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Baugebiete FNP 2025_Bewertung Offenlage - Baden-Baden

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<strong>FNP</strong> Gesamtfortschreibung -Umweltbericht<br />

Anhang 1: Übersicht über die zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung<br />

Baugebiet<br />

geplante<br />

Nutzung<br />

Boden<br />

Klima<br />

Luft<br />

Arten und<br />

Biotope<br />

Landschaft<br />

Erholung<br />

Kultur-,<br />

Sachgüter<br />

Mensch<br />

-Stand 26.März 2013-<br />

Grundwasser<br />

Oberflächenwasser<br />

Gesamtbewertung<br />

Eichwäldele Wohnen 2 1 3 3 2 4 1 1 nicht geeignet (T)<br />

Bemerkungen /<br />

Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung von Konflikten<br />

Im Bereich „Eichäckerle“ wurden zwei Teilflächen als mögliche Wohnbaugebiete untersucht. Beide schließen an den<br />

südöstlichen Ortsrand von Neuweier an. Aktuell sind beide Flächen mit Reben bepflanzt. Beide Flächen liegen im<br />

Randbereich des Regionalen Grünzugs. Vorrangig betroffene Schutzgüter sind Klima, Boden und Erholung. Auf Grund der<br />

Lage im regionalen Grünzug und der klimatischen Bedeutung ist das Gebiet für eine Bebauung nicht geeignet.<br />

Turnerstraße Wohnen 1 1 2 3 3 2 1 2 geeignet<br />

Die mögliche Wohnbaufläche „Turnerstraße“ liegt innerhalb des<br />

dörflichen Siedlungsbereichs von Neuweier. Eine Bebauung ist denkbar, wenn die Erholungsfunktion und Aufenthaltsqualität<br />

sowie artenschutzrechtliche Fragestellungen der verbleibenden Freiflächen in angemessener Weise berücksichtigt werden.<br />

Das Gebiet ist für eine Bebauung geeignet.<br />

SO Bund ehem. Steinbruch<br />

Fläche für Forstwirtschaft<br />

1 1 1 1 1 1 1 1 geeignet<br />

keine Konflikte bei Aufgabe der militärischen Nutzung<br />

Schafsgrund Wohnen 2 1 3 3 3 3 1 2<br />

bedingt geeignet<br />

(Teilfläche<br />

geeignet)<br />

Auf Grund der hohen Bedeutung für mehrere Schutzgüter ist das Gebiet für eine Bebauung nur bedingt geeignet. Die<br />

Flächen haben insbesondere für die Schutzgüter Boden, Klima sowie Arten und Biotope und Landschaft und Erholung eine<br />

hohe Bedeutung. Auf Grund dieser Funktionen sollte nur eine sehr flächenschonende Erweiterung des Siedlungsrands<br />

erfolgen. Vor allem nach Westen (Freiraum zwischen Steinbach und Neuweier) und zu den Reblagen in südliche Richtung<br />

sollte ein ausreichender Abstand vorgesehen werden, der zum einen Pufferfunktionen gegenüber den intensiv genutzten<br />

Rebflächen wahrnimmt. Zum anderen kann auf den verbleibenden Freiflächen, sofern sie mit hochstämmigen<br />

Streuobstwiesen bepflanzt werden, eine Stärkung der Freiraumfunktionen der verbleibenden Grünzäsur sowie eine<br />

landschaftsgerechte Ortsrandeinbindung erfolgen. Durch Reduzierung der Bebauung in den oberen Hangbereichen<br />

Flächen können Eingriffe in erheblichem Umfang gemindert werden. Bei einer Realisierung sollte am Ortsrand ein<br />

ausreichend breiter Streifen Grundstücke in Feldgärten / Grünland umgewandelt werden und mit hochstämmigen<br />

Obstbäumen bepflanzt werden (landschaftliche Einbindung, Schaffung von Lebensräumen, Minderung der Belastung mit<br />

Schadstoffen). Es erscheint sinnvoll, mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen Arterfassungen<br />

vorzunehmen, um ggfs. erforderliche Minimierungsmaßnahmen und vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen ausführen zu<br />

können.<br />

Lichtental<br />

Ibachweg Wohnen 2 1 3 2 4! 3 3 1 nicht geeignet (T)<br />

Das Gebiet "Ibachweg" umfasst im Wesentlichen eine noch unverbaute<br />

Talaue mit für den Naturraum des Schwarzwalds eher seltenen großflächigen Nasswiesen. Diese sind als § 32-Biotop<br />

geschützt. Das Plangebiet liegt darüber hinaus fast vollständig im LSG. Im Hinblick auf das Schutzgut Arten und Biotope<br />

ergeben sich damit nicht überwindbare naturschutzfachliche und -rechtliche Restriktionen. Aus diesen Gründen ist das<br />

Gebiet aus landschaftsplanerischer Sicht für eine Bebauung nicht geeignet.<br />

Rossgasse Wohnen 2 1 3 2 3 3 2 1<br />

geeignet<br />

Teilfläche im LSG<br />

nicht geeignet (T)<br />

Herausragende Funktionen im dortigen Bereich sind die Schutzgüter Landschaft und Erholung, Boden sowie Arten und<br />

Biotope. Die Bebauung erscheint aus landschaftsplanerischer Sicht möglich, wenn bei der Ausgestaltung des Baugebiets in<br />

besonderem Maße auf die empfindliche landschaftliche Situation und die Erholungsvorsorge geachtet wird. Die<br />

Neubebauung ist durch Maßnahmen der Ortsrandgestaltung einzubinden. Verknüpfungen zwischen Siedlungsbereich und<br />

Freiraum erhalten. Ausgleichsmaßnahmen sind in den Kompensationsräumen um Lichtental möglich. Es erscheint sinnvoll,<br />

mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen Arterfassungen vorzunehmen, um ggfs. erforderliche<br />

vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen ausführen zu können. Das Gebiet wurde um eine kleine Teilfläche im LSG<br />

verkleinert.

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