Sachverhalt - CF Müller Campus
Sachverhalt - CF Müller Campus
Sachverhalt - CF Müller Campus
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Seite 2 von 2<br />
Die T-GmbH, von S zur Zahlung aufgefordert, lehnt ebenfalls jegliche<br />
Verantwortlichkeit ab und erklärt wahrheitsgemäß, daß bisher keine weiteren<br />
scharfkantigen Büchsenöffner aufgetaucht sind. Dies sei auch kaum vorstellbar, da<br />
jeder Büchsenöffner elektronisch einer Warenendkontrolle unterzogen wird.<br />
Bei dieser Kontrolle werden alle Öffner zuverlässig nach dem modernsten Stand der<br />
Technik auf Mängel überprüft. Jeder Büchsenöffner ist zudem mit einer individuellen<br />
Seriennummer versehen, die der Computer nach erfolgter Warenendkontrolle<br />
speichert. Der besagte scharfkantige Büchsenöffner hat die Seriennummer<br />
1.000.000, eine solche ist aber von dem Computer nicht registriert worden. Der<br />
mangelhafte Büchsenöffner hat also die Warenendkontrolle nicht passiert. Wie der<br />
Büchsenöffner dennoch das Werk verlassen konnte, ist ungeklärt.<br />
Vorstellbar sei, so der Geschäftsführer der T-GmbH, daß einer der Mitarbeiter den<br />
Büchsenöffner wohl wegen der legendären Seriennummer zunächst an sich<br />
genommen habe, ihn später dann aber wieder, unter Umgehung der<br />
Warenendkontrolle, vermutlich an der Stelle des Produktionsablaufes, an dem die<br />
Verpackung beginnt, zurückgelegt habe. Endgültig aufklären lasse sich der Vorfall<br />
jedoch nicht. Da die Mitarbeiter gut ausgesucht und überwacht werden und<br />
selbstverständlich angewiesen sind, keinerlei Produkte dem Herstellungsprozeß zu<br />
entnehmen, träfe die T-GmbH keine Verantwortlichkeit. Auch eine Begleichung der<br />
nur geringfügigen Forderung aus Kulanz könne nicht erfolgen, da dies dem Image<br />
der T-GmbH schade, die für ihre hochwertigen Waren bekannt ist.<br />
Hat S gegen die T-GmbH einen Anspruch auf Erstattung der Behandlungskosten?<br />
Außerdem ist S erheblich verärgert über die Schwierigkeiten, die ihm gemacht<br />
werden und fragt, ob er außerdem noch ein angemessenes Schmerzensgeld<br />
beanspruchen kann. Ansprüche gegen die Verkäuferin (K-AG) sind nicht zu prüfen.<br />
© C. F. <strong>Müller</strong> Verlag Klausur im Zivilrecht für Fortgeschrittene, Nr. 5