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Ausgabe 01/2013 - Bestensee

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Der „Bestwiner“ - 2 - 21. Jahrgang / 30.<strong>01</strong>.13 / Nummer 1<br />

Der Gemeindevertretung lagen in der Sitzung am 13.12.2<strong>01</strong>2<br />

nachfolgende Beschlussvorlagen vor und die Abstimmung erfolgte mit<br />

16 von 19 Gemeindevertretern:<br />

Beschlussvorlagen:<br />

Öffentlicher Sitzungsteil:<br />

HAUSHALTSSATZUNG<br />

der Gemeinde <strong>Bestensee</strong> für das Haushaltsjahr 2<strong>01</strong>3<br />

Auf Grund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg<br />

vom 18.Dezember 2007 wird nach Beschluss der Gemeindevertretung<br />

vom 13.12.2<strong>01</strong>2 folgende Haushaltssatzung 2<strong>01</strong>3 erlassen:<br />

B 48/12/12 -<br />

B 49/12/12 -<br />

B 50/12/12 -<br />

B 51/12/12 -<br />

B 52/12/12 -<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde <strong>Bestensee</strong> für das Haushaltsjahr<br />

2<strong>01</strong>3<br />

Festsetzung des ortsüblichen Durchschnittmietwertes<br />

für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer im Haushaltsjahr<br />

2<strong>01</strong>3<br />

Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Kreisumlage<br />

und Schulkostenumlage<br />

1. Änderungssatzung zur Feuerwehrkostensatzung<br />

Vergabebeschluss der Gemeinde <strong>Bestensee</strong> zur Durchführung<br />

des Winterdienstes<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2<strong>01</strong>3 wird<br />

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />

ordentlichen Erträge auf<br />

ordentlichen Aufwendungen auf<br />

außerordentlichen Erträge auf<br />

außerordentlichen Aufwendungen auf<br />

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />

9.462.300 EUR<br />

9.502.500 EUR<br />

0 EUR<br />

0 EUR<br />

Nichtöffentlicher Sitzungsteil:<br />

B 53/12/12 - Ankauf einer 293 m² großen Straßenverkehrsfläche Flurstück<br />

192/4 der Flur 2, Gemarkung <strong>Bestensee</strong>,<br />

Grundbuchblatt 3656<br />

B 54/12/12 - Verkauf einer bislang unvermessenen Teilfläche von ca.<br />

565 m² Flurstück 404 der Flur 10 der Gemarkung <strong>Bestensee</strong>,<br />

Grundbuchblatt 3<strong>01</strong>0<br />

Die Festlegungsniederschrift steht Ihnen unter Einhaltung der<br />

Einwendungsfrist nach Bestätigung durch die Gemeindevertretung auf<br />

unserer Internetseite zur Verfügung.<br />

Teltow<br />

Vorsitzende der Gemeindevertretung<br />

Beschluss<br />

der Gemeindevertretung<br />

- öffentlich-<br />

Einreicher: Kämmerei<br />

Beraten im: Finanzausschuss am 19.11.12,<br />

Hauptausschuss am 27.11.12<br />

Ortsbeirat am 13.12.12<br />

Beschlusstag: 13.12.2<strong>01</strong>2<br />

Beschluss - Nr.: 48/12/12<br />

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde <strong>Bestensee</strong> für das<br />

Haushaltsjahr 2<strong>01</strong>3<br />

Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde <strong>Bestensee</strong><br />

beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde<br />

<strong>Bestensee</strong> für das Haushaltsjahr 2<strong>01</strong>3<br />

Begründung: Gemäß § 65 Abs.1 der Kommunalverfassung des<br />

Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat die Gemeinde<br />

für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu<br />

erlassen. Die Haushaltssatzung der Gemeinde <strong>Bestensee</strong><br />

für das Haushaltsjahr 2<strong>01</strong>3 mit ihren Anlagen<br />

wurde gemäß § 67 Abs.1 und 2 BbgKVerf aufgestellt<br />

und festgestellt und wird der Gemeindevertretung<br />

zur Beschlussfassung vorgelegt.<br />

Abstimmungsergebnis :<br />

Anzahl d.stimmberecht. Mitgl. d. GV: 19<br />

Anwesend: 16<br />

Ja-Stimmen: 13<br />

Nein-Stimmen: 3<br />

Stimmenenthaltungen: /<br />

von der Abst.u.Berat.gem.§22 BbgKVerf<br />

des Landes Brdbg. Ausgeschlossen: /<br />

Quasdorf<br />

Bürgermeister<br />

Teltow<br />

Vorsitzende der Gemeindevertretung<br />

Einzahlungen auf<br />

Auszahlungen auf<br />

festgesetzt.<br />

11.352.600 EUR<br />

11.734.800 EUR<br />

Von den Einzahlungen und Auszahlungen entfallen auf:<br />

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf<br />

9.039.600 EUR<br />

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf<br />

8.818.900 EUR<br />

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 1.313.000 EUR<br />

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 2.752.600 EUR<br />

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 1.000.000 EUR<br />

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 163.300 EUR<br />

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 EUR<br />

Auszahlungen an Liquiditätsreserven<br />

0 EUR<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von<br />

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist,<br />

wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von<br />

Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

in künftigen Haushaltsjahren wird auf 797.400<br />

Euro festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie<br />

folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

(Grundsteuer A)<br />

200 v.H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 370 v.H.<br />

2. Gewerbesteuer 300 v.H.<br />

§ 5<br />

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen<br />

als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden,<br />

wird auf 10.000 EUR festgesetzt.<br />

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab<br />

der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt<br />

einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.<br />

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen<br />

und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung<br />

bedürfen, wird auf 25.000 EUR festgesetzt.<br />

4. Die Wertgrenze, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden<br />

bei:<br />

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 150.000 EUR und<br />

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelauf-

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