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Fragen von Vertretungskräften - GEW Koeln

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Kann man durch Vertretungsunterricht in eine günstigere<br />

Ordnungsgruppe kommen kann?<br />

Ja. Die Verbesserung der Ordnungsgruppe nennt man Bonifizierung.<br />

Nach 500 erteilten Unterrichtsstunden rutscht man 2 Ordnungsgruppen<br />

nach oben, nach weiteren 350 Stunden um weitere zwei,<br />

nach noch einmal 350 Stunden wieder um zwei und nach weiteren<br />

300 Stunden noch einmal um zwei Ordnungsgruppen. Das bedeutet,<br />

dass man sich nach 1500 Vertretungsstunden um 8 Ordnungsgruppen<br />

verbessert. Eine weitere Verbesserung ist nicht möglich.<br />

Für die Verbesserung der Ordnungsgruppe ist es unbedingt<br />

erforderlich, Ihre Vertretungsverträge bei der Bezirksregierung<br />

einzureichen.<br />

Gibt es für mich als LehrerIn noch andere Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

als EZU- und FleMiVu- Stellen?<br />

Wer im öffentlichen Schuldienst keine Stelle gefunden hat, kann sich<br />

auch in anderen Bundesländern, im Ausland oder an Privatschulen<br />

bewerben. Über den Auslandsschuldienst informiert und berät die<br />

<strong>GEW</strong>-Arbeitsgruppe der AuslandslehrerInnen (AGAL). Ansprechpartner<br />

für Nordrhein-Westfalen: Marc Seegers, Tel. 02162 8905784,<br />

E-Mail: marc.seegers@googlemail.com<br />

Mitunter bieten die Ersatzschulen (Privatschulen) in NRW eine<br />

Einstellungsalternative. Beschäftigung und Bezahlung können<br />

dabei unterschiedlich ausfallen. Es gibt auch beamtenähnliche<br />

Beschäftigungsverhältnisse, bei denen ein späterer Wechsel in den<br />

Beamtenstatus nicht ausgeschlossen ist.<br />

Der Verband Deutscher Privatschulen NRW (VDP) gibt weitere<br />

Auskünfte. <strong>GEW</strong>-Mitglieder wenden sich diesbezüglich an die<br />

Landesgeschäftsstelle. Servicetelefon: 0201 2940333<br />

Erwerbe ich über befristete Verträge ein Recht auf Festeinstellung?<br />

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um an eine Festanstellung zu<br />

kommen:<br />

a) Indem Sie sich bei schulscharfen Ausschreibungen bewerben.<br />

Achtung: Nicht vergessen, die Unterlagen auch an die<br />

Bezirksregierung zu schicken!<br />

b) Soweit tatsächlich ein Befristungsgrund (z.B. Vertretungsbedarf)<br />

besteht, hat ein gerichtliches Vorgehen in der Regel keine Aussicht<br />

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