Artenschutzrechtliche Pruefung - Baden-Baden
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Stadt <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> - B-Plan „Lange Straße 100“ - <strong>Artenschutzrechtliche</strong> Prüfung 7| 11<br />
soll im Rahmen des Bauantrags vorgelegt werden. Die Umsetzung der Maßnahme ist für<br />
Herbst 2013 vorgesehen.<br />
Von der Vergrößerung besonnter Gewässerufer bzw. der Entwicklung größerer Röhricht-<br />
Bestände würde auch die Amphibien- und Libellenfauna profitieren. Bei der Begehung<br />
konnten zahlreiche Schwärme unzähliger Erdkröten-Kaulquappen am besonnten Nordufer<br />
beobachtet werden. Außerdem wurde u.a. der Frühe Schilfjäger (Brachytron pratense, RL-<br />
BW V) und die Falkenlibelle (Cordulia aenea) festgestellt.<br />
Abb. 2: Lage der Ausgleichsfläche für das Teichhuhn (Quelle: www.falk.de)<br />
Die übrigen 11 festgestellten Vogelarten gelten als Nahrungsgäste innerhalb der Fläche<br />
(s. Anhang 1). Eine Beeinträchtigung von Nahrungsflächen fällt i.d.R. nicht unter das Verbot<br />
gemäß § 44 Abs. 3 (Beschädigung u. Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten)<br />
(s. TRAUTNER 2008). Einen essentiellen Nahrungslebensraum für die im Umfeld brütenden<br />
Vogelarten stellt der Vorhabensbereich nicht dar.<br />
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass bezüglich der Vogelfauna der Verbotstatbestand<br />
gemäß § 44 Abs. 1 Satz 3 BNatSchG nicht eintritt.<br />
5.2 Amphibien<br />
Bei der Bestandserhebung wurden keine europarechtlich geschützten Amphibienarten in<br />
dem Tümpel festgestellt.