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DÄMMPLATTEN-VERKLEBUNG<br />
Die Dämmplattenverklebung hat immer im Verband mit senkrecht versetzten Stoßfugen<br />
zu erfolgen. Bei Plattenzuschnitten ist entsprechend zu variieren. Kreuzfugen sind nicht<br />
zulässig.<br />
Bei der Dämmung von Fenster- und Türlaibungen ist die Plattendicke so zu wählen, dass<br />
stets eine beidseitig gleiche Rahmenbreite „a“ sichtbar bleibt bzw. die Laibungskanten übereinanderliegender<br />
Fenster lotrecht ausgerichtet werden.<br />
Bei der Verklebung der Dämmplatten über dem Fenstersturz empfiehlt sich der Einsatz von<br />
Hilfslehren, Klammern oder ähnlichem, um ein Abrutschen bei noch nassem Kleber<br />
zu verhindern.<br />
Bei der Dämmung von Fenster- und Türlaibungen müssen die Dämmplatten an der Fassadenfläche<br />
mindestens so weit über die Rohbaukante der Laibung reichen, dass die Dämmstreifen<br />
für die Laibung – nach dem Abbinden des Klebers der Fassadendämmplatte –<br />
bündig eingepasst werden können.<br />
a<br />
An durchlaufenden Rissen oder Fugen unter 5 mm (Plattenbauten, Skelettbau) dürfen keine<br />
Plattenstöße angeordnet werden. Hier ist eine Überlappung von mind. 10 cm einzuhalten.<br />
Dämmplattenstöße dürfen nicht in die Kanten von Wandöffnungen übergehen, um Kerbrisse<br />
weitgehendst zu verhindern. Ein Stiefelschnitt wird auf Grund der langjährigen guten Erfahrung<br />
jedenfalls empfohlen.<br />
Auf eine exakte, planebene Dämmplattenverlegung ist zu achten. Versätze an den Stößen<br />
sind zu vermeiden. Polystyrol-Hartschaumplatten sind vollflächig zu überschleifen, der<br />
anfallende Schleifstaub ist zu entfernen.<br />
Alle anderen Dämmstoffe wie Mineralwolle, Hanffaser, PU- od. Phenolschaum, sowie Kork<br />
können nicht geschliffen werden. Um Versätze hier auszugleichen, muss vollflächig eine<br />
Ausgleichsspachtelung vorgenommen werden, die nicht zur Gesamtschichtdicke gezählt<br />
werden darf.<br />
a<br />
a<br />
Die Verwendung von Reststücken<br />
(Mindestbreite 15 cm) ist zulässig,<br />
sie dürfen jedoch nur in die Fläche verteilt<br />
(nicht an Gebäudeaussenkanten und<br />
Gebäudeöffungen) verlegt werden.<br />
Blitzableiter, Wasserleitungen, Elektroleitungen<br />
oder sonstige, am Untergrund<br />
montierte Rohre oder Leitungen, sind in<br />
den Unterputz bzw. in das Mauerwerk zu<br />
verlegen und dürfen nicht in die Dämmplatten<br />
eingearbeitet werden.<br />
falsch<br />
richtig<br />
Vorspringende Teile, wie z.B. Rollladenkästen, sind ohne Plattenstoß zu überbrücken.<br />
Der überschüssige Dämmstoff darf dabei bis auf eine Restdicke von mindestens 3 cm<br />
aus der Rückseite der Dämmplatten herausgeschnitten werden.<br />
Brandschutzriegel: Bei Gebäuden mit mehr als 3 oberirdischen Geschossen ist bei<br />
Verwendung von Dämmstoffen der Klasse C, D oder E und einer Dicke von mehr als<br />
10 cm nachzuweisen, dass im Brandfall die Anforderungen und Schutzziele lt. ÖNORM B<br />
3800-5 eingehalten werden. Dies gilt jedenfalls als erfüllt, wenn im Sturzbereich von Fenstern<br />
und Fenstertüren ein Brandschutzriegel aus Mineralwolle (MW-PT) mit einem seitlichen Übergriff<br />
von 30 cm und einer Höhe von 20 cm, verdübelt, ausgeführt wird.<br />
Die Ausführung einer BS-Banderole mit einem max. Abstand zur Sturzoberkante und<br />
Banderolen-Unterkante von 5 cm ist ebenfalls zulässig. Brandschutzriegel aus anderen Materialien<br />
sind ebenfalls möglich, bedingen jedoch Typprüfungen gemäß ÖNORM B 3800-5.<br />
Die Ausführung von Brandschutzriegeln ist von der Art und Anzahl der Geschosse, Lage der<br />
Fenster und von etwaigen Vorschreibungen der Baubehörde abhängig.<br />
Die Lage der Brandschutzriegel ist vom Planer vorzugeben.<br />
Zur Erzielung präziser Außenecken ist zunächst eine Dämmplatte mit entsprechendem<br />
Überstand zu verkleben und die andere Platte dagegen zu stoßen. Der überstehende<br />
Streifen ist sauber abzuschneiden. Die Eckverklebung muss wechselnd erfolgen, um eine<br />
Verzahnung zu erzielen. Bei Innenecken kann auf eine Verzahnung verzichtet werden.<br />
Bei Dämmstärken ab 20 cm empfehlen wir eine vollflächige Stosskantenverklebung mit<br />
PU-Montagekleber.<br />
Fugen über 2 mm sind mit Dämmstoffstreifen oder geeigneten Füllschaum (<strong>Capatect</strong> Füllschaum B1) auszufüllen.<br />
Über 5 mm breite Fugen sowie ein Fugenverschluss mit Klebemörtel oder Unterputz ist unzulässig.<br />
Müssen infolge des Bauablaufes die Dämmplatten längere Zeit unbeschichtet stehen bleiben,<br />
sind die Dämmplatten, insbesondere Mineralwolledämmplatten, vor Feuchtigkeit zu schützen.<br />
können die Polystyrolplatten durch UV-Einwirkung oberflächig vergilben.<br />
Diese mehlige Substanz muss vor dem Aufbringen der Armierungsschicht vollständig entfernt werden.<br />
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