Ausgabe 01/2013 - Bestensee
Ausgabe 01/2013 - Bestensee
Ausgabe 01/2013 - Bestensee
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Der „Bestwiner“ - 2 - 21. Jahrgang / 30.<strong>01</strong>.13 / Nummer 1<br />
Der Gemeindevertretung lagen in der Sitzung am 13.12.2<strong>01</strong>2<br />
nachfolgende Beschlussvorlagen vor und die Abstimmung erfolgte mit<br />
16 von 19 Gemeindevertretern:<br />
Beschlussvorlagen:<br />
Öffentlicher Sitzungsteil:<br />
HAUSHALTSSATZUNG<br />
der Gemeinde <strong>Bestensee</strong> für das Haushaltsjahr 2<strong>01</strong>3<br />
Auf Grund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg<br />
vom 18.Dezember 2007 wird nach Beschluss der Gemeindevertretung<br />
vom 13.12.2<strong>01</strong>2 folgende Haushaltssatzung 2<strong>01</strong>3 erlassen:<br />
B 48/12/12 -<br />
B 49/12/12 -<br />
B 50/12/12 -<br />
B 51/12/12 -<br />
B 52/12/12 -<br />
Haushaltssatzung der Gemeinde <strong>Bestensee</strong> für das Haushaltsjahr<br />
2<strong>01</strong>3<br />
Festsetzung des ortsüblichen Durchschnittmietwertes<br />
für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer im Haushaltsjahr<br />
2<strong>01</strong>3<br />
Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Kreisumlage<br />
und Schulkostenumlage<br />
1. Änderungssatzung zur Feuerwehrkostensatzung<br />
Vergabebeschluss der Gemeinde <strong>Bestensee</strong> zur Durchführung<br />
des Winterdienstes<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2<strong>01</strong>3 wird<br />
1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />
ordentlichen Erträge auf<br />
ordentlichen Aufwendungen auf<br />
außerordentlichen Erträge auf<br />
außerordentlichen Aufwendungen auf<br />
2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />
9.462.300 EUR<br />
9.502.500 EUR<br />
0 EUR<br />
0 EUR<br />
Nichtöffentlicher Sitzungsteil:<br />
B 53/12/12 - Ankauf einer 293 m² großen Straßenverkehrsfläche Flurstück<br />
192/4 der Flur 2, Gemarkung <strong>Bestensee</strong>,<br />
Grundbuchblatt 3656<br />
B 54/12/12 - Verkauf einer bislang unvermessenen Teilfläche von ca.<br />
565 m² Flurstück 404 der Flur 10 der Gemarkung <strong>Bestensee</strong>,<br />
Grundbuchblatt 3<strong>01</strong>0<br />
Die Festlegungsniederschrift steht Ihnen unter Einhaltung der<br />
Einwendungsfrist nach Bestätigung durch die Gemeindevertretung auf<br />
unserer Internetseite zur Verfügung.<br />
Teltow<br />
Vorsitzende der Gemeindevertretung<br />
Beschluss<br />
der Gemeindevertretung<br />
- öffentlich-<br />
Einreicher: Kämmerei<br />
Beraten im: Finanzausschuss am 19.11.12,<br />
Hauptausschuss am 27.11.12<br />
Ortsbeirat am 13.12.12<br />
Beschlusstag: 13.12.2<strong>01</strong>2<br />
Beschluss - Nr.: 48/12/12<br />
Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde <strong>Bestensee</strong> für das<br />
Haushaltsjahr 2<strong>01</strong>3<br />
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde <strong>Bestensee</strong><br />
beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde<br />
<strong>Bestensee</strong> für das Haushaltsjahr 2<strong>01</strong>3<br />
Begründung: Gemäß § 65 Abs.1 der Kommunalverfassung des<br />
Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat die Gemeinde<br />
für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu<br />
erlassen. Die Haushaltssatzung der Gemeinde <strong>Bestensee</strong><br />
für das Haushaltsjahr 2<strong>01</strong>3 mit ihren Anlagen<br />
wurde gemäß § 67 Abs.1 und 2 BbgKVerf aufgestellt<br />
und festgestellt und wird der Gemeindevertretung<br />
zur Beschlussfassung vorgelegt.<br />
Abstimmungsergebnis :<br />
Anzahl d.stimmberecht. Mitgl. d. GV: 19<br />
Anwesend: 16<br />
Ja-Stimmen: 13<br />
Nein-Stimmen: 3<br />
Stimmenenthaltungen: /<br />
von der Abst.u.Berat.gem.§22 BbgKVerf<br />
des Landes Brdbg. Ausgeschlossen: /<br />
Quasdorf<br />
Bürgermeister<br />
Teltow<br />
Vorsitzende der Gemeindevertretung<br />
Einzahlungen auf<br />
Auszahlungen auf<br />
festgesetzt.<br />
11.352.600 EUR<br />
11.734.800 EUR<br />
Von den Einzahlungen und Auszahlungen entfallen auf:<br />
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf<br />
9.039.600 EUR<br />
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf<br />
8.818.900 EUR<br />
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 1.313.000 EUR<br />
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 2.752.600 EUR<br />
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 1.000.000 EUR<br />
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 163.300 EUR<br />
Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 EUR<br />
Auszahlungen an Liquiditätsreserven<br />
0 EUR<br />
§ 2<br />
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von<br />
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist,<br />
wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von<br />
Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
in künftigen Haushaltsjahren wird auf 797.400<br />
Euro festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie<br />
folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />
(Grundsteuer A)<br />
200 v.H.<br />
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 370 v.H.<br />
2. Gewerbesteuer 300 v.H.<br />
§ 5<br />
1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen<br />
als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden,<br />
wird auf 10.000 EUR festgesetzt.<br />
2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab<br />
der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt<br />
einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.<br />
3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen<br />
und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung<br />
bedürfen, wird auf 25.000 EUR festgesetzt.<br />
4. Die Wertgrenze, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden<br />
bei:<br />
a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 150.000 EUR und<br />
b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelauf-