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Entwurf der Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von ...

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SenBildWiss Richtlinien <strong>der</strong> <strong>Zumessung</strong> <strong>von</strong> Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen 2007/08<br />

II. Geson<strong>der</strong>te Einrichtungsformen<br />

Tatbestände des Grund- bzw. Zusatzbedarfs, <strong>die</strong> nur an einzelnen Schulen auftreten o<strong>der</strong> <strong>die</strong> einer beson<strong>der</strong>en Regelung unterliegen, sind in <strong>der</strong> ANLAGE<br />

1 dargestellt.<br />

In einzelnen Schularten und Jahrgangsstufen bzw. bei beson<strong>der</strong>en Einrichtungsformen wird <strong>die</strong> <strong>Zumessung</strong> als Stundenfaktor pro Klasse ausgewiesen.<br />

Ebenso existieren weitergehende Anrechnungs- und Ermäßigungstatbeständen, <strong>die</strong> in ANLAGE 2 aufgelistet sind.<br />

III. Schlussbestimmungen<br />

Diese Richtlinien gelten ausschließlich <strong>für</strong> öffentliche Schulen und Internate, <strong>der</strong>en Stellen- und Personalausstattung durch <strong>die</strong> <strong>für</strong> das Schulwesen zuständige<br />

Senatsverwaltung vorzunehmen ist.<br />

IV. Inkrafttreten<br />

Die geän<strong>der</strong>ten Richtlinien treten am 1. August 2007 in Kraft, gemäß § 84 Abs. 4 PersVG bis zum Abschluss des Mitwirkungsverfahrens mit dem Hauptpersonalrat<br />

und gemäß § 18 a Abs. 4 LGG bis zum Abschluss des Beteiligungsverfahrens mit <strong>der</strong> Gesamtfrauenvertretung zunächst vorläufig.<br />

Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner<br />

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