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Innerhalb der offenen Frist gestattet sich die Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> folgende Stellungnahme<br />
abzugeben:<br />
Die Begründung zur Abweisung des Baubewilligungsansuchens für die Errichtung eines Wohnhauses,<br />
Errichtung einer Doppelgarage und einer Stützmauer auf Parz. Nr. 2573/2, KG. <strong>Gramastetten</strong>, ist in der<br />
neuerlichen Entscheidung der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> aufgrund des Vorstellungsbescheides des<br />
Amtes der Oö. Landesregierung vom 15. Okt. 2002, Zl.: BauR-013041/1-2002-Ka/Vi, ausreichend dargelegt<br />
und die Gemeinde möchte ausdrücklich darauf hinweisen.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> möchte auch noch darauf hinweisen, dass es sich beim Flächenwidmungsplan<br />
Nr. 3 nicht um einen – wie behauptet – „auf unser Grundstück bezogenen Flächenwidmungsplan“<br />
handelt, sondern dieser eine Gesamtüberarbeitung für das gesamte Gemeindegebiet darstellt. Wie aus<br />
den Plänen eindeutig ersichtlich ist, sind die verschiedenen „WE Bm“, „WE Bm1“, „Bm“ und „Bm1“ Planzeichen<br />
eindeutig voneinander zu trennen, auch in farblicher Hinsicht. Die Kennzeichnung ist in der<br />
Legende zum Plan dargelegt und es kann keine Verwechslung auftreten.<br />
Wie den Anwälten der Ehegatten Scheuringer bekannt sein dürfte, kann sehr wohl der Bestand des<br />
Jahres 2003 eruiert werden – es handelt sich hierbei um den rechtskräftig bewilligten Baubestand zum Zeitpunkt<br />
der Rechtskraft des Flächenwidmungsplanes.<br />
Der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> erschien es notwendig und wichtig, dass Gebiete, welche wirklich nur als<br />
Wochenendgebiete nutzbar sind, auch als solche zu kennzeichnen sind. Diese Kennzeichnung erfolgte nicht<br />
nur für das Grundstück der Ehegatten Scheuringer, sondern im ganzen Gemeindegebiet. Bezüglich Rechtswidrigkeit<br />
mangels Vorliegens von Änderungsvoraussetzungen kann die Gemeinde nur auf die gesetzlich<br />
festgelegte Frist für die Überarbeitung und Neuerstellung von Flächenwidmungsplänen hinweisen, sowie auf<br />
über 100 Änderungswünsche von Grundeigentümern in der Gemeinde.<br />
Die Rechtsgültigkeit einer Schutzzone im Bauland wurde mit dem Amt der Oö. Landesregierung abgesprochen<br />
und im gesamten Gemeindegebiet wurde in mindestens 16 Gebieten – also nicht nur bei den<br />
Ehegatten Scheuringer – diese Schutzzonenregelung angewandt. Bezüglich des Tennisplatzes der Nachbarn<br />
Dr. Roiss darf ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass diese Widmungsänderung in keinem<br />
Zusammenhang mit der Widmung der Ehegatten Scheuringer steht. Sie sehen also, dass es sich in keinster<br />
Weise um eine Willkür der Gemeinde handelte, sondern die verschiedenen Widmungskategorien auf die<br />
jeweilige Natursituation abgestimmt wurden.<br />
Abschließend darf noch bemerkt werden, dass sehr wohl von der Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> eine für die<br />
Ehegatten Scheuringer durchaus akzeptable Lösung angestrebt wurde. Nachdem jedoch die Ehegatten Scheuringer<br />
mit dieser Bebauungsmöglichkeit nicht einverstanden waren, war die Erlassung einer Neuplanungsgebietsverordnung<br />
erforderlich, da die beabsichtigte Bauausführung den Planungsinteressen der<br />
Gemeinde widersprach.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Der Bürgermeister<br />
Herr Vzbgm. Martin Buchgeher ist um 20:31 Uhr wieder im Raum.<br />
Herr GR Gerhard Öller ist um 20:31 Uhr wieder im Raum.