19.09.2013 - Stadt Pappenheim
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Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die ..........öffentliche Sitzung Nr. ..... 10.......Seite 7.......<br />
des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />
Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />
nehmigung wird ebenfalls erteilt. 14 : 0<br />
02 Bauleitplanung:<br />
a) 6. Änderung des Flächennutzungsplanes: Feststellungsbeschluss<br />
zur öffentlichen Auslegung<br />
b) 7. Änderung des Flächennutzungsplanes: Feststellungsbeschluss<br />
zur öffentlichen Auslegung<br />
Bgm. Sinn verweist auf die Beschlussvorlage.<br />
- Beginn der Beschlussvorlage -<br />
Die Entwürfe der Bauleitpläne sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.<br />
Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben über die ausgelegten Unterlagen<br />
sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> hatte die Entwürfe beider Verfahren in der Zeit vom<br />
20.02.13 bis zum 20.03.13 ausgelegt, allerdings die entspr. vorhergehende Bekanntmachung<br />
keine Woche vorher ausgehängt. (da in diesem Fall die Angelegenheit<br />
nicht mehr in der Sitzung vom 21.03.13 hätte beschlossen werden können,<br />
was das Verfahren um 3 Wochen verzögert hätte), die Zeit der Bekanntmachung<br />
und der Auslegung hatte sich damit überschnitten.<br />
Das Landratsamt WUG-GUN stellte diesen Verfahrensmangel nun im Genehmigungsverfahren<br />
fest, und forderte die <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> auf, die entspr. Bekanntmachung<br />
und Auslegung der Entwürfe erneut durchzuführen.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> wiederholte deshalb die erforderliche Bekanntmachung<br />
der Auslegung der Entwurfsplanung einschl. der entspr. Auslegung der Entwurfsplanung<br />
(Bekanntmachung nun ab dem 26.07.13, Auslegung 05.08.13 bis<br />
einschl. 10.09.13) für beide Verfahren.<br />
Auch bei der wiederholten Auslegung gingen bei beiden Verfahren keinerlei<br />
Einwände von Betroffenen bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> ein.<br />
Durch den <strong>Stadt</strong>rat sind deshalb erneute Feststellungsbeschlüsse für beide Verfahren<br />
zu fassen.<br />
Die beiden Änderungsverfahren werden umgehend erneut dem Landratsamt zur<br />
Genehmigung vorgelegt.<br />
- Ende der Beschlussvorlage -<br />
a) Beschluss der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (Feststellungsbeschluss):<br />
1. Bei der Wiederholung der Bekanntmachung der Auslegung und der<br />
entspr. Auslegung des Entwurfs der 6. Flächennutzungsplanänderung<br />
sind keine Einwände bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> eingegangen. Ein erneuter<br />
Abwägungsbeschluss ist damit nicht erforderlich.<br />
2. Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt daher erneut die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> (Darstellung eines ca. 80 ha<br />
großen Sondergebietes Urnenfriedhof Friedwald nordwestlich von Pappen<br />
heim, sowie Darstellung einer ca. 1 ha großen Fläche „Sondergebiet<br />
Biogasanlage" südlich von Bieswang), angefertigt durch das Planungsbüro<br />
Ermisch &. Partner, Roth, in der Fassung vom 03.04.13 und billigt<br />
die zugehörige Begründung einschl. Umweltbericht in der Fassung vom<br />
03.04.13 (Feststellungsbeschluss).<br />
3. Die Verwaltung wird gem. § 6 Abs. 1 BauGB beauftragt für die 6. Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> die Genehmi-