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Fragen von Vertretungskräften - GEW Koeln

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KÖLN<br />

Der Weg vom 2. Staatsexamen<br />

bis zur Festanstellung<br />

<strong>Fragen</strong> <strong>von</strong> <strong>Vertretungskräften</strong><br />

Seite 1


Liebe KollegInnen,<br />

inzwischen ist es eher der Regelfall, dass LehrerInnen vor<br />

ihrer Festanstellung zunächst einmal eine oder mehrere<br />

Vertretungsstellen antreten. In Köln war 2012 rund jede 13te<br />

Stelle befristet, im Bereich Grundschule sogar etwa jeder 10te<br />

Vertrag.<br />

In dieser wechselhaften Zeit können die betroffenen<br />

KollegInnen einerseits sicherlich viele neue interessante<br />

Erfahrungen machen und dabei Nützliches für ihren Beruf<br />

lernen.<br />

Andererseits tauchen in dieser Lebensphase auch<br />

Unsicherheiten und Ängste auf, vor allem im Falle der<br />

Arbeitslosigkeit.<br />

Mit dieser Broschüre möchten wir den Betroffenen helfen, die<br />

beruflichen Herausforderungen zwischen dem 2. Staatsexamen<br />

und der Festanstellung möglichst gut informiert in Angriff zu<br />

nehmen.<br />

Ihre <strong>GEW</strong>-Personalräte<br />

KÖLN<br />

Diese Broschüre wurde herausgegeben<br />

im Auftrag der <strong>GEW</strong>-Fraktion im Personalrat der Kölner Grundschulen<br />

Redaktion: Elke Warrelmann (warrel@hotmail.de)<br />

v.i.S.d.P. <strong>GEW</strong> Stadtverband Köln<br />

August 2013<br />

Seite 2


Tipp zum Thema Geld<br />

Bevor Sie Ihren ersten Arbeitsvertrag unterschreiben, sollten Sie alle<br />

Vorerfahrungen im pädagogischen Bereich angeben, die Sie bisher<br />

gemacht haben. Das kann zum Beispiel eine Begleitung im Ferienlager<br />

sein, Nachhilfeunterricht, Tätigkeiten als Trainerin etc.<br />

Beim Berufseinstieg wird man in eine Lohnstufe, die sogenannte<br />

Erfahrungsstufe eingruppiert. Vorerfahrungen können unter Umständen<br />

dazu führen, dass man höher eingestuft wird, also mehr Gehalt bekommt.<br />

Alle Ansprüche aus Ihrem Arbeitsverhältnis verfallen aber, wenn sie nicht<br />

innerhalb <strong>von</strong> 6 Monaten geltend gemacht werden.<br />

Beispiel: Ihnen fällt erst 7 Monate nach Vertragsunterzeichnung ein, dass Sie<br />

ein halbes Jahr lang als Praktikantin in einem Kindergarten waren. In dem<br />

Fall wäre es zu spät, dies für Ihre Einstufung geltend machen zu wollen.<br />

Allgemeine <strong>Fragen</strong><br />

Soll ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?<br />

In den ersten 5 Jahren der Berufstätigkeit bauen Sie keine Pensionsbzw.<br />

Rentenansprüche auf. Im Falle einer Berufsunfähigkeit gehen<br />

Sie ohne private Versicherung leer aus. Erst nach 5 Jahren im Beruf<br />

steht Ihnen ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit zu, außer wenn die<br />

Ursache ein Dienstunfall ist. Dies gilt für BeamtInnen und Angestellte.<br />

<strong>GEW</strong>-Mitglieder können sich kostenlos bei der Verbraucherzentrale<br />

über passende Angebote für ihre Absicherung informieren: Das<br />

Verbraucher-Telefon zum Sonderpreis für <strong>GEW</strong>-Mitglieder: 0 211<br />

/ 3809 423 mittwochs in der Zeit <strong>von</strong> 15 bis 17 Uhr (allgemeine<br />

Verbraucherberatung). Nur für <strong>GEW</strong>-Mitglieder 0,14 € pro Minute aus<br />

dem deutschen Festnetz, (Mobilfunkpreis max. 0,42 € pro Minute).<br />

Ich habe im vergangenen Monat kein Geld bekommen. Das Landesamt<br />

für Besoldung (LBV) erreiche ich fast nie. Als ich sie endlich erreicht<br />

habe, musste ich mir auch noch die Sprüche des Sachbearbeiters<br />

anhören! Was kann ich tun?<br />

Das LBV ist am besten über E-Mail zu erreichen (LBV NRW –<br />

Kontakt – Kontaktformular). Wenn das Gehalt nicht kommt und<br />

das LBV nicht reagiert, sollte man am besten umgehend den<br />

Hauptpersonalrat in Düsseldorf (HPR Grundschul-Büro im MSW,<br />

Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf, Tel.: 0211 5867 3017)<br />

informieren.<br />

Seite 3


Wenn Sachbearbeiter dann auch noch Sprüche machen, den Namen<br />

notieren und direkt an den Hauptpersonalrat weiterleiten.<br />

Ich würde gerne eine Fortbildung besuchen. Habe ich als Vertretungskraft<br />

das Recht dazu?<br />

Alle LehrerInnen haben Anspruch auf Fort- und Weiterbildungen<br />

bis zu 5 Tagen im Kalenderjahr. Bis zu 5 Tagen werden in der Regel<br />

<strong>von</strong> der Schulleitung genehmigt. Wenn sich mehrere KollegInnen<br />

gleichzeitig für eine Fortbildung anmelden, wird der Lehrerrat an der<br />

Entscheidung beteiligt, wer gehen darf. In der Vertretungsreserve<br />

ist für die Genehmigung der Koordinator oder die Koordinatorin<br />

zuständig und die Beteiligung des Lehrerrates übernimmt der<br />

Personalrat. Wenn man sehr umfangreiche Fortbildungen besuchen<br />

möchte, kann man eventuell Zeit vor- oder nacharbeiten. Bei<br />

schulscharfen Einstellungen wird meistens nach Fortbildungen<br />

gefragt. Sie sollten Ihre Rechte in diesem Falle unbedingt nutzen!<br />

Muss ich Pausenaufsicht machen und in der OGS arbeiten?<br />

Bei kurzen Einsätzen in Schulen <strong>von</strong> 1 bis 4 Wochen sollten Sie nicht<br />

für die Pausenaufsicht eingesetzt werden. Bleiben Sie für längere<br />

Zeit an der gleichen Schule, wird man Sie für die Aufsicht und als<br />

Vertretung im Ganztag einsetzen.<br />

Muss ich Elternsprechtage durchführen?<br />

Die Durchführung <strong>von</strong> Elternsprechtagen ist nur dann sinnvoll, wenn<br />

man die Kinder kennt. Ist man kürzer als 4 Wochen an einer Schule,<br />

fehlt die Kompetenz für die Durchführung eines Elternsprechtages.<br />

Das sollten Sie mit der Schulleitung besprechen.<br />

Muss ich fachfremd Schwimmen, katholische Religion, Englisch oder<br />

Sport unterrichten?<br />

Ohne die Rettungsbefähigung darf man keinen Schwimmunterricht<br />

durchführen, ohne die C1-Qualifikationen plus methodischdidaktischen<br />

Kurs keinen Englischunterricht und ohne Missio keinen<br />

katholischen Religionsunterricht halten. Sport dürfen Sie fachfremd<br />

unterrichten, sollten aber Großgeräte vermeiden, wenn Sie in dem<br />

Bereich keine Fortbildung besucht haben.<br />

Seite 4


Was tue ich aber, wenn die Schulleitung mir Schwierigkeiten macht?<br />

Zweifelhafte Anweisungen der Schulleitung sollten Sie sich immer<br />

schriftlich geben lassen.<br />

Bei Problemen können Sie zunächst einmal den Lehrerrat ansprechen.<br />

Wenn die Schulleitung nicht darauf eingeht, sollten Sie als Poolkraft<br />

den Koordinator oder die Koordinatorin einschalten. Ansonsten<br />

können Sie sich jederzeit an den örtlichen Personalrat wenden.<br />

Kann ich als nicht katholische LehrerIn langfristig an einer KGS<br />

arbeiten?<br />

Auf Wunsch ist der Einsatz an einer KGS möglich. Bei<br />

Neubewerbungen gilt das allerdings nicht, z.B. bei schulscharfen<br />

Ausschreibungen, da das katholische Bekenntnis als „Qualifikation“<br />

gilt. Umgekehrt gilt jedoch, dass man als nicht katholische LehrerIn<br />

nicht gezwungen werden kann, an einer katholischen Schule zu<br />

arbeiten.<br />

Bin ich erst einmal für Versetzungen gesperrt, wenn ich fest an einer<br />

Schule bin?<br />

In der dreijährigen Probezeit werden nur auf Grund besonderer<br />

persönlicher Gründe Versetzungen durchgeführt. In der Stadt Köln<br />

kann man ansonsten jederzeit einen Versetzungsantrag stellen. Aus<br />

pädagogischen Gründen werden KlassenlehrerInnen eines 1. oder<br />

3. Schuljahres in der Regel nicht versetzt. In anderen Kreisen gelten<br />

andere Regeln, die man am besten vor Ort erfragt.<br />

Seite 5


<strong>Fragen</strong> <strong>von</strong> EZU- und FleMiVU-Vertretungen<br />

Erziehungsurlaubsvertretungen (EZU) und Flexible Mittel für<br />

Vertretungsunterricht (FleMiVU) werden aus verschiedenen Töpfen<br />

bezahlt.<br />

Wie finde ich am besten einen befristeten Vertrag?<br />

Unter www.VERENA.NRW.de finden Sie einen aktuellen Überblick<br />

über Vertretungsangebote in NRW. Sind Sie dort angemeldet,<br />

erhalten Sie per Mail die Namen der Schulen, deren Stellenangebote<br />

zu Ihrem Profil passen. Sie können sich dann schriftlich mit Ihren<br />

Bewerbungsunterlagen direkt bei den Schulen bewerben. Möchten<br />

Sie gerne in Wohnortnähe arbeiten, so können Sie auch gezielt<br />

Schulen in der Nachbarschaft persönlich aufsuchen oder eine<br />

Kurzbewerbung per Mail dorthin schicken.<br />

Bekomme ich eigentlich die Ferien bezahlt?<br />

Die <strong>GEW</strong> hat endlich folgendes durchgesetzt: Wenn man spätestens<br />

am 1.2. befristet eingestellt wurde und durchgehend bis zum letzten<br />

Schultag vor den Sommerferien beschäftigt wird, bekommt man einen<br />

Vertrag, der bis zu zum Ende der Sommerferien befristet ist. Dies gilt<br />

auch, wenn man an eine andere Schule wechselt. Wenn man nach<br />

den Sommerferien einen befristeten oder auch unbefristeten Vertrag<br />

erhält, werden die Ferien ebenfalls durchbezahlt, auch wenn man<br />

erst nach dem 1.2. eingestellt wurde. Die Osterferien, Herbstferien<br />

und Weihnachtsferien werden durchbezahlt, wenn man nach diesen<br />

Ferien einen Anschlussvertrag bekommt. Falls der Urlaubsanspruch<br />

länger ist als die Ferienzeiten, bekommt man die überschüssigen<br />

Urlaubstage ausbezahlt.<br />

Falls Sie die Ferien nicht durchbezahlt bekommen, sollten Sie auf<br />

jeden Fall Ihren Urlaubsanspruch überprüfen!<br />

Bekomme ich Arbeitslosengeld oder Hartz IV?<br />

Das Thema Arbeitslosengeld ist sehr komplex und eventuelle<br />

Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind individuell <strong>von</strong> der Agentur für<br />

Arbeit zu berechnen. Die folgenden Informationen sind deshalb nur<br />

grob vereinfachte Faustregeln:<br />

Seite 6


a) Arbeitslosengeld<br />

Während des Referendariats erwerben Sie keine Ansprüche auf<br />

Arbeitslosengeld, denn als BeamtIn auf Widerruf zahlt man nicht in<br />

die Arbeitslosenversicherung ein.<br />

Möchten Sie Leistungen bei der Agentur für Arbeit beantragen, so<br />

müssen Sie sich zunächst einmal möglichst schon 3 Monate vor<br />

Ende des Arbeitsvertrages arbeitssuchend melden. Dazu brauchen<br />

Sie einen Termin bei der Agentur für Arbeit, den Sie unter der<br />

Telefonnummer 01801-555111 erhalten. Die Arbeitslosenmeldung<br />

muss spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen.<br />

Ohne Arbeitssuchendmeldung plus Arbeitslosenmeldung erhalten Sie<br />

keine Leistungen!<br />

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld hängt da<strong>von</strong> ab,<br />

wie viel Sie in den vergangenen zwei Jahren versicherungspflichtig<br />

gearbeitet haben. Mindestvoraussetzung sind 12 Monate<br />

versicherungspflichtige Beschäftigung. Es ist also sehr günstig, wenn<br />

man möglichst lange Arbeitsverträge erhält. Als Faustregel gilt, dass<br />

die Anspruchsdauer halb so lang ist wie die Beschäftigungszeit.<br />

Beispiel: Sie haben in den letzten 2 Jahren 20 Monate arbeitslosenversicherungspflichtig<br />

gearbeitet. Dann haben Sie in der Regel Anspruch<br />

auf 10 Monate Arbeitslosengeld.<br />

Der Leistungssatz beträgt 60% beziehungsweise 67% (mit Kind)<br />

des pauschalierten Nettoentgeltes (Leistungsentgeltes). Die<br />

Krankenversicherung bezahlt die Agentur für Arbeit. Hat man einmal<br />

die Anspruchsvoraussetzung für Arbeitslosengeld (12 Monate<br />

Beschäftigung in den letzten zwei Jahren) durch eine Reihe <strong>von</strong><br />

befristeten Verträgen und bezieht Arbeitslosengeld, dann ist es sehr<br />

wichtig, der Agentur für Arbeit sofort mitzuteilen, wenn man einen<br />

neuen Vertrag hat. Wird die Arbeitslosigkeit mehr als sechs Wochen<br />

unterbrochen, kann die Leistung erst nach erneuter persönlicher<br />

Arbeitslosmeldung weiter gezahlt werden. Erfährt die Agentur für<br />

Arbeit nachträglich, dass eine Erwerbstätigkeit nicht unverzüglich<br />

mitgeteilt wurde, so wird das gezahlte Geld ab dem 1. Tag der<br />

Erwerbsarbeit zurückgefordert werden.<br />

Wenn es Probleme mit MitarbeiterInnen der Agentur für Arbeit<br />

gibt, zuerst die Teamleitung ansprechen, die normalerweise auf dem<br />

gleichen Flur sitzt wie der SachbearbeiterIn oder die Sachbearbeiterin.<br />

Seite 7


Danach können Sie sich mit Beschwerden auch an den Keiter oder<br />

die Leiterin der Agentur für Arbeit wenden. Es ist empfehlenswert, zu<br />

solchen Gesprächen eine Begleitung mitzunehmen.<br />

Bei <strong>Fragen</strong> zur Arbeitslosigkeit können Sie sich generell auch an<br />

das Kölner Arbeitslosenzentrum (KALZ) im Kölner DGB-Haus,<br />

Hans-Böckler-Platz 1, 50672 Köln wenden. Tel: 0221 5461072<br />

b) Arbeitslosengeld II (Hartz IV)<br />

Haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld - und das ist in der<br />

Regel der Fall nach dem Referendariat - dann muss geprüft werden,<br />

ob Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht, also auf Hartz IV.<br />

Anspruch auf Hartz IV besteht, wenn man kein ausreichendes<br />

Einkommen hat und nicht in einer Bedarfsgemeinschaft lebt,<br />

deren Einkommen für die eigene Versorgung ausreicht. Als<br />

Bedarfsgemeinschaften zählen Ehen, eheähnliche Gemeinschaften<br />

und bei jungen Menschen bis 25 Jahre die Eltern. Vorsicht in<br />

Zweierwohngemeinschaften! Man muss darauf achten, dass man<br />

getrennte Kassen und getrennte Fächer im Kühlschrank hat.<br />

Im ALG II enthalten sind 382 Euro Regelleistung monatlich, Kosten<br />

für Wohnraum inklusive Heizkosten, Krankenversicherungsbeiträge<br />

und eventuell Mehrbedarf bei Schwangerschaft, Krankheit oder<br />

Behinderung und für Alleinerziehende. Es gibt außerdem einmalige<br />

Leistungen (Erstausstattung der Wohnung, Erstausstattung im Falle<br />

einer Schwangerschaft und Geburt u.a.)<br />

Bin ich abgesichert, wenn ich längere Zeit krank bin?<br />

Im Krankheitsfall erhalten Sie zunächst 6 Wochen Ihr Gehalt. Dann<br />

erhalten Sie zusätzlich zum Krankengeld einen Krankengeldzuschuss<br />

in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den tatsächlichen<br />

Zahlungen des Sozialleistungsträgers und dem Nettolohn.<br />

Krankengeldzuschuss erhält<br />

a) wer mehr als 1 Jahr versicherungspflichtig gearbeitet hat bis<br />

zum Ende der 13. Krankheitswoche<br />

b) wer mehr als 3 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet hat<br />

bis zum Ende der 39. Krankheitswoche.<br />

Der Zuschuss wird nicht über das Ende des Arbeitsvertrages hinaus<br />

bezahlt.<br />

Seite 8


Kann man durch Vertretungsunterricht in eine günstigere<br />

Ordnungsgruppe kommen kann?<br />

Ja. Die Verbesserung der Ordnungsgruppe nennt man Bonifizierung.<br />

Nach 500 erteilten Unterrichtsstunden rutscht man 2 Ordnungsgruppen<br />

nach oben, nach weiteren 350 Stunden um weitere zwei,<br />

nach noch einmal 350 Stunden wieder um zwei und nach weiteren<br />

300 Stunden noch einmal um zwei Ordnungsgruppen. Das bedeutet,<br />

dass man sich nach 1500 Vertretungsstunden um 8 Ordnungsgruppen<br />

verbessert. Eine weitere Verbesserung ist nicht möglich.<br />

Für die Verbesserung der Ordnungsgruppe ist es unbedingt<br />

erforderlich, Ihre Vertretungsverträge bei der Bezirksregierung<br />

einzureichen.<br />

Gibt es für mich als LehrerIn noch andere Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

als EZU- und FleMiVu- Stellen?<br />

Wer im öffentlichen Schuldienst keine Stelle gefunden hat, kann sich<br />

auch in anderen Bundesländern, im Ausland oder an Privatschulen<br />

bewerben. Über den Auslandsschuldienst informiert und berät die<br />

<strong>GEW</strong>-Arbeitsgruppe der AuslandslehrerInnen (AGAL). Ansprechpartner<br />

für Nordrhein-Westfalen: Marc Seegers, Tel. 02162 8905784,<br />

E-Mail: marc.seegers@googlemail.com<br />

Mitunter bieten die Ersatzschulen (Privatschulen) in NRW eine<br />

Einstellungsalternative. Beschäftigung und Bezahlung können<br />

dabei unterschiedlich ausfallen. Es gibt auch beamtenähnliche<br />

Beschäftigungsverhältnisse, bei denen ein späterer Wechsel in den<br />

Beamtenstatus nicht ausgeschlossen ist.<br />

Der Verband Deutscher Privatschulen NRW (VDP) gibt weitere<br />

Auskünfte. <strong>GEW</strong>-Mitglieder wenden sich diesbezüglich an die<br />

Landesgeschäftsstelle. Servicetelefon: 0201 2940333<br />

Erwerbe ich über befristete Verträge ein Recht auf Festeinstellung?<br />

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um an eine Festanstellung zu<br />

kommen:<br />

a) Indem Sie sich bei schulscharfen Ausschreibungen bewerben.<br />

Achtung: Nicht vergessen, die Unterlagen auch an die<br />

Bezirksregierung zu schicken!<br />

b) Soweit tatsächlich ein Befristungsgrund (z.B. Vertretungsbedarf)<br />

besteht, hat ein gerichtliches Vorgehen in der Regel keine Aussicht<br />

Seite 9


auf Erfolg. Man hat nur eine Chance, wenn Formalien nicht eingehalten<br />

worden sind. Aus diesem Grund sollten Sie darauf achten,<br />

ob der Folgearbeitsvertrag spätestens am letzten Tag (= Tag des<br />

Befristungsendes des Vorvertrages) in Schriftform vorliegt und auch<br />

unterschrieben wird. Erfolgt die Vorlage des Folgearbeitsvertrages nur<br />

einen Tag später, besteht die Möglichkeit der Klage auf Entfristung<br />

nach § 14 Abs. 4 TzBfG. Beachten Sie: Sie dürfen in diesem Fall<br />

den „neuen“ Arbeitsvertrag nicht unterschreiben! Wenden Sie sich<br />

umgehend an die <strong>GEW</strong> Rechtsberatung! Tel: 0201 2940337.<br />

c) Eine KollegIn aus der <strong>GEW</strong>, die bereits 10 Jahre Vertretungsunterricht<br />

gegeben hatte, hat 2011 eine Petition an den Landtag<br />

geschrieben. Auf Grund dieser Petition werden seit 2011 regelmäßig<br />

Ziehungen <strong>von</strong> der Bezirksregierung vorgenommen unter KollegInnen,<br />

die besonders lange in befristeten Verträgen arbeiten. Deshalb ist es<br />

wichtig, die Bezirksregierung über die Verträge zu informieren. Wer<br />

mehr als 5000 oder eventuell auch nur 3000 Vertretungsstunden<br />

erteilt hat, hat durch diese Ziehung eine Chance auf eine feste Stelle.<br />

Man muss allerdings zunächst 2 Jahre im Vertretungspool arbeiten<br />

und wird dann in Absprache mit der Schulaufsicht einer festen Schule<br />

zugewiesen.<br />

d) Am 8. März 2013 hat das Arbeitsgericht Gießen der Klage einer<br />

<strong>GEW</strong> GrundschullehrerIn stattgegeben, die über 10 Jahre lang in<br />

einer Kette <strong>von</strong> 14 Arbeitsverträgen beim Land Hessen beschäftigt<br />

war. Das Land Hessen muss die KlägerIn nun unbefristet beschäftigen.<br />

Als Faustregel gilt wohl zurzeit, dass man nach etwa 10 Jahren die<br />

Möglichkeit einer Entfristung juristisch überprüfen lassen sollte.<br />

Wenden Sie sich an die <strong>GEW</strong> Rechtsberatung! Tel: 0201 2940337<br />

Erarbeite ich Renten-oder Pensionsansprüche durch die befristeten<br />

Vertretungsverträge?<br />

Bei befristeten Verträgen ist darauf zu achten, dass Sie möglichst<br />

„überhälftig“ arbeiten können, also zum Beispiel 14 Stunden und<br />

mehr bei einem Stundendeputat <strong>von</strong> 28 Stunden. Wenn das der<br />

Fall ist, dann zählt diese Beschäftigungszeit später für die Pension,<br />

wenn Sie verbeamtet sind. Für die Rente, also falls Sie Angestellte<br />

bleiben, zählt die Zeit auch, falls Sie weniger als 14 Wochenstunden<br />

unterrichten.<br />

Seite 10


<strong>Fragen</strong> <strong>von</strong> LehrerInnen in der Vertretungsreserve<br />

(Poolkräfte)<br />

Poolkräfte gibt es im Regierungsbezirk Köln nur an Grundschulen. Sie<br />

haben unbefristete Arbeitsverträge und sind BeamtInnen auf Probe.<br />

Wann ist meine Probezeit als Beamtin/Beamter zu Ende?<br />

Wie lange ist für angestellte LehrerInnen der Vertretungsreserve die<br />

Probezeit?<br />

Die Probezeit für Beamte und BeamtInnen beträgt 3 Jahre. Die<br />

1. Revision findet nach ca. 15 Monaten statt und die 2. Revision<br />

nach ca. 33 Monaten. Die schriftliche Vorbereitung für die Revision<br />

sollte etwa 6 Seiten nicht überschreiten (Überblick, Begründung,<br />

Ziele und Stundenverlauf, aber keine Sachanalyse). Ist man in der<br />

Vertretungsreserve, dann schreibt die KoordinatorIn eine Beurteilung<br />

auf Grundlage der Berichte der Schulleitungen. Der Lehrer oder die<br />

Lehrerin erhält eine Kopie dieser Unterlagen und hat falls nötig das<br />

Recht auf Gegenäußerung.<br />

Komme ich nach den 2 Jahren Vertretungsreserve an eine Schule<br />

meiner Wahl?<br />

Sie können Wünsche äußern, was die Schule angeht. Wünsche<br />

<strong>von</strong> Poolkräften werden in Köln bevorzugt behandelt, quasi als<br />

Dankeschön für die 2 Jahre Flexibilität. Allerdings muss an der<br />

Wunschschule eine Planstelle freiwerden durch Pensionierung,<br />

Versetzung oder zusätzlichen Lehrerbedarf. Sie können auch angeben,<br />

in welche Schule Sie auf keinen Fall wollen.<br />

Seite 11


KÖLN<br />

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft<br />

Stadtverband Köln<br />

Hans-Böckler-Platz 1<br />

50672 Köln<br />

www.gew-koeln.de<br />

kontakt@gew-koeln.de<br />

Seite 12

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