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19.09.2013 - Stadt Pappenheim

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Niederschrift<br />

Seite __1___<br />

über die ______10._____________________ Sitzung des<br />

<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong>______________<br />

am 19.09.13 _________________ in _________ <strong>Pappenheim</strong> ______________________<br />

um 18.00 _______Uhr Sitzungsraum: Sitzungssaal des Rathauses__________<br />

Ende 22.05 _______Uhr<br />

Sämtliche 17 ______________________ Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong>___________<br />

waren ordnungsgemäß eingeladen.<br />

Vorsitzender war:<br />

1. Bürgermeister Sinn<br />

Schriftführer war: Frau Jakob<br />

Anwesend waren:<br />

1. Bgm. Sinn<br />

2. Bgm. Obernöder<br />

StR Deffner (ab 18.40 Uhr )<br />

StR Geißelmeyer (ab 18.50 Uhr )<br />

StR Gronauer<br />

StR Halbmeyer<br />

StR Hönig<br />

StR Hüttinger<br />

StR Kreißl<br />

StR Otters<br />

StRin Pappler<br />

StR Rusam<br />

StRin Seuberth<br />

StR Wufka (ab 18.25 Uhr )<br />

OS Pfister<br />

Zum nichtöffentlichen Teil der Niederschrift<br />

- lt. Geschäftsordnung vom 08.05.08 -<br />

1. Wegfall der Geheimhaltungsgründe<br />

festgestellt für die Tagesordnungspunkte<br />

Nr. .......................................................<br />

2. Kopie nur des Beschlusses zu TOP-Nr.<br />

.......................................................<br />

an die Presse weitergegeben.<br />

<strong>Pappenheim</strong>, den .......................<br />

STADT PAPPENHEIM<br />

Uwe Sinn<br />

1. Bürgermeister<br />

Außerdem waren anwesend<br />

18 Zuhörer, Hr. Faber ALE (TOP 06), Hr. Vulpius VNI (TOP 08e, 9b, 6a, 4)<br />

Entschuldigt abwesend waren<br />

3. Bgm. Marowsky, StRin Böhnlein, StR Reitlinger<br />

_________________________________________________________________________<br />

Unentschuldigt abwesend waren<br />

./.<br />

Beschlussfähigkeit war gegeben<br />

war nicht gegeben


Tagesordnung Seite 2<br />

Die Sitzung war öffentlich Punkte 4, 1-3, 5-7 nichtöffentlichPunkte 8, 9b, 6a-c, 8-10<br />

Lfd-Nr. Sachverhalt Abstimm.-Ergebnis<br />

ÖFFENTLICH<br />

04 Straßensanierung:<br />

Antrag von 2. Bgm. Obernöder auf Sanierung der GV Straße Übermatzhofen - Haardt<br />

01 Bauanträge:<br />

a) BA 37/2013 – Veitengruber Wilfried, Neudorf – Bau eines Imkerhauses im Außenbereich bei<br />

Neudorf<br />

b) BA 38/2013 - Veitengruber Wilfried– Umbau eines Wohngebäudes mit Stallbereich zu einem<br />

Ferienhaus<br />

02 Bauleitplanung:<br />

a) 6. Änderung des Flächennutzungsplanes: Feststellungsbeschluss zur öffentlichen Auslegung<br />

b) 7. Änderung des Flächennutzungsplanes: Feststellungsbeschluss zur öffentlichen Auslegung<br />

03 Wahlrecht:<br />

Antrag von 2. Bgm. Obernöder auf Aufhebung des Beschlusses vom 17.03.05 (Wohnsitz des 1.<br />

Bgms.)<br />

05 Rechtsangelegenheiten:<br />

Änderung des Grundsatzbeschlusses zur Verlegung von priv. Versorgungsleitungen im öffentl.<br />

Grund der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong><br />

06 Dorferneuerung Bieswang 2<br />

a) Antrag von StR Hönig zur DE Bieswang/ Ochsenhart<br />

b) Erneute Beschlussfassung über den Dorferneuerungsplan<br />

c) Erneute Beschlussfassung zur Kostenvereinbarung der Planungskosten für Ochsenhart<br />

07 Baumaßnahmen:<br />

a) Asphaltierung der Radwegespur entlang der Bahnwegallee<br />

b) Anschluss des Feuerwehrhauses Neudorf an das Nahwärmenetz Neudorf


Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die ..........öffentliche Sitzung Nr. ..... 10.......Seite 3.......<br />

des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />

Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />

Bgm. Sinn begrüßt alle Anwesenden.<br />

Bgm. Sinn bittet hier zunächst mit den Punkt 4 vorgezogen zu behandeln, da<br />

Ing. Vulpius hierzu referieren soll.<br />

ÖFFENTLICH<br />

04 Straßensanierung:<br />

Antrag von 2. Bgm. Obernöder auf Sanierung der GV Straße Übermatzhofen<br />

- Haardt<br />

Bgm. Sinn verliest die Beschlussvorlage.<br />

- Beginn der Beschlussvorlage -<br />

2. Bürgermeister Obernöder hat am 09.09.2013 (Eingang beim 1. Bürgermeister<br />

am gleichen Tag) einen schriftlichen Antrag bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> eingereicht,<br />

wonach er seinen in der Sitzung vom 27.06.2013 gestellten mündlichen<br />

Antrag wiederholt, die GV-Straße Übermatzhofen - Langenaltheimer<br />

Haardt noch im Jahr 2013 mit den hierfür noch vorhandenen Haushaltsmitteln<br />

zu sanieren. Er beantragt weiterhin die Behandlung in der nächsten Sitzung des<br />

<strong>Stadt</strong>rates (09.09.2013). Weiter führt der Antragsteller aus, dass bei einer gemeinsamen<br />

Vergabe (also mit der Sanierung der GV-Straße Geislohe-Neudorf)<br />

Kosten eingespart werden können.<br />

Für die Sanierung von drei GV-Straßenabschnitten wurden im Haushalt 2013<br />

folgende Summen eingeplant:<br />

Geislohe-Neudorf und Bieswang-Hochholz: zusammen 180.000 Euro<br />

Übermatzhofen-Langenaltheimer Haardt:<br />

50.000 Euro<br />

Gesamtsumme also:<br />

230.000 Euro<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat hat den Auftrag für die Sanierung der GV-Straße Geislohe-Neudorf<br />

vergeben. Zwischenzeitlich wurde dieser Straßenabschnitt von der Firma Pusch-<br />

Bau (nach erfolgter Ausschreibung) saniert. Die Abnahme fand am 16.09.2013<br />

statt.<br />

Bisher wurden folgende Ausgaben getätigt:<br />

Sanierung Geislohe-Neudorf Rechnung Pusch-Bau (noch ungeprüft)<br />

sowie Honorar Ingenieur<br />

rd. 158.000 €<br />

Rechnung Fa. Müller (Baggerarbeiten, Probeschürfungen drei<br />

350 €<br />

Straßenabschnitte)<br />

Endsumme rd. 160.000 €<br />

Somit stehen gem. dieser aktuellen Zwischenrechnung noch ca. 70.000 Euro für<br />

die Sanierung von GV-Straßen im<br />

Haushalt zur Verfügung.<br />

- Ende der Beschlussvorlage -<br />

Herr Vulpius erklärt, dass sich die Kosten der GV-Straßensanierung Geislohe-<br />

Neudorf nach aktuellen Kostenstand auf 166.700,-- € belaufen. Somit liegt die<br />

tatsächlich angefallene Summe deutlich unter den veranschlagten Kosten. Es<br />

stehen noch ca. 70.000,-- € zur Verfügung. Wie Ing. Vulpius weiter erklärt, wäre<br />

die Fa. Pusch-Bau bereit, zu den gleichen Konditionen eine weitere Straße zu<br />

sanieren. Die Kosten für die Sanierung der GV-Straße Bieswang-Hochholz lägen<br />

bei ca. 125.000,-- €, für die Sanierung der GV-Straße Übermatzhofen-<br />

Langenaltheimer-Haardt würden ca. 40.000,-- € anfallen.<br />

Bgm. Sinn erklärt, dass am 06.06.13 durch das Ing.-Büro VNI eine Prioritätenliste<br />

erstellt wurde. Herr Vulpius erklärt hierzu, dass die GV-Straße Übermatzho-


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des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />

Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />

fen-Langenaltheimer-Haardt wenig frequentiert ist.<br />

Ein StR-Mitglied erklärt ergänzend, dass damals der GV-Straße Bieswang-<br />

Hochholz Priorität I vor der GV-Straße Übermatzhofen-Langenaltheimer-Haardt<br />

zugeordnet wurde. Damals wurde besprochen, beide Maßnahmen im Jahr 2014<br />

durchzuführen. Er plädiert daher dafür, dies auch so zu handhaben und beide<br />

Straßen im Jahr 2014 zu sanieren.<br />

Herr Vulpius bittet zu bedenken, dass momentan günstige Konditionen gelten,<br />

die voraussichtlich im Jahr 2014 nicht mehr gehalten werden können.<br />

Ein StR-Mitglied erklärt, dass damals die Haushaltssituation angespannt war<br />

und man sich damals auf die Umsetzung von nur einer Maßnahme einigte.<br />

Er erklärt, dass sich der Haushalt etwas entspannt hat und man die momentan<br />

gültigen günstigen Preise nutzten und eine Sanierung 2013 anstreben sollte.<br />

Dem pflichtet auch StR ....... bei und erklärt, dass durch die Kosteneinsparungen<br />

bei der GV-Straße Geislohe-Neudorf in eine der anderen Maßnahmen investiert<br />

werden könnte.<br />

Bgm. Sinn bittet um Mitteilung, ob Konsens besteht, dass beide Maßnahmen<br />

sowohl die GV-Straßensanierung Bieswang-Hochholz als auch Übermatzhofen-<br />

Langenaltheimer-Haardt an die Fa. Pusch-Bau zu den gleichen Konditionen vergeben<br />

werden.<br />

Herr Vulpius erklärt, dass dies grundsätzlich möglich ist. Die Fa. Pusch-Bau erklärte<br />

sich bereit, die Maßnahmen zu den gleichen Konditionen durchzuführen,<br />

jedoch bedarf es einer präzisen Absprache mit der Firma, die noch zu erfolgen<br />

hat.<br />

2. Bgm. Obernöder erklärt ergänzend zu seinem Antrag, dass für ihn der Zustand<br />

der Straße für die Sanierungsnotwendigkeit maßgeblich ist. Seiner Meinung<br />

nach befindet sich die GV-Straße Übermatzhofen-Langenaltheimer-Haardt<br />

in einem sehr schlechten Zustand, da eine Sanierung bereits seit einigen Jahren<br />

aufgeschoben wird.<br />

Ein StR-Mitglied erklärt, dass er die Idee der Vergabe von beiden Straßen an<br />

die Fa. Pusch-Bau zu den momentan gültigen günstigen Konditionen grundsätzlich<br />

für gut befindet, allerdings bemängelt er die hierdurch entstehende Bindung<br />

im Haushaltsjahr 2014. Er empfiehlt daher, keine entsprechenden Verpflichtungen<br />

für das noch bevorstehende Haushaltsjahr einzugehen.<br />

Ein StR-Mitglied erklärt, dass die Haushaltslage nach wie vor angespannt ist, da<br />

Gewerbesteuereinnahmen fehlen. Er bittet daher um Haushaltsdisziplin.<br />

Ein StR-Mitglied erklärt, dass die GV-Straßensanierung Übermatzhofen-<br />

Langenaltheimer-Haardt bereits seit 2005 im Gespräch ist und es sich lediglich<br />

um ein kurzes Teilstück mit einer Länge von 500 m handelt. Er bittet die Ratsmitglieder<br />

hier den grundsätzlichen Willen zu signalisieren, soweit der Wille<br />

nicht vorhanden ist, müsste dies entsprechend klar dargelegt werden.<br />

Bgm. Sinn plädiert die Sanierung beider Straßen zu den derzeit gültigen Konditionen<br />

an die Fa. Pusch-Bau zu vergeben und die Sanierung der GV-Straße<br />

Übermatzhofen-Langenaltheimer-Haardt noch in diesem Jahr in die Wege zu<br />

leiten. Er verweist auf die Problematik, dass im Jahr 2014 vermutlich mit höheren<br />

Preisen zu rechnen ist und sich auch die Fixkosten entsprechend erhöhen<br />

werden, soweit nur eine Straße saniert wird.<br />

Ein StR-Mitglied widerspricht dem und empfiehlt nur lediglich die Sanierung der<br />

GV-Straße Übermatzhofen-Langenaltheimer-Haardt zu vergeben, da sonst eine<br />

zu starke Bindung für das Haushaltsjahr 2014 entsteht.<br />

Ein StR-Mitglied schlägt vor, die Vergabe unter dem Vorbehalt der Etatisierung<br />

zu stellen.<br />

Ein StR-Mitglied bittet zu bedenken, dass lediglich die Sanierung der GV-Straße<br />

Übermatzhofen-Langenaltheimer-Haardt Teil seines Antrags war. Zur Sanierung


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des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />

Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />

der GV-Straße Bieswang-Hochholz sind grundsätzlich neue Überlegungen anzustellen.<br />

Ein StR-Mitglied plädiert dafür, das niedrige Zinsniveau zu nutzen und lang aufgeschobene<br />

Maßnahmen günstig zu finanzieren.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat fasst folgenden<br />

Beschluss:<br />

Zum Antrag von 2. Bgm. Obernöder vom 09.09.2013 beschließt der <strong>Stadt</strong>rat,<br />

dass ein Auftrag für den noch zu sanierenden Teilbereich der GV-Straße Übermatzhofen-Langenaltheimer-Haardt<br />

vergeben wird, sofern der Haushaltsansatz<br />

nicht überschritten wird. 14 : 0<br />

01 Bauanträge:<br />

a) BA 37/2013 – Veitengruber Wilfried, Neudorf – Bau eines<br />

Imkerhauses im Außenbereich bei Neudor<br />

Bgm. Sinn verweist auf die Beschlussvorlage.<br />

- Beginn der Beschlussvorlage -<br />

Hr. Veitengruber beantragt eine baurechtliche Genehmigung für ein bereits bestehendes<br />

Gebäude im Außenbereich Neudorfs. Im Rahmen einer Baukontrolle<br />

wurde festgestellt, dass ein Gartenhaus errichtet wurde und Flächen befestigt<br />

wurden.<br />

Das Landratsamt geht bei dem 5,16 x 3,16 m großen Gebäude nicht von einem<br />

landwirtschaftlich genutzten Gebäude aus, das aufgrund der Dimensionierung<br />

und landwirtschaftlichen Nutzung verfahrensfrei wäre.<br />

Dem nun vorgelegten Bauantrag ist eine Vereinbarung beigefügt mit der Hr.<br />

Karl Rachinger die Mitbenutzung zur Lagerung und Aufbewahrung imkerlicher<br />

Gerätschaften erlaubt wird. Vermutlich soll durch diese Nutzungsüberlassung<br />

eine Privilegierung der Außenbereichsbebauung erzielt werden.<br />

Das Landratsamt sieht jedoch auch diese Privilegierungsbegründung kritisch<br />

und verlangte daher die Vorlage entsprechender Planunterlagen zur umfangreichen<br />

Prüfung.<br />

Nach Auskunft des Landratsamtes käme, wenn überhaupt, eine Privilegierung<br />

aufgrund der besonderen Anforderungen (des Nutzungszwecks als Bienenhaus)<br />

an die Umgebung in Frage (§ 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB). Ob dies der Fall sein<br />

könnte, wird im Rahmen der weiteren Bearbeitung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde<br />

geprüft.<br />

Soweit keine Privilegierung gegeben ist, wäre das Vorhaben als sonstiges Vorhaben<br />

gem. § 35 Abs. 2 BauGB zu behandeln. Demnach sind Vorhaben im Einzelfall<br />

zulässig, soweit öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die<br />

Erschließung gesichert ist.<br />

Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, soweit das<br />

Vorhaben Belange des Naturschutzes beeinträchtigt (das Gebäude befindet sich<br />

im Bereich eines kartierten Biotops) und die Entstehung, Verfestigung und Erweiterung<br />

einer Splittersiedlung befürchten lässt (mögliche Freizeitnutzung,<br />

insbesondere aufgrund Gestaltung des Baukörpers und der Außenanlagen).<br />

Im Jahr 2011 wurde eine Voranfrage zur Errichtung einer 4 x 3 m großen Geräte-<br />

und Unterstellhalle für Fischereibedarf gestellt. Damals wurde dieses Vorhaben<br />

durch den <strong>Stadt</strong>rat abgelehnt mit der Begründung, dass hierdurch öffentliche<br />

Belange insbesondere die Zersiedelung des Außenbereichs und Entstehung<br />

von Splittersiedlungen zu befürchten sind (s. Beschluss vom 19.01.2012).


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des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />

Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />

Analog zu diesem fast gleichgelagerten Fall wäre das Vorhaben von Hr.<br />

Veitengruber ebenfalls abzulehnen.<br />

- Ende der Beschlussvorlage -<br />

Ein StR-Mitglied erklärt, dass dem Vorhaben nur zugestimmt werden kann, soweit<br />

es tatsächlich privilegiert ist. Soweit keine Privilegierung vorliegt, wäre das<br />

Vorhaben abzulehnen. Dem stimmt auch ein StR-Mitglied zu.<br />

Ein StR-Mitglied erklärt ergänzend hinzu, dass die Bienenhausnutzung im Außenbereich<br />

durchaus nachvollziehbar ist. Eine Umnutzung des bestehenden<br />

Gebäudes zu einem Bienenhaus hält er deshalb für seriös.<br />

Ein StR-Mitglied bittet zu bedenken, ob nicht die Erteilung des gemeindlichen<br />

Einvernehmens versagt wird, soweit das Landratsamt tatsächlich feststellt, dass<br />

es sich um ein privilegiertes Vorhaben handeln, würde die <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong><br />

erneut um Stellungnahme gebeten und könnte ihr Einvernehmen revidieren.<br />

Diesem Vorschlag möchten die Anwesenden jedoch nicht folgen.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> beschließt zum Bauantrag Nr. 37/2013 von<br />

Herrn Wilfried Veitengruber, Neudorf zum Bau eines Imkerhauses (bereits bestehendes<br />

Gebäude im Außenbereich) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen,<br />

soweit der Bau tatsächlich gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert ist. Ein<br />

Nachweis ist vorzulegen. 14 : 0<br />

01 b) BA 38/2013 - Veitengruber Wilfried– Umbau eines Wohngebäudes<br />

mit Stallbereich zu einem Ferienhaus<br />

Bgm. Sinn verliest die Beschlussvorlage -<br />

- Beginn der Beschlussvorlage -<br />

Hr. Veitengruber beantragt den Umbau des leer stehenden Wohnhauses<br />

Neudorf 2. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Einzeldenkmal.<br />

Geplant ist der Umbau des bisherigen Wohnbereichs zu einer Ferienwohneinheit<br />

für bis zu 10 Personen. Im EG sollen sich Küche, Bad, Wohnstube sowie ein<br />

Zimmer befinden. Im OG sollen weitere Räumlichkeiten entstehen. Der „hintere"<br />

Bereich des Hauses (ehem. Stallbereich) soll ebenfalls zu einer Ferienwohnung<br />

umgebaut werden. Im EG soll ein Gemeinschaftsraum und im OG ein<br />

Schlafraum entstehen.<br />

Die Fassadengestaltung soll auch in Zukunft weitestgehend dem Bestand entsprechen.<br />

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteils Neudorf. Die Art der baulichen Nutzung als Ferienhaus, ist in einem<br />

Dorfgebiet, wie in Neudorf durchaus zulässig. Die Erschließung ist gesichert.<br />

- Ende der Beschlussvorlage -<br />

Ein StR-Mitglied ergreift das Wort und lobt die Sanierung eines denkmalgeschützten<br />

Altbaus.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> beschließt zum Bauantrag Nr. 40/2013<br />

von Herrn Wilfried Veitengruber, Neudorf zum Umbau eines leer stehenden<br />

denkmalgeschützten Wohnhauses mit Stallbereich zu einem Ferienhaus das<br />

gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die denkmalschutzrechtliche Ge-


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des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />

Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />

nehmigung wird ebenfalls erteilt. 14 : 0<br />

02 Bauleitplanung:<br />

a) 6. Änderung des Flächennutzungsplanes: Feststellungsbeschluss<br />

zur öffentlichen Auslegung<br />

b) 7. Änderung des Flächennutzungsplanes: Feststellungsbeschluss<br />

zur öffentlichen Auslegung<br />

Bgm. Sinn verweist auf die Beschlussvorlage.<br />

- Beginn der Beschlussvorlage -<br />

Die Entwürfe der Bauleitpläne sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.<br />

Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben über die ausgelegten Unterlagen<br />

sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> hatte die Entwürfe beider Verfahren in der Zeit vom<br />

20.02.13 bis zum 20.03.13 ausgelegt, allerdings die entspr. vorhergehende Bekanntmachung<br />

keine Woche vorher ausgehängt. (da in diesem Fall die Angelegenheit<br />

nicht mehr in der Sitzung vom 21.03.13 hätte beschlossen werden können,<br />

was das Verfahren um 3 Wochen verzögert hätte), die Zeit der Bekanntmachung<br />

und der Auslegung hatte sich damit überschnitten.<br />

Das Landratsamt WUG-GUN stellte diesen Verfahrensmangel nun im Genehmigungsverfahren<br />

fest, und forderte die <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> auf, die entspr. Bekanntmachung<br />

und Auslegung der Entwürfe erneut durchzuführen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> wiederholte deshalb die erforderliche Bekanntmachung<br />

der Auslegung der Entwurfsplanung einschl. der entspr. Auslegung der Entwurfsplanung<br />

(Bekanntmachung nun ab dem 26.07.13, Auslegung 05.08.13 bis<br />

einschl. 10.09.13) für beide Verfahren.<br />

Auch bei der wiederholten Auslegung gingen bei beiden Verfahren keinerlei<br />

Einwände von Betroffenen bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> ein.<br />

Durch den <strong>Stadt</strong>rat sind deshalb erneute Feststellungsbeschlüsse für beide Verfahren<br />

zu fassen.<br />

Die beiden Änderungsverfahren werden umgehend erneut dem Landratsamt zur<br />

Genehmigung vorgelegt.<br />

- Ende der Beschlussvorlage -<br />

a) Beschluss der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (Feststellungsbeschluss):<br />

1. Bei der Wiederholung der Bekanntmachung der Auslegung und der<br />

entspr. Auslegung des Entwurfs der 6. Flächennutzungsplanänderung<br />

sind keine Einwände bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> eingegangen. Ein erneuter<br />

Abwägungsbeschluss ist damit nicht erforderlich.<br />

2. Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt daher erneut die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> (Darstellung eines ca. 80 ha<br />

großen Sondergebietes Urnenfriedhof Friedwald nordwestlich von Pappen<br />

heim, sowie Darstellung einer ca. 1 ha großen Fläche „Sondergebiet<br />

Biogasanlage" südlich von Bieswang), angefertigt durch das Planungsbüro<br />

Ermisch &. Partner, Roth, in der Fassung vom 03.04.13 und billigt<br />

die zugehörige Begründung einschl. Umweltbericht in der Fassung vom<br />

03.04.13 (Feststellungsbeschluss).<br />

3. Die Verwaltung wird gem. § 6 Abs. 1 BauGB beauftragt für die 6. Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> die Genehmi-


Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die ..........öffentliche Sitzung Nr. ..... 10.......Seite 8.......<br />

des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />

Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />

gung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt<br />

zu machen.<br />

Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> wird<br />

mit der ortsüblichen Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB<br />

wirksam. 14 : 0<br />

b) Beschluss der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Feststellungsbeschluss):<br />

1. Bei der Wiederholung der Bekanntmachung der Auslegung und der<br />

entspr. Auslegung des Entwurfs der 7. Flächennutzungsplanänderung sind<br />

keine Einwände bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> eingegangen. Ein erneuter Abwägungsbeschluss<br />

ist damit nicht erforderlich.<br />

2. Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt daher erneut die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> (Darstellung eines ca. 3,6 ha<br />

großen Sondergebietes Walderlebnis- und Bildungsparks südöstl. von<br />

<strong>Pappenheim</strong>), angefertigt durch das Planungsbüro Ermisch &. Partner,<br />

Roth, in der Fassung vom 03.04.13 und billigt die zugehörige Begründung<br />

einschl. Umweltbericht in der Fassung vom 03.04.13 (Feststellungsbeschluss).<br />

3. Die Verwaltung wird gem. § 6 Abs. 1 BauGB beauftragt für die 7. Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> die Genehmigung<br />

zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt<br />

zu machen.<br />

Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> wird<br />

mit der ortsüblichen Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB<br />

wirksam. 14 : 0<br />

03 Wahlrecht:<br />

Antrag von 2. Bgm. Obernöder auf Aufhebung des Beschlusses vom<br />

17.03.05 (Wohnsitz des 1. Bgms.)<br />

Bgm. Sinn verliest auch hier die Beschlussvorlage.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> hatte im Jahr 2005 den in Anlage beigefügten<br />

Beschluss gefasst.<br />

Der Beschluss wurde damals unter dem Titel „Bürgermeisterwahl 2008: Festlegung<br />

des Wohnsitzes des künftigen 1. Bürgermeisters" gefasst, das LRA WUG-<br />

GUN legt diesen als Grundsatzbeschluss aus, demnach dieser über die damalige<br />

Wahlperiode hinaus weiter gilt.<br />

Das Landratsamt WUG-GUN teilte zum vorliegenden Sachverhalt weiter mit,<br />

dass „eine Wohnsitznahme im <strong>Stadt</strong>gebiet wünschenswert wäre, aber in Zeiten<br />

modernster Kommunikationsmöglichkeiten kaum noch erforderlich oder gar<br />

geboten sei.<br />

Ob der damalige Beschluss rechtmäßig war und in Art. 28 Abs. 2 KWBG eine<br />

Rechtsgrundlage findet, hat die <strong>Stadt</strong> in eigenem Ermessen zu entscheiden."<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> konnte lediglich festlegen, dass der/die Erste Bürgermeister/in,<br />

der/die ja Beamter/in der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> ist, im Rahmen seines/ihres<br />

Dienstverhältnisses einen bestimmten Wohnsitz (<strong>Pappenheim</strong>er Gemeindegebiet)<br />

zu nehmen hat.<br />

Im Falle der Wahl einer Person, die ihren Wohnsitz nicht in <strong>Pappenheim</strong> hat<br />

müsste die Person dann entweder in <strong>Pappenheim</strong> seinen/ihren Wohnsitz nehmen,<br />

der <strong>Stadt</strong>rat den Beschluss aufheben, oder die Person gegen den Beschluss/Bescheid<br />

verwaltungsgerichtlich vorgehen.


Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die ..........öffentliche Sitzung Nr. ..... 10.......Seite 9.......<br />

des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />

Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />

- Ende der Beschlussvorlage -<br />

Ein StR-Mitglied meldet sich zu Wort und erklärt, dass der im Jahr 2005 gefasste<br />

Beschluss nicht rechtens ist bzw. nicht vorgeschrieben und rechtlich nicht<br />

erforderlich ist. Er empfiehlt den Beschluss aufzuheben oder ein Einzugsgebiet<br />

beispielsweise einen Umkreis von 20 km für die Wohnsitznahme des Bürgermeisters<br />

festzulegen. Seiner Meinung nach darf die Wahlfreiheit der Bürger<br />

durch einen Residenzpflichtbeschluss des <strong>Stadt</strong>rates nicht eingeschränkt werden.<br />

Er bittet zu bedenken, dass in Großstädten auch größere Entfernungen<br />

durch die Amtsinhaber in Kauf zu nehmen sind.<br />

Dem widerspricht ein StR-Mitglied energisch. Ihrer Meinung nach muss der<br />

Bürgermeister der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> seinen Wohnsitz im Gemeindegebiet haben,<br />

um mit vollem Herzblut sein Amt ausführen zu können. Insbesondere aufgrund<br />

der örtlichen Struktur hält sie die Wohnsitznahme im Gemeindegebiet für<br />

zwingend notwendig.<br />

Ein StR-Mitglied widerspricht dem und erklärt, dass die Residenzpflicht nicht<br />

mehr zeitgemäß sei. Die im Jahr 2008 vorgelegte Begründung der Residenzpflicht<br />

hält er nicht für ausreichend, daher empfiehlt er, die Residenzpflicht die<br />

gemäß Beschluss von 2005 festgelegt wurde, abzuschaffen.<br />

Ein StR-Mitglied erklärt, dass einige Sachen in der Beschlussvorlage falsch dargestellt<br />

sind. Er erklärt, dass grundsätzlich jeder Bürger zum Bürgermeister von<br />

<strong>Pappenheim</strong> gewählt werden kann, auch beispielsweise ein Hamburger. Er verdeutlicht,<br />

dass mit dem Gemeindegebiet das Gesamtgemeindegebiet der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Pappenheim</strong> gemeint ist und auch eine Wohnsitznahme beispielsweise in einem<br />

Ortsteil wie Übermatzhofen oder dergleichen möglich wäre. Die von StR .....<br />

vorgeschlagene Abgrenzung auf ein bestimmtes Gebiet um <strong>Pappenheim</strong> hält er<br />

insbesondere aufgrund der Gebietsfindung für problematisch und der Identifikation<br />

mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong>. Soweit ein Bürgermeister nicht bereit ist, in das<br />

Gemeindegebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> zu ziehen, ist seiner Meinung nach keine<br />

Identifikation mit der Örtlichkeit vorhanden, die jedoch zwingend notwendig<br />

ist.<br />

Ein StR-Mitglied pflichtet dem bei und erklärt, dass damals ein fast einstimmiger<br />

Beschluss gefasst worden ist. Sie bittet zu bedenken, dass eine gewisse Residenzpflicht<br />

auch bei anderen Ämtern, beispielsweise Dekan, üblich ist, um die<br />

notwendige Identifikation mit dem Amt und der damit verbundenen Region zu<br />

schaffen.<br />

Ein StR-Mitglied verweist als Antragsteller auf das Schreiben des Landratsamtes<br />

in dem klipp und klar festgehalten ist, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> als Dienstherr<br />

eine Wohnsitznahme innerhalb eines bestimmten Gebietes verlangen kann,<br />

soweit dies dienstlich geboten ist. Der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> steht jedoch ein Ermessen<br />

zu, ob das Merkmal der dienstlichen Gebotenheit tatsächlich erfüllt ist.<br />

Seiner Meinung nach wäre ein entsprechender Beschluss zur Residenzpflicht<br />

erst nach der Wahl zu fassen, wenn das Merkmal der dienstlichen Geboten tatsächlich<br />

bejaht werden kann. Er verdeutlicht, dass ein örtlicher Bezug nicht<br />

zwingend notwendig ist und der vom <strong>Stadt</strong>rat vertretene Grundsatz veraltet ist<br />

z.B. Landrat oder Sparkassenfilialleiter.<br />

Ein StR-Mitglied pflichtet dem bei und erklärt, dass grundsätzlich ein Ermessen<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> vorliegt, ob sie die Wohnsitznahme als wichtig erachtet.<br />

Seiner Meinung nach liegen jedoch im Vergleich zur Beschlussfassung 2005<br />

keine neuen Argumente vor, die sich auf die Residenzpflicht auswirken. Daher<br />

sieht er keine Notwendigkeit, den bestehenden Beschluss aufzuheben.<br />

Ein StR-Mitglied erklärt, dass ihrer Meinung nach ein entsprechender Beschluss<br />

auch nach der Wahl gefasst werden könnte, jedoch empfiehlt sie, hier die Er-


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des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />

Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />

wartungshaltung der <strong>Stadt</strong> im Vorfeld klar und deutlich zu machen.<br />

Ein StR-Mitglied erklärt, dass seiner Meinung nach ein Bürgermeister der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Pappenheim</strong> in <strong>Pappenheim</strong> bzw. in einem Ortsteil wohnen muss.<br />

Dem pflichtet auch Bgm. Sinn bei und erklärt, dass „wer hier nicht wohnen will,<br />

auch nicht Bürgermeister sein braucht“.<br />

Ein StR-Mitglied bittet um Mitteilung, wie mit seinem Antrag bezüglich der Umkreisausweitung<br />

umgegangen wird.<br />

Ein StR-Mitglied erklärt, dass der weitergehende Antrag, der von 2. Bgm. Obernöder<br />

ist, die Residenzpflicht komplett aufzuheben, soweit dieser Antrag abgelehnt<br />

werden würde, müsste über den Antrag von StR ....... bezüglich der Umkreisausweitung<br />

ein Beschluss gefasst werden.<br />

Beschluss - Antrag 2. Bgm Obernöder<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> beschließt den Beschluss vom 17.03.05 bezüglich<br />

des Wohnsitzes des Bürgermeisters der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> aufzuheben. 7 : 7<br />

Somit ist der Beschluss abgelehnt.<br />

Beschluss - Antrag StR Otters<br />

StR Otters beantragt die Ausweitung des bestehenden Beschlusses der<br />

Wohnsitznahme in einem Umkreis von 20 km. 7 : 7<br />

Somit gilt auch dieser Antrag als abgelehnt.<br />

StRin Pappler verlässt um 18.42 Uhr und betritt ihn wieder um 18.48 Uhr.<br />

05 Rechtsangelegenheiten:<br />

Änderung des Grundsatzbeschlusses zur Verlegung von priv. Versorgungsleitungen<br />

im öffentl. Grund der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong><br />

Bgm. Sinn verliest die Beschlussvorlage.<br />

- Beginn der Beschlussvorlage -<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat hatte in seiner Sitzung vom 26.07.2012 den Beschluss gefasst,<br />

dass für die Verlegung und das Belassen von privaten Leitungen auf Grundstücken<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> ein jährlich anfallendes Benutzungsentgelt in Höhe<br />

von 1,-- €/m pro Leitung zu erheben ist.<br />

Eine Unterscheidung zwischen Leitungen von Stromversorgungsunternehmen<br />

und Versorgungsleitungen zur Wärmeversorgung wurde nicht berücksichtigt.<br />

Dieser Beschluss ist zwar unter dem Gesichtspunkt des Verlustes der Konzessionsabgabe<br />

vom ehem. Stromlieferanten Energie nach Übernahme der Stromversorgung<br />

durch die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Pappenheim</strong> nachvollziehbar, läuft aber einer<br />

staatlich geförderten und bezuschussten Maßnahme zur Nahwärmeversorgung<br />

entgegen.<br />

Im OT Neudorf entsteht derzeit eine örtliche Nahwärmeversorgung. Es soll ein<br />

Holzhackschnitzel-BHKW mit Holzhackschnitzelheizung errichtet werden. Die<br />

Wärme für die Raumheizung sowie der Warmwasseraufbereitung soll an eine<br />

Nahwärmegesellschaft geliefert werden. Der Bau der Leitungen zur Nahwärmeversorgung<br />

von rd. 30 Anwesen des OT Neudorf durch diese zu gründende Gesellschaft<br />

wird staatlich gefördert.<br />

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den vorgenannten Beschluss vom<br />

26.07.12 wie folgt zu ergänzen:


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Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />

Für Leitungen von staatlich geförderten örtlichen Nahwärmeversorgungen<br />

durch Biogas- und/oder BHKW-Anlagen wird ein einmaliges Benutzungsentgelt,<br />

(Mindestgebühr ......) sowie eine einmalige Verwaltungsaufwandspauschale<br />

erhoben.<br />

- Ende der Beschlussvorlage -<br />

Bgm. Sinn erklärt, dass hier durchaus eine Lösung für den damaligen Antrag<br />

von StR ...... gefunden werden konnte.<br />

Ein StR-Mitglied pflichtet der vorgeschlagenen Lösung bei und erklärt, dass er<br />

ein einmaliges Benutzungsentgelt für gut befindet.<br />

Ein StR-Mitglied ergreift das Wort und bedankt sich bei den Neudorfer Bürgerinnen<br />

und Bürgern, da aufgrund von deren Initiative eine entsprechende Einigung<br />

erzielt werden konnte, die auch seiner Überlegung aus dem vergangenen<br />

Jahr gerecht wird. Seiner Meinung nach wird hierdurch erkenntlich, dass die<br />

Demokratie in <strong>Pappenheim</strong> funktioniert und der Wahlkampf eingeläutet ist. Er<br />

bittet jedoch den Zusatz Biogas zu streichen und lediglich eine Begrenzung für<br />

„Nahwärmeversorgungen“ aufzunehmen. Er bittet jedoch noch um Konkretisierung<br />

wie mit Doppelwandrohren verfahren wird, ob diese als eine oder zwei<br />

Leitungen gezählt werden.<br />

Nach kurzer Diskussion einigen sich die Anwesenden, dass die Entschädigung<br />

nicht pro Leitung zu entrichten ist, sondern pro Leitungsgraben, unabhängig<br />

davon, wie viele Leitungen oder Kabel tatsächlich verlegt werden.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> beschließt für die Verlegung und das Belassen<br />

von Leitungen von staatlich geförderten örtlichen Nahwärmeversorgungen<br />

ein einmaliges Benutzungsentgelt in Höhe von 1,-- € pro Leitungsgraben, eine<br />

Mindestgebühr, unabhängig von der tatsächlichen Leitungslänge, 20,-- € sowie<br />

eine einmalige Verwaltungsaufwandspauschale in Höhe von 50,-- € zu erheben. 14 : 0<br />

06 a) Antrag von StR Hönig zur DE Bieswang/ Ochsenhart<br />

Bgm. Sinn verliest den Antrag von StR Hönig.<br />

- Beginn des Antrages -<br />

hier: Landwirtschaftliche Ortsumfahrungen (Etterwege) - Kostenübernahme<br />

durch die <strong>Stadt</strong><br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,<br />

sehr geehrte Damen und Herren des <strong>Stadt</strong>rats,<br />

eine Dorferneuerung ist für eine Kommune eine seltene Gelegenheit, weitgehend<br />

auf Staatskosten einen oder zwei ihrer Ortsteile zu modernisieren und<br />

ihren Bewohnern durch die beabsichtigten baulichen Maßnahmen mehr Wohnqualität<br />

zu sichern. Dazu gehört vor allem, die Innenbereiche der Orte vom<br />

stetig zunehmenden Straßenverkehr, insbesondere des landwirtschaftlichen<br />

Verkehrs in Stoßzeiten, zu entlasten. Die Arbeitskreise im Vorfeld der Dorferneuerung<br />

haben hierzu das Lösungskonzept vorgelegt:<br />

1. Bau einer Straßenanbindung des Gewerbegebiets zur Zimmerner Straße<br />

(Spange): 1. Priorität<br />

2. In deren Fortsetzung auf bestehenden Trassen eine landwirtschaftliche<br />

Süd-Ostumfahrung bis zum Sappenfelder Weg (Nähe Sportplatz): 2. Priorität<br />

(2a. In Ochsenhart werden analog die bestehenden Hintergartenwege ausgebaut.)


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Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />

Die Maßnahmen unter 2. unterliegen nicht der Straßenausbaubeitragssatzung<br />

(SABS).<br />

Sie werden vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) zum gleichen Prozentsatz<br />

gefördert wie jene, die der SABS unterliegen. Er beträgt derzeit 60 % falls der<br />

demographische Faktor zur Anwendung kommt, sogar 65 %. Es verbleiben also<br />

40 % bzw. 35 % der Gesamtkosten, die von der Kommune zu tragen sind. Was<br />

in anderen Kommunen möglich ist, muss auch bei uns möglich sein.<br />

Die Kostenübernahme der Restsumme durch die <strong>Stadt</strong> ist deshalb so wichtig,<br />

weil eine andere Finanzierung als die durch die <strong>Stadt</strong> aufgrund des Freiwilligkeitsprinzips,<br />

das in der Dorferneuerung gilt, nicht funktioniert. Endlose Streitereien<br />

wären die Folge und damit die ganze Dorferneuerung gefährdet.<br />

Im Übrigen gibt es bei Dorferneuerungen meines Wissens ohnehin keine rechtliche<br />

Grundlage, die eine Anliegerbeteiligung unter Zwang vorsieht (bei Flurneuordnungen<br />

schon).<br />

Nach reiflicher Überlegung und den dargelegten Gründen bitte ich deshalb den<br />

<strong>Stadt</strong>rat erneut in seiner Sitzung am <strong>19.09.2013</strong> folgenden Beschluss zu fassen:<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Dorferneuerung Bieswang/Ochsenhart: Betrifft die im Rahmen der Dorferneuerung<br />

(DE) auszubauenden landwirtschaftlichen Umfahrungen (Hintergartenwege,<br />

Etterwege), die außerhalb des Geltungsbereiches der Straßenausbaubeitragssatzung<br />

(SABS) liegen.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> beschließt, dass die <strong>Stadt</strong> bei allen landwirtschaftlichen<br />

Ortsumfahrungen, die im Rahmen der DE ausgebaut werden, die<br />

Differenz zwischen den Gesamtkosten und der staatlichen Förderung uneingeschränkt<br />

trägt.<br />

Zum Aktenvermerk vom 30.07.2013 möchte ich folgendes bemerken:<br />

1. Zitat: „Zu beachten ist, dass die Objektplanung für Ochsenhart bereits im<br />

Gange ist".<br />

»Mir ist nicht bekannt, dass die Objektplanung für Ochsenhart vom StR vergeben<br />

worden wäre, da ja der entsprechende TOP in der Sitzung vom<br />

21.03.13 vertagt wurde.<br />

2. Der eingefügte Textteil im Beschluss vom 11.04.13 bezüglich Kostenfrage<br />

ist Grundlage für den neuen Beschluss und muss deshalb bestehen bleiben.<br />

3. Zum Thema „Gewerbestraße" (Spange) bitte ich den StR über den<br />

Sachstand zu informieren, vor allem in Hinblick darauf, dass ja diese Straße<br />

als Grundbedingung für die Anordnung der Dorferneuerung erachtet wurde!<br />

Im Übrigen halte ich alle inhaltlichen Aussagen unseres Schreibens vom<br />

27.06.2013 aufrecht!<br />

- Ende des Antrages -<br />

Bgm. Sinn verliest zwei Aktenvermerke der Verwaltung:<br />

Aktenvermerk v. 30.07.13 - DE Bieswang/Ochsenhart -<br />

Besprechung am 30.07.13, 17.00 Uhr bis 18.20 Uhr<br />

Teilnehmer: Bgm. Sinn, StRe Gronauer, Hönig, Hüttinger, Hr. Faber (ALE), Fr. Jakob<br />

Anlass der Besprechung ist der Antrag der „Dorferneuerungsstadträte" vom<br />

27.06.13.<br />

Mit diesem wird die Festlegung der Kostenbeteiligung der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> an<br />

Wegebaumaßnahmen (außerhalb der Straßenausbaubeitragssatzung) im Rahmen<br />

der Dorferneuerung gefordert.<br />

Hr. Faber erläutert die Problematik, die mit der Umsetzung des geforderten Be-


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des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />

Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />

schlussvorschlages verbunden ist. Es würden sich u.a. folgende Fragen stellen:<br />

Wie soll ich mit den Bürgern eine einvernehmliche Lösung finden ohne zu wissen<br />

welche Kosten entstehen? Grobe Kostenschätzung, Kostenberechnung und tatsächliche<br />

Kosten variieren meist. Wie soll auch für Rechtsnachfolger eine Bindungswirkung<br />

erzielt werden? Was tun wenn sich keine einvernehmliche Lösung im Vorfeld<br />

erzielen lässt? Soll die Objektplanung dann generell nicht erfolgen?<br />

Primäre Frage der Bürger wird immer sein, wie viel sie zahlen sollen. Hr. Hönig<br />

erklärt, dass seiner Meinung die Bekanntgabe der Prozentsätze ausreichend ist.<br />

Dem widersprechen die übrigen Anwesenden, da mit einem Prozentsatz ohne Angabe<br />

einer Kostensumme wenig anzufangen ist. Hr. Faber plädiert daher dafür<br />

zunächst im Rahmen der Objektplanung eine Kostenberechnung zu erstellen und<br />

dann aufgrund dieser Zahlen die Finanzierungsvarianten (Straßenausbaubeitragspflicht,<br />

städt. Anteil, Bürgerbeteiligung) abzuklären und die Bürger zu informieren.<br />

Dies ist der übliche Verfahrensverlauf.<br />

Zu beachten ist, dass die Objektplanung für Ochsenhart bereits im Gange ist.<br />

Nach einiger Diskussion einigen sich die Anwesenden, dass die vertagte Beschlussfassung<br />

zur Kostenvereinbarung Planungskosten Ochsenhart in der nächsten Sitzung<br />

am 19.09.13 erfolgen soll. In den Beschlussvorschlag soll der Passus aufgenommen<br />

werden, dass nach Erstellung der Leistungsphase 3 (Kostenberechnung),<br />

die Kostenbeteiligung der Bürger bzw. der <strong>Stadt</strong> festzulegen ist. Die Bürger sind<br />

hierüber entsprechend zu informieren.<br />

Zum Thema Ortsumfahrung Bieswang erklärt Bgm. Sinn, dass durch das Ingenieurbüro<br />

VNI derzeit eine Entwurfsplanung erstellt wird und verschiedene Varianten<br />

zum Trassenverlauf ermittelt werden.<br />

Hinweis (wurde nicht in der Sitzung besprochen):<br />

Der am 11.04.13 gefasste Beschluss zum Dorferneuerungsplan wäre aufgrund der<br />

getroffenen Absprache zu ändern, da in diesen auf Initiative von StR Hönig folgender<br />

Passus aufgenommen wurde:<br />

Vorab ist bei allen im Rahmen der Dorferneuerung vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen<br />

die Kostenfrage noch vor Vergabe der Planungsarbeiten zu klären. Dazu<br />

gehört die Entscheidung, welche Maßnahmen der Straßenausbaubeitragssatzung<br />

(SBS) unterliegen und welche nicht. Bei Maßnahmen außerhalb der SBS (z.B. Idw.<br />

Ortsumfahrungen oder Etterwege) ist bereits im Vorfeld entweder die 40 % Kostenbeteiligung<br />

der <strong>Stadt</strong> oder eine andere Aufteilung (z.B. eine Anliegerbeteiligung)<br />

festzuschreiben.<br />

Dieser Beschluss ist konträr zur oben genannten Vereinbarung und aufgrund bereits<br />

geschilderter Problematiken in der Praxis nicht umsetzbar.<br />

Daher ist der Beschluss vom 11.04.13 aufzuheben und ohne den obigen Passus<br />

neu zu fassen.<br />

Aktenvermerk Rechtsaufsicht - DE Bieswang/Ochsenhart - öffentliche<br />

Feld- und Waldwege Kosten<br />

Telefonat mit Herrn Geyer, Rechtsaufsicht, am 30.07.13 und 28.08.13<br />

Hr. Geyer bestätigt, dass gem. Art. 54 Abs. 3 BayStrWG bei öffentlichen Feldund<br />

Waldwegen bis zu 75 % der Aufwendungen auf die Anlieger umgelegt<br />

werden können. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> wäre somit lediglich zu einer Eigenbeteiligung<br />

von 25 % gesetzlich verpflichtet.<br />

In anderen Kommunen ist eine derartige Umlage auf die Beteiligten durchaus<br />

gängige Praxis. Hr. Geyer empfiehlt zunächst die Gesamtbaukosten zu ermitteln<br />

und dann die Kostenbeteiligung bzw. Umlage auf die Anlieger zu bestimmen. Er<br />

empfiehlt den Kommunen einen Festsatz als Beteiligung zu nennen bzw. eine<br />

prozentuale Beteiligung auf eine gewisse Summe zu deckeln. Der übrige Betrag<br />

wäre dann auf die Beteiligten umzulegen.


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des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />

Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />

Telefonat mit Herrn Faber, ALE, am 28.08.13<br />

Zum erneuten Schreiben von Hr. Hönig vom 26.08.13<br />

Für Hr. Faber ist nicht nachvollziehbar, weshalb erneut ein Antrag von Hr. Hönig<br />

gestellt wurde, wo diese Thematik doch bei der Besprechung am 30.07.13<br />

ausführlich erläutert wurde.<br />

Er verdeutlicht erneut den guten Fortgang der Dorferneuerung und die bisher<br />

starke Anerkennung des Amtes. Hr. Faber bittet erneut die derzeit günstigen<br />

Förderkonditionen zu bedenken und diese zu nutzen, also das Verfahren ohne<br />

unnötige Komplikationen weiter voranzutreiben. Er empfiehlt entsprechend dem<br />

Ergebnis in der Besprechung zu handeln und zunächst den Beschluss zur Ortsräumlichen<br />

Planung nachzuholen und die Kosten für die Maßnahmen zu ermitteln<br />

und hiernach über die Finanzierung zu entscheiden.<br />

- Ende der Aktenvermerke -<br />

StR Hönig erklärt zu seinem Antrag, dass er um eine Grundsatzentscheidung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> bittet, um zu signalisieren, dass diese hinter der Dorferneuerung<br />

steht. Wie er weiter ausführt, ist die Dorferneuerung mit enormen<br />

Kosten verbunden, die sich jedoch zugunsten des Dorfes auswirken. Insbesondere<br />

der Ortskern in Bieswang soll verkehrsberuhigt werden. Er verweist auf die<br />

Bedingungen bzw. Prioritäten der Arbeitskreise wie 1 Priorität „Spange“, 2. Priorität<br />

„Umfahrung sprich landwirtschaftliche Etterwege“ und 3. Priorität „Kanalsanierung“.<br />

Die Dorferneuerung stärkt lt. Ausführung von StR Hönig die nachhaltige<br />

Entwicklung des Dorfes und stellt einen jahrelangen Prozess zur Modernisierung<br />

dar. Sofern sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> nur teilweise an der Finanzierung<br />

der Dorferneuerungsmaßnahme beteiligt, betrachtet er dies als konträr zur<br />

Dorferneuerungsüberlegung grundsätzlich. Seiner Meinung nach soll die Kommune<br />

„Ja“ zur Dorferneuerung sagen und somit auch die Kosten tragen.<br />

Herr Faber vom Amt für ländliche Entwicklung teilt die Ausführungen zum Antrag<br />

von StR Hönig grundsätzlich und stimmt diesen zu. Er erklärt, dass die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> eine Entscheidung zur Finanzierung der Maßnahmen treffen<br />

muss. Jedoch erachtet er den Zeitpunkt momentan nicht für geeignet.<br />

Ergänzend zu den bereits in der nichtöffentlichen Sitzung besprochenen Ausführungen<br />

hält er eine Koppelung der übrigen Planung an die Durchführung der<br />

Umfahrung nicht für sinnvoll, da hierdurch Zeit verloren geht. Herr Faber empfiehlt<br />

die Objektplanung weiter voran zu treiben.<br />

Ein StR-Mitglied widerspricht dem und erklärt, dass seitens der Arbeitskreise<br />

klare Vorgaben zu den Prioritäten gemacht wurden. Herr Faber bittet zu bedenken,<br />

dass sich diese Vorgaben rein auf Bieswang beziehen und die Dorferneuerung<br />

für den OT Ochsenhart separat und unabhängig vorangetrieben werden<br />

kann.<br />

Bgm. Sinn empfiehlt die Planung weiter voran zu treiben um konkrete Grundlagen<br />

für die Finanzierungsmöglichkeiten ermitteln zu können, da die <strong>Stadt</strong> ansonsten<br />

unseriös wirken könnte.<br />

Ein StR-Mitglied widerspricht dem und erklärt, dass durch die Vergabe der Objektplanung<br />

der Zug in Gang gesetzt wird und die Bürger am Ende vor vollendete<br />

Tatsachen gestellt würden.<br />

Ein StR-Mitglied erklärt, dass für Maßnahmen im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung<br />

die Prozentsätze für die Beteiligung der Anlieger fest stehen.<br />

Bei den übrigen Sanierungen von öffentlichen Feld- und Waldwegen oder von<br />

Hintergartenwegen beispielsweise in Göhren und Osterdorf beteiligte sich die<br />

<strong>Stadt</strong> mit einem Anteil von 10 %. Entsprechend den Regelungen im Bayer.<br />

Straßen- und Wegegesetz kann die <strong>Stadt</strong> bis zu 75 % auf die Anlieger umlegen.<br />

Seiner Meinung nach muss eine Entscheidung zur Finanzierung der Feldwege-


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des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />

Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />

sanierung unabhängig von der Dorferneuerung getroffen werden. Die entsprechenden<br />

Erwartungshaltungen und Forderungen würden sich minimieren, soweit<br />

bekannt ist, dass ein gewisser Eigenanteil selbst durch die Anlieger zu tragen<br />

ist.<br />

Ein StR-Mitglied erklärt, dass zum Antrag von Herrn Hönig am 30.07. bereits ein<br />

Gespräch stattfand. Damals war man sich über die weitere Vorgehensweise<br />

einig und entschied, zunächst die Planung weiter voran zu treiben und nach der<br />

Objektplanung über die Finanzierungsmöglichkeiten zu verhandeln.<br />

Ein StR-Mitglied spricht sich daher erneut dafür aus, die Planungen weiter voran<br />

zu treiben und nach Abschluss der Vorplanungsphase über die Finanzierung zu<br />

entscheiden. Dem pflichtet auch Herr Faber bei und erklärt, dass lediglich bis<br />

zur Leistungsphase 3 vergeben wird. Hiernach ergeht eine Information an den<br />

<strong>Stadt</strong>rat in der auch die finanzielle Belastung dargestellt wird. Hiernach kann<br />

über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten entschieden werden oder<br />

soweit eine Maßnahme nicht mehr finanzierbar ist, die weitere Planung hierzu<br />

abgebrochen werden.<br />

Ein StR-Mitglied plädiert die entsprechende weitere Vorgehensweise im Vorstand<br />

der Dorferneuerung abzusprechen.<br />

Herr Faber erklärt hierzu ergänzend, dass im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft<br />

bereits besprochen bzw. Beschluss gefasst wurde, dass die Planung für<br />

den OT Ochsenhart vergeben wird.<br />

Ein StR-Mitglied befürwortet die Vergabe der Objektplanung für den OT Ochsenhart.<br />

Seiner Meinung nach ist die weitere Vorgehensweise klar. Die von den<br />

Arbeitskreisen vorgesehenen Prioritäten sollen möglichst eingehalten werden,<br />

aber die Dorferneuerung soll trotzdem zeitnah vorangetrieben werden. Der Verteilungsschlüssel<br />

für die Beteiligung an der Sanierung von Etterwegen ist<br />

grundsätzlich festzulegen. Dem pflichtet auch ein StR-Mitglied bei.<br />

Ein StR-Mitglied stimmt ebenfalls zu und wirft ein, dass es zur Fassung des<br />

Grundsatzbeschusses ein durchdachtes Konzept zur Beteiligung der <strong>Stadt</strong> und<br />

der Anlieger geben muss. Er empfiehlt StR Hönig seinen Antrag zurückzuziehen<br />

um eine Ablehnung durch den <strong>Stadt</strong>rat zu umgehen.<br />

StR Hönig bittet um Mitteilung, was die Ablehnung durch einen beteiligten<br />

Grundstückseigentümer zur Folge hat.<br />

Herr Faber erklärt hierzu, dass dies im Ermessen der <strong>Stadt</strong> liegt, ob die <strong>Stadt</strong> in<br />

diesem Fall die Einzelmaßnahme trotzdem weiter vorantreibt oder nicht.<br />

Nachdem StR Hönig seinen Antrag weiterhin aufrecht erhält fasst der <strong>Stadt</strong>rat<br />

zum Beschlussvorschlag von Herrn Hönig folgendermaßen Beschluss:<br />

Beschluss - Dorferneuerung Bieswang Ochsenhart<br />

Die Dorferneuerung Bieswang Ochsenhart betrifft im Rahmen der Dorferneuerung<br />

auszubauende landwirtschaftliche Umfahrungen (Hintergartenwege,<br />

Etterwege), die außerhalb des Geltungsbereiches der Straßenausbaubeitragssatzung<br />

liegen.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> bei allen landwirtschaftlichen<br />

Ortsumfahrungen, die im Rahmen der Dorferneuerung ausgebaut werden,<br />

die Differenz zwischen den Gesamtkosten und der staatlichen Förderung uneingeschränkt<br />

trägt. 2 : 12<br />

Somit ist der Antrag von Herrn Hönig abgelehnt.<br />

Beschluss:


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des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />

Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />

Die <strong>Stadt</strong>räte legen fest, dass bis Ende des Jahres eine Grundsatzentscheidung<br />

zur Finanzierung der Etterwegsanierungen zu treffen ist. 14 : 0<br />

06 b) Erneute Beschlussfassung über den Dorferneuerungsplan<br />

Bgm. Sinn verweist auf die Beschlussvorlage.<br />

- Beginn der Beschlussvorlage -<br />

In der Sitzung vom 11.04.13 stellte Hr. Faber vom Amt für ländliche Entwicklung<br />

den Dorferneuerungsplan der DE Bieswang 2 für die Ortsteile Bieswang und<br />

Ochsenhart vor.<br />

In gleicher Sitzung fasste der <strong>Stadt</strong>rat folgenden Beschluss:<br />

Der Vorsitzende des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft Bieswang 2<br />

(TG), Herr BOR Faber, präsentierte den Dorferneuerungsplan zur Dorferneuerung<br />

Bieswang 2.<br />

Der Dorferneuerungsplan setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:<br />

1. Ergebnisse der Vorbereitungsplanung vom Juli 2012<br />

2. Aussagen über Möglichkeiten der Innenentwicklung<br />

3. Denkmalpflegerischer Erhebungsbogen vom Dezember 2009<br />

4. Die anzustrebenden bodenordnensehen Maßnahmen als Grundlage eines<br />

Bodenordnungskonzeptes<br />

5. Vom Vorstand der TG überarbeitete Maßnahmenliste aus der Vorbereitungsplanung<br />

6. Karte zum Dorferneuerungsplan<br />

Das von der Vorstandschaft der Dorferneuerung Bieswang 2 erarbeitete<br />

Handlungskonzept wird als Grundlage für die künftige Entwicklung von<br />

Bieswang und Ochsen hart anerkannt.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat ist mit dem Maßnahmenkatalog, der von den Bürgerinnen und<br />

Bürgern erarbeitet wurde, grundsätzlich einverstanden. Bei der Umsetzung<br />

von Maßnahmen, die eine finanzielle Beteiligung der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> erfordern,<br />

behält sich der <strong>Stadt</strong>rat eine gesonderte Zustimmung vor. Der<br />

Dorferneuerungsplan steht mit der vorhandenen Bauleitplanung der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Pappenheim</strong> in Einklang. Der Dorferneuerungsplan für die Dorferneuerung<br />

Bieswang 2 wird hiermit durch Beschluss aufgestellt.<br />

Vorab ist bei allen im Rahmen der Dorferneuerung vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen<br />

die Kostenfrage noch vor Vergabe der Planungsarbeiten zu klären.<br />

Dazu gehört die Entscheidung, welche Maßnahmen der Straßenausbaubeitragssatzung<br />

(SBS) unterliegen und welche nicht Bei Maßnahmen außerhalb der SBS<br />

(z.B. Idw. Ortsumfahrungen oder Etterwege) ist bereits im Vorfeld entweder<br />

die 40 % Kostenbeteiligung der <strong>Stadt</strong> oder eine andere Aufteilung (z.B. eine<br />

Anliegerbeteiligung) festzuschreiben.<br />

Der kursiv gedruckte Abschnitt wurde auf Anregung von StR Hönig angefügt.<br />

Dieser Passus ist jedoch, wie auch Hr. Faber bestätigt, in den Praxis nicht umsetzbar<br />

(s. Aktenvermerk Besprechung vom 30.07.13). Es wird daher empfohlen<br />

den alten Beschluss aufzuheben, diesen Absatz zu streichen und den Beschluss<br />

in entsprechend üblicher Form neu zu fassen.<br />

- Ende der Beschlussvorlage -<br />

Beschluss:<br />

1. Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> beschließt den Beschluss zum<br />

Dorferneuerungsplan der Dorferneuerung Bieswang 2 vom 11.04.13<br />

aufzuheben.<br />

2. Der Vorsitzende des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft Bieswang


Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die ..........öffentliche Sitzung Nr. ..... 10.......Seite 17.......<br />

des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />

Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />

2 (TG), Herr BOR Faber, präsentierte den Dorferneuerungsplan zur<br />

Dorferneuerung Bieswang 2 in der Sitzung am 11.04.13.<br />

Der Dorferneuerungsplan setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:<br />

1. Ergebnisse der Vorbereitungsplanung vom Juli 2012<br />

2. Aussagen über Möglichkeiten der Innenentwicklung<br />

3. Denkmalpflegerischer Erhebungsbogen vom Dezember 2009<br />

4. Die anzustrebenden bodenordnerischen Maßnahmen als Grundlage<br />

eines Bodenordnungskonzeptes<br />

5. Vom Vorstand der TG überarbeitete Maßnahmenliste aus der<br />

Vorbereitungsplanung<br />

6. Karte zum Dorferneuerungsplan<br />

Das von der Vorstandschaft der Dorferneuerung Bieswang 2 erarbeitete<br />

Handlungskonzept wird als Grundlage für die künftige Entwicklung von<br />

Bieswang und Ochsenhart anerkannt.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat ist mit dem Maßnahmenkatalog, der von den Bürgerinnen<br />

und Bürgern erarbeitet wurde, grundsätzlich einverstanden. Bei der Umsetzung<br />

von Maßnahmen, die eine finanzielle Beteiligung der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong><br />

erfordern, behält sich der <strong>Stadt</strong>rat eine gesonderte Zustimmung<br />

vor.<br />

Der Dorferneuerungsplan steht mit der vorhandenen Bauleitplanung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> in Einklang.<br />

Der Dorferneuerungsplan für die Dorferneuerung Bieswang 2 wird hiermit<br />

durch Beschluss aufgestellt. 13 : 1<br />

06 c) Erneute Beschlussfassung zur Kostenvereinbarung der Planungskosten<br />

für Ochsenhart<br />

Ein StR-Mitglied wirft ein, dass hier der Zusatz erneut nicht korrekt zutrifft, da<br />

bisher kein Beschluss gefasst wurde.<br />

Bgm. Sinn und Frau Jakob erklären, dass das Wort „erneut“ lediglich verdeutlichen<br />

soll, dass dieser Punkt heute erneut zur Disposition im <strong>Stadt</strong>rat steht.<br />

- Beginn der Beschlussvorlage -<br />

In der Sitzung vom 21.03.13 wurde die Beschlussfassung zur Kostenvereinbarung<br />

Planungskosten Ochsenhart vertagt.<br />

Wie am 30.07.13 mit den <strong>Stadt</strong>räten Gronauer, Hönig und Hüttinger besprochen<br />

soll die Beschlussfassung nachgeholt werden (s. hierzu Aktenvermerk Besprechung<br />

30.07.13).<br />

Der Beschlussvorschlag soll dahingehend ergänzt werden, dass nach Erbringung<br />

der Leistungsphase 3 (Kostenberechnung), die Kostenbeteiligung der Bürger<br />

bzw. der <strong>Stadt</strong> festzulegen ist und die Bürger hierüber entsprechend informiert<br />

werden.<br />

Ende der Beschlussvorlage -<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> beschließt der Vereinbarung über die<br />

Beteiligung der <strong>Stadt</strong> an den Planungskosten der Teilnehmergemeinschaft<br />

für die Objektplanung der Verkehrsanlagen Ochsenhart zuzustimmen.<br />

Nach Erbringung der Leistungsphase 3 (Kostenberechnung) ist die Kostenbeteiligung<br />

der Bürger bzw. der <strong>Stadt</strong> festzulegen und die Bürger sind hie-


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Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />

rüber entsprechend informiert werden. 12 : 2<br />

07 Baumaßnahmen:<br />

a) Asphaltierung der Radwegespur entlang der Bahnwegallee<br />

b) Anschluss des Feuerwehrhauses Neudorf an das Nahwärmenetz<br />

Neudorf<br />

Bgm. Sinn verweist auf die Beschlussvorlage<br />

- Beginn der Beschlussvorlage -<br />

Der Bauausschuss hatte sich in seiner Sitzung vom 26.06.13 mit der Thematik<br />

befasst:<br />

Die Radwegspur neben dem Bahnweg ist seit längerer Zeit in schlechtem Zustand<br />

Eine Asphaltierung wäre wünschenswert. Herr Eberle verliest die Stellungnahme<br />

des Tourismus Verbandes, der sich deutlich für eine Asphaltierung<br />

des Radweges ausspricht. Die Breite der Spur wird auf 3 m vom Tourismus<br />

Verband empfohlen. Außerdem wird vom BA vorgeschlagen im Zuge einer<br />

Asphaltierung die Schilderregelung des Radwegs am Bereich des Anwesens Dr.<br />

Ehrlicher zu ändern, da der ehem. Praxiszugang dort nicht mehr benutzt wird<br />

Ergebnis:<br />

Der BA ist sich einig, dass die ca. 520 m-Radwegspur asphaltiert werden soll.<br />

Der empfohlenen Breite von 3 m stimmen die Anwesenden jedoch nicht zu. Die<br />

momentane Wegbreite (ca. 2 bis 2,5m) wäre auch ausreichend Die Frage des<br />

Unterbaus müsse vorab geklärt werden, danach sollen Angebote eingeholt werden.<br />

Außerdem soll die Verwaltung die Maßnahme auf mögliche Zuschüsse prüfen.<br />

Die Verwaltung ermittelte in Zusammenarbeit mit einer Baufirma, dass sich die<br />

geplante Asphaltierung der Strecke auf ca. 40.000,- € belaufen wird, im HH<br />

2013 sind derzeit lediglich 20.000,- € für die Maßnahme eingestellt. Die Höhe<br />

der Kosten ergibt sich in erster Linie aus den schwierigen Baubedingungen, da<br />

die Baustelle nur mit Kleinfahrzeugen angefahren werden kann (Bäume).<br />

Bürgermeister Sinn brachte in Erfahrung, dass evtl. die Möglichkeit besteht, das<br />

Vorhaben im Rahmen eines Förderprogrammes des Amtes für ländl. Entwicklung<br />

zu bringen, die Maßnahme könnte dann mit ca. 50 der Bau- und Planungskosten<br />

gefördert werden.<br />

Bedauerlicher Weise haben die entspr. Maßnahmen eine rel. lange Vorlauf- und<br />

Antragszeit, so dass die Maßnahme bei Berücksichtigung der entspr. Förderung<br />

frühestens im Jahr 2014 durchgeführt werden könnte,<br />

- Ende der Beschlussvorlage -<br />

Bgm. Sinn erklärt, dass eine Vereinbarung mit dem Landkreis getroffen wurde,<br />

die dem Landkreis den Radwegeunterhalt überträgt. Demnach wäre ein entsprechender<br />

Förderantrag zur Sanierung des Radweges durch das Landratsamtes<br />

zu stellen. Jedoch ist das Landratsamt nicht berechtigt, derartige Fördermittel<br />

in Anspruch zu nehmen und zu beantragen, daher hat der Antrag durch die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> zu erfolgen. Bgm. Sinn erklärt weiter, dass eine Förderung<br />

unter der Voraussetzung der landwirtschaftlichen Funktion des Weges möglich<br />

wäre oder eine sogenannte Lückenschlussförderung gewährt werden kann.<br />

Herr Faber erklärt ergänzend dazu, dass für Wege, sofern sie eine Funktion als<br />

Kernweg für die Landwirtschaft aufweisen können, eine Förderung in Höhe von


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Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />

85 % gewährt werden könnte. Eine derartige Fördermöglichkeit sieht er für den<br />

Bahnweg jedoch nicht. Die 2. Fördermöglichkeit als sogenannter „Lückenschluss“<br />

käme evtl. in Betracht. Hier würde eine Förderung von 45 % gewährt<br />

werden zuzüglich evtl. ILE-Bonus, was eine Förderquote von 55 % nach sich<br />

ziehen würde. Evtl. erfolgt eine Aufstockung durch den Landkreis, sodass gegebenenfalls<br />

eine Förderung bis zu 90 % gewährt werden kann. Herr Faber verdeutlicht<br />

jedoch, dass eine gewisse Vorlaufzeit zur Fördermittelgewährung notwendig<br />

ist.<br />

Ein StR-Mitglied begrüßt den Ausbau grundsätzlich. Er bittet jedoch zu bedenken,<br />

dass beide Wege ausgebaut werden sollen, da ansonsten der nicht ausgebaute<br />

Schotterweg nicht mehr genutzt würde. Ein StR-Mitglied empfiehlt, zunächst<br />

die Fördermittel abzuprüfen und einen Ausbau des Weges im Jahr 2014<br />

vorzunehmen.<br />

Bgm. Sinn erklärt, dass der Fußwegteil des Bahnweges als Wanderweg (Panoramaweg)<br />

ausgewiesen ist und hier nur ein gewisser Anteil asphaltiert sein darf.<br />

Dieser Anteil ist aufgrund der Führung des Weges durch die Innenstadt schon<br />

fast vollständig erschöpft, sodass die Gefahr besteht, die Panoramakennzeichnung<br />

zu verlieren, soweit das Teilstück asphaltiert wird. Bgm. Sinn erklärt jedoch,<br />

dass dies noch geprüft wird.<br />

Ein StR-Mitglied wirft ein, ob die 85 %ige Förderung, die von Herrn Faber kurz<br />

angesprochen wurde, nicht auch für Bieswang greifen könnte.<br />

Herr Faber erklärt, dass hierzu eine überregionale Bedeutung des Feldweges<br />

vorhanden sein muss, die in Bieswang wohl eher nicht der Fall ist und diese<br />

Förderung somit in Bieswang nicht in Betracht kommt.<br />

Ein StR-Mitglied plädiert dafür, den von StR ...... vorgebrachten Aspekt zu prüfen.<br />

Beschluss:<br />

Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahme beim ALE in Ansbach beim<br />

entspr. Förderprogramm anzumelden. Falls hierzu Planungsleistungen erforderlich<br />

sind, wird Bürgermeister Sinn ermächtigt, die entspr. Planungsleistungen<br />

bis zu einer Honorarsumme von max. 1.000,- € an ein geeignetes Planungsbüro<br />

zu vergeben. Im HH 2014 sind die vorh. 20.000,- € Eigenanteil wieder einzustellen.<br />

Nach Vorlage eines positiven Zuwendungsbescheides ist die Vergabe der Planungsleistung<br />

„Ausschreibung" vom <strong>Stadt</strong>rat erneut zu beschließen. 14 : 0<br />

07 b) Anschluss des Feuerwehrhauses Neudorf an das Nahwärmenetz<br />

Neudorf<br />

Bgm. Sinn verweist auf die Beschlussvorlage -<br />

Beginn der Beschlussvorlage -<br />

Im OT Neudorf entsteht derzeit ein örtliches Nahwärmenetz. Betreiber des<br />

Holzhackschnitzel BHKW ist Herr Wilfried Veitengruber (Wärmelieferant), der<br />

die Abwärme des BHKW an die „Nahwärme Neudorf GbR" (Wärmeabnehmer)<br />

zur Versorgung von rd, 30 Anwesen liefern wird. Wie beim Schulhaus in Göhren<br />

HsNr. 49 könnten auch hier bei einem Anschluss erhebliche Einsparungen für<br />

die Heizung erfolgen.<br />

Die Anschlussgebühr beträgt einmalig 3.500,-- €. Die laufenden Kosten werden<br />

von der <strong>Stadt</strong> getragen.<br />

Die Materialkosten und die Installation der Anlage (für Göhren 49 wurden damals<br />

10.000.-- € veranschlagt) würde von den Neudorfer Vereinen übernom-


Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die ..........öffentliche Sitzung Nr. ..... 10.......Seite 20.......<br />

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Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />

men.<br />

Für die beiden Bauplätze der <strong>Stadt</strong> im Baugebiet „Bieswanger Stöß" werden<br />

ebenfalls bereits die Möglichkeiten für einen evtl. späteren Anschluss durch die<br />

Bauplatzerwerber vorgesehen.<br />

Die Anschlussgebühr wird jedoch erst zu dem Zeitpunkt fällig, wenn der Bauplatzerwerber<br />

sich für den Anschluss entscheiden sollte.<br />

- Ende der Beschlussvorlage -<br />

Bgm. Sinn erklärt, dass der entsprechende Wärmeliefervertragsentwurf erst<br />

gestern einging und erst noch durch die Verwaltung zu prüfen ist. Er bittet diesen<br />

Tagesordnungspunkt daher heute zu vertagen.<br />

Dieser Tagesordnungspunkt wird in eine der nächsten Sitzungen vertagt.<br />

Ende des öffentlichen Teiles um 20.34 Uhr. Es erfolgt dann eine Pause. Der<br />

nichtöffentliche Teil beginnt um 20.45 Uhr.<br />

Bgm. Sinn beendet die heutige <strong>Stadt</strong>ratssitzung um 22.05 Uhr.<br />

Der Vorsitzende:<br />

Der Schriftführer:<br />

Uwe Sinn<br />

1. Bürgermeister<br />

Christiana Jakob

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