Synopse HOAI 2009 - AHO
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gung geändert, so ist das Honorar für die Leistungsphasen, die bis zur Änderung<br />
noch nicht erbracht sind, nach der geänderten Größe des Planungsgebiets<br />
zu berechnen.<br />
§ 30 Honorare für Leistungen bei Landschaftsrahmenplänen<br />
(1) Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 25 aufgeführten<br />
Leistungen bei Landschaftsrahmenplänen sind in der folgenden Honorartafel<br />
festgesetzt:<br />
Honorartafel zu § 30 Absatz 1 - Landschaftsrahmenplan<br />
- nicht abgedruckt -<br />
(2) § 28 Absatz 2 gilt entsprechend.<br />
(3) Landschaftsrahmenpläne können nach Anzahl und Gewicht der Bewertungsmerkmale<br />
der Honorarzone II zugeordnet werden, wenn es bei Auftragserteilung<br />
schriftlich vereinbart worden ist. Bewertungsmerkmale sind<br />
insbesondere:<br />
4. tiefgreifende Nutzungsansprüche wie großflächiger Abbau von Bodenbestandteilen,<br />
2. Verdichtungsräume,<br />
5. erschwerte Planung durch besondere Maßnahmen der Umweltsicherung<br />
und des Umweltschutzes.<br />
1. schwierige ökologische Verhältnisse,<br />
3. Erholungsgebiete,<br />
§ 30 Honorare für Grundleistungen bei Landschaftsrahmenplänen<br />
(1) Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 25 und Anlage 6<br />
aufgeführten Grundleistungen bei Landschaftsrahmenplänen sind in der<br />
folgenden Honorartafel festgesetzt:<br />
- Honorartafel nicht abgedruckt -<br />
(2) Das Honorar für Grundleistungen bei Landschaftsrahmenplänen ist<br />
nach der Fläche des Planungsgebiets in Hektar und nach der Honorarzone<br />
zu berechnen.<br />
(3) Welchen Honorarzonen die Grundleistungen zugeordnet werden, richtet<br />
sich nach folgenden Bewertungsmerkmalen:<br />
1. topographische Verhältnisse,<br />
2. Raumnutzung und Bevölkerungsdichte,<br />
3. Landschaftsbild,<br />
4. Anforderungen an Umweltsicherung, Klima- und Naturschutz,<br />
5. ökologische Verhältnisse,<br />
6. Freiraumsicherung und Erholung.<br />
(4) Sind für einen Landschaftsrahmenplan Bewertungsmerkmale aus<br />
mehreren Honorarzonen anwendbar und bestehen deswegen Zweifel,<br />
welcher Honorarzone der Landschaftsrahmenplan zugeordnet werden<br />
kann, so ist zunächst die Anzahl der Bewertungspunkte zu ermitteln.<br />
Zur Ermittlung der Bewertungspunkte werden die Bewertungsmerkmale<br />
wie folgt gewichtet:<br />
1. die Bewertungsmerkmale gemäß Absatz 3 Nummer 1, 2, 3 und 6 mit