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19.09.2013 - Stadt Pappenheim

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Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die ..........öffentliche Sitzung Nr. ..... 10.......Seite 11.......<br />

des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />

Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />

Für Leitungen von staatlich geförderten örtlichen Nahwärmeversorgungen<br />

durch Biogas- und/oder BHKW-Anlagen wird ein einmaliges Benutzungsentgelt,<br />

(Mindestgebühr ......) sowie eine einmalige Verwaltungsaufwandspauschale<br />

erhoben.<br />

- Ende der Beschlussvorlage -<br />

Bgm. Sinn erklärt, dass hier durchaus eine Lösung für den damaligen Antrag<br />

von StR ...... gefunden werden konnte.<br />

Ein StR-Mitglied pflichtet der vorgeschlagenen Lösung bei und erklärt, dass er<br />

ein einmaliges Benutzungsentgelt für gut befindet.<br />

Ein StR-Mitglied ergreift das Wort und bedankt sich bei den Neudorfer Bürgerinnen<br />

und Bürgern, da aufgrund von deren Initiative eine entsprechende Einigung<br />

erzielt werden konnte, die auch seiner Überlegung aus dem vergangenen<br />

Jahr gerecht wird. Seiner Meinung nach wird hierdurch erkenntlich, dass die<br />

Demokratie in <strong>Pappenheim</strong> funktioniert und der Wahlkampf eingeläutet ist. Er<br />

bittet jedoch den Zusatz Biogas zu streichen und lediglich eine Begrenzung für<br />

„Nahwärmeversorgungen“ aufzunehmen. Er bittet jedoch noch um Konkretisierung<br />

wie mit Doppelwandrohren verfahren wird, ob diese als eine oder zwei<br />

Leitungen gezählt werden.<br />

Nach kurzer Diskussion einigen sich die Anwesenden, dass die Entschädigung<br />

nicht pro Leitung zu entrichten ist, sondern pro Leitungsgraben, unabhängig<br />

davon, wie viele Leitungen oder Kabel tatsächlich verlegt werden.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> beschließt für die Verlegung und das Belassen<br />

von Leitungen von staatlich geförderten örtlichen Nahwärmeversorgungen<br />

ein einmaliges Benutzungsentgelt in Höhe von 1,-- € pro Leitungsgraben, eine<br />

Mindestgebühr, unabhängig von der tatsächlichen Leitungslänge, 20,-- € sowie<br />

eine einmalige Verwaltungsaufwandspauschale in Höhe von 50,-- € zu erheben. 14 : 0<br />

06 a) Antrag von StR Hönig zur DE Bieswang/ Ochsenhart<br />

Bgm. Sinn verliest den Antrag von StR Hönig.<br />

- Beginn des Antrages -<br />

hier: Landwirtschaftliche Ortsumfahrungen (Etterwege) - Kostenübernahme<br />

durch die <strong>Stadt</strong><br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,<br />

sehr geehrte Damen und Herren des <strong>Stadt</strong>rats,<br />

eine Dorferneuerung ist für eine Kommune eine seltene Gelegenheit, weitgehend<br />

auf Staatskosten einen oder zwei ihrer Ortsteile zu modernisieren und<br />

ihren Bewohnern durch die beabsichtigten baulichen Maßnahmen mehr Wohnqualität<br />

zu sichern. Dazu gehört vor allem, die Innenbereiche der Orte vom<br />

stetig zunehmenden Straßenverkehr, insbesondere des landwirtschaftlichen<br />

Verkehrs in Stoßzeiten, zu entlasten. Die Arbeitskreise im Vorfeld der Dorferneuerung<br />

haben hierzu das Lösungskonzept vorgelegt:<br />

1. Bau einer Straßenanbindung des Gewerbegebiets zur Zimmerner Straße<br />

(Spange): 1. Priorität<br />

2. In deren Fortsetzung auf bestehenden Trassen eine landwirtschaftliche<br />

Süd-Ostumfahrung bis zum Sappenfelder Weg (Nähe Sportplatz): 2. Priorität<br />

(2a. In Ochsenhart werden analog die bestehenden Hintergartenwege ausgebaut.)

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