernach kann<br />
über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten entschieden werden oder<br />
soweit eine Maßnahme nicht mehr finanzierbar ist, die weitere Planung hierzu<br />
abgebrochen werden.<br />
Ein StR-Mitglied plädiert die entsprechende weitere Vorgehensweise im Vorstand<br />
der Dorferneuerung abzusprechen.<br />
Herr Faber erklärt hierzu ergänzend, dass im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft<br />
bereits besprochen bzw. Beschluss gefasst wurde, dass die Planung für<br />
den OT Ochsenhart vergeben wird.<br />
Ein StR-Mitglied befürwortet die Vergabe der Objektplanung für den OT Ochsenhart.<br />
Seiner Meinung nach ist die weitere Vorgehensweise klar. Die von den<br />
Arbeitskreisen vorgesehenen Prioritäten sollen möglichst eingehalten werden,<br />
aber die Dorferneuerung soll trotzdem zeitnah vorangetrieben werden. Der Verteilungsschlüssel<br />
für die Beteiligung an der Sanierung von Etterwegen ist<br />
grundsätzlich festzulegen. Dem pflichtet auch ein StR-Mitglied bei.<br />
Ein StR-Mitglied stimmt ebenfalls zu und wirft ein, dass es zur Fassung des<br />
Grundsatzbeschusses ein durchdachtes Konzept zur Beteiligung der <strong>Stadt</strong> und<br />
der Anlieger geben muss. Er empfiehlt StR Hönig seinen Antrag zurückzuziehen<br />
um eine Ablehnung durch den <strong>Stadt</strong>rat zu umgehen.<br />
StR Hönig bittet um Mitteilung, was die Ablehnung durch einen beteiligten<br />
Grundstückseigentümer zur Folge hat.<br />
Herr Faber erklärt hierzu, dass dies im Ermessen der <strong>Stadt</strong> liegt, ob die <strong>Stadt</strong> in<br />
diesem Fall die Einzelmaßnahme trotzdem weiter vorantreibt oder nicht.<br />
Nachdem StR Hönig seinen Antrag weiterhin aufrecht erhält fasst der <strong>Stadt</strong>rat<br />
zum Beschlussvorschlag von Herrn Hönig folgendermaßen Beschluss:<br />
Beschluss - Dorferneuerung Bieswang Ochsenhart<br />
Die Dorferneuerung Bieswang Ochsenhart betrifft im Rahmen der Dorferneuerung<br />
auszubauende landwirtschaftliche Umfahrungen (Hintergartenwege,<br />
Etterwege), die außerhalb des Geltungsbereiches der Straßenausbaubeitragssatzung<br />
liegen.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> bei allen landwirtschaftlichen<br />
Ortsumfahrungen, die im Rahmen der Dorferneuerung ausgebaut werden,<br />
die Differenz zwischen den Gesamtkosten und der staatlichen Förderung uneingeschränkt<br />
trägt. 2 : 12<br />
Somit ist der Antrag von Herrn Hönig abgelehnt.<br />
Beschluss:
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die ..........öffentliche Sitzung Nr. ..... 10.......Seite 16.......<br />
des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />
Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />
Die <strong>Stadt</strong>räte legen fest, dass bis Ende des Jahres eine Grundsatzentscheidung<br />
zur Finanzierung der Etterwegsanierungen zu treffen ist. 14 : 0<br />
06 b) Erneute Beschlussfassung über den Dorferneuerungsplan<br />
Bgm. Sinn verweist auf die Beschlussvorlage.<br />
- Beginn der Beschlussvorlage -<br />
In der Sitzung vom 11.04.13 stellte Hr. Faber vom Amt für ländliche Entwicklung<br />
den Dorferneuerungsplan der DE Bieswang 2 für die Ortsteile Bieswang und<br />
Ochsenhart vor.<br />
In gleicher Sitzung fasste der <strong>Stadt</strong>rat folgenden Beschluss:<br />
Der Vorsitzende des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft Bieswang 2<br />
(TG), Herr BOR Faber, präsentierte den Dorferneuerungsplan zur Dorferneuerung<br />
Bieswang 2.<br />
Der Dorferneuerungsplan setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:<br />
1. Ergebnisse der Vorbereitungsplanung vom Juli 2012<br />
2. Aussagen über Möglichkeiten der Innenentwicklung<br />
3. Denkmalpflegerischer Erhebungsbogen vom Dezember 2009<br />
4. Die anzustrebenden bodenordnensehen Maßnahmen als Grundlage eines<br />
Bodenordnungskonzeptes<br />
5. Vom Vorstand der TG überarbeitete Maßnahmenliste aus der Vorbereitungsplanung<br />
6. Karte zum Dorferneuerungsplan<br />
Das von der Vorstandschaft der Dorferneuerung Bieswang 2 erarbeitete<br />
Handlungskonzept wird als Grundlage für die künftige Entwicklung von<br />
Bieswang und Ochsen hart anerkannt.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat ist mit dem Maßnahmenkatalog, der von den Bürgerinnen und<br />
Bürgern erarbeitet wurde, grundsätzlich einverstanden. Bei der Umsetzung<br />
von Maßnahmen, die eine finanzielle Beteiligung der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> erfordern,<br />
behält sich der <strong>Stadt</strong>rat eine gesonderte Zustimmung vor. Der<br />
Dorferneuerungsplan steht mit der vorhandenen Bauleitplanung der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Pappenheim</strong> in Einklang. Der Dorferneuerungsplan für die Dorferneuerung<br />
Bieswang 2 wird hiermit durch Beschluss aufgestellt.<br />
Vorab ist bei allen im Rahmen der Dorferneuerung vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen<br />
die Kostenfrage noch vor Vergabe der Planungsarbeiten zu klären.<br />
Dazu gehört die Entscheidung, welche Maßnahmen der Straßenausbaubeitragssatzung<br />
(SBS) unterliegen und welche nicht Bei Maßnahmen außerhalb der SBS<br />
(z.B. Idw. Ortsumfahrungen oder Etterwege) ist bereits im Vorfeld entweder<br />
die 40 % Kostenbeteiligung der <strong>Stadt</strong> oder eine andere Aufteilung (z.B. eine<br />
Anliegerbeteiligung) festzuschreiben.<br />
Der kursiv gedruckte Abschnitt wurde auf Anregung von StR Hönig angefügt.<br />
Dieser Passus ist jedoch, wie auch Hr. Faber bestätigt, in den Praxis nicht umsetzbar<br />
(s. Aktenvermerk Besprechung vom 30.07.13). Es wird daher empfohlen<br />
den alten Beschluss aufzuheben, diesen Absatz zu streichen und den Beschluss<br />
in entsprechend üblicher Form neu zu fassen.<br />
- Ende der Beschlussvorlage -<br />
Beschluss:<br />
1. Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> beschließt den Beschluss zum<br />
Dorferneuerungsplan der Dorferneuerung Bieswang 2 vom 11.04.13<br />
aufzuheben.<br />
2. Der Vorsitzende des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft Bieswang
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die ..........öffentliche Sitzung Nr. ..... 10.......Seite 17.......<br />
des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />
Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />
2 (TG), Herr BOR Faber, präsentierte den Dorferneuerungsplan zur<br />
Dorferneuerung Bieswang 2 in der Sitzung am 11.04.13.<br />
Der Dorferneuerungsplan setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:<br />
1. Ergebnisse der Vorbereitungsplanung vom Juli 2012<br />
2. Aussagen über Möglichkeiten der Innenentwicklung<br />
3. Denkmalpflegerischer Erhebungsbogen vom Dezember 2009<br />
4. Die anzustrebenden bodenordnerischen Maßnahmen als Grundlage<br />
eines Bodenordnungskonzeptes<br />
5. Vom Vorstand der TG überarbeitete Maßnahmenliste aus der<br />
Vorbereitungsplanung<br />
6. Karte zum Dorferneuerungsplan<br />
Das von der Vorstandschaft der Dorferneuerung Bieswang 2 erarbeitete<br />
Handlungskonzept wird als Grundlage für die künftige Entwicklung von<br />
Bieswang und Ochsenhart anerkannt.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat ist mit dem Maßnahmenkatalog, der von den Bürgerinnen<br />
und Bürgern erarbeitet wurde, grundsätzlich einverstanden. Bei der Umsetzung<br />
von Maßnahmen, die eine finanzielle Beteiligung der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong><br />
erfordern, behält sich der <strong>Stadt</strong>rat eine gesonderte Zustimmung<br />
vor.<br />
Der Dorferneuerungsplan steht mit der vorhandenen Bauleitplanung der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> in Einklang.<br />
Der Dorferneuerungsplan für die Dorferneuerung Bieswang 2 wird hiermit<br />
durch Beschluss aufgestellt. 13 : 1<br />
06 c) Erneute Beschlussfassung zur Kostenvereinbarung der Planungskosten<br />
für Ochsenhart<br />
Ein StR-Mitglied wirft ein, dass hier der Zusatz erneut nicht korrekt zutrifft, da<br />
bisher kein Beschluss gefasst wurde.<br />
Bgm. Sinn und Frau Jakob erklären, dass das Wort „erneut“ lediglich verdeutlichen<br />
soll, dass dieser Punkt heute erneut zur Disposition im <strong>Stadt</strong>rat steht.<br />
- Beginn der Beschlussvorlage -<br />
In der Sitzung vom 21.03.13 wurde die Beschlussfassung zur Kostenvereinbarung<br />
Planungskosten Ochsenhart vertagt.<br />
Wie am 30.07.13 mit den <strong>Stadt</strong>räten Gronauer, Hönig und Hüttinger besprochen<br />
soll die Beschlussfassung nachgeholt werden (s. hierzu Aktenvermerk Besprechung<br />
30.07.13).<br />
Der Beschlussvorschlag soll dahingehend ergänzt werden, dass nach Erbringung<br />
der Leistungsphase 3 (Kostenberechnung), die Kostenbeteiligung der Bürger<br />
bzw. der <strong>Stadt</strong> festzulegen ist und die Bürger hierüber entsprechend informiert<br />
werden.<br />
Ende der Beschlussvorlage -<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> beschließt der Vereinbarung über die<br />
Beteiligung der <strong>Stadt</strong> an den Planungskosten der Teilnehmergemeinschaft<br />
für die Objektplanung der Verkehrsanlagen Ochsenhart zuzustimmen.<br />
Nach Erbringung der Leistungsphase 3 (Kostenberechnung) ist die Kostenbeteiligung<br />
der Bürger bzw. der <strong>Stadt</strong> festzulegen und die Bürger sind hie-
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Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />
rüber entsprechend informiert werden. 12 : 2<br />
07 Baumaßnahmen:<br />
a) Asphaltierung der Radwegespur entlang der Bahnwegallee<br />
b) Anschluss des Feuerwehrhauses Neudorf an das Nahwärmenetz<br />
Neudorf<br />
Bgm. Sinn verweist auf die Beschlussvorlage<br />
- Beginn der Beschlussvorlage -<br />
Der Bauausschuss hatte sich in seiner Sitzung vom 26.06.13 mit der Thematik<br />
befasst:<br />
Die Radwegspur neben dem Bahnweg ist seit längerer Zeit in schlechtem Zustand<br />
Eine Asphaltierung wäre wünschenswert. Herr Eberle verliest die Stellungnahme<br />
des Tourismus Verbandes, der sich deutlich für eine Asphaltierung<br />
des Radweges ausspricht. Die Breite der Spur wird auf 3 m vom Tourismus<br />
Verband empfohlen. Außerdem wird vom BA vorgeschlagen im Zuge einer<br />
Asphaltierung die Schilderregelung des Radwegs am Bereich des Anwesens Dr.<br />
Ehrlicher zu ändern, da der ehem. Praxiszugang dort nicht mehr benutzt wird<br />
Ergebnis:<br />
Der BA ist sich einig, dass die ca. 520 m-Radwegspur asphaltiert werden soll.<br />
Der empfohlenen Breite von 3 m stimmen die Anwesenden jedoch nicht zu. Die<br />
momentane Wegbreite (ca. 2 bis 2,5m) wäre auch ausreichend Die Frage des<br />
Unterbaus müsse vorab geklärt werden, danach sollen Angebote eingeholt werden.<br />
Außerdem soll die Verwaltung die Maßnahme auf mögliche Zuschüsse prüfen.<br />
Die Verwaltung ermittelte in Zusammenarbeit mit einer Baufirma, dass sich die<br />
geplante Asphaltierung der Strecke auf ca. 40.000,- € belaufen wird, im HH<br />
2013 sind derzeit lediglich 20.000,- € für die Maßnahme eingestellt. Die Höhe<br />
der Kosten ergibt sich in erster Linie aus den schwierigen Baubedingungen, da<br />
die Baustelle nur mit Kleinfahrzeugen angefahren werden kann (Bäume).<br />
Bürgermeister Sinn brachte in Erfahrung, dass evtl. die Möglichkeit besteht, das<br />
Vorhaben im Rahmen eines Förderprogrammes des Amtes für ländl. Entwicklung<br />
zu bringen, die Maßnahme könnte dann mit ca. 50 der Bau- und Planungskosten<br />
gefördert werden.<br />
Bedauerlicher Weise haben die entspr. Maßnahmen eine rel. lange Vorlauf- und<br />
Antragszeit, so dass die Maßnahme bei Berücksichtigung der entspr. Förderung<br />
frühestens im Jahr 2014 durchgeführt werden könnte,<br />
- Ende der Beschlussvorlage -<br />
Bgm. Sinn erklärt, dass eine Vereinbarung mit dem Landkreis getroffen wurde,<br />
die dem Landkreis den Radwegeunterhalt überträgt. Demnach wäre ein entsprechender<br />
Förderantrag zur Sanierung des Radweges durch das Landratsamtes<br />
zu stellen. Jedoch ist das Landratsamt nicht berechtigt, derartige Fördermittel<br />
in Anspruch zu nehmen und zu beantragen, daher hat der Antrag durch die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> zu erfolgen. Bgm. Sinn erklärt weiter, dass eine Förderung<br />
unter der Voraussetzung der landwirtschaftlichen Funktion des Weges möglich<br />
wäre oder eine sogenannte Lückenschlussförderung gewährt werden kann.<br />
Herr Faber erklärt ergänzend dazu, dass für Wege, sofern sie eine Funktion als<br />
Kernweg für die Landwirtschaft aufweisen können, eine Förderung in Höhe von
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Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />
85 % gewährt werden könnte. Eine derartige Fördermöglichkeit sieht er für den<br />
Bahnweg jedoch nicht. Die 2. Fördermöglichkeit als sogenannter „Lückenschluss“<br />
käme evtl. in Betracht. Hier würde eine Förderung von 45 % gewährt<br />
werden zuzüglich evtl. ILE-Bonus, was eine Förderquote von 55 % nach sich<br />
ziehen würde. Evtl. erfolgt eine Aufstockung durch den Landkreis, sodass gegebenenfalls<br />
eine Förderung bis zu 90 % gewährt werden kann. Herr Faber verdeutlicht<br />
jedoch, dass eine gewisse Vorlaufzeit zur Fördermittelgewährung notwendig<br />
ist.<br />
Ein StR-Mitglied begrüßt den Ausbau grundsätzlich. Er bittet jedoch zu bedenken,<br />
dass beide Wege ausgebaut werden sollen, da ansonsten der nicht ausgebaute<br />
Schotterweg nicht mehr genutzt würde. Ein StR-Mitglied empfiehlt, zunächst<br />
die Fördermittel abzuprüfen und einen Ausbau des Weges im Jahr 2014<br />
vorzunehmen.<br />
Bgm. Sinn erklärt, dass der Fußwegteil des Bahnweges als Wanderweg (Panoramaweg)<br />
ausgewiesen ist und hier nur ein gewisser Anteil asphaltiert sein darf.<br />
Dieser Anteil ist aufgrund der Führung des Weges durch die Innenstadt schon<br />
fast vollständig erschöpft, sodass die Gefahr besteht, die Panoramakennzeichnung<br />
zu verlieren, soweit das Teilstück asphaltiert wird. Bgm. Sinn erklärt jedoch,<br />
dass dies noch geprüft wird.<br />
Ein StR-Mitglied wirft ein, ob die 85 %ige Förderung, die von Herrn Faber kurz<br />
angesprochen wurde, nicht auch für Bieswang greifen könnte.<br />
Herr Faber erklärt, dass hierzu eine überregionale Bedeutung des Feldweges<br />
vorhanden sein muss, die in Bieswang wohl eher nicht der Fall ist und diese<br />
Förderung somit in Bieswang nicht in Betracht kommt.<br />
Ein StR-Mitglied plädiert dafür, den von StR ...... vorgebrachten Aspekt zu prüfen.<br />
Beschluss:<br />
Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahme beim ALE in Ansbach beim<br />
entspr. Förderprogramm anzumelden. Falls hierzu Planungsleistungen erforderlich<br />
sind, wird Bürgermeister Sinn ermächtigt, die entspr. Planungsleistungen<br />
bis zu einer Honorarsumme von max. 1.000,- € an ein geeignetes Planungsbüro<br />
zu vergeben. Im HH 2014 sind die vorh. 20.000,- € Eigenanteil wieder einzustellen.<br />
Nach Vorlage eines positiven Zuwendungsbescheides ist die Vergabe der Planungsleistung<br />
„Ausschreibung" vom <strong>Stadt</strong>rat erneut zu beschließen. 14 : 0<br />
07 b) Anschluss des Feuerwehrhauses Neudorf an das Nahwärmenetz<br />
Neudorf<br />
Bgm. Sinn verweist auf die Beschlussvorlage -<br />
Beginn der Beschlussvorlage -<br />
Im OT Neudorf entsteht derzeit ein örtliches Nahwärmenetz. Betreiber des<br />
Holzhackschnitzel BHKW ist Herr Wilfried Veitengruber (Wärmelieferant), der<br />
die Abwärme des BHKW an die „Nahwärme Neudorf GbR" (Wärmeabnehmer)<br />
zur Versorgung von rd, 30 Anwesen liefern wird. Wie beim Schulhaus in Göhren<br />
HsNr. 49 könnten auch hier bei einem Anschluss erhebliche Einsparungen für<br />
die Heizung erfolgen.<br />
Die Anschlussgebühr beträgt einmalig 3.500,-- €. Die laufenden Kosten werden<br />
von der <strong>Stadt</strong> getragen.<br />
Die Materialkosten und die Installation der Anlage (für Göhren 49 wurden damals<br />
10.000.-- € veranschlagt) würde von den Neudorfer Vereinen übernom-
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die ..........öffentliche Sitzung Nr. ..... 10.......Seite 20.......<br />
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Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />
men.<br />
Für die beiden Bauplätze der <strong>Stadt</strong> im Baugebiet „Bieswanger Stöß" werden<br />
ebenfalls bereits die Möglichkeiten für einen evtl. späteren Anschluss durch die<br />
Bauplatzerwerber vorgesehen.<br />
Die Anschlussgebühr wird jedoch erst zu dem Zeitpunkt fällig, wenn der Bauplatzerwerber<br />
sich für den Anschluss entscheiden sollte.<br />
- Ende der Beschlussvorlage -<br />
Bgm. Sinn erklärt, dass der entsprechende Wärmeliefervertragsentwurf erst<br />
gestern einging und erst noch durch die Verwaltung zu prüfen ist. Er bittet diesen<br />
Tagesordnungspunkt daher heute zu vertagen.<br />
Dieser Tagesordnungspunkt wird in eine der nächsten Sitzungen vertagt.<br />
Ende des öffentlichen Teiles um 20.34 Uhr. Es erfolgt dann eine Pause. Der<br />
nichtöffentliche Teil beginnt um 20.45 Uhr.<br />
Bgm. Sinn beendet die heutige <strong>Stadt</strong>ratssitzung um 22.05 Uhr.<br />
Der Vorsitzende:<br />
Der Schriftführer:<br />
Uwe Sinn<br />
1. Bürgermeister<br />
Christiana Jakob