28.02.2014 Aufrufe

Baugebiete FNP 2025_Bewertung Offenlage - Baden-Baden

Baugebiete FNP 2025_Bewertung Offenlage - Baden-Baden

Baugebiete FNP 2025_Bewertung Offenlage - Baden-Baden

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>FNP</strong> Gesamtfortschreibung -Umweltbericht<br />

Anhang 1: Übersicht über die zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung<br />

-Stand 26.März 2013-<br />

Hinweis: Änderungen auf Grund von Hinweisen und Untersuchungen nach der frühzeitiger Beteiligung sind kursiv dargestellt.<br />

Baugebiet<br />

geplante<br />

Nutzung<br />

Boden<br />

Klima<br />

Luft<br />

Arten und<br />

Biotope<br />

Landschaft<br />

Erholung<br />

Kultur-,<br />

Sachgüter<br />

Mensch<br />

Grundwasser<br />

Oberflächenwasser<br />

Gesamtbewertung<br />

Bemerkungen /<br />

Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung von Konflikten<br />

Haueneberstein<br />

Wörnersangewand / Braunmatt<br />

nördliche Erweiterung<br />

Gewerbe (4!) 3 1 3 3 3 1 2 1<br />

nicht geeignet (T)<br />

(bei Reduzierung<br />

Teilflächen bedingt<br />

geeignet)<br />

Teilflächen stehen auf Grund der Lage im WSG Zone 2 für eine Bebauung nicht zur Verfügung. Auf Grund der hohe bis sehr<br />

hohen Konflikte mit den Schutzgütern Boden (hochwertige Ackerböden) und Arten (Vorkommen von Landesarten A) ist das<br />

geplante Gewerbegebiet in seiner Ausdehnung nach Norden und Osten zu reduzieren. Stattdessen Lückenschluss mit dem<br />

GE Braunmatt. Erhaltung und Aufwertung der Zugänglichkeit des Erholungsraums über die landwirtschaftlichen Wege.<br />

Durch eine Reduzierung lassen sich die Konflikte zwar verringern, aber nicht vollständig ausräumen. Es erscheint sinnvoll,<br />

mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen Arterfassungen vorzunehmen, um ggfs. erforderliche<br />

vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen ausführen zu können. Es ist zu prüfen, ob durch das Baugebiet eine nicht zulässige<br />

wesentliche Minderung der Grundwasserneubildung hervorgerufen wird.<br />

Aschmatt Sellmatt Erweiterung Gewerbe 1 1 1 1 3 1 1 1 geeignet<br />

Wörnersangewand Freifläche<br />

sonstige<br />

Freiflächennutzung<br />

3 1 3 2 3 1 2 2 nicht geeignet<br />

Haarweg Wohnen 3 1 (2) 3 3 3 3 2 2 nicht geeignet<br />

Auf Grund der isolierten Lage und der früheren Nutzung als Bahnlinie ist eine Bebauung denkbar. Konflikte durch den<br />

Artenschutz (Vorkommen von Landesarten A) müssen sachgerecht abgearbeitet werden. Es erscheint sinnvoll, mit<br />

ausreichendem zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen Arterfassungen vorzunehmen, um ggfs. erforderliche<br />

vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen ausführen zu können.<br />

Die von drei Seiten durch Bebauung umgrenzte Fläche bietet sich für eine<br />

Freiflächennutzung ohne ausgedehnte Flächenversiegelung an. Bauliche Nutzung am südlichen Rand vorsehen. Konflikte<br />

mit dem Artenschutz (Vorkommen von Landesarten A) müssen bei Vorkommen entsprechender Arten sachgerecht<br />

abgearbeitet werden.<br />

Große Konflikte bestehen vor allem in Bezug auf die Schutzgüter Boden und Grundwasser. Der Konflikt mit dem<br />

angrenzenden FFH-Gebiet scheint lösbar. Große Konflikte mit dem Artenschutz durch Vorkommen streng geschützter<br />

Arten. Für Ausgleichsmaßnahmen bietet sich der benachbarte Kompensationsraum Kinzig-Murg-Niederung an. Da Eingriffe<br />

evtl. nicht vollständig ausgeglichen werden können, kann ein Ausnahmeverfahren nach § 45 (7) BNatSchG erforderlich<br />

werden. Es erscheint sinnvoll, mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen Arterfassungen<br />

vorzunehmen, um ggfs. erforderliche vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen ausführen zu können. Gegenüber dem<br />

angrenzenden FFH-Gebiet und der Gestadekante der Kinzig-Murg-Rinne ist ein ausreichend breiter Pufferstreifen i.S. der<br />

Ortsrandgestaltung von einer Bebauung freizuhalten und im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen aufzuwerten. Die<br />

Erreichbarkeit des für Hauenberstein wichtigen Erholungsraums ist zu gewährleisten. Auf eine für das angrenzende<br />

Wohnbaugebiet verträgliche Erschließung ist zu achten.<br />

Fahrenäcker Wohnen 3 2 3 3 3 3 2 2<br />

nicht geeignet<br />

Große Konflikte mit mehreren Schutzgütern. Baugebiet nur in einem dritten Schritt nach einer Bebauung der Prüfgebiete<br />

Haarweg und Ooseräcker sinnvoll. Daher nur sehr langfristige Perspektive. Ohne diese vorhergehenden<br />

Siedlungserweiterungen ist das Gebiet nicht realisierbar. Daher Einstufung als "nicht geeignet".<br />

Ooseräcker Wohnen 3 1 3 3 3 3 1 1<br />

nicht geeignet<br />

(bei Reduzierung<br />

Teilflächen bedingt<br />

geeignet)<br />

Große Konflikte mit mehreren Schutzgütern. Daher Einstufung als "nicht geeignet". Durch eine Begrenzung der<br />

Neubebauung auf Teilflächen können die Flächeninaspruchnahme verringert, die Eingriffe somit reduziert werden.<br />

Entsprechende Varianten sollten untersucht werden (z.B. geringfügige Erweiterung parallel zum bestehenden Ortsrand,<br />

Bebauung nur der östlichen Teilfläche entlang der L 67). Durch eine Reduzierung lassen sich die Konflikte zwar verringern,<br />

aber nicht vollständig ausräumen. Große Konflikte mit dem Artenschutz durch Vorkommen streng geschützter Arten. Für<br />

Ausgleichsmaßnahmen bietet sich der benachbarte Kompensationsraum Kinzig-Murg-Niederung an. Da Eingriffe evtl. nicht<br />

vollständig ausgeglichen werden können, kann ein Ausnahmeverfahren nach § 45 (7) BNatSchG erforderlich werden. Es<br />

erscheint sinnvoll, mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen Arterfassungen vorzunehmen, um<br />

ggfs. erforderliche vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen ausführen zu können. Erhaltung und Aufwertung der<br />

Zugänglichkeit des Erholungsraums über die landwirtschaftlichen Wege.


<strong>FNP</strong> Gesamtfortschreibung -Umweltbericht<br />

Anhang 1: Übersicht über die zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung<br />

Baugebiet<br />

geplante<br />

Nutzung<br />

Boden<br />

Klima<br />

Luft<br />

Arten und<br />

Biotope<br />

Landschaft<br />

Erholung<br />

Kultur-,<br />

Sachgüter<br />

Mensch<br />

-Stand 26.März 2013-<br />

Grundwasser<br />

Oberflächenwasser<br />

Gesamtbewertung<br />

In der Au II Wohnen 2 1 3 3 3 2 1 2 geeignet<br />

Bemerkungen /<br />

Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung von Konflikten<br />

Auf Grund der standörtlichen Gegebenheiten hochwertige Flächen. Fläche jedoch auf drei Seiten bereits von Bebauung<br />

umgebenen und durch die Julius-Redelstraße von der freien Landschaft abgesetzt. Die Fläche hat den Charakter als<br />

Außenbereich in Teilen verloren und wird von Siedlungseinflüssen geprägt. Daher erscheint eine Bebauung konflitktarm<br />

machbar. Besondere Berücksichtigung streng geschützter Arten erforderlich. Es erscheint sinnvoll, mit ausreichendem<br />

zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen Arterfassungen vorzunehmen, um ggfs. erforderliche vorgezogenen<br />

Artenschutzmaßnahmen ausführen zu können. Das vorhandene fußläufige Wegenetz ist für die Verknüpfung von<br />

Siedlungsbereich und freier Landschaft von Bedeutung und sollte bei der Bebauungsplanung berücksichtigt werden.<br />

Götzenbergweg Wohnen 2 1 2 2 2 1 2 1 geeignet<br />

Siedlungserweiterung von nur geringfügigem Umfang.<br />

Flächen ohne besondere Bedeutung für Schutzgüter. Ortsrandbestaltung beachten.<br />

Sandweier<br />

Heckenäcker Wohnen 3 1 3 3 2 3 1 1 bedingt geeignet<br />

Bei dem Baugebiet bestehen vor allem im Hinblick auf die Schutzgüter<br />

Klima, Wasser und Boden Machbarkeit große Konflikte. Vor allem auf Grund der Lage im Zustrombereich des Oostalswinds<br />

sollten die Auswirkungen einer Bebauung auf das Klima zunächst im Detail untersucht werden. Das Gebiet ist daher für eine<br />

Bebauung bedingt geeignet.<br />

Stöcke Nord Wohnen 3 (4) 2 3 3 3 2 2 2<br />

Oberfeld<br />

Gewerbe<br />

nicht geeignet (T)<br />

(bei Reduzierung<br />

Teilflächen bedingt<br />

geeignet)<br />

3 1 3 2 2 1 2 1 geeignet<br />

Standörtlich auf Grund der Lage im Randbereich der Kinzig-Murg-Rinne hochwertige Landschaft. Dabei steigt die<br />

ökologische Wertigkeit in nordöstliche Richtung (Retentionsfunktion, Regionaler Grünzug, angrenzend FFH-Gebiet). Die<br />

Gesamtfläche wird deshalb als "nicht geeignet" bewertet. Auf Grund der bestehenden Vorprägung der Fläche durch die<br />

umgebenden Siedlungsbereiche erscheinen bei einer Reduzierung unter Berücksichtigung der landschaftsplanerischen<br />

Vorgaben Teilflächen als für eine Bebauung "bedingt geeignet". Die Erreichbarkeit des für Sandweier wichtigen<br />

Erholungsraums in nördliche Richtung ist zu gewährleisten und ggfs. aufzuwerten. Es erscheint sinnvoll, mit ausreichendem<br />

zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen Arterfassungen vorzunehmen, um ggfs. erforderliche vorgezogenen<br />

Artenschutzmaßnahmen ausführen zu können. Eine Pufferzone zum FFH-Gebiet ist zur Gewährleistung der FFH-<br />

Verträglichkeit erforderlich.<br />

Auf Grund geringer Konflikte sind die Flächen für eine Bebauung geeignet. Aus landschaftsplanerischer Sicht sollte die<br />

Fläche vorrangig entwickelt werden.<br />

Oberfeld<br />

Wohnen,<br />

Mischgebiet<br />

3 1 3 2 2 1 2 1 geeignet<br />

Auf Grund geringer Konflikte sind die Flächen für eine Bebauung geeignet. Aus landschaftsplanerischer Sicht sollte die<br />

Fläche vorrangig entwickelt werden.<br />

Mittelfeld Gewerbe 3 1 3 1 2 1 3 1<br />

nicht geeignet<br />

(bei Reduzierung<br />

Teilflächen<br />

geeignet)<br />

Im Hinblick auf die siedlungsstrukturelle Lage ist der Standort trotz der eher nur mittleren ökologischen Bedeutung eher<br />

ungünstig zu beurteilen. Gegenüber dem FFH-Gebiet ist zur Gewährleistung der FFH-Verträglichkeit eine ausreichende<br />

Pufferzone erforderlich. Durch die aus der landwirtschaftlichen Nutzung zu nehmende Pufferzone sollen die optischen und<br />

akustischen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet begrenzt und Lebensräume für die im dortigen Naturraum wertgebenden<br />

Arten entwickelt werden. Darüber hinaus sollte auch eine landschaftliche Einbindung des Ortsrands erfolgen. Es sollte<br />

geprüft werden, ob die Schüttung eines Walls sinnvoll und möglich ist. Es erscheint sinnvoll, mit ausreichendem zeitlichen<br />

Vorlauf zur Planung die notwendigen Arterfassungen vorzunehmen, um ggfs. erforderliche vorgezogenen<br />

Artenschutzmaßnahmen ausführen zu können.<br />

Unterfeld Gewerbe 3 1 3 1 2 1 2 1 geeignet<br />

Im Hinblick auf die siedlungsstrukturelle Lage ist der Standort trotz der eher nur mittleren ökologischen Bedeutung eher<br />

ungünstig zu beurteilen. Eine ausreichende Pufferzone zum FFH-Gebiet unbedingt erforderlich. Zu den beiderseits entlang<br />

der Gebietsgrenze entlang verlaufenden Radweg ist ein ausreichender Abstand zur landschaftlichen Einbindung<br />

einzuhalten. Es erscheint sinnvoll, mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen Arterfassungen<br />

vorzunehmen, um ggfs. erforderliche vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen ausführen zu können.


<strong>FNP</strong> Gesamtfortschreibung -Umweltbericht<br />

Anhang 1: Übersicht über die zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung<br />

Baugebiet<br />

geplante<br />

Nutzung<br />

Boden<br />

Klima<br />

Luft<br />

Arten und<br />

Biotope<br />

Landschaft<br />

Erholung<br />

Kultur-,<br />

Sachgüter<br />

Mensch<br />

-Stand 26.März 2013-<br />

Grundwasser<br />

Oberflächenwasser<br />

Gesamtbewertung<br />

Nelkenstraße 2. Reihe Wohnen 3 2 1 3 3 4! 1 2 nicht geeignet<br />

Bemerkungen /<br />

Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung von Konflikten<br />

Im Bereich der Nelkenstraße ist der Ortsrand mit der einzeiligen Bebauung gut ausgeformt. Eine weiter bebauung in die<br />

freie Landschaft hat wegen der vielfältigen ökologischen Funktionen erhebliche Beeinträchtigungen zur Folge. Auch die<br />

Lage im Bereich der Grünzäsur zwischen Sandweier und Oos steht einer Bebauung entgegen. Das Gebiet ist für eine<br />

Bebauung nicht geeignet.<br />

Sportanlagen Sandweier<br />

Sondergebiet<br />

Sport<br />

3 1 2 3 3 4 1 2 nicht geeignet<br />

Weitere Nutzung als Sportanlage möglich. Auf Grund der Lage im Regionalen Grünzug bei gleichzeitig hoher Bedeutung für<br />

das Klima und den Artenschutz jedoch keine großflächige Bodenversiegelung oder Hochbauten, keine Erweiterung nach<br />

Norden. Hohe Wertigkeit für den Artenschutz. Wertgebende Habitatflächen (Magerrasen, Sandrasen, Rohbodenflächen)<br />

sollten in die Nutzung integriert werden.<br />

Oberfeld (Freizeitflächen) Freizeitfläche 1 1 2 1 2 1 1 1 geeignet<br />

Die vorgesehene Freizeitfläche stellt eine Ergänzung der Erholungsmöglichkeiten für den Ortsteil Sandweier dar.<br />

Ausreichende Flächen für den Artenschutz sichern.<br />

Unterfeld Niederwald<br />

(ehem. Übungsgelände<br />

Puysegur)<br />

Fläche für Landund<br />

Forstwirtschaft<br />

1 1 1 1 1 1 1 1 geeignet<br />

keine Konflikte bei Aufgabe der militärischen Nutzung<br />

Niederwald (ehem. Schießstand)<br />

Fläche für Forstwirtschaft<br />

1 1 1 1 1 1 1 1 geeignet<br />

keine Konflikte bei Aufgabe der militärischen Nutzung<br />

Oberfeld (Aufforstungsflächen)<br />

Fläche für Forstwirtschaft<br />

1 1 3 1 2 1 1 1 geeignet<br />

Aufforstung aus landschaftsplanerischer Sicht<br />

möglich. Konflikt mit der Landwirtschaft (Sonderkultur). Artenschutz prüfen. Fläche wird gegenüber frühzeitiger Beteiligung<br />

um 10 ha reduziert und bleibt der landwirtschaftlichen Nutzung erhalten.<br />

Weier (Aufforstungsflächen)<br />

Fläche für Forstwirtschaft<br />

1 1 1 1 2 1 1 1 geeignet<br />

Aufforstung aus landschaftsplanerischer Sicht<br />

möglich. Artenschutz prüfen.<br />

Ebersteinburg<br />

Bühnel-Luxenäcker Wohnen 1 1 3 2 4! 3 1 3 nicht geeignet (T)<br />

Graf Eberstein-Straße Wohnen 1 1 2 2 3 3 1 3<br />

SO Funkstation<br />

Fläche für Forstwirtschaft<br />

nicht geeignet.<br />

(bei Reduzierung<br />

Teilflächen bedingt<br />

geeignet)<br />

1 1 1 1 1 1 1 1 geeignet<br />

Nach den <strong>Bewertung</strong>svorgaben ist die Fläche als "bedingt geeignet" zu bewerten. Erschließungssituation und<br />

Geländesteilheit würden jedoch umfangreiche, mit einer Bebauung kaum im Verhältnis stehende Eingriffe verursachen.<br />

Deshalb sollte eine Bebauung nicht erfolgen. Das Gelände ist mit Wald bewachsen. Die Forstdirektion Freiburg stellt eine<br />

Waldumwandlung nicht in Aussicht. Deshalb ist eine Bebauung nicht möglich.<br />

Große Konflikte mit dem Schutzgut Arten und Biotope. Wegen Änderung der FFH-Gebietsgrenze keine Konflikte. Bei<br />

Einhaltung des Waldabstands ansonsten eher mäßige Konflikte. Der Baumbestand ist aus landschaftlichen Gründen und<br />

wegen seiner Habiatfunktion (Fledermäuse, Höhlenbrüter) weitestgehend zu erhalten. Bei der Ausformung der Bebauung<br />

Ortseinfahrtssituation beachten.<br />

keine Konflikte bei Aufgabe der militärischen Nutzung


<strong>FNP</strong> Gesamtfortschreibung -Umweltbericht<br />

Anhang 1: Übersicht über die zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung<br />

Balg<br />

Baugebiet<br />

geplante<br />

Nutzung<br />

Boden<br />

Klima<br />

Luft<br />

Arten und<br />

Biotope<br />

Landschaft<br />

Erholung<br />

Kultur-,<br />

Sachgüter<br />

Kirchmatt Wohnen 2 3 3 2 4 (3) 3 1 1<br />

Mensch<br />

-Stand 26.März 2013-<br />

Grundwasser<br />

Oberflächenwasser<br />

Gesamtbewertung<br />

nicht geeignet (T)<br />

(bei Reduzierung<br />

Teilflächen bedingt<br />

geeignet)<br />

Bemerkungen /<br />

Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung von Konflikten<br />

Sehr große Konflikte am westlichen Rand wegen vorhandener geschützter Biotope, dem naturnahen Uferbereich des<br />

Hessbachs und mehrerer Gräben . Diese Flächen sind nicht bebaubar. In der geprüften Abgrenzung ist das Gebiet als "nicht<br />

geeignet" zu bewerten. Bei einer Herausnahme dieser Bereiche sind die verbleibenden Flächen bedingt geeignet. Bei der<br />

Entwässerungskonzeption sind Lösungen zu erarbeiten, die Beeinträchtigungen des naturnah ausgebildeten Hessbächels<br />

vermeiden. Wichtig ist hierzu insbesondere eine Minimierung der Flächenversiegelung zur Vermeidung verstärkter<br />

Oberflächenabflüsse. Durch diese würde sich eine verstärkte hydraulische Belastung des Gewässers mit der Konsequenz<br />

von Ufersicherungsmaßnahmen an dem als Biotop geschützten Bachlauf ergeben. Große Konflikte mit dem Artenschutz<br />

durch Vorkommen streng geschützter Arten. Es erscheint sinnvoll, mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf zur Planung die<br />

notwendigen Arterfassungen vorzunehmen, um ggfs. erforderliche vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen ausführen zu<br />

können. Reduzierung des Gebiets gegenüber frühzeitiger Beteiligung am westlichen Rand.<br />

Oos<br />

Pflost Gewerbe 2 1 3 3 2 2 1 2 geeignet<br />

Große Konflikte mit den Schutzgütern Boden und Klima. Auf Grund der bestehenden Vorbelastungen eignen sich die an der<br />

B 3 alt gelegenen Flächen für eine Bebauung. Auf Grund der klimatischen bedeutung der Flächen sollte durch<br />

entsprechende Gebäudestellung und -höhe eine Barrierewirkung für den Luftaustausch vermieden werden. Eine klimatische<br />

Untersuchung ist angeraten. Es erscheint sinnvoll, mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen<br />

Arterfassungen vorzunehmen, um ggfs. erforderliche vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen ausführen zu können.<br />

Pflost<br />

Wohnen,<br />

Mischgebiet<br />

2 1 3 3 3 3 1 1<br />

bedingt geeignet<br />

(bei Reduzierung<br />

Teilflächen<br />

geeignet)<br />

Große Konflikte mit den Schutzgütern Boden und Klima. Auf Grund der bestehenden Vorbelastungen eignen sich die am<br />

Hangfuß gelegenen Flächen für eine Bebauung. Auf Grund der klimatischen Bedeutung der Flächen sollte durch<br />

entsprechende Gebäudestellung und -höhe eine Barrierewirkung für den Luftaustausch vermieden werden. Eine klimatische<br />

Untersuchung ist angeraten. Durch Reduzierung der Bebauung in den oberen Hangbereichen und der an den Hohlweg<br />

angrenzenden Flächen können die nachteiligen Auswirkungen in erheblichem Umfang gemindert werden. Bei einer<br />

Bebauung der oberen Hangflächen stellen sich große Konflikte mit dem Schutzgut Klima und den hier voraussichtlich<br />

vorkommenden Zielarten sowie Biotopen. Die Erschließung darf keinesfalls über den Hohlweg erfolgen. Die Zugänglichkeit<br />

zu dem Erholungsraum in der Vorbergzone sollte unter Beachtung des Schutzes des Hohlwegs hergestellt werden.<br />

Durchführung von Kompensationsmaßnahmen sind in direkter Nachbarschaft im Bereich der Kompensationsräume<br />

Vorbergzone Oos-Balg möglich.Es erscheint sinnvoll, mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen<br />

Arterfassungen vorzunehmen, um ggfs. erforderliche vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen ausführen zu können.<br />

Lerchensand Wohnen 2 1 3 3 4 4 2 3 nicht geeignet (T)<br />

Die Fläche weist keinen Siedlungszusammenhang auf. Sie liegt vollständig innerhalb des Regionalen Grünzugs. Die<br />

Lößlandschaft hat sehr große Bedeutung für verschiedene ökologische Funktionen. Durch die notwendige Erschließung<br />

ergeben sich erhebliche Eingriffe in verschiedene Schutzgüter. Insbesondere werden sehr große Konflikte mit dem<br />

Schutzgut Arten und Biotope hervorgerufen. Das Prüfgebiet ist deshalb für eine Bebauung nicht geeignet.


<strong>FNP</strong> Gesamtfortschreibung -Umweltbericht<br />

Anhang 1: Übersicht über die zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung<br />

Baugebiet<br />

geplante<br />

Nutzung<br />

Boden<br />

Klima<br />

Luft<br />

Arten und<br />

Biotope<br />

Landschaft<br />

Erholung<br />

Kultur-,<br />

Sachgüter<br />

In der Hüfenau Gewerbe 3 1 2 3 4 4! 2 1<br />

SO Im Heitzenacker Gewerbe 3 3 (1) 2 2 4 4 2 1<br />

Mensch<br />

-Stand 26.März 2013-<br />

Grundwasser<br />

Oberflächenwasser<br />

Gesamtbewertung<br />

nicht geeignet (T)<br />

(bei Reduzierung<br />

Teilflächen bedingt<br />

geeignet)<br />

nicht geeignet<br />

(bei Beschränkung<br />

auf Bestand<br />

Teilflächen<br />

geeignet)<br />

Bemerkungen /<br />

Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung von Konflikten<br />

Eine Bebauung der Flächen würde sehr große Konflikte mit verschiedenen Schutzgütern zur Folge haben. Vorrangige<br />

Betroffenheiten bestehen auf Grund der Lage in der regionalplanerischen Grünzäsur zwischen Oos und Sandweier und dem<br />

Schutzgut Arten und Biotope (Ausgleichsflächen für die B 3 neu, § 32-Biotope, Vorkommen von Zielarten). In der<br />

vorgeschlagenen Abgegrenzung erscheinen die Konflikte nicht lösbar. Auch bei einer Reduzierung der Bebauung bestehen<br />

diese Betroffenheiten -allerdings in abgeschwächter Form- weiter. Aus landschaftsplanerischer Sicht ist bei vorrangigen<br />

anderen Belangen und unter Zurückstellung von erheblichen Bedenken in geringem Umfang eine Erweiterung i. S. einer<br />

Arrondierung denkbar. Die Möglichkeiten einer landschaftsverträglichen Abgrenzung sollten untersucht werden. Dabei sind<br />

die Grünzäsur, Artenschutzbelange und der Problematik der Ausgleichsflächen in besonderer Weise zu berücksichtigen und<br />

abzuarbeiten. Ggfs. vorgezogene Artenschutzmaßnahmen für Zielarten erforderlich (Kiebitz). Es erscheint sinnvoll, mit<br />

ausreichendem zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen Arterfassungen vorzunehmen, um ggfs. erforderliche<br />

vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen ausführen zu können. Das Gebiet wird auf die Grenze der Grünzäsur<br />

zurückgenommen uhd damit auf 2,0 ha verkleinert.<br />

Eine Erweiterung bder vorhandenen Bauflächen ist angesichts der umgebenden hochwertigen ökologischen Potentiale nicht<br />

möglich. Eine Umwidmung in GE bei Beschränkung auf die bereits<br />

versiegelten Flächen ist denkbar, jedoch müssen zusätzliche Flächeninanspruchnahmen bisher unbebauter Flächen<br />

ausgeschlossen werden. Ansonsten sehr große Konflikte vor allem mit den Schutzgütern Oberflächenwasser und Arten und<br />

Biotope.<br />

SO Aumattstadion<br />

Sondergebiet<br />

Sport<br />

2 1 (3) 1 (2) 3 2 4! 3 2 nicht geeignet<br />

keine großflächigen Hochbauten, keine zusätzliche Flächenversiegelung. Klimagutachten bei Planung größerer Baukörper<br />

erforderlich. Sicherung der für die Erholungsfunktion wichtigen Verknüpfungen und Wegebeziehungen entlang der Oos und<br />

in den Stadtwald. Keine Eingriffe in die Oos und den gewässerbegleitenden Gehölzstreifen.<br />

SO Hubertusstraße<br />

Fläche für<br />

Landwirtschaft<br />

1 1 1 1 1 1 1 1 geeignet<br />

keine Konflikte bei Aufgabe der militärischen Nutzung<br />

Steinbach<br />

Bollgraben Gewerbe 3 3 2 (3) 3 (2) 4 2 1 2<br />

nicht geeignet (T)<br />

(bei Reduzierung<br />

Teilflächen bedingt<br />

geeignet)<br />

Hinsichtlich der ökologischen Funktionen stellt sich das Gebiet differenziert dar: Während die östlichen direkt dem<br />

bestehenden GE bis etwa zum Bollgraben von geringerer – mittlerer Bedeutung sind, haben vor allem die südlichen und<br />

westlichen Teilflächen wichtige Bedeutung für das Klima und den Arten- und Biotopschutz. Auf Grund der Vorkommen<br />

streng geschützter Arten mehrere Landesarten A und B) und der bestehenden Kaltluftabflüsse ergeben sich hohe Konflikte<br />

mit den Schutzgütern Klima sowie Arten und Biotope. Der rechtskräftige Bebauungsplan hat mit der Ausweisung<br />

umfangreicher Ausgleichsmaßnahmen (u.a Verlegung und naturnahe Gestaltung des Bollgrabens, Neuanlage von Wiesen,<br />

Schaffung umfangreicher Retentionsräume) auf diese ökologisch bedeutsame Ausgangslage reagiert. Wegen geänderter<br />

Rechtslage (streng geschützte Arten) ist eine Überprüfung und Fortschreibung der Ausgleichkonzeption unter<br />

Berücksichtigung des § 44 BNatschG in jedem Falle erforderlich. Im Rahmen dieser Prüfung sollte ggfs. auch eine<br />

Reduzierung des rechtskräftigen Bebauungsplans untersucht werden. Dabei könnte eine Verkleinerung des Plangebiets auf<br />

die westliche des bestehenden Bollgrabens gelegenen Flächen eine wesentliche Minderung des Eingriffs bewirken. Es<br />

erscheint sinnvoll, mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen Arterfassungen vorzunehmen, um<br />

ggfs. erforderliche vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen ausführen zu können.


<strong>FNP</strong> Gesamtfortschreibung -Umweltbericht<br />

Anhang 1: Übersicht über die zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung<br />

Baugebiet<br />

geplante<br />

Nutzung<br />

Boden<br />

Klima<br />

Luft<br />

Arten und<br />

Biotope<br />

Landschaft<br />

Erholung<br />

Kultur-,<br />

Sachgüter<br />

Mensch<br />

-Stand 26.März 2013-<br />

Grundwasser<br />

Oberflächenwasser<br />

Gesamtbewertung<br />

Obere Sommerbühn I Mischgebiet 2 3 3 2 3 2 1 1 geeignet<br />

Obere Sommerbühn II Mischgebiet 2 3 3 3 3 2 1 1 bedingt geeignet<br />

Bemerkungen /<br />

Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung von Konflikten<br />

Das Plangebiet schließt sich in westliche Richtung an den Steinbacher<br />

Ortsrand an und schließt die zur B 3 hin bestehenden Lücken im Siedlungsbestand. Der derzeit durch einzelne in den<br />

Freiraum vordringende Gebäudezeilen wenig geschlossene erscheinende Ortsrand wird arrondiert und neu ausgeformt.<br />

Dabei wird durch das Gebiet der endgültige Siedlungsrand in Richtung Westen erreicht. Die am Fuß der Vorbergzone<br />

potentiell sehr hochwertigen Schutzgüter Boden und Klima sind bereits vorbelastet und nur suboptimal ausgebildet. Aus<br />

landschaftsplanerischer und freiraumstruktureller Sicht ist eine Bebauung in diesem Bereich denkbar. Das Gebiet ist im<br />

Grundsatz für eine Bebauung geeignet. Evtl. bestehen bei bestätigten Vorkommen von Zielarten Konflikte mit dem<br />

Artenschutz, die abzuarbeiten sind.<br />

Ein ausreichender Abstand zum Schöttlinggraben ist erforderlich. Auf die Verknüpfung zwischen der Siedlungbereichen und<br />

den Freiräumen westlich der B 3 ist zu achten, ebenso sind fußläufige Verbindungen zum Ortskern erforderlich.<br />

Maßnahmen zur Ortsrandeinbindung sind -evtl. in Verbindung mit einer Lärmschutzmaßnahme- erforderlich. Auswirkungen<br />

auf das Klima und die klimatisch günstige Anordnung der Bebauung sollten in einem Klimagutachten geklärt werden.<br />

Ausgleichsmaßnahmen im Bereich von Kompensationsräumen in der Vorbergzone. Es erscheint sinnvoll, mit<br />

ausreichendem zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen Arterfassungen vorzunehmen, um ggfs. erforderliche<br />

vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen bzw. Minimierungsmaßnahmen ausführen zu können.<br />

Die Flächen weisen für mehrere Schutzgüter eine sehr hohe Bedeutung<br />

auf. Vorrangig sind dabei die Schutzgüter Boden (Vorkommen der hochwertigsten Böden im Stadtgebiet), Arten und<br />

Biotope (Zielarten, Biotopverbund) und Klima. Aus landschaftsplanerischer und freiraumstruktureller Sicht sollte daher die<br />

Erweiterung Steinbachs an seinem südwestlichen Ortsrand mit dem Schöttlinggraben begrenzt werden. Eine<br />

Siedlungserweiterung über den Schöttlinggraben hinaus würde erhebliche Eingriffe in die genannten Schützgüter<br />

verursachen.<br />

Vorderer Eckweg Wohnen 2 1 3 3 3 3 2 1<br />

Die Freiflächen östlich von Steinbach weisen für mehrere Schutzgüter eine hohe Bedeutung auf. Vorrangig sind dabei die<br />

Schutzgüter Boden, Klima sowie Arten und Biotope. Das Gebiet ist für eine Bebauung daher nur bedingt geeignet.<br />

Angesichts der bestehenden Ortsrandsituation und der im Plangebiet selbst z.T. nur suboptimalen ausgebildeten<br />

Funktionen erscheint eine geringfügige Siedlungserweiterung vor allem im nordwestlichen Gebietsrand denkbar.<br />

bedingt geeignet Voraussetzung ist, dass im Rahmen der Bebauungsplanung die Belange von Klima, Freiraum und Arten und Biotope die<br />

(bei Reduzierung erforderliche Gewichtung erfahren und in der Maßnahmenplanung berücksichtigt werden. Die stadtklimatischen<br />

Teilfläche geeignet) Fragestellungen sind im Rahmen eines Klimagutachten zu klären. Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen im Bereich der<br />

Kompensationsräume in der Vorbergzone oder durch Maßnahmen am Hohlweg, Entwicklung des Biotopverbunds für<br />

trockenes Grünland und Trockenhabitate sowie Maßnahmen der Offenhaltung und Pflege von Streuobstwiesen in der<br />

Vorbergzone im Rebland.<br />

Umweger Straße Wohnen 2 1 3 3 2 (4!) 4 (2) 1 1<br />

nicht geeignet<br />

(geeignet)<br />

Die Flächen müssen wegen bestehender Restriktionen als für eine<br />

Bebauung nicht geeignet bewertet werden. Grund ist die teilweise Lage in der regionalplanerischen Grünzäsur bzw. dem<br />

LSG „Yberg“. Aus landschaftsplanerischer Sicht sind die außerhalb des LSG „Yberg“ gelegenen Flächen für eine Bebauung<br />

geeignet, wobei im Rahmen der Bebauungsplanung dem Schutzgut Klima und Luft besondere Bedeutung beizumessen ist.<br />

Eine Aufwertung des Ortsrands erforderlich. Immissionsbelastung reduzieren. Bei einer Realisierung sollten die nicht für<br />

eine Bebauung Teilflächen der Grundstücke in Feldgärten / Grünland umgewandelt werden und mit hochstämmigen<br />

Obstbäumen bepflanzt werden (landschaftliche Einbindung, Schaffung von Lebensräumen, Minderung der Belastung mit<br />

Schadstoffen)<br />

Hinter Mührich Wohnen 2 1 3 2 3 3 1 1 geeignet<br />

Besondere Wertigkeiten bestehen in dem betreffenden Bereich vor allem hinsichtlich der Schutzgüter Boden sowie<br />

Erholung und Landschaftsbild. Im Hinblick auf dieses Schutzgut sollte die Abgrenzung der beiden derzeit ausgewiesenen<br />

Bauflächen überprüft und optimiert werden. Das Gebiet ist für eine Bebauung geeignet. Fußläufige Verbindungen erhalten<br />

und durch Begleitpflanzungen aufwerten.


<strong>FNP</strong> Gesamtfortschreibung -Umweltbericht<br />

Anhang 1: Übersicht über die zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung<br />

Baugebiet<br />

geplante<br />

Nutzung<br />

Boden<br />

Klima<br />

Luft<br />

Arten und<br />

Biotope<br />

Landschaft<br />

Erholung<br />

Kultur-,<br />

Sachgüter<br />

Mensch<br />

-Stand 26.März 2013-<br />

Grundwasser<br />

Oberflächenwasser<br />

Gesamtbewertung<br />

Untere Sommerbühn Wohnen 1 1 1 (3) 1 3 1 1 1 geeignet<br />

Bemerkungen /<br />

Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung von Konflikten<br />

Auf Grund der bereits in den Siedlungsbereich integrierten Lage ist die Fläche für eine Bebauung geeignet. Zumindest die<br />

Betriebsfläche vorrangig entwickeln.<br />

Römerwall 2 1 3 2 2 2 1 1 geeignet<br />

Am Fuchsberg 2 1 3 3 3 3 1 3 nicht geeignet<br />

Nach Prüfung mit dem Regionalverband wird die Grünzäsur zwischen dem Ort Steinbach und dem Gewerbegebiet nicht<br />

berührt. Da keine Bebauung von Grünland erfolgt, sondern nur eine geringfügige Erweiterung des Siedlungsrands auf dem<br />

bestehenden Garten erfolgt, keine größeren Konflikte mit dem Artenschutz.<br />

Siedlungsrand derzeit gut ausgeformt und an die Geländegestalt angepasst. Bisher keine Überbauung der Geländekuppe.<br />

Hohe ökologische Wertigkeit (Klima, Landschaft, Arten und Biotope). Nicht geeignet.<br />

Varnhalt<br />

Buchmatten Wohnen 2 1 3 3 3 3 1 3 nicht geeignet<br />

Lindenfeld Wohnen 2 1 3 3 2 1 1 1 geeignet<br />

Der mit Streuobstwiesen und Gärten genutzte Hangbereich im Gewann Buchmatten hat vorrangig hohe Funktionen für die<br />

Schutzgüter Boden, Klima, Arten und Biotope sowie Landschaftsbild und Erholung.<br />

Aus landschaftsplanerischer Sicht würde eine Bebauung nicht ausgleichbare Eingriffe verursachen, zumal die ausgeprägte<br />

Hanglage einen sehr hohen Erschließungsaufwand erfordert und erhebliche Eingriffe in die Bodengestalt und das<br />

Bodengefüge mit sich bringen würde. Dabei lässt sich nur eine geringe bauliche Dichte erreichen. Das Verhältnis zwischen<br />

erreichbarer Wohnfläche und notwendigem Eingriff ist damit sehr ungünstig<br />

Auf Grund der von der freien Landschaft durch Siedlungsansätze abgetrennten Lage, der günstigen Erschließung und der<br />

guten Anbindung an die Ortsmitte erscheint das Gebiet aus landschaftsplanerischer Sicht für eine Bebauung gut geeignet.<br />

Fußläufige Wegverbindungen zur Kirche sind herstellen und durch Begleitpflanzungen aufwerten. Zur landschaftlichen<br />

Einbindung sollte eine Baumreihe entlang der Klosterbergstraße vorgesehen werden.<br />

Talstraße Wohnen 2 0 3 1 2 2 2 1 geeignet<br />

Im Allgemeinen eher geringe Konflikte, allerdings im Randbereich des Regionalen Grünzugs. Auf Grund der geringen<br />

Flächeninanspruchnahme und der vorhandenen Erschließung ist nach Abstimmung mit dem Regionalverband eine<br />

Vereinbarkeit mit dem Regionalen Grünzug im Sinne einer Ausformung des Siedlungsrands denkbar. Bei einer Realisierung<br />

sollten die nicht für eine Bebauung vorgesehenen Rebflächen in Feldgärten / Grünland umgewandelt und mit<br />

hochstämmigen Obstbäumen bepflanzt werden (landschaftliche Einbindung, Schaffung von Lebensräumen, Minderung der<br />

Belastung mit Schadstoffen).<br />

Gallenbacher Straße Wohnen 2 1 3 2 2 3 1 1 geeignet<br />

Im Allgemeinen eher geringe Konflikte, allerdings im Randbereich der Grünzäsur zwischen Steinbach und Varnhalt. Auf<br />

Grund der geringen Flächeninanspruchnahme und der vorhandenen Erschließung ist in Abstimmung mit dem<br />

Regionalverband eine Vereinbarkeit mit der Grünzäsur im Sinne einer Ausformung des Siedlungsrands denkbar. Ein<br />

ausreichender Abstand (25 m) zur Gallenbacher Str. und eine landschaftsgerechte Gestaltung und Einbindung sind auf<br />

Grund der exponierten Kuppenlage erforderlich.<br />

Neuweier<br />

Langenacker Wohnen 2 1 3 3 2 2 1 1 geeignet<br />

Das geplante Wohnbaugebiet „Langenacker“ arrondiert den südöstlichen Ortsrand von Neuweier. Aktuell sind die Flächen<br />

mit Reben bepflanzt. Aus landschaftsplanerischer Sicht erscheinen die Flächen für eine Bebauung<br />

geeignet, da auf Grund der bestehenden Ortsrandsituation, der intensiven Nutzung und den dadurch bestehenden<br />

Vorbelastungen die landschaftsökologischen Funktionen nur von nachrangiger Bedeutung sind. Vorrangig betroffene<br />

Schutzgüter sind Klima, Boden und Erholung. Bei einer Realisierung sollte am Ortsrand ein ausreichend breiter Streifen in<br />

Feldgärten / Grünland umgewandelt werden und mit hochstämmigen Obstbäumen bepflanzt werden (landschaftliche<br />

Einbindung, Schaffung von Lebensräumen, Minderung der Belastung mit Schadstoffen). Die klimatische Funktion (Zufluss<br />

von Hangabflüssen in dei Bebauung) ist durch eine entsprechende Gebäudestellung zu erhalten. Ein klimatisches<br />

Gutachten ist angeraten. Öffnung und naturnahe Gestaltung des Zuflusses des Schneckenbachs.


<strong>FNP</strong> Gesamtfortschreibung -Umweltbericht<br />

Anhang 1: Übersicht über die zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung<br />

Baugebiet<br />

geplante<br />

Nutzung<br />

Boden<br />

Klima<br />

Luft<br />

Arten und<br />

Biotope<br />

Landschaft<br />

Erholung<br />

Kultur-,<br />

Sachgüter<br />

Mensch<br />

-Stand 26.März 2013-<br />

Grundwasser<br />

Oberflächenwasser<br />

Gesamtbewertung<br />

Eichwäldele Wohnen 2 1 3 3 2 4 1 1 nicht geeignet (T)<br />

Bemerkungen /<br />

Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung von Konflikten<br />

Im Bereich „Eichäckerle“ wurden zwei Teilflächen als mögliche Wohnbaugebiete untersucht. Beide schließen an den<br />

südöstlichen Ortsrand von Neuweier an. Aktuell sind beide Flächen mit Reben bepflanzt. Beide Flächen liegen im<br />

Randbereich des Regionalen Grünzugs. Vorrangig betroffene Schutzgüter sind Klima, Boden und Erholung. Auf Grund der<br />

Lage im regionalen Grünzug und der klimatischen Bedeutung ist das Gebiet für eine Bebauung nicht geeignet.<br />

Turnerstraße Wohnen 1 1 2 3 3 2 1 2 geeignet<br />

Die mögliche Wohnbaufläche „Turnerstraße“ liegt innerhalb des<br />

dörflichen Siedlungsbereichs von Neuweier. Eine Bebauung ist denkbar, wenn die Erholungsfunktion und Aufenthaltsqualität<br />

sowie artenschutzrechtliche Fragestellungen der verbleibenden Freiflächen in angemessener Weise berücksichtigt werden.<br />

Das Gebiet ist für eine Bebauung geeignet.<br />

SO Bund ehem. Steinbruch<br />

Fläche für Forstwirtschaft<br />

1 1 1 1 1 1 1 1 geeignet<br />

keine Konflikte bei Aufgabe der militärischen Nutzung<br />

Schafsgrund Wohnen 2 1 3 3 3 3 1 2<br />

bedingt geeignet<br />

(Teilfläche<br />

geeignet)<br />

Auf Grund der hohen Bedeutung für mehrere Schutzgüter ist das Gebiet für eine Bebauung nur bedingt geeignet. Die<br />

Flächen haben insbesondere für die Schutzgüter Boden, Klima sowie Arten und Biotope und Landschaft und Erholung eine<br />

hohe Bedeutung. Auf Grund dieser Funktionen sollte nur eine sehr flächenschonende Erweiterung des Siedlungsrands<br />

erfolgen. Vor allem nach Westen (Freiraum zwischen Steinbach und Neuweier) und zu den Reblagen in südliche Richtung<br />

sollte ein ausreichender Abstand vorgesehen werden, der zum einen Pufferfunktionen gegenüber den intensiv genutzten<br />

Rebflächen wahrnimmt. Zum anderen kann auf den verbleibenden Freiflächen, sofern sie mit hochstämmigen<br />

Streuobstwiesen bepflanzt werden, eine Stärkung der Freiraumfunktionen der verbleibenden Grünzäsur sowie eine<br />

landschaftsgerechte Ortsrandeinbindung erfolgen. Durch Reduzierung der Bebauung in den oberen Hangbereichen<br />

Flächen können Eingriffe in erheblichem Umfang gemindert werden. Bei einer Realisierung sollte am Ortsrand ein<br />

ausreichend breiter Streifen Grundstücke in Feldgärten / Grünland umgewandelt werden und mit hochstämmigen<br />

Obstbäumen bepflanzt werden (landschaftliche Einbindung, Schaffung von Lebensräumen, Minderung der Belastung mit<br />

Schadstoffen). Es erscheint sinnvoll, mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen Arterfassungen<br />

vorzunehmen, um ggfs. erforderliche Minimierungsmaßnahmen und vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen ausführen zu<br />

können.<br />

Lichtental<br />

Ibachweg Wohnen 2 1 3 2 4! 3 3 1 nicht geeignet (T)<br />

Das Gebiet "Ibachweg" umfasst im Wesentlichen eine noch unverbaute<br />

Talaue mit für den Naturraum des Schwarzwalds eher seltenen großflächigen Nasswiesen. Diese sind als § 32-Biotop<br />

geschützt. Das Plangebiet liegt darüber hinaus fast vollständig im LSG. Im Hinblick auf das Schutzgut Arten und Biotope<br />

ergeben sich damit nicht überwindbare naturschutzfachliche und -rechtliche Restriktionen. Aus diesen Gründen ist das<br />

Gebiet aus landschaftsplanerischer Sicht für eine Bebauung nicht geeignet.<br />

Rossgasse Wohnen 2 1 3 2 3 3 2 1<br />

geeignet<br />

Teilfläche im LSG<br />

nicht geeignet (T)<br />

Herausragende Funktionen im dortigen Bereich sind die Schutzgüter Landschaft und Erholung, Boden sowie Arten und<br />

Biotope. Die Bebauung erscheint aus landschaftsplanerischer Sicht möglich, wenn bei der Ausgestaltung des Baugebiets in<br />

besonderem Maße auf die empfindliche landschaftliche Situation und die Erholungsvorsorge geachtet wird. Die<br />

Neubebauung ist durch Maßnahmen der Ortsrandgestaltung einzubinden. Verknüpfungen zwischen Siedlungsbereich und<br />

Freiraum erhalten. Ausgleichsmaßnahmen sind in den Kompensationsräumen um Lichtental möglich. Es erscheint sinnvoll,<br />

mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen Arterfassungen vorzunehmen, um ggfs. erforderliche<br />

vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen ausführen zu können. Das Gebiet wurde um eine kleine Teilfläche im LSG<br />

verkleinert.


<strong>FNP</strong> Gesamtfortschreibung -Umweltbericht<br />

Anhang 1: Übersicht über die zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung<br />

Baugebiet<br />

geplante<br />

Nutzung<br />

Boden<br />

Klima<br />

Luft<br />

Arten und<br />

Biotope<br />

Landschaft<br />

Erholung<br />

Kultur-,<br />

Sachgüter<br />

Mensch<br />

-Stand 26.März 2013-<br />

Grundwasser<br />

Oberflächenwasser<br />

Gesamtbewertung<br />

Horhaldergasse Wohnen 2 1 2 2 2 3 1 1 geeignet<br />

Bemerkungen /<br />

Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung von Konflikten<br />

Die Hanglagen südlich von Oberbeuern haben vor allem herausragende Funktion für die Schutzgüter Landschaftsbild und<br />

Erholung sowie Arten und Biotope, in geringerem Umfang auch für das Schutzgut Boden. Die Wertigkeit wird durch die<br />

Ausweisung im Regionalplan als Regionaler Grünzug unterstrichen. In südliche Richtung grenzt das FFH-Gebiet "Wälder<br />

und Wiesen um <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>" an. Auf Grund der aktuellen Nutzung ist das Gebiet jedoch vorbelastet. Es stellt keine für die<br />

Hanglagen um Oberbeuern typischen Ausschnitt dar und weist keien wertgebenden Lebensräume auf. Das Gebiet ist für<br />

eine Bebauung deshalb bedingt geeignet. Durch eine ausreichend breite Pufferzone, die als Streuobstwiese oder Feld-<br />

/Obstgarten angelegt wird, lassen sich Auswirkungen auf das FFH-Gebiet vermeiden und die Siedlungserweiterung in die<br />

Landschaft einfügen. Nach Abstimmung mit dem Regionalverband stellt die vorgeschlagenen Siedlungserweiterung eine mit<br />

dem Regionalen Grünzug vereinbare Ausformung des Siedlungsrands dar.<br />

Laubengrundweg Wohnen 2 1 2 2 2 2 1 1 geeignet<br />

Die geringfügige Erweiterung arrondiert den Ortsrand. Freiraumbelange sind nicht berührt. Die Baukörper<br />

müssen sich in den Maßstab der Umgebungsbebauung einfügen.<br />

Hahnberg Wohnen 2 1 2 3 2 2 1 1 geeignet<br />

Das geplante Wohnbaugebiet „Hahnberg“ soll auf der forstlich genutzten Pflanzschule realisiert werden. Dieser eingezäunte<br />

Bereich schließt sich an das bestehende Wohnbaugebiet an. Von der freien Landschaft ist das Gebiet durch eine markante<br />

mit Gehölzen bewachsene Böschung und den Kirchweg abgesetzt. Die Beeinträchtigung der nördlich angrenzenden<br />

Wiesenhänge bleibt dadurch gering. Die Auswirkungen auf das Klima insbesondere die Kaltluftabflüsse sollten geprüft<br />

werden. Das Baugebiet ist als landschaftsplanerischer Sicht geeignet. Auf Grund der Kuppenlage ist eine landschaftliche<br />

Einbindung durch landschaftsgerechte Gehölzpflanzungen erforderlich. Der vorhandene Gehölzbestand ist zu erhalten und<br />

zu ergänzen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde Erweiterungsmöglichkeiten geprüft. Eine nördliche Erweiterung<br />

würde eine Überbauung des stadtbildprägenden Hangbereichs neben der Bonifatiuskirche zur Folge haben. Dies wurde<br />

aus Gründen des Denkmalschutzes und des Stadtbilds verworfen. Eine Erweiteruzng nach Süden unter Inanspruchnahme<br />

der gesmaten Pflanzschule wird dagegen berücksichtigt.<br />

Obstanlage Leisberg Wohnen 2 1 2 2 (3) 2 4 3 1 nicht geeignet (T)<br />

Das Gebiet Leisberg stellt einen der wenigen quer zum Ooostal verlaufenden Freiräume dar, die die für die Erholung<br />

übergeordnet bedeutsamen Bereiche der Lichtentaler Allee und des Stadtwalds miteinander verknüpfen. Damit ist die<br />

Fläche für die Erholung von herausragender Bedeutung. Die in der Fläche bestehenden Potentiale werden dabei kaum<br />

genutzt. Es bestehen erhebliche Entwicklungsmöglichkeiten (Herstellung einer Wegeverbindung zwischen Leisbergstraße<br />

und Lichtentaler Allee, Spielplatz). Entsprechende Vorschläge wurden im Rahmen des Stadtentwicklungsprozesses<br />

erarbeitet. Diese sollten aus landschaftsplanerischer Sicht Vorrang vor einer Bebauung des Areals haben, zumal die<br />

Erholungsfunktion in diesem Bereich mit anderen bedeutsamen Funktionen (Klima, Arten und Biotope) vereinbar ist. Auch<br />

auf Grund der Lage im regionalen Grünzug ist die Fläche aus landschaftsplanerischer Sicht für eine Bebauung nicht<br />

geeignet<br />

Hinter der Grobbachhalle Wohnen 2 1 3 2 3(4!) 2 1 2<br />

Kernstadt<br />

Schafberg<br />

Fläche für<br />

Gemeinbedarf<br />

nicht geeignet<br />

(T),<br />

bei Reduzierunng<br />

Teilflächen<br />

geeignet<br />

1 1 1 2 3 4 2 1 nicht geeignet (T)<br />

Die als § 32-Biotop geschützte Nasswiese und die Fläche im LSG sind nicht bebaubar. Artenschutz prüfen (Streuobst,<br />

Wiese). Gebietsabgrenzung nach artenschutzrechtlicher Untersuchung modifizieren. Die restliche Fläche ist bebaubar. Aus<br />

artenschutzrechtlicher Sicht ist die restliche Fläche bebaubar.<br />

eine notwendige Erweiterung/Modernisierung des Altenheims erscheint<br />

als Außenbereichsvorhaben realisierbar


<strong>FNP</strong> Gesamtfortschreibung -Umweltbericht<br />

Anhang 1: Übersicht über die zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung<br />

Baugebiet<br />

geplante<br />

Nutzung<br />

Boden<br />

Klima<br />

Luft<br />

Arten und<br />

Biotope<br />

Landschaft<br />

Erholung<br />

Kultur-,<br />

Sachgüter<br />

Mensch<br />

-Stand 26.März 2013-<br />

Grundwasser<br />

Oberflächenwasser<br />

Gesamtbewertung<br />

Morgenröte Wohnen 2 3 1 3 4! 4 2 1 nicht geeignet (T)<br />

Staufenbergstraße Wohnen 1 1 1 3 4! 4 1 1 nicht geeignet (T)<br />

Bemerkungen /<br />

Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung von Konflikten<br />

Das Prüfgebiet „Morgenröte“ liegt am Rotenbach und grenzt auf drei<br />

Seiten direkt an Wald an. Die Waldbestände sind von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung. Auf Grund der<br />

Waldabstandsproblematik (30 m Waldabstand erforderlich) ist eine Neubebauung nur unter Waldumwandlung und damit<br />

erheblichen Eingriffen in die Waldbestände möglich. Die Umwandlung der Wälder geht zu Lasten der im dortigen Bereich<br />

wichtigen Funktionen Landschaftsbild und Erholung sowie Arten und Biotope. Zum Teil sind die Waldflächen als Waldbiotop<br />

geschützt. Der Rotenbach liegt darüber hinaus im FFH-Gebiet „Wälder und Wiesen um <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>“ . Die Flächen liegen<br />

im Regionalen Grünzug. Auf Grund dieser Restriktionen ist das Gebiet für eine Bebauung aus landschaftsplanerischer<br />

Sicht nicht geeignet. Die Forstdirektion Freiburg stellt eine Waldumwandlung nicht in Aussicht. Deshalb ist eine Bebauung<br />

nicht möglich.<br />

Die Flächen liegen in exponierter landschaftlicher Lage im Regionalen Grünzug und im LSG „<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>“. Zahlreiche<br />

ökologische und landschaftliche Funktionen.<br />

Auf Grund dieser Restriktionen ist das Gebiet für eine Bebauung aus landschaftsplanerischer Sicht nicht geeignet.<br />

Erläuterungen:<br />

1 kein oder geringer Konflikt<br />

2 mittlerer Konflikt<br />

3 hoher Konflikt<br />

4 sehr hoher Konflikt<br />

4! nicht überwindbarer Konflikt (z.B. § 32-Biotop, LSG, WSG-Zone II)<br />

( ) in Klammer gesetzte <strong>Bewertung</strong>en betreffen differenziert zu bewertende Teilflächen<br />

nicht geeignet: die <strong>Bewertung</strong> erfolgte auf Grund von 5 sehr hohen Konflikten<br />

nicht geeignet (T): die <strong>Bewertung</strong> erfolgte auf Grund eines bestehenden z.T. schwer überwindbaren Konflikts<br />

grau<br />

weiß<br />

Prüffläche, die in die Gesamtfortschreibung aufgenommen wird<br />

Prüffläche, die nicht in die Gesamtfortschreibung aufgenommen wird

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!