Dienstcharta der Friedhofsdienste - Stadtgemeinde Meran
Dienstcharta der Friedhofsdienste - Stadtgemeinde Meran
Dienstcharta der Friedhofsdienste - Stadtgemeinde Meran
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
DIENSTLEISTUNGSANGEBOT UND Qualitätsstandarts<br />
Bestattung: Auf dem städtischen Friedhof von <strong>Meran</strong> können Personen bestattet<br />
werden, die im Gemeindegebiet gestorben sind, o<strong>der</strong> die unabhängig von<br />
ihrem Sterbeort zum Zeitpunkt ihres Todes in <strong>Meran</strong> ihren Wohnsitz hatten.<br />
Unabhängig vom ihrem Wohnsitz und vom Sterbeort können ferner folgende<br />
Personen in <strong>Meran</strong> bestattet werden:<br />
• wer ein Wahlgrab, ein Einzelgrab o<strong>der</strong> Familiengrab gekauft o<strong>der</strong> das Nutzungsrecht<br />
für ein Grab erworben haben;<br />
• wer in einem Pflegeheim o<strong>der</strong> Altersheim außerhalb des Gemeindegebietes<br />
untergebracht war und deshalb den Wohnsitz in <strong>der</strong> <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Meran</strong><br />
verloren hat.<br />
Es sind folgende Bestattungsformen vorgesehen:<br />
• die Erdbestattung<br />
• die Beisetzung in einer Grabnische<br />
• die Feuerbestattung.<br />
Für jede Bestattungsform (Erdbestattung im Familiengrab o<strong>der</strong> Beisetzung in<br />
<strong>der</strong> Familiengruft, in einer Grabnische, Gebeinnische o<strong>der</strong> Urnennische) muss<br />
zunächst die Überlassung einer Grabstelle beantragt werden, die von <strong>der</strong> Stadtverwaltung<br />
nur dann erteilt wird, wenn tatsächlich eine Leiche bestattet o<strong>der</strong><br />
eine Urne beigesetzt werden muss. Die Erteilung dieser Überlassung und die<br />
damit verbundenen Kosten werden von <strong>der</strong> Bestattungsform bestimmt. Deshalb<br />
ist es sinnvoll, sich bei <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> besten Lösung für die Bestattung vom<br />
Personal des Verwaltungsbüros auf dem Friedhof beraten zu lassen. Dabei sind<br />
stets ein gültiger Personalausweis und die Steuernummer <strong>der</strong> verstorbenen<br />
Person mitzubringen. Die Gebühr, die für die Überlassung zu entrichten ist, wird<br />
vom Gemein<strong>der</strong>at festgelegt.<br />
26