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Innerhalb der offenen Frist gestattet sich die Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> folgende Stellungnahme<br />

abzugeben:<br />

Die Begründung zur Abweisung des Baubewilligungsansuchens für die Errichtung eines Wohnhauses,<br />

Errichtung einer Doppelgarage und einer Stützmauer auf Parz. Nr. 2573/2, KG. <strong>Gramastetten</strong>, ist in der<br />

neuerlichen Entscheidung der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> aufgrund des Vorstellungsbescheides des<br />

Amtes der Oö. Landesregierung vom 15. Okt. 2002, Zl.: BauR-013041/1-2002-Ka/Vi, ausreichend dargelegt<br />

und die Gemeinde möchte ausdrücklich darauf hinweisen.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> möchte auch noch darauf hinweisen, dass es sich beim Flächenwidmungsplan<br />

Nr. 3 nicht um einen – wie behauptet – „auf unser Grundstück bezogenen Flächenwidmungsplan“<br />

handelt, sondern dieser eine Gesamtüberarbeitung für das gesamte Gemeindegebiet darstellt. Wie aus<br />

den Plänen eindeutig ersichtlich ist, sind die verschiedenen „WE Bm“, „WE Bm1“, „Bm“ und „Bm1“ Planzeichen<br />

eindeutig voneinander zu trennen, auch in farblicher Hinsicht. Die Kennzeichnung ist in der<br />

Legende zum Plan dargelegt und es kann keine Verwechslung auftreten.<br />

Wie den Anwälten der Ehegatten Scheuringer bekannt sein dürfte, kann sehr wohl der Bestand des<br />

Jahres 2003 eruiert werden – es handelt sich hierbei um den rechtskräftig bewilligten Baubestand zum Zeitpunkt<br />

der Rechtskraft des Flächenwidmungsplanes.<br />

Der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> erschien es notwendig und wichtig, dass Gebiete, welche wirklich nur als<br />

Wochenendgebiete nutzbar sind, auch als solche zu kennzeichnen sind. Diese Kennzeichnung erfolgte nicht<br />

nur für das Grundstück der Ehegatten Scheuringer, sondern im ganzen Gemeindegebiet. Bezüglich Rechtswidrigkeit<br />

mangels Vorliegens von Änderungsvoraussetzungen kann die Gemeinde nur auf die gesetzlich<br />

festgelegte Frist für die Überarbeitung und Neuerstellung von Flächenwidmungsplänen hinweisen, sowie auf<br />

über 100 Änderungswünsche von Grundeigentümern in der Gemeinde.<br />

Die Rechtsgültigkeit einer Schutzzone im Bauland wurde mit dem Amt der Oö. Landesregierung abgesprochen<br />

und im gesamten Gemeindegebiet wurde in mindestens 16 Gebieten – also nicht nur bei den<br />

Ehegatten Scheuringer – diese Schutzzonenregelung angewandt. Bezüglich des Tennisplatzes der Nachbarn<br />

Dr. Roiss darf ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass diese Widmungsänderung in keinem<br />

Zusammenhang mit der Widmung der Ehegatten Scheuringer steht. Sie sehen also, dass es sich in keinster<br />

Weise um eine Willkür der Gemeinde handelte, sondern die verschiedenen Widmungskategorien auf die<br />

jeweilige Natursituation abgestimmt wurden.<br />

Abschließend darf noch bemerkt werden, dass sehr wohl von der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> eine für die<br />

Ehegatten Scheuringer durchaus akzeptable Lösung angestrebt wurde. Nachdem jedoch die Ehegatten Scheuringer<br />

mit dieser Bebauungsmöglichkeit nicht einverstanden waren, war die Erlassung einer Neuplanungsgebietsverordnung<br />

erforderlich, da die beabsichtigte Bauausführung den Planungsinteressen der<br />

Gemeinde widersprach.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Der Bürgermeister<br />

Herr Vzbgm. Martin Buchgeher ist um 20:31 Uhr wieder im Raum.<br />

Herr GR Gerhard Öller ist um 20:31 Uhr wieder im Raum.

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