Baugebiete FNP 2025_Bewertung Offenlage - Baden-Baden
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<strong>FNP</strong> Gesamtfortschreibung -Umweltbericht<br />
Anhang 1: Übersicht über die zu erwartenden nachteiligen Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung<br />
Baugebiet<br />
geplante<br />
Nutzung<br />
Boden<br />
Klima<br />
Luft<br />
Arten und<br />
Biotope<br />
Landschaft<br />
Erholung<br />
Kultur-,<br />
Sachgüter<br />
Mensch<br />
-Stand 26.März 2013-<br />
Grundwasser<br />
Oberflächenwasser<br />
Gesamtbewertung<br />
Eichwäldele Wohnen 2 1 3 3 2 4 1 1 nicht geeignet (T)<br />
Bemerkungen /<br />
Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung von Konflikten<br />
Im Bereich „Eichäckerle“ wurden zwei Teilflächen als mögliche Wohnbaugebiete untersucht. Beide schließen an den<br />
südöstlichen Ortsrand von Neuweier an. Aktuell sind beide Flächen mit Reben bepflanzt. Beide Flächen liegen im<br />
Randbereich des Regionalen Grünzugs. Vorrangig betroffene Schutzgüter sind Klima, Boden und Erholung. Auf Grund der<br />
Lage im regionalen Grünzug und der klimatischen Bedeutung ist das Gebiet für eine Bebauung nicht geeignet.<br />
Turnerstraße Wohnen 1 1 2 3 3 2 1 2 geeignet<br />
Die mögliche Wohnbaufläche „Turnerstraße“ liegt innerhalb des<br />
dörflichen Siedlungsbereichs von Neuweier. Eine Bebauung ist denkbar, wenn die Erholungsfunktion und Aufenthaltsqualität<br />
sowie artenschutzrechtliche Fragestellungen der verbleibenden Freiflächen in angemessener Weise berücksichtigt werden.<br />
Das Gebiet ist für eine Bebauung geeignet.<br />
SO Bund ehem. Steinbruch<br />
Fläche für Forstwirtschaft<br />
1 1 1 1 1 1 1 1 geeignet<br />
keine Konflikte bei Aufgabe der militärischen Nutzung<br />
Schafsgrund Wohnen 2 1 3 3 3 3 1 2<br />
bedingt geeignet<br />
(Teilfläche<br />
geeignet)<br />
Auf Grund der hohen Bedeutung für mehrere Schutzgüter ist das Gebiet für eine Bebauung nur bedingt geeignet. Die<br />
Flächen haben insbesondere für die Schutzgüter Boden, Klima sowie Arten und Biotope und Landschaft und Erholung eine<br />
hohe Bedeutung. Auf Grund dieser Funktionen sollte nur eine sehr flächenschonende Erweiterung des Siedlungsrands<br />
erfolgen. Vor allem nach Westen (Freiraum zwischen Steinbach und Neuweier) und zu den Reblagen in südliche Richtung<br />
sollte ein ausreichender Abstand vorgesehen werden, der zum einen Pufferfunktionen gegenüber den intensiv genutzten<br />
Rebflächen wahrnimmt. Zum anderen kann auf den verbleibenden Freiflächen, sofern sie mit hochstämmigen<br />
Streuobstwiesen bepflanzt werden, eine Stärkung der Freiraumfunktionen der verbleibenden Grünzäsur sowie eine<br />
landschaftsgerechte Ortsrandeinbindung erfolgen. Durch Reduzierung der Bebauung in den oberen Hangbereichen<br />
Flächen können Eingriffe in erheblichem Umfang gemindert werden. Bei einer Realisierung sollte am Ortsrand ein<br />
ausreichend breiter Streifen Grundstücke in Feldgärten / Grünland umgewandelt werden und mit hochstämmigen<br />
Obstbäumen bepflanzt werden (landschaftliche Einbindung, Schaffung von Lebensräumen, Minderung der Belastung mit<br />
Schadstoffen). Es erscheint sinnvoll, mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen Arterfassungen<br />
vorzunehmen, um ggfs. erforderliche Minimierungsmaßnahmen und vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen ausführen zu<br />
können.<br />
Lichtental<br />
Ibachweg Wohnen 2 1 3 2 4! 3 3 1 nicht geeignet (T)<br />
Das Gebiet "Ibachweg" umfasst im Wesentlichen eine noch unverbaute<br />
Talaue mit für den Naturraum des Schwarzwalds eher seltenen großflächigen Nasswiesen. Diese sind als § 32-Biotop<br />
geschützt. Das Plangebiet liegt darüber hinaus fast vollständig im LSG. Im Hinblick auf das Schutzgut Arten und Biotope<br />
ergeben sich damit nicht überwindbare naturschutzfachliche und -rechtliche Restriktionen. Aus diesen Gründen ist das<br />
Gebiet aus landschaftsplanerischer Sicht für eine Bebauung nicht geeignet.<br />
Rossgasse Wohnen 2 1 3 2 3 3 2 1<br />
geeignet<br />
Teilfläche im LSG<br />
nicht geeignet (T)<br />
Herausragende Funktionen im dortigen Bereich sind die Schutzgüter Landschaft und Erholung, Boden sowie Arten und<br />
Biotope. Die Bebauung erscheint aus landschaftsplanerischer Sicht möglich, wenn bei der Ausgestaltung des Baugebiets in<br />
besonderem Maße auf die empfindliche landschaftliche Situation und die Erholungsvorsorge geachtet wird. Die<br />
Neubebauung ist durch Maßnahmen der Ortsrandgestaltung einzubinden. Verknüpfungen zwischen Siedlungsbereich und<br />
Freiraum erhalten. Ausgleichsmaßnahmen sind in den Kompensationsräumen um Lichtental möglich. Es erscheint sinnvoll,<br />
mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf zur Planung die notwendigen Arterfassungen vorzunehmen, um ggfs. erforderliche<br />
vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen ausführen zu können. Das Gebiet wurde um eine kleine Teilfläche im LSG<br />
verkleinert.