Artenschutzrechtliche Pruefung - Baden-Baden
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Stadt <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> - B-Plan „Lange Straße 100“ - <strong>Artenschutzrechtliche</strong> Prüfung 9| 11<br />
5.8 Schmetterlinge<br />
Aufgrund der vorhandenen Habitatstrukturen ist mit den meisten Anhang IV-<br />
Schmetterlingsarten im Vorhabensbereich nicht zu rechnen (s. Anhang 2). Gleiches gilt<br />
auch für den Nachtkerzenschwärmer, der vor allem Weidenröschen-Arten (Epilobium<br />
spec.) und nachrangig Nachtkerzen-Arten (Oenothera spec.) als Larvalpflanzen benötigt<br />
(HERMANN & TRAUTNER 2011). Vertreter dieser Wirtspflanzen wurden im Vorhabensbereich<br />
jedoch nicht festgestellt.<br />
5.9 Sonstige Tierarten<br />
Eine Prüfung zu weiteren europarechtlich geschützten Tierarten kommt zu dem Ergebnis,<br />
dass diese aufgrund ihrer Verbreitung und Habitatpräferenzen nicht in dem Vorhabensbereich<br />
zu erwarten sind (s. Anhang II).<br />
5.10 Pflanzen<br />
Im Rahmen der Geländebegehungen wurden keine Pflanzenarten des Anhangs IV der FHH-<br />
Richtlinie nachgewiesen und sind aufgrund der Biotopausprägung auch nicht zu erwarten.<br />
6 Fazit<br />
Durch das geplante Vorhaben werden die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht<br />
ausgelöst. Für das Teichhuhn wird eine entsprechend geeignete Ausgleichsmaßnahme<br />
vorgeschlagen, deren Umsetzung im Herbst 2013 vorgesehen ist. Zur Vermeidung des<br />
Tötungsverbots bei den Vögeln ist der Gehölzbestand nur außerhalb der Brutzeit von Anfang<br />
Oktober bis Ende Februar zu beseitigen.