19.09.2013 - Stadt Pappenheim
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Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die ..........öffentliche Sitzung Nr. ..... 10.......Seite 11.......<br />
des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />
Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />
Für Leitungen von staatlich geförderten örtlichen Nahwärmeversorgungen<br />
durch Biogas- und/oder BHKW-Anlagen wird ein einmaliges Benutzungsentgelt,<br />
(Mindestgebühr ......) sowie eine einmalige Verwaltungsaufwandspauschale<br />
erhoben.<br />
- Ende der Beschlussvorlage -<br />
Bgm. Sinn erklärt, dass hier durchaus eine Lösung für den damaligen Antrag<br />
von StR ...... gefunden werden konnte.<br />
Ein StR-Mitglied pflichtet der vorgeschlagenen Lösung bei und erklärt, dass er<br />
ein einmaliges Benutzungsentgelt für gut befindet.<br />
Ein StR-Mitglied ergreift das Wort und bedankt sich bei den Neudorfer Bürgerinnen<br />
und Bürgern, da aufgrund von deren Initiative eine entsprechende Einigung<br />
erzielt werden konnte, die auch seiner Überlegung aus dem vergangenen<br />
Jahr gerecht wird. Seiner Meinung nach wird hierdurch erkenntlich, dass die<br />
Demokratie in <strong>Pappenheim</strong> funktioniert und der Wahlkampf eingeläutet ist. Er<br />
bittet jedoch den Zusatz Biogas zu streichen und lediglich eine Begrenzung für<br />
„Nahwärmeversorgungen“ aufzunehmen. Er bittet jedoch noch um Konkretisierung<br />
wie mit Doppelwandrohren verfahren wird, ob diese als eine oder zwei<br />
Leitungen gezählt werden.<br />
Nach kurzer Diskussion einigen sich die Anwesenden, dass die Entschädigung<br />
nicht pro Leitung zu entrichten ist, sondern pro Leitungsgraben, unabhängig<br />
davon, wie viele Leitungen oder Kabel tatsächlich verlegt werden.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> beschließt für die Verlegung und das Belassen<br />
von Leitungen von staatlich geförderten örtlichen Nahwärmeversorgungen<br />
ein einmaliges Benutzungsentgelt in Höhe von 1,-- € pro Leitungsgraben, eine<br />
Mindestgebühr, unabhängig von der tatsächlichen Leitungslänge, 20,-- € sowie<br />
eine einmalige Verwaltungsaufwandspauschale in Höhe von 50,-- € zu erheben. 14 : 0<br />
06 a) Antrag von StR Hönig zur DE Bieswang/ Ochsenhart<br />
Bgm. Sinn verliest den Antrag von StR Hönig.<br />
- Beginn des Antrages -<br />
hier: Landwirtschaftliche Ortsumfahrungen (Etterwege) - Kostenübernahme<br />
durch die <strong>Stadt</strong><br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,<br />
sehr geehrte Damen und Herren des <strong>Stadt</strong>rats,<br />
eine Dorferneuerung ist für eine Kommune eine seltene Gelegenheit, weitgehend<br />
auf Staatskosten einen oder zwei ihrer Ortsteile zu modernisieren und<br />
ihren Bewohnern durch die beabsichtigten baulichen Maßnahmen mehr Wohnqualität<br />
zu sichern. Dazu gehört vor allem, die Innenbereiche der Orte vom<br />
stetig zunehmenden Straßenverkehr, insbesondere des landwirtschaftlichen<br />
Verkehrs in Stoßzeiten, zu entlasten. Die Arbeitskreise im Vorfeld der Dorferneuerung<br />
haben hierzu das Lösungskonzept vorgelegt:<br />
1. Bau einer Straßenanbindung des Gewerbegebiets zur Zimmerner Straße<br />
(Spange): 1. Priorität<br />
2. In deren Fortsetzung auf bestehenden Trassen eine landwirtschaftliche<br />
Süd-Ostumfahrung bis zum Sappenfelder Weg (Nähe Sportplatz): 2. Priorität<br />
(2a. In Ochsenhart werden analog die bestehenden Hintergartenwege ausgebaut.)