Amtsblatt - Gemeinde Ahrensfelde
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Inform. der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Amtsblatt</strong> für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ahrensfelde</strong> 18.08.2009 • Seite 8<br />
Informationen des Fachdienstes<br />
Ordnungsangelegenheiten<br />
„Ist das Jahr schon wieder rum?!“<br />
So oder so ähnlich wird der eine oder andere Bürger denken, wenn<br />
abends Silvesterraketen den Abendhimmel zieren und mit einem großen<br />
„Rums“ verschwinden. So laufen wieder gehäuft Beschwerden beim<br />
Fachdienst Ordnungsangelegenheiten auf, dass einige Anwohner das<br />
„Böllern und Knallen“ einfach nicht abwarten können und den Silvestertag<br />
vorziehen.<br />
Wer außerhalb des 31. Dezembers ein Silvesterfeuerwerk abbrennen<br />
möchte, muss beim Fachdienst Ordnungsangelegenheiten einen Antrag<br />
auf Ausnahmegenehmigung stellen. Ein Feuerwerk außerhalb des Silvestertages<br />
kann nur bei Bestehen eines begründeten Anlasses genehmigt<br />
werden, um Menschen und Tiere vor unnötigen Belästigungen zu schützen.<br />
Ein Feuerwerk ohne Genehmigung abzubrennen, ist gemäß der Ersten<br />
Verordnung zum Sprengstoffgesetz eine Ordnungswidrigkeit, die mit<br />
einem Bußgeld geahndet werden kann.<br />
Da in letzter Zeit das Abbrennen von Feuerwerken drastisch zugenommen<br />
hat, ist unsere Bitte, dass sich jeder an die Gesetzmäßigkeiten hält,<br />
um ein unangenehmes und langwieriges Ordnungswidrigkeitenverfahren<br />
zu vermeiden.<br />
Also: Grundsätzlich gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Feuerwerker,<br />
dass Feuerwerke generell (außer an Silvester) zwei Wochen vorher<br />
beim Fachdienst Ordnungsangelegenheiten anzuzeigen bzw. zu beantragen<br />
sind.<br />
Bei eventuellen Rückfragen stehen Ihnen gern die Mitarbeiter des Fachdienstes<br />
Ordnungsangelegenheiten zur Verfügung.<br />
Fachdienst II.1<br />
Ordnungsangelegenheiten<br />
„Aufstieg von Himmelslaternen oder Skylaternen“<br />
Mit zunehmender Begeisterung lassen viele Bürger die sogenannten<br />
Himmelslaternen oder auch Skylaternen, zu besonderen Anlässen in<br />
die Lüfte steigen, um sich über deren Schönheit zu erfreuen, wenn diese<br />
langsam in die Lüfte schweben und verschwinden.<br />
Nicht jedem Bürger dürfte bekannt sein, dass für Ballonaufstiege die<br />
erforderliche Freigabe bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH<br />
einzuholen ist.<br />
Aber: Da sich die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ahrensfelde</strong> innerhalb des Umkreises von<br />
50 km um den internationalen Flughafen Berlin-Tegel befindet, sind Ballonaufstiege<br />
in der Gemarkung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Ahrensfelde</strong> grundsätzlich<br />
nicht erlaubt.<br />
Wer dennoch o. g. Laternen aufsteigen lässt, muss mit der Einleitung<br />
eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens und mit einem Bußgeld von bis<br />
zu 1.000 € rechnen.<br />
Bei eventuellen Rückfragen stehen Ihnen gern die Mitarbeiter des Fachdienstes<br />
Ordnungsangelegenheiten zur Verfügung.<br />
Fachdienst II.1<br />
Ordnungsangelegenheiten<br />
Informationen des Fachdienstes II.1<br />
Hinweise zur Wahl<br />
1. Beantragung von Briefwahlunterlagen und Wahlscheinen<br />
– auch online<br />
2. Barrierefreie Wahllokale<br />
Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,<br />
am 27. September 2009 finden im Land Brandenburg die verbundenen<br />
Bundestags- und Landtagswahlen statt.<br />
Der Wahlbenachrichtigungskarte, die Sie bis zum 30. August 2009 erhalten<br />
werden, können Sie entnehmen, in welchem Wahllokal Sie Ihr Wahlrecht<br />
wahrnehmen können.<br />
Sie können jedoch auch per Briefwahl oder unter Vorlage eines Wahlscheines<br />
in einem anderen als Ihrem angegebenen Wahllokal unserer<br />
<strong>Gemeinde</strong> oder innerhalb der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen<br />
Wahlkreise wählen. Beachten Sie hierbei, dass die Wahlkreise<br />
zu den beiden Wahlen unterschiedlich sind. Auskunft dazu erteilen wir<br />
gerne.<br />
Die Unterlagen für die Briefwahl bzw. den Wahlschein beantragen Sie<br />
bitte schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) oder persönlich in unserem<br />
Rathaus in der Lindenberger Str. 1, 16356 <strong>Ahrensfelde</strong>. Anzugeben sind<br />
dabei Name, Vorname, Geburtsdatum sowie die Anschrift.<br />
Besonders hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auf die<br />
Möglichkeit, die genannten Unterlagen online über unsere Internetseite<br />
www.ahrensfelde.de unter der Rubrik „Wahlen“ zu beantragen.<br />
Sollten Sie auf ein barrierefreies Wahllokal angewiesen sein, beachten<br />
Sie den Hinweis zur Barrierefreiheit Ihres Wahllokales auf der Wahlbenachrichtigungskarte.<br />
Nutzen Sie dann bitte gegebenenfalls die oben<br />
angesprochene Möglichkeit der Briefwahl oder der Wahl in einem der<br />
unten genannten barrierefreien Wahllokale mittels Wahlschein.<br />
Sollten Sie dazu noch Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an<br />
Frau Kühnemund unter 030/936900-167 oder Herrn Schmidt unter<br />
030/936900-168.<br />
Fachdienst II.1<br />
Anhang: Barrierefreie Wahllokale:<br />
Ortsteil <strong>Ahrensfelde</strong>: Lindenberger Str. 1 (Rathaus)<br />
Ortsteil Blumberg: Schloßstr. 7, („Stufensaal“)<br />
Schulstr. 10 („Friedrich von Canitz“ Grundschule)<br />
Ortsteil Eiche: <strong>Ahrensfelde</strong>r Ch. 35 (<strong>Gemeinde</strong>zentrum)<br />
Ortsteil Lindenberg: Karl-Marx-Str.34 (Ortszentrum)<br />
Alte Schulstr. 1 (Feuerwehr)<br />
Ortsteil Mehrow: Krummenseer Weg 1 (Feuerwehr)<br />
Wahlhelfer für die Wahlen am<br />
27. September 2009 gesucht!<br />
Für die am 27. September 2009 stattfindende Bundestags- und<br />
Landtagswahl suchen wir wieder dringend Wahlhelfer für die Besetzung<br />
unserer Wahllokale:<br />
Wie immer sind wir auf die tatkräftige Unterstützung unserer Bürger<br />
angewiesen, um die Aufgaben in unseren 13 Wahllokalen zu bewältigen.<br />
Kenntnisse im Wahlrecht sind nicht erforderlich. Einzelheiten werden<br />
in einer Informationsveranstaltung bekanntgegeben werden.<br />
Alle Wahlhelfer bekommen ein „Erfrischungsgeld“ sowie Speisen und<br />
Getränke.<br />
Wenn Sie uns gerne unterstützen möchten, melden Sie sich bei<br />
Frau Eckhof unter Tel.: 030/936900-171 bzw. Herr Stephan unter<br />
030/936900-161 oder per E-Mail unter k.eckhof@gemeinde-ahrensfelde.de.<br />
Fachdienst II.1<br />
Ordnungsangelegenheiten