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19.09.2013 - Stadt Pappenheim

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Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die ..........öffentliche Sitzung Nr. ..... 10.......Seite 13.......<br />

des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />

Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />

schlussvorschlages verbunden ist. Es würden sich u.a. folgende Fragen stellen:<br />

Wie soll ich mit den Bürgern eine einvernehmliche Lösung finden ohne zu wissen<br />

welche Kosten entstehen? Grobe Kostenschätzung, Kostenberechnung und tatsächliche<br />

Kosten variieren meist. Wie soll auch für Rechtsnachfolger eine Bindungswirkung<br />

erzielt werden? Was tun wenn sich keine einvernehmliche Lösung im Vorfeld<br />

erzielen lässt? Soll die Objektplanung dann generell nicht erfolgen?<br />

Primäre Frage der Bürger wird immer sein, wie viel sie zahlen sollen. Hr. Hönig<br />

erklärt, dass seiner Meinung die Bekanntgabe der Prozentsätze ausreichend ist.<br />

Dem widersprechen die übrigen Anwesenden, da mit einem Prozentsatz ohne Angabe<br />

einer Kostensumme wenig anzufangen ist. Hr. Faber plädiert daher dafür<br />

zunächst im Rahmen der Objektplanung eine Kostenberechnung zu erstellen und<br />

dann aufgrund dieser Zahlen die Finanzierungsvarianten (Straßenausbaubeitragspflicht,<br />

städt. Anteil, Bürgerbeteiligung) abzuklären und die Bürger zu informieren.<br />

Dies ist der übliche Verfahrensverlauf.<br />

Zu beachten ist, dass die Objektplanung für Ochsenhart bereits im Gange ist.<br />

Nach einiger Diskussion einigen sich die Anwesenden, dass die vertagte Beschlussfassung<br />

zur Kostenvereinbarung Planungskosten Ochsenhart in der nächsten Sitzung<br />

am 19.09.13 erfolgen soll. In den Beschlussvorschlag soll der Passus aufgenommen<br />

werden, dass nach Erstellung der Leistungsphase 3 (Kostenberechnung),<br />

die Kostenbeteiligung der Bürger bzw. der <strong>Stadt</strong> festzulegen ist. Die Bürger sind<br />

hierüber entsprechend zu informieren.<br />

Zum Thema Ortsumfahrung Bieswang erklärt Bgm. Sinn, dass durch das Ingenieurbüro<br />

VNI derzeit eine Entwurfsplanung erstellt wird und verschiedene Varianten<br />

zum Trassenverlauf ermittelt werden.<br />

Hinweis (wurde nicht in der Sitzung besprochen):<br />

Der am 11.04.13 gefasste Beschluss zum Dorferneuerungsplan wäre aufgrund der<br />

getroffenen Absprache zu ändern, da in diesen auf Initiative von StR Hönig folgender<br />

Passus aufgenommen wurde:<br />

Vorab ist bei allen im Rahmen der Dorferneuerung vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen<br />

die Kostenfrage noch vor Vergabe der Planungsarbeiten zu klären. Dazu<br />

gehört die Entscheidung, welche Maßnahmen der Straßenausbaubeitragssatzung<br />

(SBS) unterliegen und welche nicht. Bei Maßnahmen außerhalb der SBS (z.B. Idw.<br />

Ortsumfahrungen oder Etterwege) ist bereits im Vorfeld entweder die 40 % Kostenbeteiligung<br />

der <strong>Stadt</strong> oder eine andere Aufteilung (z.B. eine Anliegerbeteiligung)<br />

festzuschreiben.<br />

Dieser Beschluss ist konträr zur oben genannten Vereinbarung und aufgrund bereits<br />

geschilderter Problematiken in der Praxis nicht umsetzbar.<br />

Daher ist der Beschluss vom 11.04.13 aufzuheben und ohne den obigen Passus<br />

neu zu fassen.<br />

Aktenvermerk Rechtsaufsicht - DE Bieswang/Ochsenhart - öffentliche<br />

Feld- und Waldwege Kosten<br />

Telefonat mit Herrn Geyer, Rechtsaufsicht, am 30.07.13 und 28.08.13<br />

Hr. Geyer bestätigt, dass gem. Art. 54 Abs. 3 BayStrWG bei öffentlichen Feldund<br />

Waldwegen bis zu 75 % der Aufwendungen auf die Anlieger umgelegt<br />

werden können. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> wäre somit lediglich zu einer Eigenbeteiligung<br />

von 25 % gesetzlich verpflichtet.<br />

In anderen Kommunen ist eine derartige Umlage auf die Beteiligten durchaus<br />

gängige Praxis. Hr. Geyer empfiehlt zunächst die Gesamtbaukosten zu ermitteln<br />

und dann die Kostenbeteiligung bzw. Umlage auf die Anlieger zu bestimmen. Er<br />

empfiehlt den Kommunen einen Festsatz als Beteiligung zu nennen bzw. eine<br />

prozentuale Beteiligung auf eine gewisse Summe zu deckeln. Der übrige Betrag<br />

wäre dann auf die Beteiligten umzulegen.

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