Fragen von Vertretungskräften - GEW Koeln
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Was tue ich aber, wenn die Schulleitung mir Schwierigkeiten macht?<br />
Zweifelhafte Anweisungen der Schulleitung sollten Sie sich immer<br />
schriftlich geben lassen.<br />
Bei Problemen können Sie zunächst einmal den Lehrerrat ansprechen.<br />
Wenn die Schulleitung nicht darauf eingeht, sollten Sie als Poolkraft<br />
den Koordinator oder die Koordinatorin einschalten. Ansonsten<br />
können Sie sich jederzeit an den örtlichen Personalrat wenden.<br />
Kann ich als nicht katholische LehrerIn langfristig an einer KGS<br />
arbeiten?<br />
Auf Wunsch ist der Einsatz an einer KGS möglich. Bei<br />
Neubewerbungen gilt das allerdings nicht, z.B. bei schulscharfen<br />
Ausschreibungen, da das katholische Bekenntnis als „Qualifikation“<br />
gilt. Umgekehrt gilt jedoch, dass man als nicht katholische LehrerIn<br />
nicht gezwungen werden kann, an einer katholischen Schule zu<br />
arbeiten.<br />
Bin ich erst einmal für Versetzungen gesperrt, wenn ich fest an einer<br />
Schule bin?<br />
In der dreijährigen Probezeit werden nur auf Grund besonderer<br />
persönlicher Gründe Versetzungen durchgeführt. In der Stadt Köln<br />
kann man ansonsten jederzeit einen Versetzungsantrag stellen. Aus<br />
pädagogischen Gründen werden KlassenlehrerInnen eines 1. oder<br />
3. Schuljahres in der Regel nicht versetzt. In anderen Kreisen gelten<br />
andere Regeln, die man am besten vor Ort erfragt.<br />
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