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34<br />
Herr GR Rudolf Hackl verliest für die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ausschusses für Landund<br />
Forstwirtschaft sowie Naherholung einen Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion und überreicht diesen dem<br />
Vorsitzenden.<br />
Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion:<br />
„Gemäß § 33 der O.ö. GemO 1990 werden seitens der Sozialdemokratischen Fraktion für die Wahl des<br />
Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft sowie Naherholung folgende Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder<br />
vorgeschlagen:“<br />
Mitglieder: GR Josef Neubauer Ersatzmitglieder: GR Gerhard Öller<br />
GR Manfred Kaiser<br />
GR Josef Haider<br />
Der Bürgermeister stellt die Gültigkeit des eingebrachten Wahlvorschlages fest.<br />
Abstimmung durch Erheben der Hand über den Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion:<br />
Der Wahlvorschlag wird von der SPÖ-Fraktion einstimmig angenommen.<br />
c) Wahl der Obmänner<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
Gemäß § 91 a Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 erfolgt die Wahl des Obmannes des Prüfungsausschusses<br />
in einer Fraktionswahl. Die Wahl der Obmänner der übrigen Ausschüsse erfolgt gemäß § 33<br />
Abs. 4 der Oö. Gemeindeordnung 1990 ebenfalls in einer Fraktionswahl.<br />
Ich ersuche die einzelnen Fraktionen um die Wahlvorschläge.<br />
Antrag Bgm. Heinrich Madlmayr:<br />
Die Wahl der Obmänner bzw. Obfrauen der acht Ausschüsse erfolgt per Akklamation.<br />
Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />
Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen.