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19.09.2013 - Stadt Pappenheim

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Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die ..........öffentliche Sitzung Nr. ..... 10.......Seite 10.......<br />

des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />

Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />

wartungshaltung der <strong>Stadt</strong> im Vorfeld klar und deutlich zu machen.<br />

Ein StR-Mitglied erklärt, dass seiner Meinung nach ein Bürgermeister der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Pappenheim</strong> in <strong>Pappenheim</strong> bzw. in einem Ortsteil wohnen muss.<br />

Dem pflichtet auch Bgm. Sinn bei und erklärt, dass „wer hier nicht wohnen will,<br />

auch nicht Bürgermeister sein braucht“.<br />

Ein StR-Mitglied bittet um Mitteilung, wie mit seinem Antrag bezüglich der Umkreisausweitung<br />

umgegangen wird.<br />

Ein StR-Mitglied erklärt, dass der weitergehende Antrag, der von 2. Bgm. Obernöder<br />

ist, die Residenzpflicht komplett aufzuheben, soweit dieser Antrag abgelehnt<br />

werden würde, müsste über den Antrag von StR ....... bezüglich der Umkreisausweitung<br />

ein Beschluss gefasst werden.<br />

Beschluss - Antrag 2. Bgm Obernöder<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> beschließt den Beschluss vom 17.03.05 bezüglich<br />

des Wohnsitzes des Bürgermeisters der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> aufzuheben. 7 : 7<br />

Somit ist der Beschluss abgelehnt.<br />

Beschluss - Antrag StR Otters<br />

StR Otters beantragt die Ausweitung des bestehenden Beschlusses der<br />

Wohnsitznahme in einem Umkreis von 20 km. 7 : 7<br />

Somit gilt auch dieser Antrag als abgelehnt.<br />

StRin Pappler verlässt um 18.42 Uhr und betritt ihn wieder um 18.48 Uhr.<br />

05 Rechtsangelegenheiten:<br />

Änderung des Grundsatzbeschlusses zur Verlegung von priv. Versorgungsleitungen<br />

im öffentl. Grund der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong><br />

Bgm. Sinn verliest die Beschlussvorlage.<br />

- Beginn der Beschlussvorlage -<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat hatte in seiner Sitzung vom 26.07.2012 den Beschluss gefasst,<br />

dass für die Verlegung und das Belassen von privaten Leitungen auf Grundstücken<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> ein jährlich anfallendes Benutzungsentgelt in Höhe<br />

von 1,-- €/m pro Leitung zu erheben ist.<br />

Eine Unterscheidung zwischen Leitungen von Stromversorgungsunternehmen<br />

und Versorgungsleitungen zur Wärmeversorgung wurde nicht berücksichtigt.<br />

Dieser Beschluss ist zwar unter dem Gesichtspunkt des Verlustes der Konzessionsabgabe<br />

vom ehem. Stromlieferanten Energie nach Übernahme der Stromversorgung<br />

durch die <strong>Stadt</strong>werke <strong>Pappenheim</strong> nachvollziehbar, läuft aber einer<br />

staatlich geförderten und bezuschussten Maßnahme zur Nahwärmeversorgung<br />

entgegen.<br />

Im OT Neudorf entsteht derzeit eine örtliche Nahwärmeversorgung. Es soll ein<br />

Holzhackschnitzel-BHKW mit Holzhackschnitzelheizung errichtet werden. Die<br />

Wärme für die Raumheizung sowie der Warmwasseraufbereitung soll an eine<br />

Nahwärmegesellschaft geliefert werden. Der Bau der Leitungen zur Nahwärmeversorgung<br />

von rd. 30 Anwesen des OT Neudorf durch diese zu gründende Gesellschaft<br />

wird staatlich gefördert.<br />

Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den vorgenannten Beschluss vom<br />

26.07.12 wie folgt zu ergänzen:

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