29.12.2013 Aufrufe

Artenschutzrechtliche Pruefung - Baden-Baden

Artenschutzrechtliche Pruefung - Baden-Baden

Artenschutzrechtliche Pruefung - Baden-Baden

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Stadt <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> - B-Plan „Lange Straße 100“ - <strong>Artenschutzrechtliche</strong> Prüfung 7| 11<br />

soll im Rahmen des Bauantrags vorgelegt werden. Die Umsetzung der Maßnahme ist für<br />

Herbst 2013 vorgesehen.<br />

Von der Vergrößerung besonnter Gewässerufer bzw. der Entwicklung größerer Röhricht-<br />

Bestände würde auch die Amphibien- und Libellenfauna profitieren. Bei der Begehung<br />

konnten zahlreiche Schwärme unzähliger Erdkröten-Kaulquappen am besonnten Nordufer<br />

beobachtet werden. Außerdem wurde u.a. der Frühe Schilfjäger (Brachytron pratense, RL-<br />

BW V) und die Falkenlibelle (Cordulia aenea) festgestellt.<br />

Abb. 2: Lage der Ausgleichsfläche für das Teichhuhn (Quelle: www.falk.de)<br />

Die übrigen 11 festgestellten Vogelarten gelten als Nahrungsgäste innerhalb der Fläche<br />

(s. Anhang 1). Eine Beeinträchtigung von Nahrungsflächen fällt i.d.R. nicht unter das Verbot<br />

gemäß § 44 Abs. 3 (Beschädigung u. Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten)<br />

(s. TRAUTNER 2008). Einen essentiellen Nahrungslebensraum für die im Umfeld brütenden<br />

Vogelarten stellt der Vorhabensbereich nicht dar.<br />

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass bezüglich der Vogelfauna der Verbotstatbestand<br />

gemäß § 44 Abs. 1 Satz 3 BNatSchG nicht eintritt.<br />

5.2 Amphibien<br />

Bei der Bestandserhebung wurden keine europarechtlich geschützten Amphibienarten in<br />

dem Tümpel festgestellt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!