Fragen von Vertretungskräften - GEW Koeln
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Tipp zum Thema Geld<br />
Bevor Sie Ihren ersten Arbeitsvertrag unterschreiben, sollten Sie alle<br />
Vorerfahrungen im pädagogischen Bereich angeben, die Sie bisher<br />
gemacht haben. Das kann zum Beispiel eine Begleitung im Ferienlager<br />
sein, Nachhilfeunterricht, Tätigkeiten als Trainerin etc.<br />
Beim Berufseinstieg wird man in eine Lohnstufe, die sogenannte<br />
Erfahrungsstufe eingruppiert. Vorerfahrungen können unter Umständen<br />
dazu führen, dass man höher eingestuft wird, also mehr Gehalt bekommt.<br />
Alle Ansprüche aus Ihrem Arbeitsverhältnis verfallen aber, wenn sie nicht<br />
innerhalb <strong>von</strong> 6 Monaten geltend gemacht werden.<br />
Beispiel: Ihnen fällt erst 7 Monate nach Vertragsunterzeichnung ein, dass Sie<br />
ein halbes Jahr lang als Praktikantin in einem Kindergarten waren. In dem<br />
Fall wäre es zu spät, dies für Ihre Einstufung geltend machen zu wollen.<br />
Allgemeine <strong>Fragen</strong><br />
Soll ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?<br />
In den ersten 5 Jahren der Berufstätigkeit bauen Sie keine Pensionsbzw.<br />
Rentenansprüche auf. Im Falle einer Berufsunfähigkeit gehen<br />
Sie ohne private Versicherung leer aus. Erst nach 5 Jahren im Beruf<br />
steht Ihnen ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit zu, außer wenn die<br />
Ursache ein Dienstunfall ist. Dies gilt für BeamtInnen und Angestellte.<br />
<strong>GEW</strong>-Mitglieder können sich kostenlos bei der Verbraucherzentrale<br />
über passende Angebote für ihre Absicherung informieren: Das<br />
Verbraucher-Telefon zum Sonderpreis für <strong>GEW</strong>-Mitglieder: 0 211<br />
/ 3809 423 mittwochs in der Zeit <strong>von</strong> 15 bis 17 Uhr (allgemeine<br />
Verbraucherberatung). Nur für <strong>GEW</strong>-Mitglieder 0,14 € pro Minute aus<br />
dem deutschen Festnetz, (Mobilfunkpreis max. 0,42 € pro Minute).<br />
Ich habe im vergangenen Monat kein Geld bekommen. Das Landesamt<br />
für Besoldung (LBV) erreiche ich fast nie. Als ich sie endlich erreicht<br />
habe, musste ich mir auch noch die Sprüche des Sachbearbeiters<br />
anhören! Was kann ich tun?<br />
Das LBV ist am besten über E-Mail zu erreichen (LBV NRW –<br />
Kontakt – Kontaktformular). Wenn das Gehalt nicht kommt und<br />
das LBV nicht reagiert, sollte man am besten umgehend den<br />
Hauptpersonalrat in Düsseldorf (HPR Grundschul-Büro im MSW,<br />
Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf, Tel.: 0211 5867 3017)<br />
informieren.<br />
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