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Fragen von Vertretungskräften - GEW Koeln

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Was tue ich aber, wenn die Schulleitung mir Schwierigkeiten macht?<br />

Zweifelhafte Anweisungen der Schulleitung sollten Sie sich immer<br />

schriftlich geben lassen.<br />

Bei Problemen können Sie zunächst einmal den Lehrerrat ansprechen.<br />

Wenn die Schulleitung nicht darauf eingeht, sollten Sie als Poolkraft<br />

den Koordinator oder die Koordinatorin einschalten. Ansonsten<br />

können Sie sich jederzeit an den örtlichen Personalrat wenden.<br />

Kann ich als nicht katholische LehrerIn langfristig an einer KGS<br />

arbeiten?<br />

Auf Wunsch ist der Einsatz an einer KGS möglich. Bei<br />

Neubewerbungen gilt das allerdings nicht, z.B. bei schulscharfen<br />

Ausschreibungen, da das katholische Bekenntnis als „Qualifikation“<br />

gilt. Umgekehrt gilt jedoch, dass man als nicht katholische LehrerIn<br />

nicht gezwungen werden kann, an einer katholischen Schule zu<br />

arbeiten.<br />

Bin ich erst einmal für Versetzungen gesperrt, wenn ich fest an einer<br />

Schule bin?<br />

In der dreijährigen Probezeit werden nur auf Grund besonderer<br />

persönlicher Gründe Versetzungen durchgeführt. In der Stadt Köln<br />

kann man ansonsten jederzeit einen Versetzungsantrag stellen. Aus<br />

pädagogischen Gründen werden KlassenlehrerInnen eines 1. oder<br />

3. Schuljahres in der Regel nicht versetzt. In anderen Kreisen gelten<br />

andere Regeln, die man am besten vor Ort erfragt.<br />

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