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TOP 14. Unfallfürsorgefonds der oö. Gemeinden – Neufassung der Vereinbarung<br />

wegen Einbeziehung der „VB-neu“; Beratung und Beschlussfassung.<br />

Der Bürgermeister ersucht Herrn Amtsleiter Rudolf Haslmayr um den Bericht zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />

Bericht Amtsleiter Haslmayr:<br />

Das Amt der Oö. Landesregierung hat mit Schreiben vom 22. September 2003,<br />

AZ: Gem-021173/5-2003-Si/Pü, den Gemeinden mitgeteilt, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten beim<br />

Unfallfürsorgefonds erweitert wurde. Derzeit haben alle 442 oö. Gemeinden ihren Beitritt zum Unfallfürsorgefonds<br />

erklärt, und zwar für die Bürgermeister und die übrigen Mitglieder der Gemeindevertretung<br />

(den „Funktionären“) sowie für die Beamten. Bei Dienstunfällen und Berufskrankheiten wird den<br />

Anspruchsberechtigten sowie den Hinterbliebenen Unfallfürsorge gewährt. Im Jahr 2003,<br />

LGBL. Nr. 75/2003, wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten um die Vertragsbediensteten iS des<br />

§ 3 Oö. GBG 2001 und § 2 Z. 2 Oö. GDG 2002, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2000<br />

begründet wurde, erweitert. Das sind die sogenannten „VB-neu“. Vom Unfallfürsorgefonds und von der<br />

KFG werden die geringfügig Beschäftigten (auch wenn sie Vertragsbedienstete sind) ausgenommen.<br />

Die Gemeinde hat durch den Gemeinderat hinsichtlich der Einbeziehung der „VB-neu“ einen Beschluss zu<br />

fassen. Es ist ein Beitritt zur „neuen“ Vereinbarung über die Errichtung eines Unfallfürsorgefonds der<br />

oö. Gemeinden zu erklären, wobei die vorbehaltlose Übernahme der darin enthaltenen Verpflichtungen<br />

erklärt werden soll. Die „neue“ Vereinbarung aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom<br />

25. Juni 2003 liegt uns vor. In § 4 der cit Vereinbarung ist die Aufbringung der finanziellen Mittel geregelt.<br />

Die Einkünfte der Unfallfürsorge bestehen demnach aus der jährlichen Umlage. Diese wird nach dem<br />

erforderlichen Aufwand von der Hauptversammlung festgesetzt und auf die Gemeinden umgelegt. 50 % der<br />

jährlichen Umlage werden nach der Anzahl der Funktionäre und Bediensteten, die restlichen 50 % nach der<br />

Steuerkraft gemäß dem Bezirksumlagegesetz umgelegt.<br />

Erwähnen möchte ich, dass die Unfallfürsorgeumlage keine zusätzliche Leistung für die Beamten und<br />

Funktionäre ist, sondern das Pendant des Unfallversicherungsbeitrages darstellt. Für eine/n<br />

ASVG-Versicherte/n (z.B. „VB-alt“) zahlt die Gemeinde den Unfallversicherungsbeitrag (1,4 %) mit den<br />

monatlichen Sozialversicherungsbeiträgen.<br />

Antrag Bürgermeister Heinrich Madlmayr:<br />

Die Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> tritt der Vereinbarung über die Errichtung eines Unfallfürsorgefonds der<br />

oö. Gemeinden (gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juni 2003) bei und übernimmt vorbehaltlos<br />

sämtliche darin enthaltenen Verpflichtungen.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

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