27.12.2013 Aufrufe

19.09.2013 - Stadt Pappenheim

19.09.2013 - Stadt Pappenheim

19.09.2013 - Stadt Pappenheim

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die ..........öffentliche Sitzung Nr. ..... 10.......Seite 6.......<br />

des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />

Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />

Analog zu diesem fast gleichgelagerten Fall wäre das Vorhaben von Hr.<br />

Veitengruber ebenfalls abzulehnen.<br />

- Ende der Beschlussvorlage -<br />

Ein StR-Mitglied erklärt, dass dem Vorhaben nur zugestimmt werden kann, soweit<br />

es tatsächlich privilegiert ist. Soweit keine Privilegierung vorliegt, wäre das<br />

Vorhaben abzulehnen. Dem stimmt auch ein StR-Mitglied zu.<br />

Ein StR-Mitglied erklärt ergänzend hinzu, dass die Bienenhausnutzung im Außenbereich<br />

durchaus nachvollziehbar ist. Eine Umnutzung des bestehenden<br />

Gebäudes zu einem Bienenhaus hält er deshalb für seriös.<br />

Ein StR-Mitglied bittet zu bedenken, ob nicht die Erteilung des gemeindlichen<br />

Einvernehmens versagt wird, soweit das Landratsamt tatsächlich feststellt, dass<br />

es sich um ein privilegiertes Vorhaben handeln, würde die <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong><br />

erneut um Stellungnahme gebeten und könnte ihr Einvernehmen revidieren.<br />

Diesem Vorschlag möchten die Anwesenden jedoch nicht folgen.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> beschließt zum Bauantrag Nr. 37/2013 von<br />

Herrn Wilfried Veitengruber, Neudorf zum Bau eines Imkerhauses (bereits bestehendes<br />

Gebäude im Außenbereich) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen,<br />

soweit der Bau tatsächlich gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert ist. Ein<br />

Nachweis ist vorzulegen. 14 : 0<br />

01 b) BA 38/2013 - Veitengruber Wilfried– Umbau eines Wohngebäudes<br />

mit Stallbereich zu einem Ferienhaus<br />

Bgm. Sinn verliest die Beschlussvorlage -<br />

- Beginn der Beschlussvorlage -<br />

Hr. Veitengruber beantragt den Umbau des leer stehenden Wohnhauses<br />

Neudorf 2. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Einzeldenkmal.<br />

Geplant ist der Umbau des bisherigen Wohnbereichs zu einer Ferienwohneinheit<br />

für bis zu 10 Personen. Im EG sollen sich Küche, Bad, Wohnstube sowie ein<br />

Zimmer befinden. Im OG sollen weitere Räumlichkeiten entstehen. Der „hintere"<br />

Bereich des Hauses (ehem. Stallbereich) soll ebenfalls zu einer Ferienwohnung<br />

umgebaut werden. Im EG soll ein Gemeinschaftsraum und im OG ein<br />

Schlafraum entstehen.<br />

Die Fassadengestaltung soll auch in Zukunft weitestgehend dem Bestand entsprechen.<br />

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteils Neudorf. Die Art der baulichen Nutzung als Ferienhaus, ist in einem<br />

Dorfgebiet, wie in Neudorf durchaus zulässig. Die Erschließung ist gesichert.<br />

- Ende der Beschlussvorlage -<br />

Ein StR-Mitglied ergreift das Wort und lobt die Sanierung eines denkmalgeschützten<br />

Altbaus.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> beschließt zum Bauantrag Nr. 40/2013<br />

von Herrn Wilfried Veitengruber, Neudorf zum Umbau eines leer stehenden<br />

denkmalgeschützten Wohnhauses mit Stallbereich zu einem Ferienhaus das<br />

gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die denkmalschutzrechtliche Ge-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!