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Dienstcharta der Friedhofsdienste - Stadtgemeinde Meran

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DIENSTLEISTUNGSANGEBOT UND Qualitätsstandarts<br />

Bestattung: Auf dem städtischen Friedhof von <strong>Meran</strong> können Personen bestattet<br />

werden, die im Gemeindegebiet gestorben sind, o<strong>der</strong> die unabhängig von<br />

ihrem Sterbeort zum Zeitpunkt ihres Todes in <strong>Meran</strong> ihren Wohnsitz hatten.<br />

Unabhängig vom ihrem Wohnsitz und vom Sterbeort können ferner folgende<br />

Personen in <strong>Meran</strong> bestattet werden:<br />

• wer ein Wahlgrab, ein Einzelgrab o<strong>der</strong> Familiengrab gekauft o<strong>der</strong> das Nutzungsrecht<br />

für ein Grab erworben haben;<br />

• wer in einem Pflegeheim o<strong>der</strong> Altersheim außerhalb des Gemeindegebietes<br />

untergebracht war und deshalb den Wohnsitz in <strong>der</strong> <strong>Stadtgemeinde</strong> <strong>Meran</strong><br />

verloren hat.<br />

Es sind folgende Bestattungsformen vorgesehen:<br />

• die Erdbestattung<br />

• die Beisetzung in einer Grabnische<br />

• die Feuerbestattung.<br />

Für jede Bestattungsform (Erdbestattung im Familiengrab o<strong>der</strong> Beisetzung in<br />

<strong>der</strong> Familiengruft, in einer Grabnische, Gebeinnische o<strong>der</strong> Urnennische) muss<br />

zunächst die Überlassung einer Grabstelle beantragt werden, die von <strong>der</strong> Stadtverwaltung<br />

nur dann erteilt wird, wenn tatsächlich eine Leiche bestattet o<strong>der</strong><br />

eine Urne beigesetzt werden muss. Die Erteilung dieser Überlassung und die<br />

damit verbundenen Kosten werden von <strong>der</strong> Bestattungsform bestimmt. Deshalb<br />

ist es sinnvoll, sich bei <strong>der</strong> Wahl <strong>der</strong> besten Lösung für die Bestattung vom<br />

Personal des Verwaltungsbüros auf dem Friedhof beraten zu lassen. Dabei sind<br />

stets ein gültiger Personalausweis und die Steuernummer <strong>der</strong> verstorbenen<br />

Person mitzubringen. Die Gebühr, die für die Überlassung zu entrichten ist, wird<br />

vom Gemein<strong>der</strong>at festgelegt.<br />

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