Fragen von Vertretungskräften - GEW Koeln
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<strong>Fragen</strong> <strong>von</strong> EZU- und FleMiVU-Vertretungen<br />
Erziehungsurlaubsvertretungen (EZU) und Flexible Mittel für<br />
Vertretungsunterricht (FleMiVU) werden aus verschiedenen Töpfen<br />
bezahlt.<br />
Wie finde ich am besten einen befristeten Vertrag?<br />
Unter www.VERENA.NRW.de finden Sie einen aktuellen Überblick<br />
über Vertretungsangebote in NRW. Sind Sie dort angemeldet,<br />
erhalten Sie per Mail die Namen der Schulen, deren Stellenangebote<br />
zu Ihrem Profil passen. Sie können sich dann schriftlich mit Ihren<br />
Bewerbungsunterlagen direkt bei den Schulen bewerben. Möchten<br />
Sie gerne in Wohnortnähe arbeiten, so können Sie auch gezielt<br />
Schulen in der Nachbarschaft persönlich aufsuchen oder eine<br />
Kurzbewerbung per Mail dorthin schicken.<br />
Bekomme ich eigentlich die Ferien bezahlt?<br />
Die <strong>GEW</strong> hat endlich folgendes durchgesetzt: Wenn man spätestens<br />
am 1.2. befristet eingestellt wurde und durchgehend bis zum letzten<br />
Schultag vor den Sommerferien beschäftigt wird, bekommt man einen<br />
Vertrag, der bis zu zum Ende der Sommerferien befristet ist. Dies gilt<br />
auch, wenn man an eine andere Schule wechselt. Wenn man nach<br />
den Sommerferien einen befristeten oder auch unbefristeten Vertrag<br />
erhält, werden die Ferien ebenfalls durchbezahlt, auch wenn man<br />
erst nach dem 1.2. eingestellt wurde. Die Osterferien, Herbstferien<br />
und Weihnachtsferien werden durchbezahlt, wenn man nach diesen<br />
Ferien einen Anschlussvertrag bekommt. Falls der Urlaubsanspruch<br />
länger ist als die Ferienzeiten, bekommt man die überschüssigen<br />
Urlaubstage ausbezahlt.<br />
Falls Sie die Ferien nicht durchbezahlt bekommen, sollten Sie auf<br />
jeden Fall Ihren Urlaubsanspruch überprüfen!<br />
Bekomme ich Arbeitslosengeld oder Hartz IV?<br />
Das Thema Arbeitslosengeld ist sehr komplex und eventuelle<br />
Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind individuell <strong>von</strong> der Agentur für<br />
Arbeit zu berechnen. Die folgenden Informationen sind deshalb nur<br />
grob vereinfachte Faustregeln:<br />
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