19.09.2013 - Stadt Pappenheim
19.09.2013 - Stadt Pappenheim
19.09.2013 - Stadt Pappenheim
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die ..........öffentliche Sitzung Nr. ..... 10.......Seite 10.......<br />
des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />
Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />
wartungshaltung der <strong>Stadt</strong> im Vorfeld klar und deutlich zu machen.<br />
Ein StR-Mitglied erklärt, dass seiner Meinung nach ein Bürgermeister der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Pappenheim</strong> in <strong>Pappenheim</strong> bzw. in einem Ortsteil wohnen muss.<br />
Dem pflichtet auch Bgm. Sinn bei und erklärt, dass „wer hier nicht wohnen will,<br />
auch nicht Bürgermeister sein braucht“.<br />
Ein StR-Mitglied bittet um Mitteilung, wie mit seinem Antrag bezüglich der Umkreisausweitung<br />
umgegangen wird.<br />
Ein StR-Mitglied erklärt, dass der weitergehende Antrag, der von 2. Bgm. Obernöder<br />
ist, die Residenzpflicht komplett aufzuheben, soweit dieser Antrag abgelehnt<br />
werden würde, müsste über den Antrag von StR ....... bezüglich der Umkreisausweitung<br />
ein Beschluss gefasst werden.<br />
Beschluss - Antrag 2. Bgm Obernöder<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> beschließt den Beschluss vom 17.03.05 bezüglich<br />
des Wohnsitzes des Bürgermeisters der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> aufzuheben. 7 : 7<br />
Somit ist der Beschluss abgelehnt.<br />
Beschluss - Antrag StR Otters<br />
StR Otters beantragt die Ausweitung des bestehenden Beschlusses der<br />
Wohnsitznahme in einem Umkreis von 20 km. 7 : 7<br />
Somit gilt auch dieser Antrag als abgelehnt.<br />
StRin Pappler verlässt um 18.42 Uhr und betritt ihn wieder um 18.48 Uhr.<br />
05 Rechtsangelegenheiten:<br />
Änderung des Grundsatzbeschlusses zur Verlegung von priv. Versorgungsleitungen<br />
im öffentl. Grund der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong><br />
Bgm. Sinn verliest die Beschlussvorlage.<br />
- Beginn der Beschlussvorlage -<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat hatte in seiner Sitzung vom 26.07.2012 den Beschluss gefasst,<br />
dass für die Verlegung und das Belassen von privaten Leitungen auf Grundstücken<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> ein jährlich anfallendes Benutzungsentgelt in Höhe<br />
von 1,-- €/m pro Leitung zu erheben ist.<br />
Eine Unterscheidung zwischen Leitungen von Stromversorgungsunternehmen<br />
und Versorgungsleitungen zur Wärmeversorgung wurde nicht berücksichtigt.<br />
Dieser Beschluss ist zwar unter dem Gesichtspunkt des Verlustes der Konzessionsabgabe<br />
vom ehem. Stromlieferanten Energie nach Übernahme der Stromversorgung<br />
durch die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Pappenheim</strong> nachvollziehbar, läuft aber einer<br />
staatlich geförderten und bezuschussten Maßnahme zur Nahwärmeversorgung<br />
entgegen.<br />
Im OT Neudorf entsteht derzeit eine örtliche Nahwärmeversorgung. Es soll ein<br />
Holzhackschnitzel-BHKW mit Holzhackschnitzelheizung errichtet werden. Die<br />
Wärme für die Raumheizung sowie der Warmwasseraufbereitung soll an eine<br />
Nahwärmegesellschaft geliefert werden. Der Bau der Leitungen zur Nahwärmeversorgung<br />
von rd. 30 Anwesen des OT Neudorf durch diese zu gründende Gesellschaft<br />
wird staatlich gefördert.<br />
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den vorgenannten Beschluss vom<br />
26.07.12 wie folgt zu ergänzen: