Entwurf der Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von ...
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ANLAGE 2 ORGRICHTLINIEN_ENTWURF_Neu_2007_04_23.xls 27.04.2007<br />
Unterrichtsverpflichtung bei Klassenfahrten<br />
Für <strong>die</strong> Dauer <strong>der</strong> Teilnahme an einer Klassenfahrt können teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte auf Antrag bei <strong>der</strong> Senatsverwaltung <strong>für</strong> Bildung,Wissenschaft und Forschung<br />
auf eine volle Stelle aufgestockt werden. Dies gilt nicht <strong>für</strong> Lehrkräfte in Altersteilzeit o<strong>der</strong> im Vollzeitsabbatical.<br />
Schulversuche, schulische Beson<strong>der</strong>heiten<br />
Die im Rahmen <strong>der</strong> letzten Lehrerbedarfsfeststellung <strong>von</strong> <strong>der</strong> Senatsverwaltung <strong>für</strong> Bildung, Wissenschaft und Forschung bei <strong>der</strong> Stundenzumessung berücksichtigten<br />
Schulversuche und sonstigen Beson<strong>der</strong>heiten (einschließlich <strong>der</strong> damit ggfs. verbundenen Anrechnungsstunden) werden - sofern sie nicht zeitlich befristet<br />
waren o<strong>der</strong> ausdrücklich aufgehoben wurden - fortgesetzt.<br />
20. Geltungsdauer<br />
Diese <strong>Verwaltungsvorschriften</strong> gelten <strong>für</strong> das Schuljahr 2007/08.<br />
21. Inkrafttreten<br />
Die geän<strong>der</strong>ten Vorschriften treten am 1. August 2007 in Kraft.<br />
Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner<br />
Org.richtlinien 2007/08 3