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Synopse HOAI 2009 - AHO

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gung geändert, so ist das Honorar für die Leistungsphasen, die bis zur Änderung<br />

noch nicht erbracht sind, nach der geänderten Größe des Planungsgebiets<br />

zu berechnen.<br />

§ 30 Honorare für Leistungen bei Landschaftsrahmenplänen<br />

(1) Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 25 aufgeführten<br />

Leistungen bei Landschaftsrahmenplänen sind in der folgenden Honorartafel<br />

festgesetzt:<br />

Honorartafel zu § 30 Absatz 1 - Landschaftsrahmenplan<br />

- nicht abgedruckt -<br />

(2) § 28 Absatz 2 gilt entsprechend.<br />

(3) Landschaftsrahmenpläne können nach Anzahl und Gewicht der Bewertungsmerkmale<br />

der Honorarzone II zugeordnet werden, wenn es bei Auftragserteilung<br />

schriftlich vereinbart worden ist. Bewertungsmerkmale sind<br />

insbesondere:<br />

4. tiefgreifende Nutzungsansprüche wie großflächiger Abbau von Bodenbestandteilen,<br />

2. Verdichtungsräume,<br />

5. erschwerte Planung durch besondere Maßnahmen der Umweltsicherung<br />

und des Umweltschutzes.<br />

1. schwierige ökologische Verhältnisse,<br />

3. Erholungsgebiete,<br />

§ 30 Honorare für Grundleistungen bei Landschaftsrahmenplänen<br />

(1) Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 25 und Anlage 6<br />

aufgeführten Grundleistungen bei Landschaftsrahmenplänen sind in der<br />

folgenden Honorartafel festgesetzt:<br />

- Honorartafel nicht abgedruckt -<br />

(2) Das Honorar für Grundleistungen bei Landschaftsrahmenplänen ist<br />

nach der Fläche des Planungsgebiets in Hektar und nach der Honorarzone<br />

zu berechnen.<br />

(3) Welchen Honorarzonen die Grundleistungen zugeordnet werden, richtet<br />

sich nach folgenden Bewertungsmerkmalen:<br />

1. topographische Verhältnisse,<br />

2. Raumnutzung und Bevölkerungsdichte,<br />

3. Landschaftsbild,<br />

4. Anforderungen an Umweltsicherung, Klima- und Naturschutz,<br />

5. ökologische Verhältnisse,<br />

6. Freiraumsicherung und Erholung.<br />

(4) Sind für einen Landschaftsrahmenplan Bewertungsmerkmale aus<br />

mehreren Honorarzonen anwendbar und bestehen deswegen Zweifel,<br />

welcher Honorarzone der Landschaftsrahmenplan zugeordnet werden<br />

kann, so ist zunächst die Anzahl der Bewertungspunkte zu ermitteln.<br />

Zur Ermittlung der Bewertungspunkte werden die Bewertungsmerkmale<br />

wie folgt gewichtet:<br />

1. die Bewertungsmerkmale gemäß Absatz 3 Nummer 1, 2, 3 und 6 mit

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