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Mediadaten NKW PARTNER 2014 - Amz.de

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und<br />

Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften<br />

Die nachfolgen<strong>de</strong>n Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil <strong>de</strong>s zwischen Schlütersche Verlagsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG (Verlag genannt) und einem Werbetreiben<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r sonstigen Inserenten (Auftraggeber<br />

genannt) geschlossenen Vertrages über die Veröffentlichung einer o<strong>de</strong>r mehrerer Anzeigen o<strong>de</strong>r Beilagen sowie<br />

an<strong>de</strong>rer Werbemittel (Werbemittel) in einer Druckschrift zum Zwecke <strong>de</strong>r Verbreitung. Aufträge gelten erst dann als<br />

angenommen, wenn sie schriftlich durch <strong>de</strong>n Verlag bestätigt wor<strong>de</strong>n sind. Ist <strong>de</strong>r Auftraggeber eine Agentur, so<br />

bezieht sich <strong>de</strong>r jeweilige Auftrag auf einen Kun<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Agentur und darf nicht gleichzeitig Werbung an<strong>de</strong>rer<br />

Agenturkun<strong>de</strong>n enthalten.<br />

1. Ist kein Erscheinungstermin vereinbart, sind vereinbarte Werbemittel zur Veröffentlichung innerhalb eines<br />

Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen.<br />

Ist im Rahmen eines Abschlusses über mehrere Anzeigen das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen bzw. an<strong>de</strong>rer<br />

Werbemittel eingeräumt, so ist <strong>de</strong>r Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen <strong>de</strong>r ersten Anzeige abzuwickeln,<br />

sofern diese innerhalb <strong>de</strong>r in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.<br />

2. Wird ein Auftrag aus Umstän<strong>de</strong>n nicht erfüllt, die <strong>de</strong>r Verlag nicht zu vertreten hat, so hat <strong>de</strong>r Auftraggeber,<br />

unbescha<strong>de</strong>t etwaiger weiterer Rechtspflichten, 40 % <strong>de</strong>s Insertionspreises als Stornogebühr <strong>de</strong>m Verlag zu<br />

erstatten. Dem Auftraggeber bleibt <strong>de</strong>r Nachweis vorzubehalten, dass kein o<strong>de</strong>r nur ein geringer Scha<strong>de</strong>n entstan<strong>de</strong>n<br />

sei. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich <strong>de</strong>s Verlages<br />

beruht.<br />

3. Anzeigen und Beilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Ausgaben o<strong>de</strong>r an bestimmten Plätzen<br />

einer Druckschrift veröffentlicht wer<strong>de</strong>n sollen, müssen so rechtzeitig vor <strong>de</strong>m veröffentlichten Anzeigenschluss<br />

beim Verlag eingehen, dass man <strong>de</strong>m Auftraggeber gegebenenfalls noch vor <strong>de</strong>m Anzeigenschluss über eine<br />

nicht wunschgemäße Berücksichtigung benachrichtigen kann. Rubrizierte Anzeigen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Rubrik abgedruckt, ohne dass dies <strong>de</strong>r ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.<br />

4. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, wer<strong>de</strong>n als solche<br />

vom Verlag mit <strong>de</strong>m Wort „Anzeige“ <strong>de</strong>utlich kenntlich gemacht.<br />

5. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung <strong>de</strong>r Anzeige erfor<strong>de</strong>rlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber<br />

ist selbst für die Inhalte <strong>de</strong>r bestellten Veröffentlichungen und für alle gemachten Angaben verantwortlich.<br />

Es ist ausschließlich Sache <strong>de</strong>s Auftraggebers, wettbewerbsmarken-, urheber- o<strong>de</strong>r namensrechtliche<br />

Fragen sowie Fragen bzgl. <strong>de</strong>r Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern vor Erteilung <strong>de</strong>s Auftrages von<br />

sich aus zu klären. Wer<strong>de</strong>n Mehrwert-Rufnummern in Werbeanzeigen veröffentlicht, verpflichtet sich <strong>de</strong>r Auftraggeber<br />

die Pflichtangaben zu <strong>de</strong>n Preisen gemäß TKG einzuhalten und zu veröffentlichen. Es dürfen keine<br />

Werbebanner mit rechts- o<strong>de</strong>r sittenwidrigen Inhalten angeboten wer<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re keine Werbung veröffentlicht<br />

wer<strong>de</strong>n, die i. S. d. § 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen o<strong>de</strong>r verharmlosen,<br />

sexuell anstößig sind, i. S .d. § 184 StGB pornographisch sind, <strong>de</strong>n Krieg verherrlichen o<strong>de</strong>r verharmlosen, geeignet<br />

sind, Kin<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r Jugendliche sittlich schwer zu gefähr<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r in ihrem Wohl zu beeinträchtigen o<strong>de</strong>r<br />

auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen. Der Verlag übernimmt keine Gewähr für <strong>de</strong>n Inhalt, insbeson<strong>de</strong>re<br />

für <strong>de</strong>n Wahrheitsgehalt <strong>de</strong>r bestellten Werbung. Im Falle <strong>de</strong>r Inanspruchnahme durch Dritte, die ihre Ansprüche<br />

im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n veröffentlichten Inhalten gegen <strong>de</strong>n Verlag machen, haftet allein <strong>de</strong>r Auftraggeber,<br />

<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Verlag und die Agentur von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freistellt.<br />

6. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen <strong>de</strong>s Vertrages – und Beilagenaufträge<br />

sowie Aufträge für Durchhefter und Einkleber wegen <strong>de</strong>s Inhalts, <strong>de</strong>r Herkunft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r technischen<br />

Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen <strong>de</strong>s Verlages abzulehnen, wenn <strong>de</strong>ren Inhalt<br />

gegen Gesetze o<strong>de</strong>r behördliche Bestimmungen verstößt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Veröffentlichung für <strong>de</strong>n Verlag unzumutbar<br />

ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen o<strong>de</strong>r Vertretern aufgegeben wer<strong>de</strong>n.<br />

Anzeigen, Beilagen-, Durchhefter- und Einkleberaufträge sind für <strong>de</strong>n Verlag erst nach Vorlage eines entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Musters und <strong>de</strong>ssen Billigung durch <strong>de</strong>n Verlag bin<strong>de</strong>nd. Anzeigen, Beilagen, Durchhefter und Einkleber,<br />

die durch Format o<strong>de</strong>r Aufmachung beim Leser <strong>de</strong>n Eindruck eines Bestandteils <strong>de</strong>r Zeitung o<strong>de</strong>r Zeitschrift<br />

erwecken o<strong>de</strong>r Fremdanzeigen enthalten, wer<strong>de</strong>n nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird <strong>de</strong>m<br />

Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.<br />

7. Für die rechtzeitige Lieferung <strong>de</strong>s Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Beilagen ist <strong>de</strong>r<br />

Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete o<strong>de</strong>r beschädigte Druckunterlagen for<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r Verlag<br />

unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für <strong>de</strong>n belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.<br />

8. Der Auftraggeber hat bei ganz o<strong>de</strong>r teilweise unleserlichem, unrichtigem o<strong>de</strong>r unvollständigem Abdruck <strong>de</strong>r<br />

Anzeige Anspruch auf Zahlungsmin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r eine einwandfreie Ersatzanzeige zum <strong>de</strong>m Verlag nächstmöglichen<br />

Zeitpunkt. Bei<strong>de</strong>s aber nur in <strong>de</strong>m Ausmaß, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Zweck <strong>de</strong>r Anzeige beeinträchtigt wur<strong>de</strong> und soweit<br />

<strong>de</strong>r Abdruck einer Ersatzanzeige <strong>de</strong>m Verlag zumutbar ist. Lässt <strong>de</strong>r Verlag eine ihm dafür gestellte angemessene<br />

Frist verstreichen o<strong>de</strong>r ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat <strong>de</strong>r Auftraggeber ein Recht auf<br />

Zahlungsmin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Rückgängigmachung <strong>de</strong>s Auftrages.<br />

Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbeson<strong>de</strong>re wegen Unmöglichkeit, Verzug,<br />

Verschul<strong>de</strong>n bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlungen haftet <strong>de</strong>r Verlag – auch für seine leiten<strong>de</strong>n<br />

Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen – nur in Fällen <strong>de</strong>s Vorsatzes und <strong>de</strong>r groben Fahrlässigkeit, und<br />

zwar <strong>de</strong>r Höhe nach beschränkt auf <strong>de</strong>n bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Scha<strong>de</strong>n. Diese<br />

Haftungsbeschränkung gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit dadurch<br />

die Erreichung <strong>de</strong>s Vertragszwecks gefähr<strong>de</strong>t wird, für Schä<strong>de</strong>n an Leben, Körper o<strong>de</strong>r Gesundheit wegen einer<br />

von <strong>de</strong>m Verlag zu vertreten<strong>de</strong>n Pflichtverletzung.<br />

9. Probeabzüge wer<strong>de</strong>n nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für<br />

die Richtigkeit <strong>de</strong>r zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm<br />

innerhalb <strong>de</strong>r bei Übersendung <strong>de</strong>s Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt wer<strong>de</strong>n.<br />

10. Sind keine beson<strong>de</strong>ren Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art <strong>de</strong>r Anzeige übliche, tatsächliche<br />

Abdruckhöhe <strong>de</strong>r Preisberechnung zugrun<strong>de</strong> gelegt.<br />

11. Falls <strong>de</strong>r Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung<br />

<strong>de</strong>r Anzeige bzw. eines an<strong>de</strong>ren bestellten Werbemittels, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb <strong>de</strong>r aus<br />

<strong>de</strong>r Preisliste ersichtlichen vom Empfang <strong>de</strong>r Rechnung an laufen<strong>de</strong>n Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen<br />

Fall eine an<strong>de</strong>re Zahlungsfrist o<strong>de</strong>r Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung wer<strong>de</strong>n<br />

nach <strong>de</strong>r Preisliste gewährt.<br />

12. Bei Zahlungsverzug o<strong>de</strong>r Stundung wer<strong>de</strong>n Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei<br />

Zahlungsverzug die weitere Ausführung <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die<br />

restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begrün<strong>de</strong>ter Zweifel an <strong>de</strong>r Zahlungsfähigkeit <strong>de</strong>s<br />

Auftraggebers ist <strong>de</strong>r Verlag berechtigt, auch während <strong>de</strong>r Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen<br />

weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von <strong>de</strong>r Vorauszahlung <strong>de</strong>s<br />

Betrages und von <strong>de</strong>m Ausgleich offenstehen<strong>de</strong>r Rechnungsbeträge abhängig zu machen.<br />

13. Der Verlag liefert mit <strong>de</strong>r Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang <strong>de</strong>s Anzeigenauftrages<br />

wer<strong>de</strong>n Anzeigenausschnitte, Belegseiten o<strong>de</strong>r vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg<br />

nicht mehr beschaffen wer<strong>de</strong>n, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung <strong>de</strong>s Verlages über<br />

die Veröffentlichung und Verbreitung <strong>de</strong>r Anzeige.<br />

14. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für <strong>de</strong>n Auftraggeber gewünschte o<strong>de</strong>r zu vertreten<strong>de</strong><br />

erhebliche Än<strong>de</strong>rungen ursprünglich vereinbarter Ausführung hat <strong>de</strong>r Auftraggeber zu tragen.<br />

15. Aus einer Auflagenmin<strong>de</strong>rung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preismin<strong>de</strong>rung<br />

hergeleitet wer<strong>de</strong>n, wenn im Gesamtdurchschnitt <strong>de</strong>s mit <strong>de</strong>r ersten Anzeige beginnen<strong>de</strong>n Insertionsjahres<br />

die in <strong>de</strong>r Preisliste o<strong>de</strong>r auf an<strong>de</strong>re Weise genannte durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls<br />

die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage <strong>de</strong>s vergangenen Kalen<strong>de</strong>rjahres unterschritten<br />

wird. Eine Auflagenmin<strong>de</strong>rung ist nur dann ein zur Preismin<strong>de</strong>rung berechtigter Mangel, wenn sie<br />

bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 %,<br />

bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 %,<br />

bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 %,<br />

bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 % beträgt.<br />

Darüber hinaus sind bei <strong>de</strong>n Abschlüssen Preismin<strong>de</strong>rungsansprüche ausgeschlossen, wenn <strong>de</strong>r Verlag <strong>de</strong>n<br />

Auftraggeber von <strong>de</strong>m Absinken <strong>de</strong>r Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen <strong>de</strong>r<br />

Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.<br />

16. Bei Chiffreanzeigen wen<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe <strong>de</strong>r Angebote die<br />

Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen wer<strong>de</strong>n nur auf<br />

<strong>de</strong>m normalen Postwege weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen wer<strong>de</strong>n vier Wochen aufbewahrt.<br />

Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, wer<strong>de</strong>n vernichtet. Wertvolle Unterlagen sen<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Verlag<br />

zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.<br />

Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt wer<strong>de</strong>n, die eingehen<strong>de</strong>n Angebote an<br />

Stelle und im erklärten Interesse <strong>de</strong>s Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht<br />

500 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von <strong>de</strong>r Weiterleitung<br />

ausgeschlossen und wer<strong>de</strong>n nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann <strong>de</strong>nnoch<br />

ausnahmsweise für <strong>de</strong>n Fall vereinbart wer<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r Auftraggeber die dabei entstehen<strong>de</strong>n Gebühren/Kosten<br />

übernimmt.<br />

17. Druckunterlagen wer<strong>de</strong>n nur auf beson<strong>de</strong>re Anfor<strong>de</strong>rung an <strong>de</strong>n Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur<br />

Aufbewahrung en<strong>de</strong>t drei Monate nach Ablauf <strong>de</strong>s Auftrages.<br />

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus <strong>de</strong>m geschlossenen Vertrag ist Hannover, wenn <strong>de</strong>r<br />

Auftraggeber Kaufmann ist. Das gilt auch, wenn <strong>de</strong>r Auftraggeber im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand<br />

hat o<strong>de</strong>r sein Wohnsitz unbekannt o<strong>de</strong>r im Ausland ist.<br />

19. Sollten eine o<strong>de</strong>r mehrere <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen unwirksam sein o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n, so wird hierdurch die<br />

Wirksamkeit <strong>de</strong>r übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle <strong>de</strong>r unwirksamen Bestimmungen treten die<br />

gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht die Parteien eine Einigung herbeiführen, die <strong>de</strong>n durch die unwirksame<br />

Bestimmung beabsichtigten Zweck erreicht.<br />

15<br />

Geschäftsbedingungen Media <strong>2014</strong>

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