19.09.2013 - Stadt Pappenheim
19.09.2013 - Stadt Pappenheim
19.09.2013 - Stadt Pappenheim
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die ..........öffentliche Sitzung Nr. ..... 10.......Seite 13.......<br />
des .............<strong>Stadt</strong>rates <strong>Pappenheim</strong> .....................................................................am......19.09.13.................<br />
Lfd.-Nr. Sachverhalt Beschluß Abstimm. Ergebnis<br />
schlussvorschlages verbunden ist. Es würden sich u.a. folgende Fragen stellen:<br />
Wie soll ich mit den Bürgern eine einvernehmliche Lösung finden ohne zu wissen<br />
welche Kosten entstehen? Grobe Kostenschätzung, Kostenberechnung und tatsächliche<br />
Kosten variieren meist. Wie soll auch für Rechtsnachfolger eine Bindungswirkung<br />
erzielt werden? Was tun wenn sich keine einvernehmliche Lösung im Vorfeld<br />
erzielen lässt? Soll die Objektplanung dann generell nicht erfolgen?<br />
Primäre Frage der Bürger wird immer sein, wie viel sie zahlen sollen. Hr. Hönig<br />
erklärt, dass seiner Meinung die Bekanntgabe der Prozentsätze ausreichend ist.<br />
Dem widersprechen die übrigen Anwesenden, da mit einem Prozentsatz ohne Angabe<br />
einer Kostensumme wenig anzufangen ist. Hr. Faber plädiert daher dafür<br />
zunächst im Rahmen der Objektplanung eine Kostenberechnung zu erstellen und<br />
dann aufgrund dieser Zahlen die Finanzierungsvarianten (Straßenausbaubeitragspflicht,<br />
städt. Anteil, Bürgerbeteiligung) abzuklären und die Bürger zu informieren.<br />
Dies ist der übliche Verfahrensverlauf.<br />
Zu beachten ist, dass die Objektplanung für Ochsenhart bereits im Gange ist.<br />
Nach einiger Diskussion einigen sich die Anwesenden, dass die vertagte Beschlussfassung<br />
zur Kostenvereinbarung Planungskosten Ochsenhart in der nächsten Sitzung<br />
am 19.09.13 erfolgen soll. In den Beschlussvorschlag soll der Passus aufgenommen<br />
werden, dass nach Erstellung der Leistungsphase 3 (Kostenberechnung),<br />
die Kostenbeteiligung der Bürger bzw. der <strong>Stadt</strong> festzulegen ist. Die Bürger sind<br />
hierüber entsprechend zu informieren.<br />
Zum Thema Ortsumfahrung Bieswang erklärt Bgm. Sinn, dass durch das Ingenieurbüro<br />
VNI derzeit eine Entwurfsplanung erstellt wird und verschiedene Varianten<br />
zum Trassenverlauf ermittelt werden.<br />
Hinweis (wurde nicht in der Sitzung besprochen):<br />
Der am 11.04.13 gefasste Beschluss zum Dorferneuerungsplan wäre aufgrund der<br />
getroffenen Absprache zu ändern, da in diesen auf Initiative von StR Hönig folgender<br />
Passus aufgenommen wurde:<br />
Vorab ist bei allen im Rahmen der Dorferneuerung vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen<br />
die Kostenfrage noch vor Vergabe der Planungsarbeiten zu klären. Dazu<br />
gehört die Entscheidung, welche Maßnahmen der Straßenausbaubeitragssatzung<br />
(SBS) unterliegen und welche nicht. Bei Maßnahmen außerhalb der SBS (z.B. Idw.<br />
Ortsumfahrungen oder Etterwege) ist bereits im Vorfeld entweder die 40 % Kostenbeteiligung<br />
der <strong>Stadt</strong> oder eine andere Aufteilung (z.B. eine Anliegerbeteiligung)<br />
festzuschreiben.<br />
Dieser Beschluss ist konträr zur oben genannten Vereinbarung und aufgrund bereits<br />
geschilderter Problematiken in der Praxis nicht umsetzbar.<br />
Daher ist der Beschluss vom 11.04.13 aufzuheben und ohne den obigen Passus<br />
neu zu fassen.<br />
Aktenvermerk Rechtsaufsicht - DE Bieswang/Ochsenhart - öffentliche<br />
Feld- und Waldwege Kosten<br />
Telefonat mit Herrn Geyer, Rechtsaufsicht, am 30.07.13 und 28.08.13<br />
Hr. Geyer bestätigt, dass gem. Art. 54 Abs. 3 BayStrWG bei öffentlichen Feldund<br />
Waldwegen bis zu 75 % der Aufwendungen auf die Anlieger umgelegt<br />
werden können. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Pappenheim</strong> wäre somit lediglich zu einer Eigenbeteiligung<br />
von 25 % gesetzlich verpflichtet.<br />
In anderen Kommunen ist eine derartige Umlage auf die Beteiligten durchaus<br />
gängige Praxis. Hr. Geyer empfiehlt zunächst die Gesamtbaukosten zu ermitteln<br />
und dann die Kostenbeteiligung bzw. Umlage auf die Anlieger zu bestimmen. Er<br />
empfiehlt den Kommunen einen Festsatz als Beteiligung zu nennen bzw. eine<br />
prozentuale Beteiligung auf eine gewisse Summe zu deckeln. Der übrige Betrag<br />
wäre dann auf die Beteiligten umzulegen.