19.09.2013 - Stadt Pappenheim
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Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die ..........öffentliche Sitzung Nr. ..... 10.......Seite 12.......<br />
des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />
Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />
Die Maßnahmen unter 2. unterliegen nicht der Straßenausbaubeitragssatzung<br />
(SABS).<br />
Sie werden vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) zum gleichen Prozentsatz<br />
gefördert wie jene, die der SABS unterliegen. Er beträgt derzeit 60 % falls der<br />
demographische Faktor zur Anwendung kommt, sogar 65 %. Es verbleiben also<br />
40 % bzw. 35 % der Gesamtkosten, die von der Kommune zu tragen sind. Was<br />
in anderen Kommunen möglich ist, muss auch bei uns möglich sein.<br />
Die Kostenübernahme der Restsumme durch die <strong>Stadt</strong> ist deshalb so wichtig,<br />
weil eine andere Finanzierung als die durch die <strong>Stadt</strong> aufgrund des Freiwilligkeitsprinzips,<br />
das in der Dorferneuerung gilt, nicht funktioniert. Endlose Streitereien<br />
wären die Folge und damit die ganze Dorferneuerung gefährdet.<br />
Im Übrigen gibt es bei Dorferneuerungen meines Wissens ohnehin keine rechtliche<br />
Grundlage, die eine Anliegerbeteiligung unter Zwang vorsieht (bei Flurneuordnungen<br />
schon).<br />
Nach reiflicher Überlegung und den dargelegten Gründen bitte ich deshalb den<br />
<strong>Stadt</strong>rat erneut in seiner Sitzung am <strong>19.09.2013</strong> folgenden Beschluss zu fassen:<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Dorferneuerung Bieswang/Ochsenhart: Betrifft die im Rahmen der Dorferneuerung<br />
(DE) auszubauenden landwirtschaftlichen Umfahrungen (Hintergartenwege,<br />
Etterwege), die außerhalb des Geltungsbereiches der Straßenausbaubeitragssatzung<br />
(SABS) liegen.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> beschließt, dass die <strong>Stadt</strong> bei allen landwirtschaftlichen<br />
Ortsumfahrungen, die im Rahmen der DE ausgebaut werden, die<br />
Differenz zwischen den Gesamtkosten und der staatlichen Förderung uneingeschränkt<br />
trägt.<br />
Zum Aktenvermerk vom 30.07.2013 möchte ich folgendes bemerken:<br />
1. Zitat: „Zu beachten ist, dass die Objektplanung für Ochsenhart bereits im<br />
Gange ist".<br />
»Mir ist nicht bekannt, dass die Objektplanung für Ochsenhart vom StR vergeben<br />
worden wäre, da ja der entsprechende TOP in der Sitzung vom<br />
21.03.13 vertagt wurde.<br />
2. Der eingefügte Textteil im Beschluss vom 11.04.13 bezüglich Kostenfrage<br />
ist Grundlage für den neuen Beschluss und muss deshalb bestehen bleiben.<br />
3. Zum Thema „Gewerbestraße" (Spange) bitte ich den StR über den<br />
Sachstand zu informieren, vor allem in Hinblick darauf, dass ja diese Straße<br />
als Grundbedingung für die Anordnung der Dorferneuerung erachtet wurde!<br />
Im Übrigen halte ich alle inhaltlichen Aussagen unseres Schreibens vom<br />
27.06.2013 aufrecht!<br />
- Ende des Antrages -<br />
Bgm. Sinn verliest zwei Aktenvermerke der Verwaltung:<br />
Aktenvermerk v. 30.07.13 - DE Bieswang/Ochsenhart -<br />
Besprechung am 30.07.13, 17.00 Uhr bis 18.20 Uhr<br />
Teilnehmer: Bgm. Sinn, StRe Gronauer, Hönig, Hüttinger, Hr. Faber (ALE), Fr. Jakob<br />
Anlass der Besprechung ist der Antrag der „Dorferneuerungsstadträte" vom<br />
27.06.13.<br />
Mit diesem wird die Festlegung der Kostenbeteiligung der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> an<br />
Wegebaumaßnahmen (außerhalb der Straßenausbaubeitragssatzung) im Rahmen<br />
der Dorferneuerung gefordert.<br />
Hr. Faber erläutert die Problematik, die mit der Umsetzung des geforderten Be-