27.12.2013 Aufrufe

19.09.2013 - Stadt Pappenheim

19.09.2013 - Stadt Pappenheim

19.09.2013 - Stadt Pappenheim

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die ..........öffentliche Sitzung Nr. ..... 10.......Seite 7.......<br />

des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />

Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />

nehmigung wird ebenfalls erteilt. 14 : 0<br />

02 Bauleitplanung:<br />

a) 6. Änderung des Flächennutzungsplanes: Feststellungsbeschluss<br />

zur öffentlichen Auslegung<br />

b) 7. Änderung des Flächennutzungsplanes: Feststellungsbeschluss<br />

zur öffentlichen Auslegung<br />

Bgm. Sinn verweist auf die Beschlussvorlage.<br />

- Beginn der Beschlussvorlage -<br />

Die Entwürfe der Bauleitpläne sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.<br />

Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben über die ausgelegten Unterlagen<br />

sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> hatte die Entwürfe beider Verfahren in der Zeit vom<br />

20.02.13 bis zum 20.03.13 ausgelegt, allerdings die entspr. vorhergehende Bekanntmachung<br />

keine Woche vorher ausgehängt. (da in diesem Fall die Angelegenheit<br />

nicht mehr in der Sitzung vom 21.03.13 hätte beschlossen werden können,<br />

was das Verfahren um 3 Wochen verzögert hätte), die Zeit der Bekanntmachung<br />

und der Auslegung hatte sich damit überschnitten.<br />

Das Landratsamt WUG-GUN stellte diesen Verfahrensmangel nun im Genehmigungsverfahren<br />

fest, und forderte die <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> auf, die entspr. Bekanntmachung<br />

und Auslegung der Entwürfe erneut durchzuführen.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> wiederholte deshalb die erforderliche Bekanntmachung<br />

der Auslegung der Entwurfsplanung einschl. der entspr. Auslegung der Entwurfsplanung<br />

(Bekanntmachung nun ab dem 26.07.13, Auslegung 05.08.13 bis<br />

einschl. 10.09.13) für beide Verfahren.<br />

Auch bei der wiederholten Auslegung gingen bei beiden Verfahren keinerlei<br />

Einwände von Betroffenen bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> ein.<br />

Durch den <strong>Stadt</strong>rat sind deshalb erneute Feststellungsbeschlüsse für beide Verfahren<br />

zu fassen.<br />

Die beiden Änderungsverfahren werden umgehend erneut dem Landratsamt zur<br />

Genehmigung vorgelegt.<br />

- Ende der Beschlussvorlage -<br />

a) Beschluss der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (Feststellungsbeschluss):<br />

1. Bei der Wiederholung der Bekanntmachung der Auslegung und der<br />

entspr. Auslegung des Entwurfs der 6. Flächennutzungsplanänderung<br />

sind keine Einwände bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> eingegangen. Ein erneuter<br />

Abwägungsbeschluss ist damit nicht erforderlich.<br />

2. Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt daher erneut die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> (Darstellung eines ca. 80 ha<br />

großen Sondergebietes Urnenfriedhof Friedwald nordwestlich von Pappen<br />

heim, sowie Darstellung einer ca. 1 ha großen Fläche „Sondergebiet<br />

Biogasanlage" südlich von Bieswang), angefertigt durch das Planungsbüro<br />

Ermisch &. Partner, Roth, in der Fassung vom 03.04.13 und billigt<br />

die zugehörige Begründung einschl. Umweltbericht in der Fassung vom<br />

03.04.13 (Feststellungsbeschluss).<br />

3. Die Verwaltung wird gem. § 6 Abs. 1 BauGB beauftragt für die 6. Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> die Genehmi-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!