Fragen von Vertretungskräften - GEW Koeln
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KÖLN<br />
Der Weg vom 2. Staatsexamen<br />
bis zur Festanstellung<br />
<strong>Fragen</strong> <strong>von</strong> <strong>Vertretungskräften</strong><br />
Seite 1
Liebe KollegInnen,<br />
inzwischen ist es eher der Regelfall, dass LehrerInnen vor<br />
ihrer Festanstellung zunächst einmal eine oder mehrere<br />
Vertretungsstellen antreten. In Köln war 2012 rund jede 13te<br />
Stelle befristet, im Bereich Grundschule sogar etwa jeder 10te<br />
Vertrag.<br />
In dieser wechselhaften Zeit können die betroffenen<br />
KollegInnen einerseits sicherlich viele neue interessante<br />
Erfahrungen machen und dabei Nützliches für ihren Beruf<br />
lernen.<br />
Andererseits tauchen in dieser Lebensphase auch<br />
Unsicherheiten und Ängste auf, vor allem im Falle der<br />
Arbeitslosigkeit.<br />
Mit dieser Broschüre möchten wir den Betroffenen helfen, die<br />
beruflichen Herausforderungen zwischen dem 2. Staatsexamen<br />
und der Festanstellung möglichst gut informiert in Angriff zu<br />
nehmen.<br />
Ihre <strong>GEW</strong>-Personalräte<br />
KÖLN<br />
Diese Broschüre wurde herausgegeben<br />
im Auftrag der <strong>GEW</strong>-Fraktion im Personalrat der Kölner Grundschulen<br />
Redaktion: Elke Warrelmann (warrel@hotmail.de)<br />
v.i.S.d.P. <strong>GEW</strong> Stadtverband Köln<br />
August 2013<br />
Seite 2
Tipp zum Thema Geld<br />
Bevor Sie Ihren ersten Arbeitsvertrag unterschreiben, sollten Sie alle<br />
Vorerfahrungen im pädagogischen Bereich angeben, die Sie bisher<br />
gemacht haben. Das kann zum Beispiel eine Begleitung im Ferienlager<br />
sein, Nachhilfeunterricht, Tätigkeiten als Trainerin etc.<br />
Beim Berufseinstieg wird man in eine Lohnstufe, die sogenannte<br />
Erfahrungsstufe eingruppiert. Vorerfahrungen können unter Umständen<br />
dazu führen, dass man höher eingestuft wird, also mehr Gehalt bekommt.<br />
Alle Ansprüche aus Ihrem Arbeitsverhältnis verfallen aber, wenn sie nicht<br />
innerhalb <strong>von</strong> 6 Monaten geltend gemacht werden.<br />
Beispiel: Ihnen fällt erst 7 Monate nach Vertragsunterzeichnung ein, dass Sie<br />
ein halbes Jahr lang als Praktikantin in einem Kindergarten waren. In dem<br />
Fall wäre es zu spät, dies für Ihre Einstufung geltend machen zu wollen.<br />
Allgemeine <strong>Fragen</strong><br />
Soll ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?<br />
In den ersten 5 Jahren der Berufstätigkeit bauen Sie keine Pensionsbzw.<br />
Rentenansprüche auf. Im Falle einer Berufsunfähigkeit gehen<br />
Sie ohne private Versicherung leer aus. Erst nach 5 Jahren im Beruf<br />
steht Ihnen ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit zu, außer wenn die<br />
Ursache ein Dienstunfall ist. Dies gilt für BeamtInnen und Angestellte.<br />
<strong>GEW</strong>-Mitglieder können sich kostenlos bei der Verbraucherzentrale<br />
über passende Angebote für ihre Absicherung informieren: Das<br />
Verbraucher-Telefon zum Sonderpreis für <strong>GEW</strong>-Mitglieder: 0 211<br />
/ 3809 423 mittwochs in der Zeit <strong>von</strong> 15 bis 17 Uhr (allgemeine<br />
Verbraucherberatung). Nur für <strong>GEW</strong>-Mitglieder 0,14 € pro Minute aus<br />
dem deutschen Festnetz, (Mobilfunkpreis max. 0,42 € pro Minute).<br />
Ich habe im vergangenen Monat kein Geld bekommen. Das Landesamt<br />
für Besoldung (LBV) erreiche ich fast nie. Als ich sie endlich erreicht<br />
habe, musste ich mir auch noch die Sprüche des Sachbearbeiters<br />
anhören! Was kann ich tun?<br />
Das LBV ist am besten über E-Mail zu erreichen (LBV NRW –<br />
Kontakt – Kontaktformular). Wenn das Gehalt nicht kommt und<br />
das LBV nicht reagiert, sollte man am besten umgehend den<br />
Hauptpersonalrat in Düsseldorf (HPR Grundschul-Büro im MSW,<br />
Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf, Tel.: 0211 5867 3017)<br />
informieren.<br />
Seite 3
Wenn Sachbearbeiter dann auch noch Sprüche machen, den Namen<br />
notieren und direkt an den Hauptpersonalrat weiterleiten.<br />
Ich würde gerne eine Fortbildung besuchen. Habe ich als Vertretungskraft<br />
das Recht dazu?<br />
Alle LehrerInnen haben Anspruch auf Fort- und Weiterbildungen<br />
bis zu 5 Tagen im Kalenderjahr. Bis zu 5 Tagen werden in der Regel<br />
<strong>von</strong> der Schulleitung genehmigt. Wenn sich mehrere KollegInnen<br />
gleichzeitig für eine Fortbildung anmelden, wird der Lehrerrat an der<br />
Entscheidung beteiligt, wer gehen darf. In der Vertretungsreserve<br />
ist für die Genehmigung der Koordinator oder die Koordinatorin<br />
zuständig und die Beteiligung des Lehrerrates übernimmt der<br />
Personalrat. Wenn man sehr umfangreiche Fortbildungen besuchen<br />
möchte, kann man eventuell Zeit vor- oder nacharbeiten. Bei<br />
schulscharfen Einstellungen wird meistens nach Fortbildungen<br />
gefragt. Sie sollten Ihre Rechte in diesem Falle unbedingt nutzen!<br />
Muss ich Pausenaufsicht machen und in der OGS arbeiten?<br />
Bei kurzen Einsätzen in Schulen <strong>von</strong> 1 bis 4 Wochen sollten Sie nicht<br />
für die Pausenaufsicht eingesetzt werden. Bleiben Sie für längere<br />
Zeit an der gleichen Schule, wird man Sie für die Aufsicht und als<br />
Vertretung im Ganztag einsetzen.<br />
Muss ich Elternsprechtage durchführen?<br />
Die Durchführung <strong>von</strong> Elternsprechtagen ist nur dann sinnvoll, wenn<br />
man die Kinder kennt. Ist man kürzer als 4 Wochen an einer Schule,<br />
fehlt die Kompetenz für die Durchführung eines Elternsprechtages.<br />
Das sollten Sie mit der Schulleitung besprechen.<br />
Muss ich fachfremd Schwimmen, katholische Religion, Englisch oder<br />
Sport unterrichten?<br />
Ohne die Rettungsbefähigung darf man keinen Schwimmunterricht<br />
durchführen, ohne die C1-Qualifikationen plus methodischdidaktischen<br />
Kurs keinen Englischunterricht und ohne Missio keinen<br />
katholischen Religionsunterricht halten. Sport dürfen Sie fachfremd<br />
unterrichten, sollten aber Großgeräte vermeiden, wenn Sie in dem<br />
Bereich keine Fortbildung besucht haben.<br />
Seite 4
Was tue ich aber, wenn die Schulleitung mir Schwierigkeiten macht?<br />
Zweifelhafte Anweisungen der Schulleitung sollten Sie sich immer<br />
schriftlich geben lassen.<br />
Bei Problemen können Sie zunächst einmal den Lehrerrat ansprechen.<br />
Wenn die Schulleitung nicht darauf eingeht, sollten Sie als Poolkraft<br />
den Koordinator oder die Koordinatorin einschalten. Ansonsten<br />
können Sie sich jederzeit an den örtlichen Personalrat wenden.<br />
Kann ich als nicht katholische LehrerIn langfristig an einer KGS<br />
arbeiten?<br />
Auf Wunsch ist der Einsatz an einer KGS möglich. Bei<br />
Neubewerbungen gilt das allerdings nicht, z.B. bei schulscharfen<br />
Ausschreibungen, da das katholische Bekenntnis als „Qualifikation“<br />
gilt. Umgekehrt gilt jedoch, dass man als nicht katholische LehrerIn<br />
nicht gezwungen werden kann, an einer katholischen Schule zu<br />
arbeiten.<br />
Bin ich erst einmal für Versetzungen gesperrt, wenn ich fest an einer<br />
Schule bin?<br />
In der dreijährigen Probezeit werden nur auf Grund besonderer<br />
persönlicher Gründe Versetzungen durchgeführt. In der Stadt Köln<br />
kann man ansonsten jederzeit einen Versetzungsantrag stellen. Aus<br />
pädagogischen Gründen werden KlassenlehrerInnen eines 1. oder<br />
3. Schuljahres in der Regel nicht versetzt. In anderen Kreisen gelten<br />
andere Regeln, die man am besten vor Ort erfragt.<br />
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<strong>Fragen</strong> <strong>von</strong> EZU- und FleMiVU-Vertretungen<br />
Erziehungsurlaubsvertretungen (EZU) und Flexible Mittel für<br />
Vertretungsunterricht (FleMiVU) werden aus verschiedenen Töpfen<br />
bezahlt.<br />
Wie finde ich am besten einen befristeten Vertrag?<br />
Unter www.VERENA.NRW.de finden Sie einen aktuellen Überblick<br />
über Vertretungsangebote in NRW. Sind Sie dort angemeldet,<br />
erhalten Sie per Mail die Namen der Schulen, deren Stellenangebote<br />
zu Ihrem Profil passen. Sie können sich dann schriftlich mit Ihren<br />
Bewerbungsunterlagen direkt bei den Schulen bewerben. Möchten<br />
Sie gerne in Wohnortnähe arbeiten, so können Sie auch gezielt<br />
Schulen in der Nachbarschaft persönlich aufsuchen oder eine<br />
Kurzbewerbung per Mail dorthin schicken.<br />
Bekomme ich eigentlich die Ferien bezahlt?<br />
Die <strong>GEW</strong> hat endlich folgendes durchgesetzt: Wenn man spätestens<br />
am 1.2. befristet eingestellt wurde und durchgehend bis zum letzten<br />
Schultag vor den Sommerferien beschäftigt wird, bekommt man einen<br />
Vertrag, der bis zu zum Ende der Sommerferien befristet ist. Dies gilt<br />
auch, wenn man an eine andere Schule wechselt. Wenn man nach<br />
den Sommerferien einen befristeten oder auch unbefristeten Vertrag<br />
erhält, werden die Ferien ebenfalls durchbezahlt, auch wenn man<br />
erst nach dem 1.2. eingestellt wurde. Die Osterferien, Herbstferien<br />
und Weihnachtsferien werden durchbezahlt, wenn man nach diesen<br />
Ferien einen Anschlussvertrag bekommt. Falls der Urlaubsanspruch<br />
länger ist als die Ferienzeiten, bekommt man die überschüssigen<br />
Urlaubstage ausbezahlt.<br />
Falls Sie die Ferien nicht durchbezahlt bekommen, sollten Sie auf<br />
jeden Fall Ihren Urlaubsanspruch überprüfen!<br />
Bekomme ich Arbeitslosengeld oder Hartz IV?<br />
Das Thema Arbeitslosengeld ist sehr komplex und eventuelle<br />
Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind individuell <strong>von</strong> der Agentur für<br />
Arbeit zu berechnen. Die folgenden Informationen sind deshalb nur<br />
grob vereinfachte Faustregeln:<br />
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a) Arbeitslosengeld<br />
Während des Referendariats erwerben Sie keine Ansprüche auf<br />
Arbeitslosengeld, denn als BeamtIn auf Widerruf zahlt man nicht in<br />
die Arbeitslosenversicherung ein.<br />
Möchten Sie Leistungen bei der Agentur für Arbeit beantragen, so<br />
müssen Sie sich zunächst einmal möglichst schon 3 Monate vor<br />
Ende des Arbeitsvertrages arbeitssuchend melden. Dazu brauchen<br />
Sie einen Termin bei der Agentur für Arbeit, den Sie unter der<br />
Telefonnummer 01801-555111 erhalten. Die Arbeitslosenmeldung<br />
muss spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen.<br />
Ohne Arbeitssuchendmeldung plus Arbeitslosenmeldung erhalten Sie<br />
keine Leistungen!<br />
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld hängt da<strong>von</strong> ab,<br />
wie viel Sie in den vergangenen zwei Jahren versicherungspflichtig<br />
gearbeitet haben. Mindestvoraussetzung sind 12 Monate<br />
versicherungspflichtige Beschäftigung. Es ist also sehr günstig, wenn<br />
man möglichst lange Arbeitsverträge erhält. Als Faustregel gilt, dass<br />
die Anspruchsdauer halb so lang ist wie die Beschäftigungszeit.<br />
Beispiel: Sie haben in den letzten 2 Jahren 20 Monate arbeitslosenversicherungspflichtig<br />
gearbeitet. Dann haben Sie in der Regel Anspruch<br />
auf 10 Monate Arbeitslosengeld.<br />
Der Leistungssatz beträgt 60% beziehungsweise 67% (mit Kind)<br />
des pauschalierten Nettoentgeltes (Leistungsentgeltes). Die<br />
Krankenversicherung bezahlt die Agentur für Arbeit. Hat man einmal<br />
die Anspruchsvoraussetzung für Arbeitslosengeld (12 Monate<br />
Beschäftigung in den letzten zwei Jahren) durch eine Reihe <strong>von</strong><br />
befristeten Verträgen und bezieht Arbeitslosengeld, dann ist es sehr<br />
wichtig, der Agentur für Arbeit sofort mitzuteilen, wenn man einen<br />
neuen Vertrag hat. Wird die Arbeitslosigkeit mehr als sechs Wochen<br />
unterbrochen, kann die Leistung erst nach erneuter persönlicher<br />
Arbeitslosmeldung weiter gezahlt werden. Erfährt die Agentur für<br />
Arbeit nachträglich, dass eine Erwerbstätigkeit nicht unverzüglich<br />
mitgeteilt wurde, so wird das gezahlte Geld ab dem 1. Tag der<br />
Erwerbsarbeit zurückgefordert werden.<br />
Wenn es Probleme mit MitarbeiterInnen der Agentur für Arbeit<br />
gibt, zuerst die Teamleitung ansprechen, die normalerweise auf dem<br />
gleichen Flur sitzt wie der SachbearbeiterIn oder die Sachbearbeiterin.<br />
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Danach können Sie sich mit Beschwerden auch an den Keiter oder<br />
die Leiterin der Agentur für Arbeit wenden. Es ist empfehlenswert, zu<br />
solchen Gesprächen eine Begleitung mitzunehmen.<br />
Bei <strong>Fragen</strong> zur Arbeitslosigkeit können Sie sich generell auch an<br />
das Kölner Arbeitslosenzentrum (KALZ) im Kölner DGB-Haus,<br />
Hans-Böckler-Platz 1, 50672 Köln wenden. Tel: 0221 5461072<br />
b) Arbeitslosengeld II (Hartz IV)<br />
Haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld - und das ist in der<br />
Regel der Fall nach dem Referendariat - dann muss geprüft werden,<br />
ob Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht, also auf Hartz IV.<br />
Anspruch auf Hartz IV besteht, wenn man kein ausreichendes<br />
Einkommen hat und nicht in einer Bedarfsgemeinschaft lebt,<br />
deren Einkommen für die eigene Versorgung ausreicht. Als<br />
Bedarfsgemeinschaften zählen Ehen, eheähnliche Gemeinschaften<br />
und bei jungen Menschen bis 25 Jahre die Eltern. Vorsicht in<br />
Zweierwohngemeinschaften! Man muss darauf achten, dass man<br />
getrennte Kassen und getrennte Fächer im Kühlschrank hat.<br />
Im ALG II enthalten sind 382 Euro Regelleistung monatlich, Kosten<br />
für Wohnraum inklusive Heizkosten, Krankenversicherungsbeiträge<br />
und eventuell Mehrbedarf bei Schwangerschaft, Krankheit oder<br />
Behinderung und für Alleinerziehende. Es gibt außerdem einmalige<br />
Leistungen (Erstausstattung der Wohnung, Erstausstattung im Falle<br />
einer Schwangerschaft und Geburt u.a.)<br />
Bin ich abgesichert, wenn ich längere Zeit krank bin?<br />
Im Krankheitsfall erhalten Sie zunächst 6 Wochen Ihr Gehalt. Dann<br />
erhalten Sie zusätzlich zum Krankengeld einen Krankengeldzuschuss<br />
in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den tatsächlichen<br />
Zahlungen des Sozialleistungsträgers und dem Nettolohn.<br />
Krankengeldzuschuss erhält<br />
a) wer mehr als 1 Jahr versicherungspflichtig gearbeitet hat bis<br />
zum Ende der 13. Krankheitswoche<br />
b) wer mehr als 3 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet hat<br />
bis zum Ende der 39. Krankheitswoche.<br />
Der Zuschuss wird nicht über das Ende des Arbeitsvertrages hinaus<br />
bezahlt.<br />
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Kann man durch Vertretungsunterricht in eine günstigere<br />
Ordnungsgruppe kommen kann?<br />
Ja. Die Verbesserung der Ordnungsgruppe nennt man Bonifizierung.<br />
Nach 500 erteilten Unterrichtsstunden rutscht man 2 Ordnungsgruppen<br />
nach oben, nach weiteren 350 Stunden um weitere zwei,<br />
nach noch einmal 350 Stunden wieder um zwei und nach weiteren<br />
300 Stunden noch einmal um zwei Ordnungsgruppen. Das bedeutet,<br />
dass man sich nach 1500 Vertretungsstunden um 8 Ordnungsgruppen<br />
verbessert. Eine weitere Verbesserung ist nicht möglich.<br />
Für die Verbesserung der Ordnungsgruppe ist es unbedingt<br />
erforderlich, Ihre Vertretungsverträge bei der Bezirksregierung<br />
einzureichen.<br />
Gibt es für mich als LehrerIn noch andere Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
als EZU- und FleMiVu- Stellen?<br />
Wer im öffentlichen Schuldienst keine Stelle gefunden hat, kann sich<br />
auch in anderen Bundesländern, im Ausland oder an Privatschulen<br />
bewerben. Über den Auslandsschuldienst informiert und berät die<br />
<strong>GEW</strong>-Arbeitsgruppe der AuslandslehrerInnen (AGAL). Ansprechpartner<br />
für Nordrhein-Westfalen: Marc Seegers, Tel. 02162 8905784,<br />
E-Mail: marc.seegers@googlemail.com<br />
Mitunter bieten die Ersatzschulen (Privatschulen) in NRW eine<br />
Einstellungsalternative. Beschäftigung und Bezahlung können<br />
dabei unterschiedlich ausfallen. Es gibt auch beamtenähnliche<br />
Beschäftigungsverhältnisse, bei denen ein späterer Wechsel in den<br />
Beamtenstatus nicht ausgeschlossen ist.<br />
Der Verband Deutscher Privatschulen NRW (VDP) gibt weitere<br />
Auskünfte. <strong>GEW</strong>-Mitglieder wenden sich diesbezüglich an die<br />
Landesgeschäftsstelle. Servicetelefon: 0201 2940333<br />
Erwerbe ich über befristete Verträge ein Recht auf Festeinstellung?<br />
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um an eine Festanstellung zu<br />
kommen:<br />
a) Indem Sie sich bei schulscharfen Ausschreibungen bewerben.<br />
Achtung: Nicht vergessen, die Unterlagen auch an die<br />
Bezirksregierung zu schicken!<br />
b) Soweit tatsächlich ein Befristungsgrund (z.B. Vertretungsbedarf)<br />
besteht, hat ein gerichtliches Vorgehen in der Regel keine Aussicht<br />
Seite 9
auf Erfolg. Man hat nur eine Chance, wenn Formalien nicht eingehalten<br />
worden sind. Aus diesem Grund sollten Sie darauf achten,<br />
ob der Folgearbeitsvertrag spätestens am letzten Tag (= Tag des<br />
Befristungsendes des Vorvertrages) in Schriftform vorliegt und auch<br />
unterschrieben wird. Erfolgt die Vorlage des Folgearbeitsvertrages nur<br />
einen Tag später, besteht die Möglichkeit der Klage auf Entfristung<br />
nach § 14 Abs. 4 TzBfG. Beachten Sie: Sie dürfen in diesem Fall<br />
den „neuen“ Arbeitsvertrag nicht unterschreiben! Wenden Sie sich<br />
umgehend an die <strong>GEW</strong> Rechtsberatung! Tel: 0201 2940337.<br />
c) Eine KollegIn aus der <strong>GEW</strong>, die bereits 10 Jahre Vertretungsunterricht<br />
gegeben hatte, hat 2011 eine Petition an den Landtag<br />
geschrieben. Auf Grund dieser Petition werden seit 2011 regelmäßig<br />
Ziehungen <strong>von</strong> der Bezirksregierung vorgenommen unter KollegInnen,<br />
die besonders lange in befristeten Verträgen arbeiten. Deshalb ist es<br />
wichtig, die Bezirksregierung über die Verträge zu informieren. Wer<br />
mehr als 5000 oder eventuell auch nur 3000 Vertretungsstunden<br />
erteilt hat, hat durch diese Ziehung eine Chance auf eine feste Stelle.<br />
Man muss allerdings zunächst 2 Jahre im Vertretungspool arbeiten<br />
und wird dann in Absprache mit der Schulaufsicht einer festen Schule<br />
zugewiesen.<br />
d) Am 8. März 2013 hat das Arbeitsgericht Gießen der Klage einer<br />
<strong>GEW</strong> GrundschullehrerIn stattgegeben, die über 10 Jahre lang in<br />
einer Kette <strong>von</strong> 14 Arbeitsverträgen beim Land Hessen beschäftigt<br />
war. Das Land Hessen muss die KlägerIn nun unbefristet beschäftigen.<br />
Als Faustregel gilt wohl zurzeit, dass man nach etwa 10 Jahren die<br />
Möglichkeit einer Entfristung juristisch überprüfen lassen sollte.<br />
Wenden Sie sich an die <strong>GEW</strong> Rechtsberatung! Tel: 0201 2940337<br />
Erarbeite ich Renten-oder Pensionsansprüche durch die befristeten<br />
Vertretungsverträge?<br />
Bei befristeten Verträgen ist darauf zu achten, dass Sie möglichst<br />
„überhälftig“ arbeiten können, also zum Beispiel 14 Stunden und<br />
mehr bei einem Stundendeputat <strong>von</strong> 28 Stunden. Wenn das der<br />
Fall ist, dann zählt diese Beschäftigungszeit später für die Pension,<br />
wenn Sie verbeamtet sind. Für die Rente, also falls Sie Angestellte<br />
bleiben, zählt die Zeit auch, falls Sie weniger als 14 Wochenstunden<br />
unterrichten.<br />
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<strong>Fragen</strong> <strong>von</strong> LehrerInnen in der Vertretungsreserve<br />
(Poolkräfte)<br />
Poolkräfte gibt es im Regierungsbezirk Köln nur an Grundschulen. Sie<br />
haben unbefristete Arbeitsverträge und sind BeamtInnen auf Probe.<br />
Wann ist meine Probezeit als Beamtin/Beamter zu Ende?<br />
Wie lange ist für angestellte LehrerInnen der Vertretungsreserve die<br />
Probezeit?<br />
Die Probezeit für Beamte und BeamtInnen beträgt 3 Jahre. Die<br />
1. Revision findet nach ca. 15 Monaten statt und die 2. Revision<br />
nach ca. 33 Monaten. Die schriftliche Vorbereitung für die Revision<br />
sollte etwa 6 Seiten nicht überschreiten (Überblick, Begründung,<br />
Ziele und Stundenverlauf, aber keine Sachanalyse). Ist man in der<br />
Vertretungsreserve, dann schreibt die KoordinatorIn eine Beurteilung<br />
auf Grundlage der Berichte der Schulleitungen. Der Lehrer oder die<br />
Lehrerin erhält eine Kopie dieser Unterlagen und hat falls nötig das<br />
Recht auf Gegenäußerung.<br />
Komme ich nach den 2 Jahren Vertretungsreserve an eine Schule<br />
meiner Wahl?<br />
Sie können Wünsche äußern, was die Schule angeht. Wünsche<br />
<strong>von</strong> Poolkräften werden in Köln bevorzugt behandelt, quasi als<br />
Dankeschön für die 2 Jahre Flexibilität. Allerdings muss an der<br />
Wunschschule eine Planstelle freiwerden durch Pensionierung,<br />
Versetzung oder zusätzlichen Lehrerbedarf. Sie können auch angeben,<br />
in welche Schule Sie auf keinen Fall wollen.<br />
Seite 11
KÖLN<br />
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft<br />
Stadtverband Köln<br />
Hans-Böckler-Platz 1<br />
50672 Köln<br />
www.gew-koeln.de<br />
kontakt@gew-koeln.de<br />
Seite 12