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Gemeindeamt des Marktes Lfd. Nr. 2<br />

<strong>Gramastetten</strong> 7. Sitzung des Jahres 2003<br />

VERHANDLUNGSSCHRIFT<br />

über die Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> am 6. November 2003.<br />

Tagungsort: Sitzungssaal des Gemeindeamtes<br />

Anwesende:<br />

1. Bürgermeister Heinrich Madlmayr<br />

2. Vzbgm. Mag. Andreas Fazeni<br />

3. Vzbgm. Martin Buchgeher<br />

4. Gvo. Josef Haslmayr<br />

5. Gvo. Karl Grillberger<br />

6. Gvo. Martin Schütz<br />

7. Gvo. Wolfgang Schneider<br />

8. GR Dr. Roswitha Maas-Müllner<br />

9. GR Mag.rer.nat. Stefan Füreder-Kitzmüller<br />

10. GR Alois Brandstötter<br />

11. GR Brigitte Feldbauer<br />

12. GR Ing. Christian Kaiser<br />

13. GR Siegfried Hofer<br />

14. GR Adolf Wögerbauer<br />

15. GR Anton Dannbauer<br />

16. GR Josef Burgstaller<br />

17. GR Karl Fiereder<br />

18. GR Maj-Britt Seitz-Fobian<br />

19. GR Brigitte Weinzinger<br />

20. GR Gerhard Öller<br />

21. GR Harald Maximilian Berndorfer<br />

22. GR Dr.rer.nat. Ulrike Monter<br />

23. GR Josef Neubauer<br />

24. GR Anita Mayrhofer<br />

25. GR Nadja Kickinger<br />

26. GR Markus Kienberger<br />

27. GR Oswald Hans Kickinger<br />

Ersatzmitglieder:<br />

GR Ing. Wolfgang Dessl für GR Hermann Luckeneder<br />

GR Helmut Rudlstorfer für GR Walter Haslinger<br />

GR Andrea Buchgeher für GR Rudolf Hackl<br />

GR Manfred Kaiser für GR Dr. Ernst Inquart<br />

Entschuldigt:<br />

GR Hermann Luckeneder<br />

GR Walter Haslinger<br />

GR Rudolf Hackl<br />

GR Dr. Ernst Inquart<br />

Der Leiter des Gemeindeamtes: Amtsleiter Rudolf Haslmayr<br />

Schriftführerin (§ 54 (2) Oö. GemO. 1990): VB I Waltraud Ganser


2<br />

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm – dem Bürgermeister – am 29. Oktober 2003 einberufen wurde;<br />

b) die Verständigung hiezu – gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen des Sitzungsplanes<br />

2003/II. Halbjahr (10. Juli 2003, 11. Juli 2003 sowie am 8. Oktober 2003, 10. Oktober 2003,<br />

13. Oktober 2003 und am 15. Oktober 2003) – an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich unter Bekanntgabe<br />

der Tagesordnung erfolgt ist;<br />

die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht<br />

wurde;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

Auf die Anfrage, ob wegen der Tagesordnung Wünsche bestehen, erfolgt keine Wortmeldung von den<br />

Mitgliedern des Gemeinderates.<br />

Angelobung von Herrn GR Manfred Kaiser<br />

Der Bürgermeister verliest die Gelöbnisformel:<br />

„Geloben Sie, die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze und alle<br />

Verordnungen der Republik Österreich und des Landes Oberösterreich gewissenhaft zu beachten, Ihre<br />

Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der<br />

Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern?“<br />

Herr Gemeinderat Manfred Kaiser legt dem Bürgermeister mit Handschlag und den Worten<br />

„Ich gelobe.“ das Gelöbnis ab.<br />

Zu den Protokollfertigern werden vom Bürgermeister bzw. den einzelnen Fraktionsobmännern<br />

Herr Gvo. Josef Haslmayr, Herr Gvo. Wolfgang Schneider, Herr GR Markus Kienberger und<br />

Frau GR Anita Mayrhofer bestellt.


3<br />

Tagesordnung:<br />

1. Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Sanitätsgemeindeverband <strong>Gramastetten</strong>.<br />

2. Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Sanitätsgemeindeverband Ottensheim.<br />

3. Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Jagdausschuss.<br />

4. Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Planungsbeirat Urfahr-Umland.<br />

5. Wahl der Dienstgebervertreter und Bestellung der Dienstnehmervertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong><br />

in den Personalbeirat.<br />

6. Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Kindergartenbeirat des Pfarrcaritaskindergartens<br />

<strong>Gramastetten</strong>.<br />

7. Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Verein für Regionalentwicklung U.WE.<br />

8. Ehrung ausgeschiedener Gemeinderatsmitglieder und verdienter Gemeindebürger; Beratung und<br />

Beschlussfassung.<br />

9. GW Hamberg, Zufahrt Wögerbauer; Errichtung eines Güterweges; Beratung und Beschlussfassung:<br />

a) Grundsatzbeschluss<br />

b) Gewährung eines Gemeindebeitrages<br />

10. Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2003; Beratung und Beschlussfassung:<br />

a) Ordentlicher Haushalt<br />

b) Außerordentlicher Haushalt


4<br />

11. Betreuung der Kleinkinder im Alter von 1 ½ bis 3 Jahre; Verlängerung des Förderungszeitraumes<br />

(derzeit befristet bis 31.12.2003); Beratung und Beschlussfassung:<br />

a) Kostenübernahme für die Ausbildung von Tagesmüttern<br />

b) Zuschuss für die Betreuung eines Kindes durch eine Tagesmutter<br />

c) Kostenbeteiligung für die Abgangsdeckung eines Kindernestes<br />

12. Scheuringer Franz und Manuela, Riesenhofstraße 20, 4040 Linz; Abweisung der Baubewilligung für die<br />

Errichtung eines Wohnhauses und einer Doppelgarage sowie einer Stützmauer auf Parz. Nr. 2573/2, KG<br />

<strong>Gramastetten</strong>; Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof; Stellungnahme der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong>;<br />

Kenntnisnahme.<br />

13. Bebauungsplan Nr. 69 „Kernbereich – Linzer Straße“; Beratung und Genehmigung.<br />

Personelles:<br />

14. Unfallfürsorgefonds der oö. Gemeinden – Neufassung der Vereinbarung wegen Einbeziehung der<br />

„VB-neu“; Beratung und Beschlussfassung.<br />

15. Allfälliges.


5<br />

TOP 1. Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Sanitätsgemeindeverband<br />

<strong>Gramastetten</strong>.<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Gemäß § 6 des O.ö. Gemeindesanitätsdienstgesetzes, LGBl.Nr. 29/1978 idF 84/2002, sind in den Sanitätsgemeindeverband<br />

<strong>Gramastetten</strong> nach jeder Gemeinderatswahl Vertreter bzw. Ersatzmitglieder zu entsenden.<br />

Der Sanitätsgemeindeverband <strong>Gramastetten</strong> besteht aus den Gemeinden Eidenberg, Lichtenberg und<br />

<strong>Gramastetten</strong>. Die Anzahl der von jeder Gemeinde zu entsendenden Vertreter richtet sich nach der<br />

Einwohnerzahl, mit der die Gemeinde dem Sanitätsgemeindeverband angehört. Bis zu 500 Einwohnern entfallen<br />

auf die Gemeinde bzw. ihren Teil zwei Vertreter. Auf die weiteren 500 entfällt je ein Vertreter, wobei<br />

begonnene 500 voll zu rechnen sind. Die Einwohnerzahl bestimmt sich nach dem Ergebnis der letzten<br />

Volkszählung 2001. 56 Einwohner der Gemeinde <strong>Gramastetten</strong> gehören zum Sanitätsgemeindeverband<br />

Ottensheim, sodass für die Ermittlung der Vertreter des Sanitätsgemeindeverbandes <strong>Gramastetten</strong><br />

4.469 Einwohner maßgebend sind. Demnach werden vom Gemeinderat <strong>Gramastetten</strong> zehn Mitglieder und<br />

zehn Ersatzmitglieder in den Sanitätsgemeindeverband <strong>Gramastetten</strong> entsendet.<br />

Aufgrund der Mandatsverteilung im Gemeinderat entsendet die ÖVP-Fraktion sechs Vertreter und<br />

sechs Ersatzmitglieder, die SPÖ-Fraktion entsendet drei Vertreter und drei Ersatzmitglieder, und die<br />

GRÜNEN-Fraktion entsendet einen Vertreter und ein Ersatzmitglied.<br />

Die Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Sanitätsgemeindeverband <strong>Gramastetten</strong><br />

erfolgt in einer Fraktionswahl aufgrund von Wahlvorschlägen.<br />

Ich ersuche die Fraktionsobmänner um die Wahlvorschläge.<br />

Herr Gvo. Karl Grillberger verliest für die Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Sanitätsgemeindeverband<br />

<strong>Gramastetten</strong> einen Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion und überreicht diesen dem<br />

Vorsitzenden.<br />

Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion:<br />

„Gemäß § 33 a der Oö. Gemeindeordnung 1990 werden für die Entsendung in die Verbandsversammlung<br />

des Sanitätsgemeindeverbandes <strong>Gramastetten</strong> von der ÖVP-Fraktion des Gemeinderates der Marktgemeinde<br />

<strong>Gramastetten</strong> folgende Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder vorgeschlagen:“<br />

Mitglieder:<br />

GR Dr. Roswitha Maas-Müllner<br />

GR Siegfried Hofer<br />

GR Konrad Petermüller<br />

GR Brigitte Feldbauer<br />

Bgm. Heinrich Madlmayr<br />

GR Herbert Kern<br />

Ersatzmitglieder:<br />

GR Helmut Rudlstorfer<br />

GR Gerhard Ettmayer<br />

GR Karl Fiereder<br />

GR Harald Madlmayr<br />

GR Adolf Wögerbauer<br />

Gvo. Josef Haslmayr


6<br />

Frau GR Maj-Britt Seitz-Fobian verliest für die Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den<br />

Sanitätsgemeindeverband <strong>Gramastetten</strong> einen Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion und überreicht diesen dem<br />

Vorsitzenden.<br />

Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion:<br />

„Gemäß § 33 a der Oö. Gemeindeordnung 1990 werden für die Entsendung in die Verbandsversammlung<br />

des Sanitätsgemeindeverbandes <strong>Gramastetten</strong> von der SPÖ-Fraktion des Gemeinderates der Marktgemeinde<br />

<strong>Gramastetten</strong> folgende Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder vorgeschlagen:“<br />

Mitglieder:<br />

Vzbgm. Martin Buchgeher<br />

Gvo. Wolfgang Schneider<br />

GR Mag. Wolfgang Brunner<br />

Ersatzmitglieder:<br />

GR Dr.rer.nat. Ulrike Monter<br />

GR Gerhard Öller<br />

GR Maj-Britt Seitz-Fobian<br />

Herr GR Markus Kienberger verliest für die Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den<br />

Sanitätsgemeindeverband <strong>Gramastetten</strong> einen Wahlvorschlag der GRÜNEN-Fraktion und überreicht diesen<br />

dem Vorsitzenden.<br />

Wahlvorschlag der GRÜNEN-Fraktion:<br />

„Gemäß § 33 a der Oö. Gemeindeordnung 1990 wird für die Entsendung in die Verbandsversammlung des<br />

Sanitätsgemeindeverbandes <strong>Gramastetten</strong> von der GRÜNEN-Fraktion des Gemeinderates der Marktgemeinde<br />

<strong>Gramastetten</strong> folgendes Mitglied bzw. Ersatzmitglied vorgeschlagen:“<br />

Mitglied:<br />

GR Markus Kienberger<br />

Ersatzmitglied:<br />

GR Martina Kienberger<br />

Der Bürgermeister stellt die Gültigkeit der eingebrachten Wahlvorschläge fest.<br />

Die Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Sanitätsgemeindeverband <strong>Gramastetten</strong> ist<br />

eine Fraktionswahl.<br />

Jede Fraktion stimmt über ihren Wahlvorschlag ab.<br />

Antrag Bgm. Heinrich Madlmayr:<br />

Über die Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Sanitätsgemeindeverband<br />

<strong>Gramastetten</strong> wird per Akklamation abgestimmt.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen.


7<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand über den eingebrachten Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion:<br />

Der Wahlvorschlag wird von der ÖVP-Fraktion einstimmig angenommen.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand über den eingebrachten Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion:<br />

Der Wahlvorschlag wird von der SPÖ-Fraktion einstimmig angenommen.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand über den eingebrachten Wahlvorschlag der<br />

GRÜNEN-Fraktion:<br />

Der Wahlvorschlag wird von der GRÜNEN-Fraktion einstimmig angenommen.


8<br />

TOP 2. Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Sanitätsgemeindeverband<br />

Ottensheim.<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Gemäß § 6 des O.ö. Gemeindesanitätsdienstgesetzes, LGBl.Nr. 29/1978 idF 84/2002, sind in den Sanitätsgemeindeverband<br />

Ottensheim nach jeder Gemeinderatswahl Vertreter bzw. Ersatzmitglieder zu entsenden.<br />

Die Anzahl der von jeder Gemeinde zu entsendenden Vertreter richtet sich nach der Einwohnerzahl, mit der<br />

die Gemeinde dem Sanitätsgemeindeverband angehört. Bis zu 500 Einwohnern entfallen auf die Gemeinde<br />

bzw. ihren Teil zwei Vertreter. Die Einwohnerzahl bestimmt sich nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung<br />

2001. Von der Gemeinde <strong>Gramastetten</strong> gehören 56 Einwohner zum Sanitätsgemeindeverband<br />

Ottensheim (Schlagberg).<br />

Von der Gemeinde <strong>Gramastetten</strong> sind daher zwei Vertreter und zwei Ersatzmitglieder in den Sanitätsgemeindeverband<br />

Ottensheim zu entsenden. Aufgrund der Mandatsaufteilung im Gemeinderat <strong>Gramastetten</strong><br />

entsendet die ÖVP-Fraktion einen Vertreter und ein Ersatzmitglied, und die SPÖ-Fraktion einen Vertreter<br />

und ein Ersatzmitglied.<br />

Die Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Sanitätsgemeindeverband Ottensheim<br />

erfolgt in einer Fraktionswahl aufgrund von Wahlvorschlägen.<br />

Ich ersuche die Fraktionsobmänner um die Wahlvorschläge.<br />

Herr Gvo. Karl Grillberger verliest für die Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Sanitätsgemeindeverband<br />

Ottensheim einen Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion und überreicht diesen dem<br />

Vorsitzenden.<br />

Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion:<br />

„Gemäß § 33 a der Oö. Gemeindeordnung 1990 wird für die Entsendung in die Verbandsversammlung des<br />

Sanitätsgemeindeverbandes Ottensheim von der ÖVP-Fraktion des Gemeinderates der Marktgemeinde<br />

<strong>Gramastetten</strong> folgendes Mitglied bzw. Ersatzmitglied vorgeschlagen:“<br />

Mitglied:<br />

GR Karl Pirngruber<br />

Ersatzmitglied:<br />

GR Herwig Kölbl<br />

Frau GR Maj-Britt Seitz-Fobian verliest für die Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den<br />

Sanitätsgemeindeverband Ottensheim einen Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion und überreicht diesen dem<br />

Vorsitzenden.<br />

Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion:<br />

„Gemäß § 33 a der Oö. Gemeindeordnung 1990 wird für die Entsendung in die Verbandsversammlung des<br />

Sanitätsgemeindeverbandes Ottensheim von der SPÖ-Fraktion des Gemeinderates der Marktgemeinde<br />

<strong>Gramastetten</strong> folgendes Mitglied bzw. Ersatzmitglied vorgeschlagen:“<br />

Mitglied:<br />

Vzbgm. Martin Buchgeher<br />

Ersatzmitglied:<br />

Gvo. Wolfgang Schneider<br />

Der Bürgermeister stellt die Gültigkeit der eingebrachten Wahlvorschläge fest.


9<br />

Die Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Sanitätsgemeindeverband Ottensheim ist<br />

eine Fraktionswahl.<br />

Jede Fraktion stimmt über ihren Wahlvorschlag ab.<br />

Antrag Bgm. Heinrich Madlmayr:<br />

Über die Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Sanitätsgemeindeverband Ottensheim<br />

wird per Akklamation abgestimmt.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand über den eingebrachten Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion:<br />

Der Wahlvorschlag wird von der ÖVP-Fraktion einstimmig angenommen.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand über den eingebrachten Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion:<br />

Der Wahlvorschlag wird von der SPÖ-Fraktion einstimmig angenommen.


10<br />

TOP 3. Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Jagdausschuss.<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Gemäß § 16 des O.ö. Jagdgesetzes, LGBl.Nr. 32/1964 idF 25/2002 sind drei Mitglieder und drei Ersatzmitglieder<br />

vom Gemeinderat in den Jagdausschuss zu wählen. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder müssen<br />

nicht unbedingt Mitglieder des Gemeinderates sein, sie müssen jedoch in den Gemeinderat wählbar sein.<br />

Aufgrund der Mandatsaufteilung im Gemeinderat <strong>Gramastetten</strong> entsendet die ÖVP-Fraktion zwei Vertreter<br />

und zwei Ersatzmitglieder, und die SPÖ-Fraktion einen Vertreter und ein Ersatzmitglied.<br />

Die Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Jagdausschuss erfolgt in einer Fraktionswahl<br />

aufgrund von Wahlvorschlägen.<br />

Ich ersuche die Fraktionsobmänner um die Wahlvorschläge.<br />

Herr Gvo. Karl Grillberger verliest für die Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den<br />

Jagdausschuss einen Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion und überreicht diesen dem Vorsitzenden.<br />

Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion:<br />

„Gemäß § 33 a der Oö. Gemeindeordnung 1990 werden für die Entsendung in den Jagdausschuss von der<br />

ÖVP-Fraktion des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> folgende Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder<br />

vorgeschlagen:“<br />

Mitglieder:<br />

Bgm. Heinrich Madlmayr<br />

Gvo. Karl Grillberger<br />

Ersatzmitglieder:<br />

GR Hermann Mittermayr<br />

GR Hofrat Dr. Michael Gugler<br />

Frau GR Maj-Britt Seitz-Fobian verliest für die Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den<br />

Jagdausschuss einen Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion und überreicht diesen dem Vorsitzenden.<br />

Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion:<br />

„Gemäß § 33 a der Oö. Gemeindeordnung 1990 wird für die Entsendung in den Jagdausschuss von der<br />

SPÖ-Fraktion des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> folgendes Mitglied bzw. Ersatzmitglied<br />

vorgeschlagen:“<br />

Mitglied:<br />

GR Franz Lummerstorfer<br />

Ersatzmitglied:<br />

GR Klaus Tschirnich<br />

Der Bürgermeister stellt die Gültigkeit der eingebrachten Wahlvorschläge fest.<br />

Die Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Jagdausschuss ist eine Fraktionswahl.<br />

Jede Fraktion stimmt über ihren Wahlvorschlag ab.


11<br />

Antrag Bgm. Heinrich Madlmayr:<br />

Über die Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Jagdausschuss wird per Akklamation<br />

abgestimmt.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand über den eingebrachten Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion:<br />

Der Wahlvorschlag wird von der ÖVP-Fraktion einstimmig angenommen.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand über den eingebrachten Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion:<br />

Der Wahlvorschlag wird von der SPÖ-Fraktion einstimmig angenommen.


12<br />

TOP 4. Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Planungsbeirat<br />

Urfahr-Umland.<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Gemäß § 7 des O.ö. Raumordnungsgesetzes 1994 hat die Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> einen Vertreter und<br />

einen Stellvertreter in den regionalen Planungsbeirat Urfahr-Umland zu entsenden. Die Entsendung erfolgt<br />

entsprechend den Bestimmungen der O.ö. Gemeindeordnung. Demnach kommt die Bestellung des<br />

Vertreters und des Stellvertreters der ÖVP-Fraktion zu.<br />

Die Wahl erfolgt in einer Fraktionswahl aufgrund eines Wahlvorschlages der ÖVP-Fraktion.<br />

Ich ersuche den Fraktionsobmann um den Wahlvorschlag.<br />

Herr Gvo. Karl Grillberger verliest für die Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Planungsbeirat<br />

Urfahr-Umland einen Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion und überreicht diesen dem<br />

Vorsitzenden.<br />

Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion:<br />

„Gemäß § 33 a der Oö. Gemeindeordnung 1990 wird für die Entsendung in den Regionalen Planungsbeirat<br />

Urfahr-Umland von der ÖVP-Fraktion des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> folgendes<br />

Mitglied bzw. Ersatzmitglied vorgeschlagen:“<br />

Mitglied:<br />

Bgm. Heinrich Madlmayr<br />

Ersatzmitglied:<br />

GR Dipl.-Ing. Kurt Pfleger<br />

Der Bürgermeister stellt die Gültigkeit des eingebrachten Wahlvorschlages fest.<br />

Die Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Planungsbeirat Urfahr-Umland ist eine Fraktionswahl.<br />

Die ÖVP-Fraktion stimmt über ihren Wahlvorschlag ab.<br />

Antrag Bgm. Heinrich Madlmayr:<br />

Über die Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Planungsbeirat Urfahr-Umland wird<br />

per Akklamation abgestimmt.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand über den eingebrachten Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion:<br />

Der Wahlvorschlag wird von der ÖVP-Fraktion einstimmig angenommen.


13<br />

TOP 5. Wahl der Dienstgebervertreter und Bestellung der Dienstnehmervertreter<br />

der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Personalbeirat.<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Aufgrund des § 14 O.ö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 (O.ö. GDG 2002) und § 13<br />

O.ö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 (O.ö. GBG 2001) besteht der Personalbeirat aus vier Dienstgebervertretern<br />

und drei Dienstnehmervertretern. Die Dienstgebervertreter müssen Mitglieder oder Ersatz-mitglieder<br />

des Gemeinderates sein. Der Vorsitzende des Personalbeirates wird von der stärksten im Gemeinderat<br />

vertretenen Partei entsandt. Die drei weiteren Dienstgebervertreter werden von den drei<br />

stärksten im Gemeinderat vertretenen Parteien entsandt.<br />

Demnach entsendet die ÖVP-Fraktion zwei Dienstgebervertreter, die SPÖ-Fraktion einen Dienstgebervertreter<br />

und die GRÜNEN-Fraktion ebenfalls einen Dienstgebervertreter. Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied<br />

in gleicher Weise zu entsenden.<br />

Die Wahl der Entsendung der Dienstgebervertreter in den Personalbeirat erfolgt in einer Fraktionswahl aufgrund<br />

von Wahlvorschlägen.<br />

Die drei Dienstnehmervertreter und deren Stellvertreter werden vom Gemeinderat aufgrund eines Vorschlages<br />

der Personalvertretung der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> bestellt.<br />

Ich ersuche die Fraktionsobmänner um die Wahlvorschläge.<br />

Herr Gvo. Karl Grillberger verliest für die Wahl der Dienstgebervertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong><br />

in den Personalbeirat einen Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion und überreicht diesen dem Vorsitzenden.<br />

Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion:<br />

„Gemäß § 33 a der Oö. Gemeindeordnung 1990 werden für die Entsendung in den Personalbeirat von der<br />

ÖVP-Fraktion des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> folgende Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder<br />

vorgeschlagen:“<br />

Dienstgebervertreter:<br />

Vorsitzender Bgm. Heinrich Madlmayr<br />

Vzbgm. Mag. Andreas Fazeni<br />

Ersatzmitglieder:<br />

GR Alois Brandstötter<br />

GR Walter Haslinger<br />

Frau GR Maj-Britt Seitz-Fobian verliest für die Wahl der Dienstgebervertreter der Marktgemeinde<br />

<strong>Gramastetten</strong> in den Personalbeirat einen Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion und überreicht diesen dem Vorsitzenden.<br />

Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion:<br />

„Gemäß § 33 a der Oö. Gemeindeordnung 1990 wird für die Entsendung in den Personalbeirat von der<br />

SPÖ-Fraktion des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> folgendes Mitglied bzw. Ersatzmitglied<br />

vorgeschlagen:“<br />

Dienstgebervertreter:<br />

Vorsitzender-Stellvertreter Vzbgm. Martin Buchgeher<br />

Ersatzmitglied:<br />

GR Rudolf Hackl


14<br />

Herr GR Markus Kienberger verliest für die Wahl der Dienstgebervertreter der Marktgemeinde<br />

<strong>Gramastetten</strong> in den Personalbeirat einen Wahlvorschlag der GRÜNEN-Fraktion und überreicht diesen dem<br />

Vorsitzenden.<br />

Wahlvorschlag der GRÜNEN-Fraktion:<br />

„Gemäß § 33 a der Oö. Gemeindeordnung 1990 wird für die Entsendung in den Personalbeirat von der<br />

GRÜNEN-Fraktion des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> folgendes Mitglied bzw. Ersatzmitglied<br />

vorgeschlagen:“<br />

Dienstgebervertreter:<br />

GR Nadja Kickinger<br />

Ersatzmitglied:<br />

GR Markus Kienberger<br />

Der Bürgermeister stellt die Gültigkeit der eingebrachten Wahlvorschläge fest.<br />

Die Wahl der Dienstgebervertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Personalbeirat ist eine<br />

Fraktionswahl.<br />

Jede Fraktion stimmt über ihren Wahlvorschlag ab.<br />

Die Dienstnehmervertreter und deren Stellvertreter werden vom Gemeinderat bestellt.<br />

Antrag Bgm. Heinrich Madlmayr:<br />

Über die Wahl der Dienstgebervertreter und Bestellung der Dienstnehmervertreter der Marktgemeinde<br />

<strong>Gramastetten</strong> in den Personalbeirat wird per Akklamation abgestimmt.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand über den eingebrachten Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion:<br />

Der Wahlvorschlag wird von der ÖVP-Fraktion einstimmig angenommen.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand über den eingebrachten Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion:<br />

Der Wahlvorschlag wird von der SPÖ-Fraktion einstimmig angenommen.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand über den eingebrachten Wahlvorschlag der<br />

GRÜNEN-Fraktion:<br />

Der Wahlvorschlag wird von der GRÜNEN-Fraktion einstimmig angenommen.


15<br />

Der Bürgermeister bringt den Vorschlag der Personalvertretung der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> für die<br />

Bestellung der Dienstnehmervertreter vollinhaltlich zur Kenntnis:<br />

Dienstnehmervertreter:<br />

Liselotte Altmüller<br />

Johann Pargfrieder<br />

Karl Durstberger<br />

Ersatzmitglieder:<br />

Mag. a Christine Bargfrieder<br />

Gisela Füreder<br />

Aloisia Reisinger<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand über die Bestellung der Dienstnehmervertreter:<br />

Der Vorschlag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen.


16<br />

TOP 6. Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Kindergartenbeirat<br />

des Pfarrcaritaskindergartens <strong>Gramastetten</strong>.<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Aufgrund der Vereinbarung mit der Pfarrcaritas <strong>Gramastetten</strong> für die Führung des Kindergartens (auch Ü-<br />

bernahme der Ausfallshaftung) besteht zur gemeinsamen Beratung über die Fragen bezüglich Führung und<br />

Finanzierung des Kindergartenbetriebes ein Beirat.<br />

Dieser Beirat besteht aus je drei Vertretern der Gemeinde und der Pfarrcaritas. Der Vorsitzende wird aus<br />

deren Mitte von der Pfarrcaritas nominiert. Die Entsendung der Mitglieder aus dem Gemeinderat erfolgt<br />

aufgrund der Bestimmungen der Oö. Gemeindeordnung 1990 entsprechend dem Stärkeverhältnis der im<br />

Gemeinderat vertretenen Parteien. Das gleiche gilt für die Entsendung der Ersatzmitglieder.<br />

Aufgrund der Mandatsaufteilung im Gemeinderat <strong>Gramastetten</strong> entsendet daher die ÖVP-Fraktion<br />

zwei Vertreter und zwei Ersatzmitglieder, und die SPÖ-Fraktion einen Vertreter und ein Ersatzmitglied.<br />

Die Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Kindergartenbeirat des Pfarrcaritaskindergartens<br />

<strong>Gramastetten</strong> erfolgt in einer Fraktionswahl aufgrund von Wahlvorschlägen.<br />

Ich ersuche die Fraktionsobmänner um die Wahlvorschläge.<br />

Herr Gvo. Karl Grillberger verliest für die Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Kindergartenbeirat<br />

des Pfarrcaritaskindergartens <strong>Gramastetten</strong> einen Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion und<br />

überreicht diesen dem Vorsitzenden.<br />

Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion:<br />

„Gemäß § 33 a der Oö. Gemeindeordnung 1990 werden für die Entsendung in den Kindergartenbeirat des<br />

Pfarrcaritaskindergartens <strong>Gramastetten</strong> von der ÖVP-Fraktion des Gemeinderates der Marktgemeinde<br />

<strong>Gramastetten</strong> folgende Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder vorgeschlagen:“<br />

Mitglieder:<br />

Vzbgm. Mag. Andreas Fazeni<br />

GR Franz Stirmayr<br />

Ersatzmitglieder:<br />

GR Dipl.-Ing. Kurt Pfleger<br />

GR Helmut Rudlstorfer<br />

Frau GR Maj-Britt Seitz-Fobian verliest für die Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den<br />

Kindergartenbeirat des Pfarrcaritaskindergartens <strong>Gramastetten</strong> einen Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion und<br />

überreicht diesen dem Vorsitzenden.<br />

Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion:<br />

„Gemäß § 33 a der Oö. Gemeindeordnung 1990 wird für die Entsendung in den Kindergartenbeirat des<br />

Pfarrcaritaskindergartens <strong>Gramastetten</strong> von der SPÖ-Fraktion des Gemeinderates der Marktgemeinde<br />

<strong>Gramastetten</strong> folgendes Mitglied bzw. Ersatzmitglied vorgeschlagen:“<br />

Mitglied:<br />

GR Daniela Müller<br />

Ersatzmitglied:<br />

GR Josef Haider<br />

Der Bürgermeister stellt die Gültigkeit der eingebrachten Wahlvorschläge fest.


17<br />

Die Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Kindergartenbeirat des Pfarrcaritaskindergartens<br />

<strong>Gramastetten</strong> ist eine Fraktionswahl.<br />

Jede Fraktion stimmt über ihren Wahlvorschlag ab.<br />

Antrag Bgm. Heinrich Madlmayr:<br />

Über die Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Kindergartenbeirat des Pfarrcaritaskindergartens<br />

<strong>Gramastetten</strong> wird per Akklamation abgestimmt.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand über den eingebrachten Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion:<br />

Der Wahlvorschlag wird von der ÖVP-Fraktion einstimmig angenommen.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand über den eingebrachten Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion:<br />

Der Wahlvorschlag wird von der SPÖ-Fraktion einstimmig angenommen.


18<br />

TOP 7. Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Verein für<br />

Regionalentwicklung U.WE.<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Entsprechend den Statuten des Vereines für Regionalentwicklung U.WE besteht die Vollversammlung aus<br />

den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden und jeweils so vielen Mitgliedern der einzelnen Gemeinden, die<br />

der Anzahl des jeweiligen Gemeindevorstandes entsprechen.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> entsendet daher sieben Mitglieder in die Vollversammlung. Aufgrund der<br />

Mandatsverteilung im Gemeinderat entsendet die ÖVP-Fraktion fünf Mitglieder und Ersatzmitglieder, und<br />

die SPÖ-Fraktion zwei Mitglieder und Ersatzmitglieder.<br />

Die Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Verein für Regionalentwicklung U.WE erfolgt<br />

in einer Fraktionswahl aufgrund von Wahlvorschlägen.<br />

Ich ersuche die Fraktionsobmänner um die Wahlvorschläge.<br />

Herr Gvo. Karl Grillberger verliest für die Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Verein<br />

für Regionalentwicklung U.WE einen Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion und überreicht diesen dem<br />

Vorsitzenden.<br />

Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion:<br />

„Gemäß § 33 a der Oö. Gemeindeordnung 1990 werden für die Entsendung in den Verein für Regionalentwicklung<br />

U.WE von der ÖVP-Fraktion des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> folgende<br />

Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder vorgeschlagen:“<br />

Mitglieder:<br />

Vzbgm. Mag. Andreas Fazeni<br />

Gvo. Josef Haslmayr<br />

Gvo. Martin Schütz<br />

GR Dr. Gernot Kitzmüller<br />

GR Dipl.-Ing. Kurt Pfleger<br />

Ersatzmitglieder:<br />

GR Josef Reischl<br />

GR Anton Dannbauer<br />

GR Karl Fiereder<br />

GR Heinz Dietrich<br />

GR Ing. Wolfgang Dessl<br />

Frau GR Maj-Britt Seitz-Fobian verliest für die Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den<br />

Verein für Regionalentwicklung U.WE einen Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion und überreicht diesen dem<br />

Vorsitzenden.<br />

Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion:<br />

„Gemäß § 33 a der Oö. Gemeindeordnung 1990 werden für die Entsendung in den Verein für Regionalentwicklung<br />

U.WE von der SPÖ-Fraktion des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> folgende<br />

Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder vorgeschlagen:“<br />

Mitglieder:<br />

GR Rudolf Hackl<br />

GR Harald Berndorfer<br />

Ersatzmitglieder:<br />

GR Rainer Bargfrieder<br />

GR Josef Neubauer<br />

Der Bürgermeister stellt die Gültigkeit der eingebrachten Wahlvorschläge fest.


19<br />

Die Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Verein für Regionalentwicklung U.WE ist<br />

eine Fraktionswahl.<br />

Jede Fraktion stimmt über ihren Wahlvorschlag ab.<br />

Antrag Bgm. Heinrich Madlmayr:<br />

Über die Wahl der Vertreter der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> in den Verein für Regionalentwicklung U.WE<br />

wird per Akklamation abgestimmt.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Der Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig angenommen.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand über den eingebrachten Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion:<br />

Der Wahlvorschlag wird von der ÖVP-Fraktion einstimmig angenommen.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand über den eingebrachten Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion:<br />

Der Wahlvorschlag wird von der SPÖ-Fraktion einstimmig angenommen.


20<br />

TOP 8. Ehrung ausgeschiedener Gemeinderatsmitglieder und verdienter Gemeindebürger;<br />

Beratung und Beschlussfassung.<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Nach jeder Funktionsperiode möchten wir den ausgeschiedenen Gemeinderatsmitgliedern für ihre langjährige<br />

und uneigennützige Tätigkeit für die Bevölkerung von <strong>Gramastetten</strong> danken und ihnen eine entsprechende<br />

Ehrung zuerkennen.<br />

Der Gemeinderat der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> hat in seiner Sitzung am 15. März 1980 einen Grundsatzbeschluss<br />

bezüglich Ehrung ausgeschiedener Gemeinderatsmitglieder gefasst.<br />

Aufgrund dieses Grundsatzbeschlusses wird an verdiente Gemeinderäte mit einer Tätigkeit von mindestens<br />

vier Perioden (24 Jahre) im Gemeinderat ein Ehrenring in Gold mit Wappen verliehen, Gemeinderatsmitglieder<br />

mit einer Tätigkeit von zwei bis drei Perioden (12 – 18 Jahre) im Gemeinderat erhalten eine<br />

Ehrennadel in Gold mit Wappen, und Gemeinderatsmitglieder mit einer Tätigkeit von einer Periode (6 Jahre)<br />

erhalten eine Urkunde.<br />

Für die Ehrung werden folgende Damen und Herren vorgeschlagen:<br />

Ausgeschiedene Gemeinderatsmitglieder:<br />

‣ Gottfried BERGER - Ehrenring<br />

Ersatzmitglied: Oktober 1979 – Oktober 1985<br />

Gemeinderat: Oktober 1985 – Oktober 1997<br />

Vizebürgermeister: Oktober 1997 – Oktober 2003<br />

‣ August FÜREDER-KITZMÜLLER - Ehrenring<br />

Ersatzmitglied: Oktober 1979 – Oktober 1985<br />

Gemeinderat: Oktober 1985 – Oktober 2003<br />

‣ Bmst. Roman SCHÜTZ - Ehrenring<br />

Gemeinderat: Oktober 1973 – Oktober 2003<br />

‣ Martin AUßERWÖGER - Ehrennadel<br />

Gemeinderat: Oktober 1991 – Mai 2000<br />

‣ Hans-Werner HAMBERGER - Ehrennadel<br />

Gemeinderat: Oktober 1991 – Oktober 2003<br />

‣ Alfred HOFER - Ehrennadel<br />

Gemeinderat: Oktober 1985 – Oktober 2003<br />

‣ Johann MADLMAYR - Ehrennadel<br />

Ersatzmitglied: Oktober 1991 – Mai 1994<br />

Gemeinderat: Mai 1994 – Oktober 2003<br />

‣ Dipl.-Ing. Dr. Franz ZEILINGER - Ehrennadel<br />

Ersatzmitglied: Oktober 1991 – Oktober 1997<br />

Gemeinderat: Oktober 1997 – Oktober 2003<br />

‣ Konrad TSCHIRNICH - Ehrennadel<br />

Ersatzmitglied: Oktober 1985 – Oktober 1991<br />

Gemeinderat: Oktober 1991 – Oktober 2003


21<br />

Weiters haben wir uns überlegt, Personen, die sich sehr wesentlich am öffentlichen Leben in der Gemeinde<br />

<strong>Gramastetten</strong> beteiligen, im Rahmen dieser Ehrung ebenfalls auszuzeichnen. Für diese Verdienste wurde das<br />

Goldene Verdienstzeichen geschaffen.<br />

Folgende zwei Gemeindebürger wären für diese Auszeichnung vorgesehen:<br />

‣ Rudolf BRUCKMÜLLER - Verdienstzeichen<br />

seit 8. Oktober 1967 aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Gramastetten</strong><br />

24. Juni 1988 – 25. April 2003 Feuerwehrkommandant der FF <strong>Gramastetten</strong><br />

‣ Ing. Johann KIRSCHNER - Verdienstzeichen<br />

1986 – 2003 Chorleiter<br />

1989 – 2003 Kapellmeister<br />

Die Ehrung wird Anfang 2004 im Rahmen einer Festsitzung durchgeführt.<br />

Antrag Bürgermeister Heinrich Madlmayr:<br />

Folgende Gemeinderatsmitglieder bzw. Gemeindebürger erhalten gemäß § 16, Oö. Gemeindeordnung 1990,<br />

für ihre langjährige, uneigennützige und erfolgreiche Tätigkeit für die Bevölkerung von <strong>Gramastetten</strong><br />

folgende Auszeichnung:<br />

Ehrenring in Gold:<br />

- Gottfried Berger<br />

- August Füreder-Kitzmüller<br />

- Bmst. Roman Schütz<br />

Ehrennadel in Gold:<br />

- Martin Außerwöger<br />

- Hans-Werner Hamberger<br />

- Alfred Hofer<br />

- Johann Madlmayr<br />

- Dipl.-Ing. Dr. Franz Zeilinger<br />

- Konrad Tschirnich<br />

Goldenes Verdienstzeichen:<br />

- Rudolf Bruckmüller<br />

- Ing. Johann Kirschner<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.


22<br />

TOP 9. GW Hamberg, Zufahrt Wögerbauer; Errichtung eines Güterweges; Beratung<br />

und Beschlussfassung:<br />

a) Grundsatzbeschluss<br />

b) Gewährung eines Gemeindebeitrages<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Herr Leopold Wögerbauer, Hamberg 14, 4201 <strong>Gramastetten</strong>, hat im Gemeindeamt vorgesprochen und<br />

ersucht, den Güterweg im Bereich seines Anwesens um zirka 15 m nach Nordosten umzulegen. Durch die<br />

derzeitige Situation ist Herr Wögerbauer bei seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit sehr eingeschränkt.<br />

Der landwirtschaftliche Betrieb wurde vor einigen Jahren von den Ehegatten Wögerbauer jun. übernommen.<br />

Es ist ein Vollerwerbsbetrieb, der auch sehr viele Pachtgründe mitbewirtschaftet. Dadurch handelt es sich um<br />

einen auch in der Zukunft lebensfähigen landwirtschaftlichen Betrieb.<br />

Wir haben daher dieses Ersuchen dem Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Güterwege, zur Prüfung<br />

vorgelegt. Am 17. September 2003 fand bereits die Erstbegehung durch diese Abteilung statt. Dabei wurde<br />

festgelegt, dass die Umlegung des Güterweges nur im Rahmen einer Neuerrichtung einer Zufahrt zum landwirtschaftlichen<br />

Anwesen erfolgen kann.<br />

Anhand der Lagepläne wird dieses Projekt den Mitgliedern des Gemeinderates erläutert.<br />

Nachdem es sich um eine Hofzufahrt handelt, wird diese im Gesamtprojekt errichtet und finanziert, jedoch<br />

nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet.<br />

Vom Gemeindevorstand wird die Höhe des Gemeindebeitrages mit 25 % der Gesamtbaukosten vorgeschlagen.<br />

Die Finanzierung des Güterweges Hamberg – Zufahrt Penz-Eder sieht daher wie folgt aus:<br />

Güterweg Hamberg – Zufahrt Penz-Eder<br />

Länge zirka 220 m<br />

Voraussichtliche Gesamtbaukosten € 50.000,00<br />

Voraussichtliche Förderungsmittel vom Land 60 % € 30.000,00<br />

Gemeindebeitrag (mind. 20 %) 25 % € 12.500,00<br />

Interessentenbeitrag (mind. 5 %) 15 % € 7.500,00<br />

Nachdem die Erhaltung und Pflege unserer Landschaft sehr wichtig ist und dies nur durch funktionierende<br />

Vollerwerbsbetriebe möglich ist, befürworte ich dieses Ersuchen der Ehegatten Wögerbauer.


23<br />

a) Grundsatzbeschluss<br />

Antrag GR Adolf Wögerbauer:<br />

Die Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> beantragt beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Güterwege, die<br />

Errichtung eines Teilstückes des Güterweges Hamberg, Zufahrt Penz-Eder (Umlegung im Bereich des<br />

Anwesens Hamberg 14 und Errichtung einer Zufahrt zum landwirtschaftlichen Objekt der<br />

Ehegatten Wögerbauer, Hamberg 14).<br />

Diskussion:<br />

GR Oswald Kickinger:<br />

Handelt es sich bei diesem Weg um eine Privatstraße oder um eine öffentliche Straße?<br />

Bgm. Madlmayr:<br />

Grundsätzlich handelt es sich bei einem Güterweg um eine öffentliche Straße. Diese Kurve ist also ein<br />

öffentlicher Weg. Das gerade Stück von der Abzweigung weg bliebe aber – da dieses Straßenstück nur von<br />

Herrn Wögerbauer benutzt wird – in seinem Privateigentum.<br />

GR Oswald Kickinger:<br />

Ich selbst wohne in der Überlendnerstraße, und wir mussten damals bei der Errichtung der Straße 120 %<br />

Anliegerbeiträge bezahlen, obwohl diese Straße öffentlich ist. Diese besagten 120 % ergeben sich daraus,<br />

dass wir Anrainer damals 80 % der Kosten bezahlen mussten und die Gemeinde 20 % übernommen hat.<br />

Mittlerweile sind noch sechs bis sieben neue Hausbesitzer dazugekommen, und somit ergeben sich 120 %.<br />

Bgm. Madlmayr:<br />

Diese Aussage ist nicht korrekt. Es ist zwar richtig, dass in dichter verbauten Gebieten im Verhältnis mehr zu<br />

bezahlen ist als in Einzellagen, doch dies ist eine Art „Solidaritätsausgleich“. Dies trifft aber nicht nur beim<br />

Straßenbau zu, sondern auch bei Kanal und Wasser. Das ist natürlich auch ein Grund dafür, weshalb bei der<br />

Raumplanung danach getrachtet wird, dichter zu verbauen.<br />

GR Oswald Kickinger:<br />

Wieso kann es dann sein, dass die Gemeinde Walding im Bereich der Überlendnerstraße bereits zum dritten<br />

Mal asphaltiert hat, die Gemeinde <strong>Gramastetten</strong> aber – obwohl bereits schon des öfteren versprochen und die<br />

Straße schon ein richtiger „Fleckerlteppich“ ist – immer noch nicht?!<br />

Bgm. Madlmayr:<br />

Wie Sie nun selbst gesagt haben, bezahlen die Anrainer zwar für die Errichtung einer öffentlichen Straße, die<br />

Erhaltungskosten einer öffentlichen Straße werden aber gänzlich von der öffentlichen Hand getragen.<br />

GR Öller:<br />

Ich würde gerne wissen, ob in der Gemeinde <strong>Gramastetten</strong> schon öfters vergleichbare Fälle finanziert<br />

wurden, oder ob es sich hierbei um einen Einzelfall handelt?<br />

Bgm. Madlmayr:<br />

Ja, alle Güterwege werden so – nach den Richtlinien des Landes – finanziert. Güterwege kosten natürlich<br />

viel Geld, wenn ein Landwirt einen solchen alleine finanzieren müsste, könnte wohl kein einziger errichtet<br />

werden. Ich möchte noch ergänzen, dass viele Güterwege auch als Wanderwege verwendet werden, somit<br />

das öffentliche Interesse gegeben ist. Natürlich ist es eine gute Förderung für die Landwirtschaft, doch ich<br />

glaube auch, dass unsere Landwirtschaft eine gute Förderung benötigt. Unsere Landwirte haben es<br />

sicherlich nicht leicht und müssen sich gerade im europäischen Raum behaupten können, was bestimmt nicht<br />

so einfach ist. Es gibt immer weniger Landwirtschaften, die im Haupterwerb geführt werden bzw. werden<br />

können, und aus diesem Grund finde ich, dass wir mit Förderungen und dergleichen nicht kleinlich sein dürfen.


24<br />

Vzbgm. Buchgeher:<br />

Grundsätzlich ist es meiner Meinung nach sinnvoll, diesen besagten Güterweg zu verlegen. Es macht Sinn,<br />

den Weg zu verlegen und zu verbreitern. Es hätte aber auch Sinn gemacht, das ganze vorab im zuständigen<br />

Ausschuss zu diskutieren, und ich hoffe, dass dies in Zukunft auch wieder geschieht, damit sich die<br />

Ausschussmitglieder derartige Wege gegebenenfalls vor Ort ansehen können. In diesem Sinne sollten wir<br />

Herrn Wögerbauer meiner Meinung nach die Umlegung des Güterweges auf jeden Fall ermöglichen. Allerdings<br />

hoffe ich, dass der Weg auch eingemessen und vermessen wird, um eventuellen Problemen, die wir in<br />

der Vergangenheit ja schon bei einigen ähnlichen Projekten mit Güterwegen hatten, vorzubeugen.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

b) Gewährung eines Gemeindebeitrages<br />

Diskussion:<br />

GR Seitz-Fobian:<br />

Unsere Fraktion möchte zu diesem Punkt Folgendes festhalten: grundsätzlich ist es eine ganz tolle Sache,<br />

dass solche Güterwege gebaut werden. Allerdings ist es aus unserer Sicht nicht tragbar, dass die öffentliche<br />

Hand eine Privatzufahrt in einer Höhe von – alleine für die Gemeinde – € 12.500,-- finanziert. Ich möchte<br />

heute daran erinnern, dass immer wieder gesagt wurde, dass Einzelpersonen keine Sonderleistungen seitens<br />

der Gemeinde oder öffentlichen Hand erhalten dürfen, die nicht auch anderen Menschen zugute kommen<br />

können. Mit diesem Argument wurde auch das Tages-Anrufsammeltaxi im Bereich Dießenleiten wieder<br />

eingestellt. Ich glaube nun, dass dieses Argument auch zu diesem heutigen Punkt passt und hier gilt.<br />

Zumindest unsere Fraktion sieht es so und ist deshalb nicht dafür, dass die Privatzufahrt dieses Landwirtes<br />

mit öffentlichen Geldern finanziert wird.<br />

Bgm. Madlmayr:<br />

Korrigierend dazu möchte ich anmerken, dass die besagten Kosten von € 12.500,-- für das gesamte Projekt<br />

sind, und nicht nur für die Zufahrt alleine. Auf die Zufahrt mit 60 m entfallen somit zirka € 3.500,--.<br />

GR Seitz-Fobian:<br />

€ 3.500,-- sind genau so ein Aufwand wie ein beliebiger anderer Betrag. Für das Tages-Anrufsammeltaxi im<br />

Bereich Dießenleiten fielen für die Gemeinde jährlich zirka öS 46.000,--, was zirka diesen € 3.500,-- für die<br />

besagte Zufahrt entspricht, und doch wurde das Tages-Anrufsammeltaxi mit dem Argument aufgelassen,<br />

dass den etwa 150 Benützern eine derartige „Einzelförderung“ nicht zugute kommen darf. Ich aber kann<br />

meine private Einfahrt nicht finanzieren lassen, egal wie weit ich sie baue oder ob ein LKW zufahren muss.<br />

Egal, wen es betrifft, aber wenn diese Zufahrt gebaut wird, dann ist es wiederum eine Leistung, die nur einer<br />

einzelnen Person zugute kommt bzw. ermöglicht wird, obwohl die Leistung aus öffentlichen Steuergeldern<br />

bezahlt wird.<br />

GR Kienberger:<br />

Auch ich habe die gleichen Bedenken: es rückt das Ganze in ein schiefes Licht, wenn jemand von der<br />

Gemeinde eine Privatzufahrt bezahlt bekommt. Weiters kommt mir persönlich sehr komisch vor, dass die<br />

vorgelegten Gesamtbaukosten so runde Zahlen sind.


25<br />

Bgm. Madlmayr:<br />

Die voraussichtlichen Baukosten wurden selbstverständlich nach Ehrfahrungswerten geschätzt, da man nicht<br />

von vornherein fixe Preise vereinbaren kann. Der Prozentsatz für die Aufteilung der Kosten bleibt allerdings<br />

gleich. Zu den geäußerten Vorwürfen, dass speziell im Bereich Dießenleiten von Seiten der Gemeinde nicht<br />

mehr soviel für die Bevölkerung gemacht wird möchte ich erwähnen, dass sehr wohl auch weiterhin<br />

öffentliches Geld investiert wird. Wir haben für die Straßenverbreiterung Grund von der Familie Grubmüller<br />

angekauft und haben eine Löffelsteinmauer errichtet, die ebenfalls nicht wenig gekostet hat. Ich möchte damit<br />

nur darauf hinweisen, dass auch im Bereich Dießenleiten öffentliches Geld investiert wurde und<br />

weiterhin investiert wird.<br />

Gvo. Grillberger:<br />

Der besagte Weg wurde als Güterweg errichtet, und die Zufahrt zum Anwesen ist eine Erschließungsstraße.<br />

Der betreffende Besitzer hat bereits damals einen finanziellen Beitrag für die Errichtung dieses Güterweges<br />

geleistet. Ob er anschließend das Teilstück in das öffentliche Gut übergibt oder nicht, ist die Entscheidung<br />

des Landwirtes. Sollte die Straße nicht in das öffentliche Gut übergehen, so ist für die Instandhaltung dann<br />

der Landwirt selbst zuständig.<br />

GR Oswald Kickinger:<br />

Es macht natürlich auch einen Unterschied, ob es sich bei dem betreffenden Landwirt um einen Kleinbauern<br />

handelt, der mit Händen und Füßen darum raufen muss um über die Runden zu kommen, oder um einen<br />

Großbauern. Wir wissen alle ganz genau, dass in Österreich am meisten die Großbauern gefördert werden,<br />

somit eine große Ungerechtigkeit herrscht: gerade kleine Bergbauern, die Förderungen benötigen würden,<br />

bekommen nichts bis wenig, und unsere Großbauern hier, die sowieso mit „goldenen Löffeln“ essen,<br />

bekommen die Förderungen direkt „hineingeschoben“! Deshalb frage ich nun, ob es sich bei<br />

Herrn Wögerbauer um einen Kleinbauern handelt. Ich bin nämlich grundsätzlich dafür, einen kleinen Landwirt<br />

finanziell zu fördern. Deshalb nochmals: wie viel Grund hat er, wie viel Förderung bekommt er, wie<br />

hoch ist sein Einkommen? Nur wenn diese Fragen ausreichend beantwortet werden, kann man abschätzen,<br />

ob Herr Wögerbauer eine Unterstützung notwendig hat oder nicht.<br />

Bgm. Madlmayr:<br />

In unserer Gemeinde gibt es wirklich keinen einzigen so reichen Landwirt, wie hier von Herrn GR Kickinger<br />

vermutet und behauptet wurde. Es gibt im Flachland, wie z.B. dem Eferdinger Becken, wesentlich größere<br />

Landwirtschaften als bei uns, die ebene Felder und Flächen bewirtschaften können, doch noch nicht einmal<br />

von diesen Landwirten kann man behaupten, dass es ihnen so gut geht, dass sie mit sprichwörtlich<br />

„goldenen Löffeln“ essen können. Wie Herr Gvo. Grillberger bereits gesagt hat, ist jener Teil des Weges, der<br />

nicht in das öffentliche Gut übergeht, von Herrn Wögerbauer selbst zu erhalten.<br />

Gvo. Grillberger:<br />

Zum angesprochenen Thema Groß- und Kleinbauern möchte ich erwähnen, dass ein wirklicher „Großbauer“<br />

bei zirka 200 bis 500 Stück Vieh beginnt, bei uns in der Gegend hingegen die Landwirtschaften im<br />

Familienbetrieb mit etwa 20 bis 30 Stück Vieh geführt werden. Es geht darum, ab wann eine Landwirtschaft<br />

lebensfähig ist bzw. ob sie jemals einen solchen Gewinn einfährt, dass der Landwirt Leute beschäftigen<br />

kann! Der betreffende Landwirt, Herr Wögerbauer, mäht zum Beispiel sogar noch händisch einzelne kleine<br />

Wiesen im Ort <strong>Gramastetten</strong> ab und trägt damit neben allen anderen Landwirten auch zur Kultur- und Landschaftspflege<br />

unseres Heimatortes, unseres Lebensumfeldes bei!<br />

GR Dannbauer:<br />

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, weshalb hier von manchen Gemeinderäten versucht wird, zwischen einem<br />

Landwirt und einem sonstigen Bürger etwas zu konstruieren. Ich wohne seit 21 Jahren im Geizersgraben,<br />

und es war selbstverständlich, dass die Gemeinde damals die Straße gebaut hat. Es war selbstverständlich,<br />

dass ich von der Privathand bis zu meinem Haus eine asphaltierte, gebaute Straße bekommen habe. Und ich<br />

weiß nicht, wie viele in diesem Raum hier in der selben Situation sind bzw. waren wie ich! In jedem dicht<br />

verbauten Gebiet wird es für selbstverständlich angesehen, dass die Straße von öffentlicher Hand errichtet<br />

wird. Würde der besagte Landwirt – so wie früher üblich – irgendwo im Ort wohnen, so würde wahrscheinlich<br />

kein Mensch über diese Güterwegerrichtung bzw. den Gemeindebeitrag diskutieren.


26<br />

Bgm. Madlmayr:<br />

Im Ort selbst war pro Haus ein gewisser Beitrag zwischen öS 30.000,-- und öS 35.000,-- für die Straße zu<br />

entrichten.<br />

GR Wögerbauer:<br />

Unter diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Gewährung eines Gemeindebeitrages, und ich bin absolut<br />

dafür, dass er diesen – wie vom Gemeindevorstand beraten und von Bürgermeister Madlmayr vorgetragen –<br />

erhält.<br />

Antrag GR Adolf Wögerbauer:<br />

Der Gemeindebeitrag für die Errichtung eines Teilstückes des Güterweges Hamberg, Zufahrt Penz-Eder<br />

(Umlegung im Bereich des Anwesens Hamberg 14 und Errichtung einer Zufahrt zum landwirtschaftlichen<br />

Objekt der Ehegatten Wögerbauer, Hamberg 14) wird mit 25 % der Gesamtbaukosten festgelegt.<br />

Weitere Diskussion:<br />

Vzbgm. Buchgeher:<br />

Ich möchte nochmals verdeutlichen, warum unsere Fraktion gegen diese private Zufahrt ist: uns geht es<br />

dabei sicherlich nicht darum, dass keine Güterwege gebaut werden. Güterwege sollen sehr wohl gebaut<br />

werden, und zwar bis zu jedem Haus, egal ob Einfamilienhaus oder Landwirtschaft. Es ist ganz klar, dass die<br />

Wege so gestaltet und asphaltiert werden, dass sie vernünftig befahren und geräumt werden können. Was bei<br />

diesem Antrag stört, ist der Umstand, dass die private Zufahrt gefördert werden soll. Ich glaube, dass jeder,<br />

der 60 m von öffentlicher Hand finanziert bekommt, dieses Straßenstück dann gerne selbst instandhält. Diese<br />

Argumentation verstehe ich nicht ganz. Wir haben darüber diskutiert und ich meine, dass es nur zwei Möglichkeiten<br />

gibt: entweder das Straßenstück wird in das öffentliche Gut übernommen, was dem Landwirt auch<br />

wirklich helfen würde, da er dann nicht selbst für die Instandhaltung aufkommen müsste, oder die Finanzierung<br />

wird vom Güterweg getrennt und der betroffene Landwirt kann sich dann seine<br />

private<br />

Zufahrt selbst gestalten und bezahlen wie immer er möchte.<br />

Vzbgm. Mag. Fazeni:<br />

Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits in der Gemeindevorstandssitzung beraten und in der von unserem<br />

Bürgermeister vorgetragenen Form einstimmig dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Da<br />

sowohl Herr Vzbgm. Buchgeher und auch Herr Gvo. Schneider bei dieser Vorstandssitzung dabei waren und<br />

auch mitgestimmt haben, bin ich nun umso mehr verwundert über die Argumentation, die nun von der<br />

SPÖ-Fraktion vertreten wird, denn wie bereits gesagt: der Gemeindevorstandsbeschluss für die Gewährung<br />

des Gemeindebeitrages wurde einstimmig – also auch mit den Stimmen der beiden<br />

SPÖ-Vorstandsmitglieder – gefasst.<br />

Gvo. Schneider:<br />

Es ist zwar richtig, dass wir in der Sitzung des Gemeindevorstandes diesen Tagesordnungspunkt befürwortet<br />

haben, doch hier und heute handelt es sich um eine Gemeinderatssitzung, und der Gemeinderat stimmt auch<br />

schlussendlich ab.<br />

GR Seitz-Fobian:<br />

Dieser Tagesordnungspunkt wurde erstmals in der Gemeindevorstandssitzung behandelt, wo lediglich zwei<br />

Vertreter unserer Fraktion dazu Stellung nehmen konnten. Wir haben diese Stellungnahme innerhalb der<br />

Fraktion nachdiskutiert, und dabei wurden eben sehr viele offene Fragen und Bedenken aufgeworfen, die wir<br />

heute in dieser Gemeinderatssitzung kundgetan haben. Ich glaube nicht, dass es notwendig ist, derart darüber<br />

zu polemisieren. Man kann doch nicht erwarten, dass – weil unsere beiden Vorstandsmitglieder damals für<br />

den Antrag gestimmt haben – die gesamte SPÖ-Fraktion ebenfalls den Antrag unterstützen muss, noch dazu,<br />

wo eben viele Fragen noch ungeklärt sind. Wir haben unsere Bedenken, welche ich auch wirklich gerechtfertigt<br />

finde. Weiters möchte ich noch erwähnen, dass zwar auch bis zu meiner Grundstücksgrenze von der<br />

öffentlichen Hand eine Straße errichtet wurde, doch die Asphaltierung des Teilstückes von der<br />

öffentlichen Straße bis zu unserer Garage mussten wir selbst finanzieren.


27<br />

Die Mitglieder des Gemeinderates debattieren noch eine Weile über die Gewährung des Gemeindebeitrages.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Der Antrag wird mit 18 Stimmen mehrheitlich angenommen.<br />

Herr Vzbgm. Martin Buchgeher, Herr Gvo. Wolfgang Schneider, Frau GR Maj-Britt Seitz-Fobian,<br />

Herr GR Gerhard Öller, Herr GR Harald Berndorfer, Frau GR Dr.rer.nat. Ulrike Monter,<br />

Herr GR Josef Neubauer, Frau GR Andrea Buchgeher, Herr GR Manfred Kaiser, Frau GR Nadja Kickinger,<br />

Herr GR Markus Kienberger und Herr GR Oswald Kickinger stimmen dagegen.<br />

Frau GR Brigitte Weinzinger enthält sich ihrer Stimme.


28<br />

TOP 10. Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2003; Beratung und Beschlussfassung:<br />

a) Ordentlicher Haushalt<br />

b) Außerordentlicher Haushalt<br />

Herr GR Siegfried Hofer verlässt um 20:03 Uhr den Sitzungssaal.<br />

Herr GR Harald Berndorfer verlässt um 20:04 Uhr den Sitzungssaal.<br />

a) Ordentlicher Haushalt<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Die Erstellung eines Nachtragsvoranschlages ist aufgrund der Oö. Gemeindeordnung notwendig, wenn sich<br />

während des Haushaltsjahres Änderungen ergeben, die im Voranschlag nicht vorgesehen bzw. enthalten<br />

sind.<br />

Herr GR Siegfried Hofer ist um 20:06 Uhr wieder im Raum.<br />

Während des Finanzjahres werden vom Gemeindevorstand und Gemeinderat neue Vorhaben oder Ankäufe<br />

beschlossen, die im Nachtragsvoranschlag aufgenommen werden müssen. Außerdem kann der<br />

Soll-Überschuss aus dem vergangenen Finanzjahr erst in einem Nachtragsvoranschlag als zusätzliche Einnahme<br />

veranschlagt werden.<br />

Heute liegt ein Entwurf des ersten Nachtragsvoranschlages für das Finanzjahr 2003 zur Diskussion auf.<br />

Der Entwurf des ersten Nachtragsvoranschlages ist in der Zeit von 22. Oktober 2003 bis 5. November 2003<br />

zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen.<br />

Der erste Nachtragsvoranschlag 2003 ist mit einer Einnahmen- und Ausgabensumme von € 6.034.800,00 im<br />

Ordentlichen Haushalt ausgeglichen und sieht gegenüber dem Voranschlag eine Erhöhung von € 418.100,00<br />

vor.<br />

Aufgrund der Bestimmungen der Oö. Gemeindehaushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung (GemHKRO) ist<br />

vom Gemeinderat festzusetzen, ab welchem Abweichungsbetrag gegenüber dem Voranschlag eine<br />

Erläuterung zu erstellen ist. Ich würde daher vorschlagen, den Abweichungsbetrag mit € 5.000,-- festzusetzen.<br />

Alle Gemeinderatsmitglieder haben Erläuterungen zu den Abweichungen gegenüber dem Voranschlag ab<br />

€ 5.000,-- erhalten.<br />

Antrag Bürgermeister Heinrich Madlmayr:<br />

Der Betrag für die Erläuterungen zu den Abweichungen gegenüber dem Voranschlag 2003 wird mit<br />

€ 5.000,-- festgesetzt.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.


29<br />

Herr GR Harald Berndorfer ist um 20:09 Uhr wieder im Raum.<br />

Weiterer Bericht des Bürgermeisters:<br />

Nachstehend werden die Erläuterungen zur Kenntnis gebracht und gegebenenfalls Fragen beantwortet:<br />

Einnahmen<br />

Gruppe O Vertretungskörper und Allg. Verwaltung<br />

Hauptverwaltung: Lfd. Transferzahlg. v. sonst.<br />

Trägern<br />

Wahlamt: Kostenersätze f. sonstige Verwaltungsleistungen<br />

NVA + mehr/weniger -<br />

5.400,00 5.400,00<br />

7.400,00 5.900,00<br />

Gruppe 1<br />

Öffentl. Ordnung und Sicherheit<br />

FF <strong>Gramastetten</strong>: Kpt.Transferzahlg. v. Feuerwehr<br />

21.800,00 21.800,00<br />

Gruppe 2<br />

Gruppe 3<br />

Gruppe 4<br />

Gruppe 5<br />

Unterricht, Erziehung, Sport und<br />

Wissenschaft<br />

Volksschule: Lfd. Transferzahlg. v. sonst. Trägern<br />

6.000,00 6.000,00<br />

öffentl. Rechts<br />

Hauptschule: Kostenersätze als Erhaltungsbeitrag 118.900,00 – 13.100,00<br />

(Gastschulbeitr.)<br />

Schülerausspeisung: Leistungserlöse 41.000,00 – 5.000,00<br />

Kindergarten Pöstlingberg: Personalkostenersatz<br />

vom Land<br />

79.100,00 10.100,00<br />

Kunst, Kultur und Kultus<br />

Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförd.<br />

Altenheim: Pflegegebühren von Selbstzahlern 119.300,00 – 61.600,00<br />

Altenheim: Pflegegebühren vom SHV Urfahr- 194.700,00 17.700,00<br />

Umgebung<br />

Altenheim: Pflegegebühren von anderen SHV 241.900,00 13.400,00<br />

Altenheim: Kapitaltransferz. v. priv. Haush.<br />

(Spenden) – sind nicht vorhersehbar!<br />

10.800,00 10.800,00<br />

Gesundheit<br />

Gruppe 6<br />

Straßen- und Wasserbau, Verkehr<br />

Landesstraßen: Landeszuschuss für Gehsteigerrichtung<br />

Gemeindestraßen: Landeszuschuss für Straßenbauten<br />

Sonst. Straßen und Wege: Kap.Transfz. v. Gde.<br />

Puchenau für GW Rothbauer<br />

5.000,00 5.000,00<br />

32.000,00 – 13.000,00<br />

15.000,00 15.000,00


30<br />

Gruppe 7<br />

NVA + mehr/weniger -<br />

Wirtschaftsförderung<br />

Zuchttierhaltung: Rücklagenentnahme 5.400,00 5.200,00<br />

Fremdenverkehrsförd.: - Nebenerlöse<br />

8.900,00 8.900,00<br />

Werbeeinschaltungen f. Wanderkarte<br />

Fremdenverkehrsförd.: - Projekt Seerosenteich 55.000,00 55.000,00<br />

Pöstlingberg<br />

Kap. Transferz. von priv. Haushalten<br />

Gruppe 8<br />

Dienstleistungen<br />

WVA Feldsdorf-Lassersdorf:<br />

Int.-Beitr. – Wasseranschlussgebühren<br />

Abfallbeseitigung – Hausmüll: Benützungsgebühren<br />

Abwasserbeseitigung <strong>Gramastetten</strong>:<br />

Int.-Beitr. – Kanalanschlussgebühren<br />

Abwasserbeseitigung <strong>Gramastetten</strong>:<br />

Benützungsgebühren<br />

Abwasserbeseitigung Pöstlingberg:<br />

Benützungsgebühren<br />

Abwasserbeseitigung Kanal BA 08:<br />

Tilgungszuschüsse<br />

Abwasserbeseitigung Kanal BA 09:<br />

Int.-Beitr. – Kanalanschlussgebühren<br />

Abwasserbeseitigung Kanal BA 09:<br />

Zinsenzuschüsse<br />

Abwasserbeseitigung Kanal BA 10:<br />

Zinsenzuschüsse<br />

16.500,00 8.500,00<br />

163.000,00 5.000,00<br />

40.000,00 15.000,00<br />

330.000,00 50.000,00<br />

106.000,00 9.500,00<br />

13.000,00 7.900,00<br />

82.500,00 22.500,00<br />

31.900,00 11.400,00<br />

9.500,00 6.000,00<br />

Gruppe 9<br />

Finanzwirtschaft<br />

Beteiligungen – Gewinnentnahmen der Gde. v.<br />

Unternehmg. u. marktbestimmten Betrieben d. 167.200,00 60.600,00<br />

Gde.<br />

Ausschließl. Gemeindeabgaben:<br />

237.000,00 7.000,00<br />

Kommunalsteuer<br />

Aufschließungsbeitr. lt. Raumordnung 82.500,00 42.500,00<br />

Ertragsanteile – Restbeträge 1.900.000,00 – 49.800,00<br />

Sonst. Finanzzuweisungen n. d. FAG<br />

165.000,00 65.000,00<br />

Lfd. Trfz. v. Land nach § 21 FAG<br />

Soll-Überschuss Vorjahr 29.900,00 29.900,00


31<br />

Ausgaben<br />

NVA +mehr/weniger-<br />

Gruppe O Vertretungskörper und Allg. Verwaltung<br />

Hauptverwaltung: Software, Lizenzen 5.000,00 – 5.000,00<br />

Hauptverwaltung: Geldbezüge – Beamte 161.700,00 5.700,00<br />

Hauptverwaltung: Geldbezüge – VB I 213.600,00 31.800,00<br />

Hauptverwaltung: Dienstgeberbeiträge 59.300,00 6.300,00<br />

Raumordnung u. Raumplanung:<br />

27.000,00 20.000,00<br />

Entgelte f. sonstige Leistungen<br />

Beiträge an Vereine u. sonst. Organisationen:<br />

13.300,00 8.000,00<br />

Mitgliedsbeiträge<br />

Bezugsvorschüsse u. Darlehen:<br />

Bez.Vorsch. für Gemeindebedienstete<br />

22.300,00 16.800,00<br />

Gruppe 1<br />

Gruppe 2<br />

Öffentl. Ordnung und Sicherheit<br />

FF <strong>Gramastetten</strong>: Fahrzeuge 21.800,00 21.800,00<br />

FF <strong>Gramastetten</strong>: Geringwertige Wirtschaftsgüter<br />

18.200,00 15.000,00<br />

d. Anlagevermögens<br />

FF Koglerau: Gebäude 7.700,00 7.700,00<br />

Unterricht, Erziehung, Sport und<br />

Wissenschaft<br />

Volksschule: Betriebsausstattung 8.000,00 6.000,00<br />

Volksschule: Kostenbeitr. f. Leistungen – Gastschulbeiträge<br />

50.400,00 5.400,00<br />

Hauptschule: Betriebsausstattung 20.000,00 15.000,00<br />

Hauptschule: Kostenbeitr. f. Leistungen - Gastschulbeiträge<br />

20.000,00 8.500,00<br />

Sonderschulen: Kostenbeitr. f. Leistg. - Gastschulbeiträge<br />

15.100,00 6.500,00<br />

Kindergarten <strong>Gramastetten</strong>: Lfd. Transferzahlg. 42.400,00 19.400,00<br />

an priv. Institutionen<br />

Jugendtreff Übermasser-Haus, Pöstlingberg:<br />

Gebäude<br />

38.000,00 31.000,00<br />

Gruppe 3<br />

Kunst, Kultur und Kultus<br />

Kirchliche Angelegenheiten:<br />

Kap. Trfz. an private Institutionen<br />

6.000,00 6.000,00<br />

Gruppe 4<br />

Gruppe 5<br />

Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförd.<br />

Allg. öffentl. Wohlfahrt: SHV-Umlage 544.000,00 64.000,00<br />

Gesundheit<br />

Tierkörperbeseitigung: Lfd. Transferzlg. an Land 24.500,00 5.500,00


32<br />

Gruppe 6<br />

Gruppe 7<br />

Gruppe 8<br />

NVA + mehr/weniger -<br />

Straßen- und Wasserbau, Verkehr<br />

Landesstraßen: Straßenbauten – Gehsteige 20.000,00 10.000,00<br />

Gemeindestraßen: Straßenbauten – Erweiterung 17.000,00 14.000,00<br />

Gemeindestraßen: Straßenbauten - Freysbergstraße<br />

10.100,00 10.100,00<br />

Gemeindestraßen: Straßenbauten - Waldingerstraße<br />

2.000,00 – 13.000,00<br />

– Zufahrt Enzenhofer<br />

Gemeindestraßen: Straßenbauten – Jagaweg –<br />

– – 5.000,00<br />

Großamberg<br />

Gemeindestraßen: Straßenbauten – Zufahrt<br />

25.000,00 25.000,00<br />

Wohnanlage Schmiedberg<br />

Gemeindestraßen: Straßenbauten - Überlendnerstraße<br />

– – 5.000,00<br />

Gemeindestraßen: Straßenbauten - Grubmüllerweg<br />

12.300,00 7.300,00<br />

Gemeindestraßen: Instandhaltung von Straßenbauten<br />

20.000,00 10.000,00<br />

Sonst. Straßen und Wege: Güterwege<br />

– – 5.000,00<br />

KTZ an Land für GW Mair in Freysberg<br />

Sonst. Straßen und Wege: Güterwege<br />

– 5.000,00<br />

KTZ an Land für GW Hamberg, Zufahrt<br />

–<br />

„Schlögl“<br />

Sonst. Straßen und Wege: Güterwege<br />

– 5.000,00<br />

KTZ an Land für GW Hamberg, Zufahrt „Harrer“<br />

–<br />

Sonst. Straßen und Wege: Güterwege<br />

29.000,00 24.000,00<br />

KTZ an Land für GW Rothbauer<br />

Straßenbauhof: Sonderanlagen – – 10.000,00<br />

Wildbachverbauung: Sonst. Ausgaben 20.600,00 15.600,00<br />

Straßenverkehr – Autobuswartehäuschen<br />

– – 5.000,00<br />

Sonderanlagen<br />

Wirtschaftsförderung<br />

Produktionsförderung: Zuchttierhaltung<br />

5.900,00 5.900,00<br />

Kap.Transferz. an priv. Haushalte<br />

Fremdenverkehrsförd. – Druckwerke 7.800,00 5.600,00<br />

Fremdenverkehrsförd. – Projekt Seerosenteich<br />

Pöstlingberg<br />

Entgelte für sonstige Leistungen<br />

55.000,00 55.000,00<br />

Dienstleistungen<br />

Abfallbeseitigung: Deponie für Erdaushubmaterial<br />

– – 5.000,00<br />

in Türkstetten<br />

Entgelte für sonstige Leistungen<br />

Straßenreinigung: Mineralische Rohstoffe<br />

12.700,00 8.200,00<br />

(Streusplitt)<br />

Straßenreinigung: Chemische und sonstige Mittel 13.000,00 9.000,00<br />

(Streusalz)<br />

Straßenreinigung: Entgelte für sonst. Leistungen 25.000,00 5.000,00<br />

(Schneeräumung und Streuung)<br />

Fuhrpark: Instandhaltung von Fahrzeugen 23.000,00 5.000,00<br />

Abwasserbeseitigung – Allgemein:<br />

Gewinnentn. d. Gde. v. Unternehmg.<br />

167.200,00 60.600,00


33<br />

Abwasserbeseitigung <strong>Gramastetten</strong>:<br />

Kanalisationsbau – Erweiterung<br />

Abwasserbeseitigung Pöstlingberg:<br />

Instandhaltung v. Kläranlagen – Beitrag Kläranlage<br />

Asten<br />

Abwasserbeseitigung Ableitungskanal Dießenleitenbachtal:<br />

Fondsmittelrückzahlung an Gde.<br />

Lichtenberg<br />

Abwasserbeseitigung AWV Unteres Rodltal<br />

Betriebskosten<br />

Abwasserbeseitigung Kanal BA 09:<br />

Kreditzinsen – Raiba<br />

NVA + mehr/weniger -<br />

27.000,00 12.000,00<br />

33.800,00 9.800,00<br />

37.900,00 37.900,00<br />

35.300,00 – 10.700,00<br />

31.900,00 6.200,00<br />

Gruppe 9<br />

Finanzwirtschaft<br />

Geldverkehr – Zinsen 20.000,00 5.000,00<br />

Geldverkehr – Zinsen für Zwischenkredite – – 5.000,00<br />

Landesumlage: Lfd. Transfz. an Land 93.700,00 – 7.600,00<br />

Zuführungen an den ao. Haushalt:<br />

Amtsgebäude; Umbau u. Sanierung<br />

Schulzentrum; Zubau u. Sanierung<br />

Kindergarten Pöstlingberg; Erweiterung<br />

WV Fernwasserversorgung Mühlviertel<br />

Schulzentrum; Sanierung<br />

Kanalbau BA 06<br />

Gemeindezentrum mit Musikschule<br />

Stocksporthalle im Sportzentrum<br />

Grundeinlösung „Söllner-Leichtenmüller“<br />

Feuerwehrhaus <strong>Gramastetten</strong><br />

Marktstraße; Sanierung<br />

3.600,00<br />

–<br />

20.000,00<br />

5.000,00<br />

10.000,00<br />

10.000,00<br />

10.000,00<br />

15.000,00<br />

15.000,00<br />

20.000,00<br />

23.000,00<br />

– 46.400,00<br />

– 36.000,00<br />

– 25.000,00<br />

– 10.000,00<br />

– 30.000,00<br />

– 10.000,00<br />

– 20.000,00<br />

– 10.000,00<br />

– 6.700,00<br />

– 20.000,00<br />

– 10.000,00<br />

– 224.100,00<br />

Die Erläuterungen wurden ausreichend begründet.<br />

Sie sind ein Bestandteil des Nachtragsvoranschlages.<br />

Antrag Bürgermeister Heinrich Madlmayr:<br />

Der erste Nachtragsvoranschlag des Ordentlichen Haushaltes für das Finanzjahr 2003 wird mit einer<br />

Einnahmen- und Ausgabensumme von € 6.034.800,00 ohne Änderung der Steuerhebesätze genehmigt.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.


34<br />

b) Außerordentlicher Haushalt<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Im Außerordentlichen Haushalt werden im Nachtragsvoranschlag vor allem die Soll-Fehlbeträge, die sich im<br />

Rechnungsabschluss ergeben, veranschlagt. Die Finanzierungen der einzelnen Vorhaben sind gesichert, die<br />

Einnahmen wie Landesmittel, Bedarfszuweisungsmittel, aber auch Anteilsbeträge des Ordentlichen Haushaltes<br />

dauern immer etwas länger.<br />

Der erste Nachtragsvoranschlag des Außerordentlichen Haushaltes sieht Einnahmen in Höhe von<br />

€ 1.366.600,00 und Ausgaben in Höhe von € 1.907.500,00 vor.<br />

Der Abgang im Außerordentlichen Haushalt beträgt demnach € 540.900,00.<br />

Wir möchten euch die einzelnen Vorhaben summenweise zur Kenntnis bringen:<br />

Vorhaben des Außerordentlichen Haushaltes - NVA 2002<br />

Projekt: Einnahmen: Ausgaben: plus/minus<br />

Amtsgebäude; Umbau und Sanierung 3.600 3.600 0<br />

KiGa Pöstlingberg; Sanierung 2.100 12.300 – 10.200<br />

KiGa Pöstlingberg; Erweiterung 175.100 318.800 – 143.700<br />

Stocksporthalle 15.000 54.000 – 39.000<br />

Schulzentrum; Sanierung 75.400 155.100 – 79.700<br />

Friedhoferweiterung der Pfarre Pöstlingberg;<br />

83.400 33.500 49.900<br />

Grundankauf<br />

WV Fernwasservers. Mühlviertel 5.000 26.700 – 21.700<br />

Aufschließ.Str.-Gewerbegr. 8.000 15.000 – 7.000<br />

Gde.Zentrum mit Musikschule 10.000 26.000 – 16.000<br />

Katastrophenschäd.-Hochw. 67.500 41.500 26.000<br />

Ortschaftsw. Neuhauser-Siedl. 3.100 0 3.100<br />

Gehsteig Linzerstr. mit Fahrbahnteiler–Ortseinfahrt<br />

40.000 110.800 – 70.800<br />

Gde.Str. „Reumühlebrücke“ 20.000 20.000 0<br />

Feuerwehrh. <strong>Gramastetten</strong> 433.800 497.800 – 64.000<br />

Schülerhort 11.000 34.300 – 23.300<br />

Gde.Str.; Sanierg. der Lichtenh. und<br />

1.500 1.500 0<br />

Lobensteiner-Gde.Str.<br />

GW Hamberg; Regenerierg. 43.500 76.000 – 32.500<br />

Gde.Str.; Sanierg. der Marktstraße 10.000 67.300 – 57.300<br />

Grundeinlös. Söllner-Leichtenmüller<br />

15.000 23.900 – 8.900<br />

und Gehsteigerrichtung<br />

Grundtausch „Wohnungsfreunde“-<br />

0 14.900 – 14.900<br />

Gde. Tauschaufzahl.<br />

Kanalsanierung 0 50.000 – 50.000<br />

Abl.Kanal Dießenleitenbachtal 13.500 13.500 0<br />

AWV Unteres Rodltal (BA 11) Baukostenbeitrag<br />

0 11.500 – 11.500<br />

Kanal <strong>Gramastetten</strong> BA 06 10.000 43.800 – 33.800


35<br />

Projekt: Einnahmen: Ausgaben: plus/minus<br />

Kanal <strong>Gramastetten</strong> BA 07 34.400 74.000 – 39.600<br />

Kanal <strong>Gramastetten</strong> BA 08 0 11.300 – 11.300<br />

Kanal <strong>Gramastetten</strong> BA 09 276.000 116.000 160.000<br />

Kanal <strong>Gramastetten</strong> BA 10 9.700 40.000 – 30.300<br />

Kanal <strong>Gramastetten</strong> BA 11 0 14.400 – 14.400<br />

Summe: 1.366.600 1.907.500 – 540.900<br />

Antrag Bürgermeister Heinrich Madlmayr:<br />

Der erste Nachtragsvoranschlag des Außerordentlichen Haushaltes für das Finanzjahr 2003 wird mit einer<br />

Einnahmensumme von € 1.366.600,00 und einer Ausgabensumme von € 1.907.500,00 – somit einem<br />

Soll-Fehlbetrag von € 540.900,00 – genehmigt.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.


36<br />

TOP 11. Betreuung der Kleinkinder im Alter von 1 ½ bis 3 Jahre; Verlängerung des<br />

Förderungszeitraumes (derzeit befristet bis 31.12.2003); Beratung und<br />

Beschlussfassung:<br />

a) Kostenübernahme für die Ausbildung von Tagesmüttern<br />

b) Zuschuss für die Betreuung eines Kindes durch eine Tagesmutter<br />

c) Kostenbeteiligung für die Abgangsdeckung eines Kindernestes<br />

Der Bürgermeister ersucht Herrn Gvo. Josef Haslmayr um den Bericht zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />

Bericht Gvo. Josef Haslmayr:<br />

Seit dem Jahre 2001 wird die Betreuung der Kinder im Alter zwischen 1 ½ und 3 Jahren von der Marktgemeinde<br />

<strong>Gramastetten</strong> besonders gefördert. Die Förderung ist derzeit jedoch bis 31. Dezember 2003<br />

befristet.<br />

a) Kostenübernahme für die Ausbildung von Tagesmüttern<br />

Die Gemeinde <strong>Gramastetten</strong> ersetzt der Tagesmutter die Kosten für die Ausbildung zur Tagesmutter<br />

bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen:<br />

o Hauptwohnsitz in der Gemeinde <strong>Gramastetten</strong><br />

o Abschluss der Ausbildung<br />

o Vorlage des Zertifikates vom BFI<br />

o Verpflichtung gegenüber der Gemeinde <strong>Gramastetten</strong>, dass in einem Zeitraum von<br />

fünf Jahren zwei Jahre lang ein Kind betreut wird.<br />

Eine Ausbildung wurde bisher leider noch nicht abgeschlossen.<br />

b) Zuschuss für die Betreuung eines Kindes durch eine Tagesmutter<br />

Die Gemeinde gewährt einer Tagesmutter, die ein Kind betreut, das in der Gemeinde mit den<br />

Eltern bzw. Erziehungsberechtigten den Hauptwohnsitz hat, einen Zuschuss in Höhe von € 73,--<br />

pro Monat und Kind.<br />

c) Kostenbeteiligung für die Abgangsdeckung eines Kindernestes<br />

Die Gemeinde <strong>Gramastetten</strong> übernimmt die anteilige Abgangsdeckung für die Betreuung eines<br />

Kleinkindes in einem Kindernest für Kinder, die in der Gemeinde <strong>Gramastetten</strong> mit den Eltern<br />

bzw. Erziehungsberechtigten den Hauptwohnsitz haben. Bedingung: Die/der alleinerziehende<br />

Mutter/Vater bzw. die Eltern schließen mit der Gemeinde <strong>Gramastetten</strong> eine Vereinbarung ab, die<br />

eine Kostenbeteiligung des Abganges regelt – die Höhe des Elternbeitrages am Abgang beträgt je<br />

nach Familienbruttoeinkommen 10, 30 oder 50 %.<br />

Außerdem unterstützen wir den Verein „Aktion Tagesmütter Oberösterreich“, dem die Ausbildung,<br />

Vermittlung und Betreuung der Tagesmütter obliegt, mit monatlich € 109,-- für jedes von einer Tagesmutter<br />

betreute Gramastettner Kind.


37<br />

Die Kostenbeteiligung für die Abgangsdeckung eines Kindernestes wurde vor allem im Hinblick auf eine<br />

Betreuung im Kindernest Puchenau beschlossen. Hier müssen wir jedoch keine Abgangsdeckung mehr übernehmen.<br />

(Für 2001 mussten wir für fünf Monate für ein Kind einen Abgangsbetrag von € 2.117,56<br />

leisten. Im Jahre 2002 besuchte zwar dieses Kind noch das Kindernest bis einschließlich Juni, wir hatten<br />

jedoch keinen Beitrag mehr zu zahlen. Von anderen „Kindernestern“ wurde uns kein Abgang vorgeschrieben.)<br />

Diese grundsätzliche Förderung könnten wir fallen lassen, im Bedarfsfall könnte der<br />

Gemeinderat gesondert beraten.<br />

Diskussion:<br />

GR Kienberger:<br />

Nachdem diese Einrichtung von der Bevölkerung bisher nicht wirklich angenommen wurde, würde ich<br />

darum bitten, dass publiziert wird, dass die Möglichkeit für diese Art der Kinderbetreuung in <strong>Gramastetten</strong><br />

besteht.<br />

Bgm. Madlmayr:<br />

Wir haben bereits mehrmals in den Gemeindenachrichten dafür geworben bzw. auch bei den Ärzten Zettel<br />

aufgelegt, in denen Frauen aufgefordert werden, die Ausbildung zur Tagesmutter zu machen.<br />

GR Seitz-Fobian:<br />

Mir kam zu Ohren, dass eine Dame, die sich für die Ausbildung zur Tagesmutter angemeldet hat, zu hören<br />

bekam, dass sie aufgrund zu vieler Anmeldungen zum besagten Ausbildungslehrgang nicht berücksichtigt<br />

wird und somit nicht sofort einen entsprechenden Kurs besuchen kann. Könnte man diesbezüglich nicht auf<br />

den Veranstalter einwirken, dass – wenn jemand aus unserer Gemeinde an der Ausbildung zur Tagesmutter<br />

interessiert ist – diese Person auch den nächsten stattfindenden Kurs absolvieren kann?<br />

AL Haslmayr:<br />

Ich habe vor einiger Zeit mit der Verantwortlichen des Vereines „Aktion Tagesmutter“ telefoniert, da mir<br />

ebenfalls zu Ohren gekommen ist, dass Interessierte aufgrund angeblicher „Überbuchungen“ der Kurse die<br />

Ausbildung nicht machen können. Die verantwortliche Dame hat mir allerdings zugesichert, dass – falls sich<br />

jemand aus <strong>Gramastetten</strong> zur Ausbildung anmeldet – diese auch fix einen Kursplatz bekommt.<br />

Allerdings werden die Bewerberinnen vom Verein Aktion Tagesmütter vorab zuhause besucht, wo geprüft<br />

wird, ob sie überhaupt als Tagesmutter geeignet sind.<br />

a) Kostenübernahme für die Ausbildung von Tagesmüttern<br />

Antrag Gvo. Josef Haslmayr:<br />

Die Gemeinde <strong>Gramastetten</strong> ersetzt der Tagesmutter die Kosten für die Ausbildung zur Tagesmutter bei Erfüllung<br />

bestimmter Voraussetzungen:<br />

o Hauptwohnsitz in der Gemeinde <strong>Gramastetten</strong><br />

o Abschluss der Ausbildung<br />

o Vorlage des Zertifikates vom BFI<br />

o Verpflichtung gegenüber der Gemeinde <strong>Gramastetten</strong>, dass in einem Zeitraum von fünf Jahren<br />

zwei Jahre lang ein Kind betreut wird.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.


38<br />

b) Zuschuss für die Betreuung eines Kindes durch eine Tagesmutter<br />

Antrag Gvo. Josef Haslmayr:<br />

Die Gemeinde gewährt einer Tagesmutter, die ein Kind betreut, das in der Gemeinde mit den Eltern bzw.<br />

Erziehungsberechtigten den Hauptwohnsitz hat, einen Zuschuss in Höhe von € 73,-- pro Monat und Kind.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.<br />

c) Kostenbeteiligung für die Abgangsdeckung eines Kindernestes<br />

Antrag Gvo. Josef Haslmayr:<br />

Der Beschluss über die Kostenbeteiligung für die Abgangsdeckung eines Kindernestes wird nicht verlängert<br />

und läuft somit mit 31. Dezember 2003 aus.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.


39<br />

TOP 12. Scheuringer Franz und Manuela, Riesenhofstraße 20, 4040 Linz; Abweisung<br />

der Baubewilligung für die Errichtung eines Wohnhauses und einer Doppelgarage<br />

sowie einer Stützmauer auf Parz. Nr. 2573/2, KG <strong>Gramastetten</strong>;<br />

Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof; Stellungnahme der Marktgemeinde<br />

<strong>Gramastetten</strong>; Kenntnisnahme.<br />

Herr Gvo. Wolfgang Schneider verlässt um 20:26 Uhr den Sitzungssaal.<br />

Der Bürgermeister erklärt den Gemeinderatsmitgliedern den Werdegang dieses Bewilligungsverfahrens.<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Die Rechtsanwälte Grassner, Lenz, Thewanger & Partner haben für die Ehegatten Franz und<br />

Manuela Scheuringer am 11. August 2003 eine Bescheidbeschwerde gegen die Oö. Landesregierung beim<br />

Verfassungsgerichtshof eingereicht. Die Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> ist in diesem Verfahren mitbeteiligte<br />

Partei.<br />

Herr Vzbgm. Martin Buchgeher verlässt um 20:28 Uhr den Sitzungssaal.<br />

Herr GR Gerhard Öller verlässt um 20:28 Uhr den Sitzungssaal.<br />

Mit Schreiben des Verfassungsgerichtshofes vom 13. August 2003 wurde die Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong><br />

aufgefordert, zu den in der Beschwerde erhobenen Vorwürfen eine Stellungnahme abzugeben.<br />

Wir haben daher folgende Stellungnahme abgegeben:<br />

Verfassungsgerichtshof <strong>Gramastetten</strong>, 9. Okt. 2003<br />

Judenplatz 11<br />

1010 Wien Bearbeiter: Walter Knabl, DW 23<br />

E-Mail: walter.knabl@gramastetten.ooe.gv.at<br />

Zl. Bau VII 798-70-2001/02/03/KnW<br />

Betr.: Franz u. Manuela Scheuringer, Abweisung des Baubew.ansuchens<br />

Bezug: Ihr Schreiben v. 13. Aug. 2003<br />

Ihr Zeichen: B 1080/03-2


40<br />

Innerhalb der offenen Frist gestattet sich die Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> folgende Stellungnahme<br />

abzugeben:<br />

Die Begründung zur Abweisung des Baubewilligungsansuchens für die Errichtung eines Wohnhauses,<br />

Errichtung einer Doppelgarage und einer Stützmauer auf Parz. Nr. 2573/2, KG. <strong>Gramastetten</strong>, ist in der<br />

neuerlichen Entscheidung der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> aufgrund des Vorstellungsbescheides des<br />

Amtes der Oö. Landesregierung vom 15. Okt. 2002, Zl.: BauR-013041/1-2002-Ka/Vi, ausreichend dargelegt<br />

und die Gemeinde möchte ausdrücklich darauf hinweisen.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> möchte auch noch darauf hinweisen, dass es sich beim Flächenwidmungsplan<br />

Nr. 3 nicht um einen – wie behauptet – „auf unser Grundstück bezogenen Flächenwidmungsplan“<br />

handelt, sondern dieser eine Gesamtüberarbeitung für das gesamte Gemeindegebiet darstellt. Wie aus<br />

den Plänen eindeutig ersichtlich ist, sind die verschiedenen „WE Bm“, „WE Bm1“, „Bm“ und „Bm1“ Planzeichen<br />

eindeutig voneinander zu trennen, auch in farblicher Hinsicht. Die Kennzeichnung ist in der<br />

Legende zum Plan dargelegt und es kann keine Verwechslung auftreten.<br />

Wie den Anwälten der Ehegatten Scheuringer bekannt sein dürfte, kann sehr wohl der Bestand des<br />

Jahres 2003 eruiert werden – es handelt sich hierbei um den rechtskräftig bewilligten Baubestand zum Zeitpunkt<br />

der Rechtskraft des Flächenwidmungsplanes.<br />

Der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> erschien es notwendig und wichtig, dass Gebiete, welche wirklich nur als<br />

Wochenendgebiete nutzbar sind, auch als solche zu kennzeichnen sind. Diese Kennzeichnung erfolgte nicht<br />

nur für das Grundstück der Ehegatten Scheuringer, sondern im ganzen Gemeindegebiet. Bezüglich Rechtswidrigkeit<br />

mangels Vorliegens von Änderungsvoraussetzungen kann die Gemeinde nur auf die gesetzlich<br />

festgelegte Frist für die Überarbeitung und Neuerstellung von Flächenwidmungsplänen hinweisen, sowie auf<br />

über 100 Änderungswünsche von Grundeigentümern in der Gemeinde.<br />

Die Rechtsgültigkeit einer Schutzzone im Bauland wurde mit dem Amt der Oö. Landesregierung abgesprochen<br />

und im gesamten Gemeindegebiet wurde in mindestens 16 Gebieten – also nicht nur bei den<br />

Ehegatten Scheuringer – diese Schutzzonenregelung angewandt. Bezüglich des Tennisplatzes der Nachbarn<br />

Dr. Roiss darf ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass diese Widmungsänderung in keinem<br />

Zusammenhang mit der Widmung der Ehegatten Scheuringer steht. Sie sehen also, dass es sich in keinster<br />

Weise um eine Willkür der Gemeinde handelte, sondern die verschiedenen Widmungskategorien auf die<br />

jeweilige Natursituation abgestimmt wurden.<br />

Abschließend darf noch bemerkt werden, dass sehr wohl von der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> eine für die<br />

Ehegatten Scheuringer durchaus akzeptable Lösung angestrebt wurde. Nachdem jedoch die Ehegatten Scheuringer<br />

mit dieser Bebauungsmöglichkeit nicht einverstanden waren, war die Erlassung einer Neuplanungsgebietsverordnung<br />

erforderlich, da die beabsichtigte Bauausführung den Planungsinteressen der<br />

Gemeinde widersprach.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Der Bürgermeister<br />

Herr Vzbgm. Martin Buchgeher ist um 20:31 Uhr wieder im Raum.<br />

Herr GR Gerhard Öller ist um 20:31 Uhr wieder im Raum.


41<br />

Zur Information wird den Mitgliedern des Gemeinderates die Gegenschrift der Baurechtsabteilung des<br />

Amtes der Oö. Landesregierung vom 13. Oktober 2003, Zahl: BauR-013041/6-2003-Ka/Stö/Mö, vollinhaltlich<br />

zur Kenntnis gebracht.<br />

Herr Gvo. Wolfgang Schneider ist um 20:35 Uhr wieder im Raum.<br />

Herr Gvo. Josef Haslmayr verlässt um 20:36 Uhr den Sitzungssaal.<br />

Die Mitglieder des Gemeinderates nehmen die Information zu diesem Tagesordnungspunkt zur Kenntnis.


42<br />

TOP 13. Bebauungsplan Nr. 69 „Kernbereich – Linzer Straße“; Beratung und<br />

Genehmigung.<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Der Winkler Markt <strong>Gramastetten</strong>, Linzer Straße, 4201 <strong>Gramastetten</strong>, hat um die Neuerstellung des<br />

Bebauungsplanes Nr. 69 „Kernbereich - Linzer Straße“ im Bereich der Gewerbebetriebe in der<br />

Linzer Straße angesucht. Mit der gegenständlichen Neuerstellung soll für die bereits bestehenden Gewerbebetriebe<br />

eine optimale Bebaubarkeit der Bauplätze sowie eine zeitgemäße und energiesparende Bauweise<br />

ermöglicht werden. Der Weiterbestand der Gewerbebetriebe im Ortsgebiet von <strong>Gramastetten</strong> ist für die<br />

wirtschaftliche Entwicklung unserer Gemeinde von besonderer Bedeutung. Wir sind daher aufgefordert,<br />

Grundlagen zu schaffen, um den Gewerbebetrieben Erweiterungsmöglichkeiten zu bieten, da ansonsten die<br />

große Gefahr der Abwanderung besteht.<br />

Diese Neuerstellung betrifft: Parz. Nr. 254/7, 254/4, 254/8, KG. <strong>Gramastetten</strong>.<br />

Es ist vorgesehen, dass innerhalb der Baufluchtlinie Gebäude laut der jeweiligen Nutzungsschablone errichtet<br />

werden können:<br />

Nutzungsschablone 1: Gebäude mit max. 3 Geschossen. Die max. Firsthöhe beträgt 11,5 m über dem<br />

best. Straßenniveau der Linzer Straße.<br />

Nutzungsschablone 2: Gebäude mit max. einem Geschoss.<br />

Weiters sind verschiedene Bauweisen vorgesehen:<br />

Sonstige Bauweise 1: Es darf an die seitlichen Grundgrenzen der Parz. Nr. 254/4 angebaut werden.<br />

Sonstige Bauweise 2: Es darf an die seitlichen und hinteren Grundgrenzen der Parz. Nr. 254/4 und 254/7<br />

angebaut werden.<br />

Herr Gvo. Josef Haslmayr ist um 20:50 Uhr wieder im Raum.<br />

Der Grundsatzbeschluss für diese Änderung wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 22. April 2003<br />

gefasst.<br />

Gemäß § 33 Abs. 1 OÖ ROG wurde den Betroffenen am 3. Juli 2003 eine Frist bis 29. August 2003 zur Abgabe<br />

einer Stellungnahme gegeben. Die Kundmachung gemäß § 33 Abs. 2 OÖ ROG erfolgte ebenfalls am 3.<br />

Juli 2003.<br />

Folgende positive Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />

Amt der Oö. Landesregierung vom 9. September 2003 (überörtliche Interessen werden im besonderen Maße<br />

berührt – Abteilung Straßenerhaltung und -betrieb vom 4. August 2003), Militärkommando vom<br />

25. Juli 2003, Linz AG vom 20. August 2003.<br />

Die geforderten Plankorrekturen hinsichtlich Baufluchtlinie entlang der Landesstraße und Definition in der<br />

Legende wurden vorgenommen.<br />

Die dazu erforderliche Kundmachung erfolgte am 16. September 2003 mit nachweislicher Verständigung der<br />

Betroffenen.<br />

Antrag Bürgermeister Heinrich Madlmayr:<br />

Der Bebauungsplan Nr. 69 „Kernbereich – Linzer Straße“ wird genehmigt.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.


43<br />

TOP 14. Unfallfürsorgefonds der oö. Gemeinden – Neufassung der Vereinbarung<br />

wegen Einbeziehung der „VB-neu“; Beratung und Beschlussfassung.<br />

Der Bürgermeister ersucht Herrn Amtsleiter Rudolf Haslmayr um den Bericht zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />

Bericht Amtsleiter Haslmayr:<br />

Das Amt der Oö. Landesregierung hat mit Schreiben vom 22. September 2003,<br />

AZ: Gem-021173/5-2003-Si/Pü, den Gemeinden mitgeteilt, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten beim<br />

Unfallfürsorgefonds erweitert wurde. Derzeit haben alle 442 oö. Gemeinden ihren Beitritt zum Unfallfürsorgefonds<br />

erklärt, und zwar für die Bürgermeister und die übrigen Mitglieder der Gemeindevertretung<br />

(den „Funktionären“) sowie für die Beamten. Bei Dienstunfällen und Berufskrankheiten wird den<br />

Anspruchsberechtigten sowie den Hinterbliebenen Unfallfürsorge gewährt. Im Jahr 2003,<br />

LGBL. Nr. 75/2003, wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten um die Vertragsbediensteten iS des<br />

§ 3 Oö. GBG 2001 und § 2 Z. 2 Oö. GDG 2002, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2000<br />

begründet wurde, erweitert. Das sind die sogenannten „VB-neu“. Vom Unfallfürsorgefonds und von der<br />

KFG werden die geringfügig Beschäftigten (auch wenn sie Vertragsbedienstete sind) ausgenommen.<br />

Die Gemeinde hat durch den Gemeinderat hinsichtlich der Einbeziehung der „VB-neu“ einen Beschluss zu<br />

fassen. Es ist ein Beitritt zur „neuen“ Vereinbarung über die Errichtung eines Unfallfürsorgefonds der<br />

oö. Gemeinden zu erklären, wobei die vorbehaltlose Übernahme der darin enthaltenen Verpflichtungen<br />

erklärt werden soll. Die „neue“ Vereinbarung aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom<br />

25. Juni 2003 liegt uns vor. In § 4 der cit Vereinbarung ist die Aufbringung der finanziellen Mittel geregelt.<br />

Die Einkünfte der Unfallfürsorge bestehen demnach aus der jährlichen Umlage. Diese wird nach dem<br />

erforderlichen Aufwand von der Hauptversammlung festgesetzt und auf die Gemeinden umgelegt. 50 % der<br />

jährlichen Umlage werden nach der Anzahl der Funktionäre und Bediensteten, die restlichen 50 % nach der<br />

Steuerkraft gemäß dem Bezirksumlagegesetz umgelegt.<br />

Erwähnen möchte ich, dass die Unfallfürsorgeumlage keine zusätzliche Leistung für die Beamten und<br />

Funktionäre ist, sondern das Pendant des Unfallversicherungsbeitrages darstellt. Für eine/n<br />

ASVG-Versicherte/n (z.B. „VB-alt“) zahlt die Gemeinde den Unfallversicherungsbeitrag (1,4 %) mit den<br />

monatlichen Sozialversicherungsbeiträgen.<br />

Antrag Bürgermeister Heinrich Madlmayr:<br />

Die Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> tritt der Vereinbarung über die Errichtung eines Unfallfürsorgefonds der<br />

oö. Gemeinden (gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juni 2003) bei und übernimmt vorbehaltlos<br />

sämtliche darin enthaltenen Verpflichtungen.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.


44<br />

TOP 15. Allfälliges.<br />

Energiebezogene Förderungsmaßnahmen:<br />

Vzbgm. Martin Buchgeher wünscht, dass die Mitglieder des Gemeinderates über die von den Mitgliedern des<br />

Gemeindevorstandes in der letzten Sitzung beschlossenen finanziellen Beihilfen für die Errichtung bzw. den<br />

Einbau von energiebezogenen Förderungsmaßnahmen informiert werden.<br />

Bürgermeister Heinrich Madlmayr kommt diesem Wunsch nach und bringt die gewährten Beihilfen zur<br />

Kenntnis.<br />

Feier „100 Jahre Bezirk Urfahr-Umgebung“:<br />

Bürgermeister Heinrich Madlmayr berichtet, dass am Freitag, den 21. November 2003 in der Donauhalle<br />

Ottensheim eine Feier anlässlich 100 Jahre Bezirk Urfahr-Umgebung stattfindet. Bei diesem Fest wird sich<br />

jede Gemeinde des Bezirkes Urfahr-Umgebung präsentieren.<br />

Er lädt alle Mitglieder des Gemeinderates sehr herzlich ein, an dieser Feier teilzunehmen bzw. ersucht, dass<br />

sich einige Gemeinderatsmitglieder auch Zeit nehmen, um beim Präsentieren des Ortes <strong>Gramastetten</strong><br />

– z.B. durch Verteilen von Gramastettner Krapferln und Zwieback – zu helfen.<br />

Herr Gvo. Martin Schütz schlägt vor, für derartige Repräsentationszwecke ein Video über <strong>Gramastetten</strong> zu<br />

machen. Weiters regt er an, die Bevölkerung dazu aufzurufen, verschiedene Fotos von bzw. betreffend<br />

<strong>Gramastetten</strong> anzufertigen, die gesammelt werden und ebenfalls für verschiedene Präsentationszwecke verwendet<br />

werden können, wie z.B. für die Homepage der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> oder um Postkarten<br />

herstellen zu lassen.<br />

Frau GR Nadja Kickinger macht den Vorschlag, z.B. auf der Homepage der Marktgemeinde unter der<br />

Gramastettner Bevölkerung eventuell einen Fotowettbewerb auszuschreiben.<br />

Herbstkonzert der Musikkapelle <strong>Gramastetten</strong>:<br />

Herr Gvo. Wolfgang Schneider lädt im Namen der Musikkapelle alle anwesenden Gemeinderatsmitglieder<br />

und Zuhörer der Gemeinderatssitzung sehr herzlich zum Herbstkonzert der Musikkapelle <strong>Gramastetten</strong> ein,<br />

welches am Samstag, den 8. November 2003 im Turnsaal der Hauptschule <strong>Gramastetten</strong> stattfindet.<br />

Der Bürgermeister gratuliert in diesem Zusammenhang der Musikkappelle <strong>Gramastetten</strong> sehr herzlich zum<br />

erzielten ausgezeichneten Erfolg bei einem kürzlich stattgefundenen Bewerb in Vorderweißenbach.<br />

Persönliche Angriffe:<br />

Vzbgm. Martin Buchgeher verurteilt abschließend die seiner Meinung nach persönlichen Angriffe von Herrn<br />

Vzbgm. Mag. Andreas Fazeni bei der Diskussion zum Tagesordnungspunkt 9 aufs Schärfste.<br />

Vzbgm. Mag. Andreas Fazeni entschuldigt sich dafür, falls er einen Formalfehler begangen haben sollte. Als<br />

persönliche Angriffe kann er seine Wortmeldungen allerdings nicht einstufen.<br />

-----------------


45<br />

Genehmigung der Verhandlungsschriften über die letzte Sitzung des Gemeinderates vom<br />

25. September 2003 und über die konstituierende Sitzung vom 20. Oktober 2003:<br />

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die Sitzung des<br />

Gemeinderates vom 25. September 2003 wurden keine Einwendungen eingebracht.<br />

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die konstituierende<br />

Sitzung des Gemeinderates vom 20. Oktober 2003 wurden keine Einwendungen eingebracht.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht vorliegen, schließt<br />

der Vorsitzende die Sitzung um 21:14 Uhr.<br />

......................................................... .........................................................<br />

Vorsitzender<br />

Gemeindevorstand<br />

......................................................... .........................................................<br />

Gemeindevorstand<br />

Gemeinderat<br />

......................................................... .........................................................<br />

Gemeinderat<br />

Schriftführer

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