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Amtsblatt - Gemeinde Ahrensfelde

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Inform. der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ahrensfelde</strong> 18.08.2009 • Seite 8<br />

Informationen des Fachdienstes<br />

Ordnungsangelegenheiten<br />

„Ist das Jahr schon wieder rum?!“<br />

So oder so ähnlich wird der eine oder andere Bürger denken, wenn<br />

abends Silvesterraketen den Abendhimmel zieren und mit einem großen<br />

„Rums“ verschwinden. So laufen wieder gehäuft Beschwerden beim<br />

Fachdienst Ordnungsangelegenheiten auf, dass einige Anwohner das<br />

„Böllern und Knallen“ einfach nicht abwarten können und den Silvestertag<br />

vorziehen.<br />

Wer außerhalb des 31. Dezembers ein Silvesterfeuerwerk abbrennen<br />

möchte, muss beim Fachdienst Ordnungsangelegenheiten einen Antrag<br />

auf Ausnahmegenehmigung stellen. Ein Feuerwerk außerhalb des Silvestertages<br />

kann nur bei Bestehen eines begründeten Anlasses genehmigt<br />

werden, um Menschen und Tiere vor unnötigen Belästigungen zu schützen.<br />

Ein Feuerwerk ohne Genehmigung abzubrennen, ist gemäß der Ersten<br />

Verordnung zum Sprengstoffgesetz eine Ordnungswidrigkeit, die mit<br />

einem Bußgeld geahndet werden kann.<br />

Da in letzter Zeit das Abbrennen von Feuerwerken drastisch zugenommen<br />

hat, ist unsere Bitte, dass sich jeder an die Gesetzmäßigkeiten hält,<br />

um ein unangenehmes und langwieriges Ordnungswidrigkeitenverfahren<br />

zu vermeiden.<br />

Also: Grundsätzlich gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Feuerwerker,<br />

dass Feuerwerke generell (außer an Silvester) zwei Wochen vorher<br />

beim Fachdienst Ordnungsangelegenheiten anzuzeigen bzw. zu beantragen<br />

sind.<br />

Bei eventuellen Rückfragen stehen Ihnen gern die Mitarbeiter des Fachdienstes<br />

Ordnungsangelegenheiten zur Verfügung.<br />

Fachdienst II.1<br />

Ordnungsangelegenheiten<br />

„Aufstieg von Himmelslaternen oder Skylaternen“<br />

Mit zunehmender Begeisterung lassen viele Bürger die sogenannten<br />

Himmelslaternen oder auch Skylaternen, zu besonderen Anlässen in<br />

die Lüfte steigen, um sich über deren Schönheit zu erfreuen, wenn diese<br />

langsam in die Lüfte schweben und verschwinden.<br />

Nicht jedem Bürger dürfte bekannt sein, dass für Ballonaufstiege die<br />

erforderliche Freigabe bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH<br />

einzuholen ist.<br />

Aber: Da sich die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ahrensfelde</strong> innerhalb des Umkreises von<br />

50 km um den internationalen Flughafen Berlin-Tegel befindet, sind Ballonaufstiege<br />

in der Gemarkung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ahrensfelde</strong> grundsätzlich<br />

nicht erlaubt.<br />

Wer dennoch o. g. Laternen aufsteigen lässt, muss mit der Einleitung<br />

eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens und mit einem Bußgeld von bis<br />

zu 1.000 € rechnen.<br />

Bei eventuellen Rückfragen stehen Ihnen gern die Mitarbeiter des Fachdienstes<br />

Ordnungsangelegenheiten zur Verfügung.<br />

Fachdienst II.1<br />

Ordnungsangelegenheiten<br />

Informationen des Fachdienstes II.1<br />

Hinweise zur Wahl<br />

1. Beantragung von Briefwahlunterlagen und Wahlscheinen<br />

– auch online<br />

2. Barrierefreie Wahllokale<br />

Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,<br />

am 27. September 2009 finden im Land Brandenburg die verbundenen<br />

Bundestags- und Landtagswahlen statt.<br />

Der Wahlbenachrichtigungskarte, die Sie bis zum 30. August 2009 erhalten<br />

werden, können Sie entnehmen, in welchem Wahllokal Sie Ihr Wahlrecht<br />

wahrnehmen können.<br />

Sie können jedoch auch per Briefwahl oder unter Vorlage eines Wahlscheines<br />

in einem anderen als Ihrem angegebenen Wahllokal unserer<br />

<strong>Gemeinde</strong> oder innerhalb der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen<br />

Wahlkreise wählen. Beachten Sie hierbei, dass die Wahlkreise<br />

zu den beiden Wahlen unterschiedlich sind. Auskunft dazu erteilen wir<br />

gerne.<br />

Die Unterlagen für die Briefwahl bzw. den Wahlschein beantragen Sie<br />

bitte schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) oder persönlich in unserem<br />

Rathaus in der Lindenberger Str. 1, 16356 <strong>Ahrensfelde</strong>. Anzugeben sind<br />

dabei Name, Vorname, Geburtsdatum sowie die Anschrift.<br />

Besonders hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auf die<br />

Möglichkeit, die genannten Unterlagen online über unsere Internetseite<br />

www.ahrensfelde.de unter der Rubrik „Wahlen“ zu beantragen.<br />

Sollten Sie auf ein barrierefreies Wahllokal angewiesen sein, beachten<br />

Sie den Hinweis zur Barrierefreiheit Ihres Wahllokales auf der Wahlbenachrichtigungskarte.<br />

Nutzen Sie dann bitte gegebenenfalls die oben<br />

angesprochene Möglichkeit der Briefwahl oder der Wahl in einem der<br />

unten genannten barrierefreien Wahllokale mittels Wahlschein.<br />

Sollten Sie dazu noch Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an<br />

Frau Kühnemund unter 030/936900-167 oder Herrn Schmidt unter<br />

030/936900-168.<br />

Fachdienst II.1<br />

Anhang: Barrierefreie Wahllokale:<br />

Ortsteil <strong>Ahrensfelde</strong>: Lindenberger Str. 1 (Rathaus)<br />

Ortsteil Blumberg: Schloßstr. 7, („Stufensaal“)<br />

Schulstr. 10 („Friedrich von Canitz“ Grundschule)<br />

Ortsteil Eiche: <strong>Ahrensfelde</strong>r Ch. 35 (<strong>Gemeinde</strong>zentrum)<br />

Ortsteil Lindenberg: Karl-Marx-Str.34 (Ortszentrum)<br />

Alte Schulstr. 1 (Feuerwehr)<br />

Ortsteil Mehrow: Krummenseer Weg 1 (Feuerwehr)<br />

Wahlhelfer für die Wahlen am<br />

27. September 2009 gesucht!<br />

Für die am 27. September 2009 stattfindende Bundestags- und<br />

Landtagswahl suchen wir wieder dringend Wahlhelfer für die Besetzung<br />

unserer Wahllokale:<br />

Wie immer sind wir auf die tatkräftige Unterstützung unserer Bürger<br />

angewiesen, um die Aufgaben in unseren 13 Wahllokalen zu bewältigen.<br />

Kenntnisse im Wahlrecht sind nicht erforderlich. Einzelheiten werden<br />

in einer Informationsveranstaltung bekanntgegeben werden.<br />

Alle Wahlhelfer bekommen ein „Erfrischungsgeld“ sowie Speisen und<br />

Getränke.<br />

Wenn Sie uns gerne unterstützen möchten, melden Sie sich bei<br />

Frau Eckhof unter Tel.: 030/936900-171 bzw. Herr Stephan unter<br />

030/936900-161 oder per E-Mail unter k.eckhof@gemeinde-ahrensfelde.de.<br />

Fachdienst II.1<br />

Ordnungsangelegenheiten

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