Artenschutzrechtliche Pruefung - Baden-Baden
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Stadt <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> - B-Plan „Lange Straße 100“ - <strong>Artenschutzrechtliche</strong> Prüfung 8| 11<br />
5.3 Reptilien<br />
Im Rahmen der Begehungen konnten bei optimalen Erfassungsbedingungen keine Tiere<br />
der relevanten Arten (v.a. Zauneidechse) festgestellt werden. Zwar liegen aktuell potentiell<br />
geeignete Lebensraumbedingungen vor, diese sind jedoch erst durch die Gehölzbeseitigung<br />
in jüngster Zeit entstanden. Darüber hinaus ist eine Besiedlung der Fläche durch<br />
die im Allgemeinen ortstreuen Zauneidechsen aufgrund ihrer isolierten, von Straßen umgebenden<br />
Lage sehr unwahrscheinlich.<br />
5.4 Fledermäuse<br />
Die Habitatstrukturanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass mit geeigneten Fledermausquartieren<br />
im Vorhabensbereich nicht zu rechnen ist. Die vorhandenen Bäume weisen aufgrund<br />
ihres Alters und ihrer Ausprägung keine relevanten Strukturen (Baumhöhlen, Spalten<br />
usw.) auf. Außerhalb der eigentlichen Eingriffsfläche befindet sich eine Rosskastanie,<br />
deren vorhandene Strukturen (eine kleine Höhle, einen Spalt) nicht als geeignete Quartiere<br />
eingestuft wurden. Außerdem bleibt dieser Baum erhalten. Zusammenfassend treten<br />
die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG für die Fledermäuse nicht ein.<br />
5.5 Haselmaus<br />
Da sich im Randbereich der Vorhabensfläche einige Haselsträucher befinden, wurde ein<br />
Vorkommen der Haselmaus geprüft. Es wurden dabei keine Haselnüsse gefunden, die die<br />
artspezifischen Nagespuren aufzeigten. Es ist also davon auszugehen, dass die Art in der<br />
Fläche nicht vorkommt.<br />
5.6 Käfer<br />
Es ist weder stehendes noch liegendes Totholz in der Fläche vorhanden, weswegen ein<br />
Vorkommen von Totholzkäfern wie dem Scharlachkäfer (Cucujus cinnaberinus) nicht erwartet<br />
werden kann. Auch ein Vorkommen des Heldbocks (Cerambyx cerdo) kann aufgrund<br />
fehlender Habitatbäume ebenfalls ausgeschlossen werden.<br />
5.7 Libellen<br />
An dem vorhandenen Gewässer ist im Allgemeinen mit dem Vorkommen von Libellen zu<br />
rechnen. Aufgrund der speziellen Habitatansprüche kann jedoch ein bodenständiges Vorkommen<br />
von Anhang IV-Arten ausgeschlossen werden (s. Anhang 2)