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Fragen von Vertretungskräften - GEW Koeln

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Tipp zum Thema Geld<br />

Bevor Sie Ihren ersten Arbeitsvertrag unterschreiben, sollten Sie alle<br />

Vorerfahrungen im pädagogischen Bereich angeben, die Sie bisher<br />

gemacht haben. Das kann zum Beispiel eine Begleitung im Ferienlager<br />

sein, Nachhilfeunterricht, Tätigkeiten als Trainerin etc.<br />

Beim Berufseinstieg wird man in eine Lohnstufe, die sogenannte<br />

Erfahrungsstufe eingruppiert. Vorerfahrungen können unter Umständen<br />

dazu führen, dass man höher eingestuft wird, also mehr Gehalt bekommt.<br />

Alle Ansprüche aus Ihrem Arbeitsverhältnis verfallen aber, wenn sie nicht<br />

innerhalb <strong>von</strong> 6 Monaten geltend gemacht werden.<br />

Beispiel: Ihnen fällt erst 7 Monate nach Vertragsunterzeichnung ein, dass Sie<br />

ein halbes Jahr lang als Praktikantin in einem Kindergarten waren. In dem<br />

Fall wäre es zu spät, dies für Ihre Einstufung geltend machen zu wollen.<br />

Allgemeine <strong>Fragen</strong><br />

Soll ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?<br />

In den ersten 5 Jahren der Berufstätigkeit bauen Sie keine Pensionsbzw.<br />

Rentenansprüche auf. Im Falle einer Berufsunfähigkeit gehen<br />

Sie ohne private Versicherung leer aus. Erst nach 5 Jahren im Beruf<br />

steht Ihnen ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit zu, außer wenn die<br />

Ursache ein Dienstunfall ist. Dies gilt für BeamtInnen und Angestellte.<br />

<strong>GEW</strong>-Mitglieder können sich kostenlos bei der Verbraucherzentrale<br />

über passende Angebote für ihre Absicherung informieren: Das<br />

Verbraucher-Telefon zum Sonderpreis für <strong>GEW</strong>-Mitglieder: 0 211<br />

/ 3809 423 mittwochs in der Zeit <strong>von</strong> 15 bis 17 Uhr (allgemeine<br />

Verbraucherberatung). Nur für <strong>GEW</strong>-Mitglieder 0,14 € pro Minute aus<br />

dem deutschen Festnetz, (Mobilfunkpreis max. 0,42 € pro Minute).<br />

Ich habe im vergangenen Monat kein Geld bekommen. Das Landesamt<br />

für Besoldung (LBV) erreiche ich fast nie. Als ich sie endlich erreicht<br />

habe, musste ich mir auch noch die Sprüche des Sachbearbeiters<br />

anhören! Was kann ich tun?<br />

Das LBV ist am besten über E-Mail zu erreichen (LBV NRW –<br />

Kontakt – Kontaktformular). Wenn das Gehalt nicht kommt und<br />

das LBV nicht reagiert, sollte man am besten umgehend den<br />

Hauptpersonalrat in Düsseldorf (HPR Grundschul-Büro im MSW,<br />

Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf, Tel.: 0211 5867 3017)<br />

informieren.<br />

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