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Stadt Borken Bebauungsplan HO 3 (Pröbsting), 5. Änderung

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<strong>Stadt</strong> <strong>Borken</strong> ● <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>HO</strong> 3 (<strong>Pröbsting</strong>), 5 <strong>Änderung</strong><br />

12<br />

Mit Realisierung der Planung entsteht ein Eingriff in Natur und Landschaft, der nach<br />

Landschaftsrecht auszugleichen ist. Im Umweltbericht werden die umweltrelevanten<br />

Maßnahmen beschrieben. Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung weist ein<br />

Kompensationsdefizit in Höhe von 744 Ökopunkten auf, welche vom Ökokonto der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Borken</strong> abgebucht werden.<br />

Die vorhandenen Immissionsrechtlichen Festsetzungen zum Straßenverkehrslärm für<br />

das WA-Gebiet unmittelbar an der Bocholter Straße behalten ihre Gültigkeit. Die<br />

Maximalpegel von nachts 35-40 dB(A) und tags von 40-45 dB(A) dürfen in den<br />

Aufenthaltsräumen nicht überschritten werden.<br />

Artenschutzrechtliche Konflikte sind aufgrund der Geringfügigkeit der Planänderung und<br />

ihrer nur kleinräumigen Wirkung nicht zu erwarten. Ein Hinweis zu vorsorglichen<br />

Vermeidungsmaßnahmen wird in den <strong>Bebauungsplan</strong> aufgenommen.<br />

Betreffend das an den Planänderungsbereich angrenzende Bodendenkmal B 13<br />

„Gräberfeld am Kaninchenberg“ ist festzustellen, dass die genauen Grenzen des<br />

Gräberfeldes nicht feststehen und somit die Möglichkeit besteht, dass sich dieses auch<br />

über den <strong>Änderung</strong>sbereich erstreckt. Die Belange der Bodendenkmalpflege sind durch<br />

entsprechende Auflagen im nachgeordneten Baugenehmigungsverfahren abzusichern.<br />

Insgesamt werden mit den beabsichtigten <strong>Änderung</strong>spunkten keine erheblichen nachteiligen<br />

Umweltauswirkungen vorbereitet.<br />

<strong>Borken</strong>, 23.08.2013<br />

Fachabteilung Umwelt und Planung<br />

Martin Dahlhaus

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