Baugebiete FNP 2025_Bewertung Offenlage - Baden-Baden
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<strong>FNP</strong> Gesamtfortschreibung -Umweltbericht<br />
Anhang 1: Übersicht über die zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung<br />
-Stand 26.März 2013-<br />
Hinweis: Änderungen auf Grund von Hinweisen und Untersuchungen nach der frühzeitiger Beteiligung sind kursiv dargestellt.<br />
Baugebiet<br />
geplante<br />
Nutzung<br />
Boden<br />
Klima<br />
Luft<br />
Arten und<br />
Biotope<br />
Landschaft<br />
Erholung<br />
Kultur-,<br />
Sachgüter<br />
Mensch<br />
Grundwasser<br />
Oberflächenwasser<br />
Gesamtbewertung<br />
Bemerkungen /<br />
Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung von Konflikten<br />
Haueneberstein<br />
Wörnersangewand / Braunmatt<br />
nördliche Erweiterung<br />
Gewerbe (4!) 3 1 3 3 3 1 2 1<br />
nicht geeignet (T)<br />
(bei Reduzierung<br />
Teilflächen bedingt<br />
geeignet)<br />
Teilflächen stehen auf Grund der Lage im WSG Zone 2 für eine Bebauung nicht zur Verfügung. Auf Grund der hohe bis sehr<br />
hohen Konflikte mit den Schutzgütern Boden (hochwertige Ackerböden) und Arten (Vorkommen von Landesarten A) ist das<br />
geplante Gewerbegebiet in seiner Ausdehnung nach Norden und Osten zu reduzieren. Stattdessen Lückenschluss mit dem<br />
GE Braunmatt. Erhaltung und Aufwertung der Zugänglichkeit des Erholungsraums über die landwirtschaftlichen Wege.<br />
Durch eine Reduzierung lassen sich die Konflikte zwar verringern, aber nicht vollständig ausräumen. Es erscheint sinnvoll,<br />
mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen Arterfassungen vorzunehmen, um ggfs. erforderliche<br />
vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen ausführen zu können. Es ist zu prüfen, ob durch das Baugebiet eine nicht zulässige<br />
wesentliche Minderung der Grundwasserneubildung hervorgerufen wird.<br />
Aschmatt Sellmatt Erweiterung Gewerbe 1 1 1 1 3 1 1 1 geeignet<br />
Wörnersangewand Freifläche<br />
sonstige<br />
Freiflächennutzung<br />
3 1 3 2 3 1 2 2 nicht geeignet<br />
Haarweg Wohnen 3 1 (2) 3 3 3 3 2 2 nicht geeignet<br />
Auf Grund der isolierten Lage und der früheren Nutzung als Bahnlinie ist eine Bebauung denkbar. Konflikte durch den<br />
Artenschutz (Vorkommen von Landesarten A) müssen sachgerecht abgearbeitet werden. Es erscheint sinnvoll, mit<br />
ausreichendem zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen Arterfassungen vorzunehmen, um ggfs. erforderliche<br />
vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen ausführen zu können.<br />
Die von drei Seiten durch Bebauung umgrenzte Fläche bietet sich für eine<br />
Freiflächennutzung ohne ausgedehnte Flächenversiegelung an. Bauliche Nutzung am südlichen Rand vorsehen. Konflikte<br />
mit dem Artenschutz (Vorkommen von Landesarten A) müssen bei Vorkommen entsprechender Arten sachgerecht<br />
abgearbeitet werden.<br />
Große Konflikte bestehen vor allem in Bezug auf die Schutzgüter Boden und Grundwasser. Der Konflikt mit dem<br />
angrenzenden FFH-Gebiet scheint lösbar. Große Konflikte mit dem Artenschutz durch Vorkommen streng geschützter<br />
Arten. Für Ausgleichsmaßnahmen bietet sich der benachbarte Kompensationsraum Kinzig-Murg-Niederung an. Da Eingriffe<br />
evtl. nicht vollständig ausgeglichen werden können, kann ein Ausnahmeverfahren nach § 45 (7) BNatSchG erforderlich<br />
werden. Es erscheint sinnvoll, mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen Arterfassungen<br />
vorzunehmen, um ggfs. erforderliche vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen ausführen zu können. Gegenüber dem<br />
angrenzenden FFH-Gebiet und der Gestadekante der Kinzig-Murg-Rinne ist ein ausreichend breiter Pufferstreifen i.S. der<br />
Ortsrandgestaltung von einer Bebauung freizuhalten und im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen aufzuwerten. Die<br />
Erreichbarkeit des für Hauenberstein wichtigen Erholungsraums ist zu gewährleisten. Auf eine für das angrenzende<br />
Wohnbaugebiet verträgliche Erschließung ist zu achten.<br />
Fahrenäcker Wohnen 3 2 3 3 3 3 2 2<br />
nicht geeignet<br />
Große Konflikte mit mehreren Schutzgütern. Baugebiet nur in einem dritten Schritt nach einer Bebauung der Prüfgebiete<br />
Haarweg und Ooseräcker sinnvoll. Daher nur sehr langfristige Perspektive. Ohne diese vorhergehenden<br />
Siedlungserweiterungen ist das Gebiet nicht realisierbar. Daher Einstufung als "nicht geeignet".<br />
Ooseräcker Wohnen 3 1 3 3 3 3 1 1<br />
nicht geeignet<br />
(bei Reduzierung<br />
Teilflächen bedingt<br />
geeignet)<br />
Große Konflikte mit mehreren Schutzgütern. Daher Einstufung als "nicht geeignet". Durch eine Begrenzung der<br />
Neubebauung auf Teilflächen können die Flächeninaspruchnahme verringert, die Eingriffe somit reduziert werden.<br />
Entsprechende Varianten sollten untersucht werden (z.B. geringfügige Erweiterung parallel zum bestehenden Ortsrand,<br />
Bebauung nur der östlichen Teilfläche entlang der L 67). Durch eine Reduzierung lassen sich die Konflikte zwar verringern,<br />
aber nicht vollständig ausräumen. Große Konflikte mit dem Artenschutz durch Vorkommen streng geschützter Arten. Für<br />
Ausgleichsmaßnahmen bietet sich der benachbarte Kompensationsraum Kinzig-Murg-Niederung an. Da Eingriffe evtl. nicht<br />
vollständig ausgeglichen werden können, kann ein Ausnahmeverfahren nach § 45 (7) BNatSchG erforderlich werden. Es<br />
erscheint sinnvoll, mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen Arterfassungen vorzunehmen, um<br />
ggfs. erforderliche vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen ausführen zu können. Erhaltung und Aufwertung der<br />
Zugänglichkeit des Erholungsraums über die landwirtschaftlichen Wege.
<strong>FNP</strong> Gesamtfortschreibung -Umweltbericht<br />
Anhang 1: Übersicht über die zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung<br />
Baugebiet<br />
geplante<br />
Nutzung<br />
Boden<br />
Klima<br />
Luft<br />
Arten und<br />
Biotope<br />
Landschaft<br />
Erholung<br />
Kultur-,<br />
Sachgüter<br />
Mensch<br />
-Stand 26.März 2013-<br />
Grundwasser<br />
Oberflächenwasser<br />
Gesamtbewertung<br />
In der Au II Wohnen 2 1 3 3 3 2 1 2 geeignet<br />
Bemerkungen /<br />
Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung von Konflikten<br />
Auf Grund der standörtlichen Gegebenheiten hochwertige Flächen. Fläche jedoch auf drei Seiten bereits von Bebauung<br />
umgebenen und durch die Julius-Redelstraße von der freien Landschaft abgesetzt. Die Fläche hat den Charakter als<br />
Außenbereich in Teilen verloren und wird von Siedlungseinflüssen geprägt. Daher erscheint eine Bebauung konflitktarm<br />
machbar. Besondere Berücksichtigung streng geschützter Arten erforderlich. Es erscheint sinnvoll, mit ausreichendem<br />
zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen Arterfassungen vorzunehmen, um ggfs. erforderliche vorgezogenen<br />
Artenschutzmaßnahmen ausführen zu können. Das vorhandene fußläufige Wegenetz ist für die Verknüpfung von<br />
Siedlungsbereich und freier Landschaft von Bedeutung und sollte bei der Bebauungsplanung berücksichtigt werden.<br />
Götzenbergweg Wohnen 2 1 2 2 2 1 2 1 geeignet<br />
Siedlungserweiterung von nur geringfügigem Umfang.<br />
Flächen ohne besondere Bedeutung für Schutzgüter. Ortsrandbestaltung beachten.<br />
Sandweier<br />
Heckenäcker Wohnen 3 1 3 3 2 3 1 1 bedingt geeignet<br />
Bei dem Baugebiet bestehen vor allem im Hinblick auf die Schutzgüter<br />
Klima, Wasser und Boden Machbarkeit große Konflikte. Vor allem auf Grund der Lage im Zustrombereich des Oostalswinds<br />
sollten die Auswirkungen einer Bebauung auf das Klima zunächst im Detail untersucht werden. Das Gebiet ist daher für eine<br />
Bebauung bedingt geeignet.<br />
Stöcke Nord Wohnen 3 (4) 2 3 3 3 2 2 2<br />
Oberfeld<br />
Gewerbe<br />
nicht geeignet (T)<br />
(bei Reduzierung<br />
Teilflächen bedingt<br />
geeignet)<br />
3 1 3 2 2 1 2 1 geeignet<br />
Standörtlich auf Grund der Lage im Randbereich der Kinzig-Murg-Rinne hochwertige Landschaft. Dabei steigt die<br />
ökologische Wertigkeit in nordöstliche Richtung (Retentionsfunktion, Regionaler Grünzug, angrenzend FFH-Gebiet). Die<br />
Gesamtfläche wird deshalb als "nicht geeignet" bewertet. Auf Grund der bestehenden Vorprägung der Fläche durch die<br />
umgebenden Siedlungsbereiche erscheinen bei einer Reduzierung unter Berücksichtigung der landschaftsplanerischen<br />
Vorgaben Teilflächen als für eine Bebauung "bedingt geeignet". Die Erreichbarkeit des für Sandweier wichtigen<br />
Erholungsraums in nördliche Richtung ist zu gewährleisten und ggfs. aufzuwerten. Es erscheint sinnvoll, mit ausreichendem<br />
zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen Arterfassungen vorzunehmen, um ggfs. erforderliche vorgezogenen<br />
Artenschutzmaßnahmen ausführen zu können. Eine Pufferzone zum FFH-Gebiet ist zur Gewährleistung der FFH-<br />
Verträglichkeit erforderlich.<br />
Auf Grund geringer Konflikte sind die Flächen für eine Bebauung geeignet. Aus landschaftsplanerischer Sicht sollte die<br />
Fläche vorrangig entwickelt werden.<br />
Oberfeld<br />
Wohnen,<br />
Mischgebiet<br />
3 1 3 2 2 1 2 1 geeignet<br />
Auf Grund geringer Konflikte sind die Flächen für eine Bebauung geeignet. Aus landschaftsplanerischer Sicht sollte die<br />
Fläche vorrangig entwickelt werden.<br />
Mittelfeld Gewerbe 3 1 3 1 2 1 3 1<br />
nicht geeignet<br />
(bei Reduzierung<br />
Teilflächen<br />
geeignet)<br />
Im Hinblick auf die siedlungsstrukturelle Lage ist der Standort trotz der eher nur mittleren ökologischen Bedeutung eher<br />
ungünstig zu beurteilen. Gegenüber dem FFH-Gebiet ist zur Gewährleistung der FFH-Verträglichkeit eine ausreichende<br />
Pufferzone erforderlich. Durch die aus der landwirtschaftlichen Nutzung zu nehmende Pufferzone sollen die optischen und<br />
akustischen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet begrenzt und Lebensräume für die im dortigen Naturraum wertgebenden<br />
Arten entwickelt werden. Darüber hinaus sollte auch eine landschaftliche Einbindung des Ortsrands erfolgen. Es sollte<br />
geprüft werden, ob die Schüttung eines Walls sinnvoll und möglich ist. Es erscheint sinnvoll, mit ausreichendem zeitlichen<br />
Vorlauf zur Planung die notwendigen Arterfassungen vorzunehmen, um ggfs. erforderliche vorgezogenen<br />
Artenschutzmaßnahmen ausführen zu können.<br />
Unterfeld Gewerbe 3 1 3 1 2 1 2 1 geeignet<br />
Im Hinblick auf die siedlungsstrukturelle Lage ist der Standort trotz der eher nur mittleren ökologischen Bedeutung eher<br />
ungünstig zu beurteilen. Eine ausreichende Pufferzone zum FFH-Gebiet unbedingt erforderlich. Zu den beiderseits entlang<br />
der Gebietsgrenze entlang verlaufenden Radweg ist ein ausreichender Abstand zur landschaftlichen Einbindung<br />
einzuhalten. Es erscheint sinnvoll, mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen Arterfassungen<br />
vorzunehmen, um ggfs. erforderliche vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen ausführen zu können.
<strong>FNP</strong> Gesamtfortschreibung -Umweltbericht<br />
Anhang 1: Übersicht über die zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung<br />
Baugebiet<br />
geplante<br />
Nutzung<br />
Boden<br />
Klima<br />
Luft<br />
Arten und<br />
Biotope<br />
Landschaft<br />
Erholung<br />
Kultur-,<br />
Sachgüter<br />
Mensch<br />
-Stand 26.März 2013-<br />
Grundwasser<br />
Oberflächenwasser<br />
Gesamtbewertung<br />
Nelkenstraße 2. Reihe Wohnen 3 2 1 3 3 4! 1 2 nicht geeignet<br />
Bemerkungen /<br />
Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung von Konflikten<br />
Im Bereich der Nelkenstraße ist der Ortsrand mit der einzeiligen Bebauung gut ausgeformt. Eine weiter bebauung in die<br />
freie Landschaft hat wegen der vielfältigen ökologischen Funktionen erhebliche Beeinträchtigungen zur Folge. Auch die<br />
Lage im Bereich der Grünzäsur zwischen Sandweier und Oos steht einer Bebauung entgegen. Das Gebiet ist für eine<br />
Bebauung nicht geeignet.<br />
Sportanlagen Sandweier<br />
Sondergebiet<br />
Sport<br />
3 1 2 3 3 4 1 2 nicht geeignet<br />
Weitere Nutzung als Sportanlage möglich. Auf Grund der Lage im Regionalen Grünzug bei gleichzeitig hoher Bedeutung für<br />
das Klima und den Artenschutz jedoch keine großflächige Bodenversiegelung oder Hochbauten, keine Erweiterung nach<br />
Norden. Hohe Wertigkeit für den Artenschutz. Wertgebende Habitatflächen (Magerrasen, Sandrasen, Rohbodenflächen)<br />
sollten in die Nutzung integriert werden.<br />
Oberfeld (Freizeitflächen) Freizeitfläche 1 1 2 1 2 1 1 1 geeignet<br />
Die vorgesehene Freizeitfläche stellt eine Ergänzung der Erholungsmöglichkeiten für den Ortsteil Sandweier dar.<br />
Ausreichende Flächen für den Artenschutz sichern.<br />
Unterfeld Niederwald<br />
(ehem. Übungsgelände<br />
Puysegur)<br />
Fläche für Landund<br />
Forstwirtschaft<br />
1 1 1 1 1 1 1 1 geeignet<br />
keine Konflikte bei Aufgabe der militärischen Nutzung<br />
Niederwald (ehem. Schießstand)<br />
Fläche für Forstwirtschaft<br />
1 1 1 1 1 1 1 1 geeignet<br />
keine Konflikte bei Aufgabe der militärischen Nutzung<br />
Oberfeld (Aufforstungsflächen)<br />
Fläche für Forstwirtschaft<br />
1 1 3 1 2 1 1 1 geeignet<br />
Aufforstung aus landschaftsplanerischer Sicht<br />
möglich. Konflikt mit der Landwirtschaft (Sonderkultur). Artenschutz prüfen. Fläche wird gegenüber frühzeitiger Beteiligung<br />
um 10 ha reduziert und bleibt der landwirtschaftlichen Nutzung erhalten.<br />
Weier (Aufforstungsflächen)<br />
Fläche für Forstwirtschaft<br />
1 1 1 1 2 1 1 1 geeignet<br />
Aufforstung aus landschaftsplanerischer Sicht<br />
möglich. Artenschutz prüfen.<br />
Ebersteinburg<br />
Bühnel-Luxenäcker Wohnen 1 1 3 2 4! 3 1 3 nicht geeignet (T)<br />
Graf Eberstein-Straße Wohnen 1 1 2 2 3 3 1 3<br />
SO Funkstation<br />
Fläche für Forstwirtschaft<br />
nicht geeignet.<br />
(bei Reduzierung<br />
Teilflächen bedingt<br />
geeignet)<br />
1 1 1 1 1 1 1 1 geeignet<br />
Nach den <strong>Bewertung</strong>svorgaben ist die Fläche als "bedingt geeignet" zu bewerten. Erschließungssituation und<br />
Geländesteilheit würden jedoch umfangreiche, mit einer Bebauung kaum im Verhältnis stehende Eingriffe verursachen.<br />
Deshalb sollte eine Bebauung nicht erfolgen. Das Gelände ist mit Wald bewachsen. Die Forstdirektion Freiburg stellt eine<br />
Waldumwandlung nicht in Aussicht. Deshalb ist eine Bebauung nicht möglich.<br />
Große Konflikte mit dem Schutzgut Arten und Biotope. Wegen Änderung der FFH-Gebietsgrenze keine Konflikte. Bei<br />
Einhaltung des Waldabstands ansonsten eher mäßige Konflikte. Der Baumbestand ist aus landschaftlichen Gründen und<br />
wegen seiner Habiatfunktion (Fledermäuse, Höhlenbrüter) weitestgehend zu erhalten. Bei der Ausformung der Bebauung<br />
Ortseinfahrtssituation beachten.<br />
keine Konflikte bei Aufgabe der militärischen Nutzung
<strong>FNP</strong> Gesamtfortschreibung -Umweltbericht<br />
Anhang 1: Übersicht über die zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung<br />
Balg<br />
Baugebiet<br />
geplante<br />
Nutzung<br />
Boden<br />
Klima<br />
Luft<br />
Arten und<br />
Biotope<br />
Landschaft<br />
Erholung<br />
Kultur-,<br />
Sachgüter<br />
Kirchmatt Wohnen 2 3 3 2 4 (3) 3 1 1<br />
Mensch<br />
-Stand 26.März 2013-<br />
Grundwasser<br />
Oberflächenwasser<br />
Gesamtbewertung<br />
nicht geeignet (T)<br />
(bei Reduzierung<br />
Teilflächen bedingt<br />
geeignet)<br />
Bemerkungen /<br />
Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung von Konflikten<br />
Sehr große Konflikte am westlichen Rand wegen vorhandener geschützter Biotope, dem naturnahen Uferbereich des<br />
Hessbachs und mehrerer Gräben . Diese Flächen sind nicht bebaubar. In der geprüften Abgrenzung ist das Gebiet als "nicht<br />
geeignet" zu bewerten. Bei einer Herausnahme dieser Bereiche sind die verbleibenden Flächen bedingt geeignet. Bei der<br />
Entwässerungskonzeption sind Lösungen zu erarbeiten, die Beeinträchtigungen des naturnah ausgebildeten Hessbächels<br />
vermeiden. Wichtig ist hierzu insbesondere eine Minimierung der Flächenversiegelung zur Vermeidung verstärkter<br />
Oberflächenabflüsse. Durch diese würde sich eine verstärkte hydraulische Belastung des Gewässers mit der Konsequenz<br />
von Ufersicherungsmaßnahmen an dem als Biotop geschützten Bachlauf ergeben. Große Konflikte mit dem Artenschutz<br />
durch Vorkommen streng geschützter Arten. Es erscheint sinnvoll, mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf zur Planung die<br />
notwendigen Arterfassungen vorzunehmen, um ggfs. erforderliche vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen ausführen zu<br />
können. Reduzierung des Gebiets gegenüber frühzeitiger Beteiligung am westlichen Rand.<br />
Oos<br />
Pflost Gewerbe 2 1 3 3 2 2 1 2 geeignet<br />
Große Konflikte mit den Schutzgütern Boden und Klima. Auf Grund der bestehenden Vorbelastungen eignen sich die an der<br />
B 3 alt gelegenen Flächen für eine Bebauung. Auf Grund der klimatischen bedeutung der Flächen sollte durch<br />
entsprechende Gebäudestellung und -höhe eine Barrierewirkung für den Luftaustausch vermieden werden. Eine klimatische<br />
Untersuchung ist angeraten. Es erscheint sinnvoll, mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen<br />
Arterfassungen vorzunehmen, um ggfs. erforderliche vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen ausführen zu können.<br />
Pflost<br />
Wohnen,<br />
Mischgebiet<br />
2 1 3 3 3 3 1 1<br />
bedingt geeignet<br />
(bei Reduzierung<br />
Teilflächen<br />
geeignet)<br />
Große Konflikte mit den Schutzgütern Boden und Klima. Auf Grund der bestehenden Vorbelastungen eignen sich die am<br />
Hangfuß gelegenen Flächen für eine Bebauung. Auf Grund der klimatischen Bedeutung der Flächen sollte durch<br />
entsprechende Gebäudestellung und -höhe eine Barrierewirkung für den Luftaustausch vermieden werden. Eine klimatische<br />
Untersuchung ist angeraten. Durch Reduzierung der Bebauung in den oberen Hangbereichen und der an den Hohlweg<br />
angrenzenden Flächen können die nachteiligen Auswirkungen in erheblichem Umfang gemindert werden. Bei einer<br />
Bebauung der oberen Hangflächen stellen sich große Konflikte mit dem Schutzgut Klima und den hier voraussichtlich<br />
vorkommenden Zielarten sowie Biotopen. Die Erschließung darf keinesfalls über den Hohlweg erfolgen. Die Zugänglichkeit<br />
zu dem Erholungsraum in der Vorbergzone sollte unter Beachtung des Schutzes des Hohlwegs hergestellt werden.<br />
Durchführung von Kompensationsmaßnahmen sind in direkter Nachbarschaft im Bereich der Kompensationsräume<br />
Vorbergzone Oos-Balg möglich.Es erscheint sinnvoll, mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen<br />
Arterfassungen vorzunehmen, um ggfs. erforderliche vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen ausführen zu können.<br />
Lerchensand Wohnen 2 1 3 3 4 4 2 3 nicht geeignet (T)<br />
Die Fläche weist keinen Siedlungszusammenhang auf. Sie liegt vollständig innerhalb des Regionalen Grünzugs. Die<br />
Lößlandschaft hat sehr große Bedeutung für verschiedene ökologische Funktionen. Durch die notwendige Erschließung<br />
ergeben sich erhebliche Eingriffe in verschiedene Schutzgüter. Insbesondere werden sehr große Konflikte mit dem<br />
Schutzgut Arten und Biotope hervorgerufen. Das Prüfgebiet ist deshalb für eine Bebauung nicht geeignet.
<strong>FNP</strong> Gesamtfortschreibung -Umweltbericht<br />
Anhang 1: Übersicht über die zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung<br />
Baugebiet<br />
geplante<br />
Nutzung<br />
Boden<br />
Klima<br />
Luft<br />
Arten und<br />
Biotope<br />
Landschaft<br />
Erholung<br />
Kultur-,<br />
Sachgüter<br />
In der Hüfenau Gewerbe 3 1 2 3 4 4! 2 1<br />
SO Im Heitzenacker Gewerbe 3 3 (1) 2 2 4 4 2 1<br />
Mensch<br />
-Stand 26.März 2013-<br />
Grundwasser<br />
Oberflächenwasser<br />
Gesamtbewertung<br />
nicht geeignet (T)<br />
(bei Reduzierung<br />
Teilflächen bedingt<br />
geeignet)<br />
nicht geeignet<br />
(bei Beschränkung<br />
auf Bestand<br />
Teilflächen<br />
geeignet)<br />
Bemerkungen /<br />
Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung von Konflikten<br />
Eine Bebauung der Flächen würde sehr große Konflikte mit verschiedenen Schutzgütern zur Folge haben. Vorrangige<br />
Betroffenheiten bestehen auf Grund der Lage in der regionalplanerischen Grünzäsur zwischen Oos und Sandweier und dem<br />
Schutzgut Arten und Biotope (Ausgleichsflächen für die B 3 neu, § 32-Biotope, Vorkommen von Zielarten). In der<br />
vorgeschlagenen Abgegrenzung erscheinen die Konflikte nicht lösbar. Auch bei einer Reduzierung der Bebauung bestehen<br />
diese Betroffenheiten -allerdings in abgeschwächter Form- weiter. Aus landschaftsplanerischer Sicht ist bei vorrangigen<br />
anderen Belangen und unter Zurückstellung von erheblichen Bedenken in geringem Umfang eine Erweiterung i. S. einer<br />
Arrondierung denkbar. Die Möglichkeiten einer landschaftsverträglichen Abgrenzung sollten untersucht werden. Dabei sind<br />
die Grünzäsur, Artenschutzbelange und der Problematik der Ausgleichsflächen in besonderer Weise zu berücksichtigen und<br />
abzuarbeiten. Ggfs. vorgezogene Artenschutzmaßnahmen für Zielarten erforderlich (Kiebitz). Es erscheint sinnvoll, mit<br />
ausreichendem zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen Arterfassungen vorzunehmen, um ggfs. erforderliche<br />
vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen ausführen zu können. Das Gebiet wird auf die Grenze der Grünzäsur<br />
zurückgenommen uhd damit auf 2,0 ha verkleinert.<br />
Eine Erweiterung bder vorhandenen Bauflächen ist angesichts der umgebenden hochwertigen ökologischen Potentiale nicht<br />
möglich. Eine Umwidmung in GE bei Beschränkung auf die bereits<br />
versiegelten Flächen ist denkbar, jedoch müssen zusätzliche Flächeninanspruchnahmen bisher unbebauter Flächen<br />
ausgeschlossen werden. Ansonsten sehr große Konflikte vor allem mit den Schutzgütern Oberflächenwasser und Arten und<br />
Biotope.<br />
SO Aumattstadion<br />
Sondergebiet<br />
Sport<br />
2 1 (3) 1 (2) 3 2 4! 3 2 nicht geeignet<br />
keine großflächigen Hochbauten, keine zusätzliche Flächenversiegelung. Klimagutachten bei Planung größerer Baukörper<br />
erforderlich. Sicherung der für die Erholungsfunktion wichtigen Verknüpfungen und Wegebeziehungen entlang der Oos und<br />
in den Stadtwald. Keine Eingriffe in die Oos und den gewässerbegleitenden Gehölzstreifen.<br />
SO Hubertusstraße<br />
Fläche für<br />
Landwirtschaft<br />
1 1 1 1 1 1 1 1 geeignet<br />
keine Konflikte bei Aufgabe der militärischen Nutzung<br />
Steinbach<br />
Bollgraben Gewerbe 3 3 2 (3) 3 (2) 4 2 1 2<br />
nicht geeignet (T)<br />
(bei Reduzierung<br />
Teilflächen bedingt<br />
geeignet)<br />
Hinsichtlich der ökologischen Funktionen stellt sich das Gebiet differenziert dar: Während die östlichen direkt dem<br />
bestehenden GE bis etwa zum Bollgraben von geringerer – mittlerer Bedeutung sind, haben vor allem die südlichen und<br />
westlichen Teilflächen wichtige Bedeutung für das Klima und den Arten- und Biotopschutz. Auf Grund der Vorkommen<br />
streng geschützter Arten mehrere Landesarten A und B) und der bestehenden Kaltluftabflüsse ergeben sich hohe Konflikte<br />
mit den Schutzgütern Klima sowie Arten und Biotope. Der rechtskräftige Bebauungsplan hat mit der Ausweisung<br />
umfangreicher Ausgleichsmaßnahmen (u.a Verlegung und naturnahe Gestaltung des Bollgrabens, Neuanlage von Wiesen,<br />
Schaffung umfangreicher Retentionsräume) auf diese ökologisch bedeutsame Ausgangslage reagiert. Wegen geänderter<br />
Rechtslage (streng geschützte Arten) ist eine Überprüfung und Fortschreibung der Ausgleichkonzeption unter<br />
Berücksichtigung des § 44 BNatschG in jedem Falle erforderlich. Im Rahmen dieser Prüfung sollte ggfs. auch eine<br />
Reduzierung des rechtskräftigen Bebauungsplans untersucht werden. Dabei könnte eine Verkleinerung des Plangebiets auf<br />
die westliche des bestehenden Bollgrabens gelegenen Flächen eine wesentliche Minderung des Eingriffs bewirken. Es<br />
erscheint sinnvoll, mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen Arterfassungen vorzunehmen, um<br />
ggfs. erforderliche vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen ausführen zu können.
<strong>FNP</strong> Gesamtfortschreibung -Umweltbericht<br />
Anhang 1: Übersicht über die zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung<br />
Baugebiet<br />
geplante<br />
Nutzung<br />
Boden<br />
Klima<br />
Luft<br />
Arten und<br />
Biotope<br />
Landschaft<br />
Erholung<br />
Kultur-,<br />
Sachgüter<br />
Mensch<br />
-Stand 26.März 2013-<br />
Grundwasser<br />
Oberflächenwasser<br />
Gesamtbewertung<br />
Obere Sommerbühn I Mischgebiet 2 3 3 2 3 2 1 1 geeignet<br />
Obere Sommerbühn II Mischgebiet 2 3 3 3 3 2 1 1 bedingt geeignet<br />
Bemerkungen /<br />
Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung von Konflikten<br />
Das Plangebiet schließt sich in westliche Richtung an den Steinbacher<br />
Ortsrand an und schließt die zur B 3 hin bestehenden Lücken im Siedlungsbestand. Der derzeit durch einzelne in den<br />
Freiraum vordringende Gebäudezeilen wenig geschlossene erscheinende Ortsrand wird arrondiert und neu ausgeformt.<br />
Dabei wird durch das Gebiet der endgültige Siedlungsrand in Richtung Westen erreicht. Die am Fuß der Vorbergzone<br />
potentiell sehr hochwertigen Schutzgüter Boden und Klima sind bereits vorbelastet und nur suboptimal ausgebildet. Aus<br />
landschaftsplanerischer und freiraumstruktureller Sicht ist eine Bebauung in diesem Bereich denkbar. Das Gebiet ist im<br />
Grundsatz für eine Bebauung geeignet. Evtl. bestehen bei bestätigten Vorkommen von Zielarten Konflikte mit dem<br />
Artenschutz, die abzuarbeiten sind.<br />
Ein ausreichender Abstand zum Schöttlinggraben ist erforderlich. Auf die Verknüpfung zwischen der Siedlungbereichen und<br />
den Freiräumen westlich der B 3 ist zu achten, ebenso sind fußläufige Verbindungen zum Ortskern erforderlich.<br />
Maßnahmen zur Ortsrandeinbindung sind -evtl. in Verbindung mit einer Lärmschutzmaßnahme- erforderlich. Auswirkungen<br />
auf das Klima und die klimatisch günstige Anordnung der Bebauung sollten in einem Klimagutachten geklärt werden.<br />
Ausgleichsmaßnahmen im Bereich von Kompensationsräumen in der Vorbergzone. Es erscheint sinnvoll, mit<br />
ausreichendem zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen Arterfassungen vorzunehmen, um ggfs. erforderliche<br />
vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen bzw. Minimierungsmaßnahmen ausführen zu können.<br />
Die Flächen weisen für mehrere Schutzgüter eine sehr hohe Bedeutung<br />
auf. Vorrangig sind dabei die Schutzgüter Boden (Vorkommen der hochwertigsten Böden im Stadtgebiet), Arten und<br />
Biotope (Zielarten, Biotopverbund) und Klima. Aus landschaftsplanerischer und freiraumstruktureller Sicht sollte daher die<br />
Erweiterung Steinbachs an seinem südwestlichen Ortsrand mit dem Schöttlinggraben begrenzt werden. Eine<br />
Siedlungserweiterung über den Schöttlinggraben hinaus würde erhebliche Eingriffe in die genannten Schützgüter<br />
verursachen.<br />
Vorderer Eckweg Wohnen 2 1 3 3 3 3 2 1<br />
Die Freiflächen östlich von Steinbach weisen für mehrere Schutzgüter eine hohe Bedeutung auf. Vorrangig sind dabei die<br />
Schutzgüter Boden, Klima sowie Arten und Biotope. Das Gebiet ist für eine Bebauung daher nur bedingt geeignet.<br />
Angesichts der bestehenden Ortsrandsituation und der im Plangebiet selbst z.T. nur suboptimalen ausgebildeten<br />
Funktionen erscheint eine geringfügige Siedlungserweiterung vor allem im nordwestlichen Gebietsrand denkbar.<br />
bedingt geeignet Voraussetzung ist, dass im Rahmen der Bebauungsplanung die Belange von Klima, Freiraum und Arten und Biotope die<br />
(bei Reduzierung erforderliche Gewichtung erfahren und in der Maßnahmenplanung berücksichtigt werden. Die stadtklimatischen<br />
Teilfläche geeignet) Fragestellungen sind im Rahmen eines Klimagutachten zu klären. Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen im Bereich der<br />
Kompensationsräume in der Vorbergzone oder durch Maßnahmen am Hohlweg, Entwicklung des Biotopverbunds für<br />
trockenes Grünland und Trockenhabitate sowie Maßnahmen der Offenhaltung und Pflege von Streuobstwiesen in der<br />
Vorbergzone im Rebland.<br />
Umweger Straße Wohnen 2 1 3 3 2 (4!) 4 (2) 1 1<br />
nicht geeignet<br />
(geeignet)<br />
Die Flächen müssen wegen bestehender Restriktionen als für eine<br />
Bebauung nicht geeignet bewertet werden. Grund ist die teilweise Lage in der regionalplanerischen Grünzäsur bzw. dem<br />
LSG „Yberg“. Aus landschaftsplanerischer Sicht sind die außerhalb des LSG „Yberg“ gelegenen Flächen für eine Bebauung<br />
geeignet, wobei im Rahmen der Bebauungsplanung dem Schutzgut Klima und Luft besondere Bedeutung beizumessen ist.<br />
Eine Aufwertung des Ortsrands erforderlich. Immissionsbelastung reduzieren. Bei einer Realisierung sollten die nicht für<br />
eine Bebauung Teilflächen der Grundstücke in Feldgärten / Grünland umgewandelt werden und mit hochstämmigen<br />
Obstbäumen bepflanzt werden (landschaftliche Einbindung, Schaffung von Lebensräumen, Minderung der Belastung mit<br />
Schadstoffen)<br />
Hinter Mührich Wohnen 2 1 3 2 3 3 1 1 geeignet<br />
Besondere Wertigkeiten bestehen in dem betreffenden Bereich vor allem hinsichtlich der Schutzgüter Boden sowie<br />
Erholung und Landschaftsbild. Im Hinblick auf dieses Schutzgut sollte die Abgrenzung der beiden derzeit ausgewiesenen<br />
Bauflächen überprüft und optimiert werden. Das Gebiet ist für eine Bebauung geeignet. Fußläufige Verbindungen erhalten<br />
und durch Begleitpflanzungen aufwerten.
<strong>FNP</strong> Gesamtfortschreibung -Umweltbericht<br />
Anhang 1: Übersicht über die zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung<br />
Baugebiet<br />
geplante<br />
Nutzung<br />
Boden<br />
Klima<br />
Luft<br />
Arten und<br />
Biotope<br />
Landschaft<br />
Erholung<br />
Kultur-,<br />
Sachgüter<br />
Mensch<br />
-Stand 26.März 2013-<br />
Grundwasser<br />
Oberflächenwasser<br />
Gesamtbewertung<br />
Untere Sommerbühn Wohnen 1 1 1 (3) 1 3 1 1 1 geeignet<br />
Bemerkungen /<br />
Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung von Konflikten<br />
Auf Grund der bereits in den Siedlungsbereich integrierten Lage ist die Fläche für eine Bebauung geeignet. Zumindest die<br />
Betriebsfläche vorrangig entwickeln.<br />
Römerwall 2 1 3 2 2 2 1 1 geeignet<br />
Am Fuchsberg 2 1 3 3 3 3 1 3 nicht geeignet<br />
Nach Prüfung mit dem Regionalverband wird die Grünzäsur zwischen dem Ort Steinbach und dem Gewerbegebiet nicht<br />
berührt. Da keine Bebauung von Grünland erfolgt, sondern nur eine geringfügige Erweiterung des Siedlungsrands auf dem<br />
bestehenden Garten erfolgt, keine größeren Konflikte mit dem Artenschutz.<br />
Siedlungsrand derzeit gut ausgeformt und an die Geländegestalt angepasst. Bisher keine Überbauung der Geländekuppe.<br />
Hohe ökologische Wertigkeit (Klima, Landschaft, Arten und Biotope). Nicht geeignet.<br />
Varnhalt<br />
Buchmatten Wohnen 2 1 3 3 3 3 1 3 nicht geeignet<br />
Lindenfeld Wohnen 2 1 3 3 2 1 1 1 geeignet<br />
Der mit Streuobstwiesen und Gärten genutzte Hangbereich im Gewann Buchmatten hat vorrangig hohe Funktionen für die<br />
Schutzgüter Boden, Klima, Arten und Biotope sowie Landschaftsbild und Erholung.<br />
Aus landschaftsplanerischer Sicht würde eine Bebauung nicht ausgleichbare Eingriffe verursachen, zumal die ausgeprägte<br />
Hanglage einen sehr hohen Erschließungsaufwand erfordert und erhebliche Eingriffe in die Bodengestalt und das<br />
Bodengefüge mit sich bringen würde. Dabei lässt sich nur eine geringe bauliche Dichte erreichen. Das Verhältnis zwischen<br />
erreichbarer Wohnfläche und notwendigem Eingriff ist damit sehr ungünstig<br />
Auf Grund der von der freien Landschaft durch Siedlungsansätze abgetrennten Lage, der günstigen Erschließung und der<br />
guten Anbindung an die Ortsmitte erscheint das Gebiet aus landschaftsplanerischer Sicht für eine Bebauung gut geeignet.<br />
Fußläufige Wegverbindungen zur Kirche sind herstellen und durch Begleitpflanzungen aufwerten. Zur landschaftlichen<br />
Einbindung sollte eine Baumreihe entlang der Klosterbergstraße vorgesehen werden.<br />
Talstraße Wohnen 2 0 3 1 2 2 2 1 geeignet<br />
Im Allgemeinen eher geringe Konflikte, allerdings im Randbereich des Regionalen Grünzugs. Auf Grund der geringen<br />
Flächeninanspruchnahme und der vorhandenen Erschließung ist nach Abstimmung mit dem Regionalverband eine<br />
Vereinbarkeit mit dem Regionalen Grünzug im Sinne einer Ausformung des Siedlungsrands denkbar. Bei einer Realisierung<br />
sollten die nicht für eine Bebauung vorgesehenen Rebflächen in Feldgärten / Grünland umgewandelt und mit<br />
hochstämmigen Obstbäumen bepflanzt werden (landschaftliche Einbindung, Schaffung von Lebensräumen, Minderung der<br />
Belastung mit Schadstoffen).<br />
Gallenbacher Straße Wohnen 2 1 3 2 2 3 1 1 geeignet<br />
Im Allgemeinen eher geringe Konflikte, allerdings im Randbereich der Grünzäsur zwischen Steinbach und Varnhalt. Auf<br />
Grund der geringen Flächeninanspruchnahme und der vorhandenen Erschließung ist in Abstimmung mit dem<br />
Regionalverband eine Vereinbarkeit mit der Grünzäsur im Sinne einer Ausformung des Siedlungsrands denkbar. Ein<br />
ausreichender Abstand (25 m) zur Gallenbacher Str. und eine landschaftsgerechte Gestaltung und Einbindung sind auf<br />
Grund der exponierten Kuppenlage erforderlich.<br />
Neuweier<br />
Langenacker Wohnen 2 1 3 3 2 2 1 1 geeignet<br />
Das geplante Wohnbaugebiet „Langenacker“ arrondiert den südöstlichen Ortsrand von Neuweier. Aktuell sind die Flächen<br />
mit Reben bepflanzt. Aus landschaftsplanerischer Sicht erscheinen die Flächen für eine Bebauung<br />
geeignet, da auf Grund der bestehenden Ortsrandsituation, der intensiven Nutzung und den dadurch bestehenden<br />
Vorbelastungen die landschaftsökologischen Funktionen nur von nachrangiger Bedeutung sind. Vorrangig betroffene<br />
Schutzgüter sind Klima, Boden und Erholung. Bei einer Realisierung sollte am Ortsrand ein ausreichend breiter Streifen in<br />
Feldgärten / Grünland umgewandelt werden und mit hochstämmigen Obstbäumen bepflanzt werden (landschaftliche<br />
Einbindung, Schaffung von Lebensräumen, Minderung der Belastung mit Schadstoffen). Die klimatische Funktion (Zufluss<br />
von Hangabflüssen in dei Bebauung) ist durch eine entsprechende Gebäudestellung zu erhalten. Ein klimatisches<br />
Gutachten ist angeraten. Öffnung und naturnahe Gestaltung des Zuflusses des Schneckenbachs.
<strong>FNP</strong> Gesamtfortschreibung -Umweltbericht<br />
Anhang 1: Übersicht über die zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung<br />
Baugebiet<br />
geplante<br />
Nutzung<br />
Boden<br />
Klima<br />
Luft<br />
Arten und<br />
Biotope<br />
Landschaft<br />
Erholung<br />
Kultur-,<br />
Sachgüter<br />
Mensch<br />
-Stand 26.März 2013-<br />
Grundwasser<br />
Oberflächenwasser<br />
Gesamtbewertung<br />
Eichwäldele Wohnen 2 1 3 3 2 4 1 1 nicht geeignet (T)<br />
Bemerkungen /<br />
Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung von Konflikten<br />
Im Bereich „Eichäckerle“ wurden zwei Teilflächen als mögliche Wohnbaugebiete untersucht. Beide schließen an den<br />
südöstlichen Ortsrand von Neuweier an. Aktuell sind beide Flächen mit Reben bepflanzt. Beide Flächen liegen im<br />
Randbereich des Regionalen Grünzugs. Vorrangig betroffene Schutzgüter sind Klima, Boden und Erholung. Auf Grund der<br />
Lage im regionalen Grünzug und der klimatischen Bedeutung ist das Gebiet für eine Bebauung nicht geeignet.<br />
Turnerstraße Wohnen 1 1 2 3 3 2 1 2 geeignet<br />
Die mögliche Wohnbaufläche „Turnerstraße“ liegt innerhalb des<br />
dörflichen Siedlungsbereichs von Neuweier. Eine Bebauung ist denkbar, wenn die Erholungsfunktion und Aufenthaltsqualität<br />
sowie artenschutzrechtliche Fragestellungen der verbleibenden Freiflächen in angemessener Weise berücksichtigt werden.<br />
Das Gebiet ist für eine Bebauung geeignet.<br />
SO Bund ehem. Steinbruch<br />
Fläche für Forstwirtschaft<br />
1 1 1 1 1 1 1 1 geeignet<br />
keine Konflikte bei Aufgabe der militärischen Nutzung<br />
Schafsgrund Wohnen 2 1 3 3 3 3 1 2<br />
bedingt geeignet<br />
(Teilfläche<br />
geeignet)<br />
Auf Grund der hohen Bedeutung für mehrere Schutzgüter ist das Gebiet für eine Bebauung nur bedingt geeignet. Die<br />
Flächen haben insbesondere für die Schutzgüter Boden, Klima sowie Arten und Biotope und Landschaft und Erholung eine<br />
hohe Bedeutung. Auf Grund dieser Funktionen sollte nur eine sehr flächenschonende Erweiterung des Siedlungsrands<br />
erfolgen. Vor allem nach Westen (Freiraum zwischen Steinbach und Neuweier) und zu den Reblagen in südliche Richtung<br />
sollte ein ausreichender Abstand vorgesehen werden, der zum einen Pufferfunktionen gegenüber den intensiv genutzten<br />
Rebflächen wahrnimmt. Zum anderen kann auf den verbleibenden Freiflächen, sofern sie mit hochstämmigen<br />
Streuobstwiesen bepflanzt werden, eine Stärkung der Freiraumfunktionen der verbleibenden Grünzäsur sowie eine<br />
landschaftsgerechte Ortsrandeinbindung erfolgen. Durch Reduzierung der Bebauung in den oberen Hangbereichen<br />
Flächen können Eingriffe in erheblichem Umfang gemindert werden. Bei einer Realisierung sollte am Ortsrand ein<br />
ausreichend breiter Streifen Grundstücke in Feldgärten / Grünland umgewandelt werden und mit hochstämmigen<br />
Obstbäumen bepflanzt werden (landschaftliche Einbindung, Schaffung von Lebensräumen, Minderung der Belastung mit<br />
Schadstoffen). Es erscheint sinnvoll, mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen Arterfassungen<br />
vorzunehmen, um ggfs. erforderliche Minimierungsmaßnahmen und vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen ausführen zu<br />
können.<br />
Lichtental<br />
Ibachweg Wohnen 2 1 3 2 4! 3 3 1 nicht geeignet (T)<br />
Das Gebiet "Ibachweg" umfasst im Wesentlichen eine noch unverbaute<br />
Talaue mit für den Naturraum des Schwarzwalds eher seltenen großflächigen Nasswiesen. Diese sind als § 32-Biotop<br />
geschützt. Das Plangebiet liegt darüber hinaus fast vollständig im LSG. Im Hinblick auf das Schutzgut Arten und Biotope<br />
ergeben sich damit nicht überwindbare naturschutzfachliche und -rechtliche Restriktionen. Aus diesen Gründen ist das<br />
Gebiet aus landschaftsplanerischer Sicht für eine Bebauung nicht geeignet.<br />
Rossgasse Wohnen 2 1 3 2 3 3 2 1<br />
geeignet<br />
Teilfläche im LSG<br />
nicht geeignet (T)<br />
Herausragende Funktionen im dortigen Bereich sind die Schutzgüter Landschaft und Erholung, Boden sowie Arten und<br />
Biotope. Die Bebauung erscheint aus landschaftsplanerischer Sicht möglich, wenn bei der Ausgestaltung des Baugebiets in<br />
besonderem Maße auf die empfindliche landschaftliche Situation und die Erholungsvorsorge geachtet wird. Die<br />
Neubebauung ist durch Maßnahmen der Ortsrandgestaltung einzubinden. Verknüpfungen zwischen Siedlungsbereich und<br />
Freiraum erhalten. Ausgleichsmaßnahmen sind in den Kompensationsräumen um Lichtental möglich. Es erscheint sinnvoll,<br />
mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen Arterfassungen vorzunehmen, um ggfs. erforderliche<br />
vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen ausführen zu können. Das Gebiet wurde um eine kleine Teilfläche im LSG<br />
verkleinert.
<strong>FNP</strong> Gesamtfortschreibung -Umweltbericht<br />
Anhang 1: Übersicht über die zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung<br />
Baugebiet<br />
geplante<br />
Nutzung<br />
Boden<br />
Klima<br />
Luft<br />
Arten und<br />
Biotope<br />
Landschaft<br />
Erholung<br />
Kultur-,<br />
Sachgüter<br />
Mensch<br />
-Stand 26.März 2013-<br />
Grundwasser<br />
Oberflächenwasser<br />
Gesamtbewertung<br />
Horhaldergasse Wohnen 2 1 2 2 2 3 1 1 geeignet<br />
Bemerkungen /<br />
Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung von Konflikten<br />
Die Hanglagen südlich von Oberbeuern haben vor allem herausragende Funktion für die Schutzgüter Landschaftsbild und<br />
Erholung sowie Arten und Biotope, in geringerem Umfang auch für das Schutzgut Boden. Die Wertigkeit wird durch die<br />
Ausweisung im Regionalplan als Regionaler Grünzug unterstrichen. In südliche Richtung grenzt das FFH-Gebiet "Wälder<br />
und Wiesen um <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>" an. Auf Grund der aktuellen Nutzung ist das Gebiet jedoch vorbelastet. Es stellt keine für die<br />
Hanglagen um Oberbeuern typischen Ausschnitt dar und weist keien wertgebenden Lebensräume auf. Das Gebiet ist für<br />
eine Bebauung deshalb bedingt geeignet. Durch eine ausreichend breite Pufferzone, die als Streuobstwiese oder Feld-<br />
/Obstgarten angelegt wird, lassen sich Auswirkungen auf das FFH-Gebiet vermeiden und die Siedlungserweiterung in die<br />
Landschaft einfügen. Nach Abstimmung mit dem Regionalverband stellt die vorgeschlagenen Siedlungserweiterung eine mit<br />
dem Regionalen Grünzug vereinbare Ausformung des Siedlungsrands dar.<br />
Laubengrundweg Wohnen 2 1 2 2 2 2 1 1 geeignet<br />
Die geringfügige Erweiterung arrondiert den Ortsrand. Freiraumbelange sind nicht berührt. Die Baukörper<br />
müssen sich in den Maßstab der Umgebungsbebauung einfügen.<br />
Hahnberg Wohnen 2 1 2 3 2 2 1 1 geeignet<br />
Das geplante Wohnbaugebiet „Hahnberg“ soll auf der forstlich genutzten Pflanzschule realisiert werden. Dieser eingezäunte<br />
Bereich schließt sich an das bestehende Wohnbaugebiet an. Von der freien Landschaft ist das Gebiet durch eine markante<br />
mit Gehölzen bewachsene Böschung und den Kirchweg abgesetzt. Die Beeinträchtigung der nördlich angrenzenden<br />
Wiesenhänge bleibt dadurch gering. Die Auswirkungen auf das Klima insbesondere die Kaltluftabflüsse sollten geprüft<br />
werden. Das Baugebiet ist als landschaftsplanerischer Sicht geeignet. Auf Grund der Kuppenlage ist eine landschaftliche<br />
Einbindung durch landschaftsgerechte Gehölzpflanzungen erforderlich. Der vorhandene Gehölzbestand ist zu erhalten und<br />
zu ergänzen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde Erweiterungsmöglichkeiten geprüft. Eine nördliche Erweiterung<br />
würde eine Überbauung des stadtbildprägenden Hangbereichs neben der Bonifatiuskirche zur Folge haben. Dies wurde<br />
aus Gründen des Denkmalschutzes und des Stadtbilds verworfen. Eine Erweiteruzng nach Süden unter Inanspruchnahme<br />
der gesmaten Pflanzschule wird dagegen berücksichtigt.<br />
Obstanlage Leisberg Wohnen 2 1 2 2 (3) 2 4 3 1 nicht geeignet (T)<br />
Das Gebiet Leisberg stellt einen der wenigen quer zum Ooostal verlaufenden Freiräume dar, die die für die Erholung<br />
übergeordnet bedeutsamen Bereiche der Lichtentaler Allee und des Stadtwalds miteinander verknüpfen. Damit ist die<br />
Fläche für die Erholung von herausragender Bedeutung. Die in der Fläche bestehenden Potentiale werden dabei kaum<br />
genutzt. Es bestehen erhebliche Entwicklungsmöglichkeiten (Herstellung einer Wegeverbindung zwischen Leisbergstraße<br />
und Lichtentaler Allee, Spielplatz). Entsprechende Vorschläge wurden im Rahmen des Stadtentwicklungsprozesses<br />
erarbeitet. Diese sollten aus landschaftsplanerischer Sicht Vorrang vor einer Bebauung des Areals haben, zumal die<br />
Erholungsfunktion in diesem Bereich mit anderen bedeutsamen Funktionen (Klima, Arten und Biotope) vereinbar ist. Auch<br />
auf Grund der Lage im regionalen Grünzug ist die Fläche aus landschaftsplanerischer Sicht für eine Bebauung nicht<br />
geeignet<br />
Hinter der Grobbachhalle Wohnen 2 1 3 2 3(4!) 2 1 2<br />
Kernstadt<br />
Schafberg<br />
Fläche für<br />
Gemeinbedarf<br />
nicht geeignet<br />
(T),<br />
bei Reduzierunng<br />
Teilflächen<br />
geeignet<br />
1 1 1 2 3 4 2 1 nicht geeignet (T)<br />
Die als § 32-Biotop geschützte Nasswiese und die Fläche im LSG sind nicht bebaubar. Artenschutz prüfen (Streuobst,<br />
Wiese). Gebietsabgrenzung nach artenschutzrechtlicher Untersuchung modifizieren. Die restliche Fläche ist bebaubar. Aus<br />
artenschutzrechtlicher Sicht ist die restliche Fläche bebaubar.<br />
eine notwendige Erweiterung/Modernisierung des Altenheims erscheint<br />
als Außenbereichsvorhaben realisierbar
<strong>FNP</strong> Gesamtfortschreibung -Umweltbericht<br />
Anhang 1: Übersicht über die zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung<br />
Baugebiet<br />
geplante<br />
Nutzung<br />
Boden<br />
Klima<br />
Luft<br />
Arten und<br />
Biotope<br />
Landschaft<br />
Erholung<br />
Kultur-,<br />
Sachgüter<br />
Mensch<br />
-Stand 26.März 2013-<br />
Grundwasser<br />
Oberflächenwasser<br />
Gesamtbewertung<br />
Morgenröte Wohnen 2 3 1 3 4! 4 2 1 nicht geeignet (T)<br />
Staufenbergstraße Wohnen 1 1 1 3 4! 4 1 1 nicht geeignet (T)<br />
Bemerkungen /<br />
Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung von Konflikten<br />
Das Prüfgebiet „Morgenröte“ liegt am Rotenbach und grenzt auf drei<br />
Seiten direkt an Wald an. Die Waldbestände sind von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung. Auf Grund der<br />
Waldabstandsproblematik (30 m Waldabstand erforderlich) ist eine Neubebauung nur unter Waldumwandlung und damit<br />
erheblichen Eingriffen in die Waldbestände möglich. Die Umwandlung der Wälder geht zu Lasten der im dortigen Bereich<br />
wichtigen Funktionen Landschaftsbild und Erholung sowie Arten und Biotope. Zum Teil sind die Waldflächen als Waldbiotop<br />
geschützt. Der Rotenbach liegt darüber hinaus im FFH-Gebiet „Wälder und Wiesen um <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>“ . Die Flächen liegen<br />
im Regionalen Grünzug. Auf Grund dieser Restriktionen ist das Gebiet für eine Bebauung aus landschaftsplanerischer<br />
Sicht nicht geeignet. Die Forstdirektion Freiburg stellt eine Waldumwandlung nicht in Aussicht. Deshalb ist eine Bebauung<br />
nicht möglich.<br />
Die Flächen liegen in exponierter landschaftlicher Lage im Regionalen Grünzug und im LSG „<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>“. Zahlreiche<br />
ökologische und landschaftliche Funktionen.<br />
Auf Grund dieser Restriktionen ist das Gebiet für eine Bebauung aus landschaftsplanerischer Sicht nicht geeignet.<br />
Erläuterungen:<br />
1 kein oder geringer Konflikt<br />
2 mittlerer Konflikt<br />
3 hoher Konflikt<br />
4 sehr hoher Konflikt<br />
4! nicht überwindbarer Konflikt (z.B. § 32-Biotop, LSG, WSG-Zone II)<br />
( ) in Klammer gesetzte <strong>Bewertung</strong>en betreffen differenziert zu bewertende Teilflächen<br />
nicht geeignet: die <strong>Bewertung</strong> erfolgte auf Grund von 5 sehr hohen Konflikten<br />
nicht geeignet (T): die <strong>Bewertung</strong> erfolgte auf Grund eines bestehenden z.T. schwer überwindbaren Konflikts<br />
grau<br />
weiß<br />
Prüffläche, die in die Gesamtfortschreibung aufgenommen wird<br />
Prüffläche, die nicht in die Gesamtfortschreibung aufgenommen wird