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19.09.2013 - Stadt Pappenheim

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Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die ..........öffentliche Sitzung Nr. ..... 10.......Seite 12.......<br />

des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />

Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />

Die Maßnahmen unter 2. unterliegen nicht der Straßenausbaubeitragssatzung<br />

(SABS).<br />

Sie werden vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) zum gleichen Prozentsatz<br />

gefördert wie jene, die der SABS unterliegen. Er beträgt derzeit 60 % falls der<br />

demographische Faktor zur Anwendung kommt, sogar 65 %. Es verbleiben also<br />

40 % bzw. 35 % der Gesamtkosten, die von der Kommune zu tragen sind. Was<br />

in anderen Kommunen möglich ist, muss auch bei uns möglich sein.<br />

Die Kostenübernahme der Restsumme durch die <strong>Stadt</strong> ist deshalb so wichtig,<br />

weil eine andere Finanzierung als die durch die <strong>Stadt</strong> aufgrund des Freiwilligkeitsprinzips,<br />

das in der Dorferneuerung gilt, nicht funktioniert. Endlose Streitereien<br />

wären die Folge und damit die ganze Dorferneuerung gefährdet.<br />

Im Übrigen gibt es bei Dorferneuerungen meines Wissens ohnehin keine rechtliche<br />

Grundlage, die eine Anliegerbeteiligung unter Zwang vorsieht (bei Flurneuordnungen<br />

schon).<br />

Nach reiflicher Überlegung und den dargelegten Gründen bitte ich deshalb den<br />

<strong>Stadt</strong>rat erneut in seiner Sitzung am <strong>19.09.2013</strong> folgenden Beschluss zu fassen:<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Dorferneuerung Bieswang/Ochsenhart: Betrifft die im Rahmen der Dorferneuerung<br />

(DE) auszubauenden landwirtschaftlichen Umfahrungen (Hintergartenwege,<br />

Etterwege), die außerhalb des Geltungsbereiches der Straßenausbaubeitragssatzung<br />

(SABS) liegen.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> beschließt, dass die <strong>Stadt</strong> bei allen landwirtschaftlichen<br />

Ortsumfahrungen, die im Rahmen der DE ausgebaut werden, die<br />

Differenz zwischen den Gesamtkosten und der staatlichen Förderung uneingeschränkt<br />

trägt.<br />

Zum Aktenvermerk vom 30.07.2013 möchte ich folgendes bemerken:<br />

1. Zitat: „Zu beachten ist, dass die Objektplanung für Ochsenhart bereits im<br />

Gange ist".<br />

»Mir ist nicht bekannt, dass die Objektplanung für Ochsenhart vom StR vergeben<br />

worden wäre, da ja der entsprechende TOP in der Sitzung vom<br />

21.03.13 vertagt wurde.<br />

2. Der eingefügte Textteil im Beschluss vom 11.04.13 bezüglich Kostenfrage<br />

ist Grundlage für den neuen Beschluss und muss deshalb bestehen bleiben.<br />

3. Zum Thema „Gewerbestraße" (Spange) bitte ich den StR über den<br />

Sachstand zu informieren, vor allem in Hinblick darauf, dass ja diese Straße<br />

als Grundbedingung für die Anordnung der Dorferneuerung erachtet wurde!<br />

Im Übrigen halte ich alle inhaltlichen Aussagen unseres Schreibens vom<br />

27.06.2013 aufrecht!<br />

- Ende des Antrages -<br />

Bgm. Sinn verliest zwei Aktenvermerke der Verwaltung:<br />

Aktenvermerk v. 30.07.13 - DE Bieswang/Ochsenhart -<br />

Besprechung am 30.07.13, 17.00 Uhr bis 18.20 Uhr<br />

Teilnehmer: Bgm. Sinn, StRe Gronauer, Hönig, Hüttinger, Hr. Faber (ALE), Fr. Jakob<br />

Anlass der Besprechung ist der Antrag der „Dorferneuerungsstadträte" vom<br />

27.06.13.<br />

Mit diesem wird die Festlegung der Kostenbeteiligung der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> an<br />

Wegebaumaßnahmen (außerhalb der Straßenausbaubeitragssatzung) im Rahmen<br />

der Dorferneuerung gefordert.<br />

Hr. Faber erläutert die Problematik, die mit der Umsetzung des geforderten Be-

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