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TOP 14. Unfallfürsorgefonds der oö. Gemeinden – Neufassung der Vereinbarung<br />
wegen Einbeziehung der „VB-neu“; Beratung und Beschlussfassung.<br />
Der Bürgermeister ersucht Herrn Amtsleiter Rudolf Haslmayr um den Bericht zu diesem Tagesordnungspunkt.<br />
Bericht Amtsleiter Haslmayr:<br />
Das Amt der Oö. Landesregierung hat mit Schreiben vom 22. September 2003,<br />
AZ: Gem-021173/5-2003-Si/Pü, den Gemeinden mitgeteilt, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten beim<br />
Unfallfürsorgefonds erweitert wurde. Derzeit haben alle 442 oö. Gemeinden ihren Beitritt zum Unfallfürsorgefonds<br />
erklärt, und zwar für die Bürgermeister und die übrigen Mitglieder der Gemeindevertretung<br />
(den „Funktionären“) sowie für die Beamten. Bei Dienstunfällen und Berufskrankheiten wird den<br />
Anspruchsberechtigten sowie den Hinterbliebenen Unfallfürsorge gewährt. Im Jahr 2003,<br />
LGBL. Nr. 75/2003, wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten um die Vertragsbediensteten iS des<br />
§ 3 Oö. GBG 2001 und § 2 Z. 2 Oö. GDG 2002, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2000<br />
begründet wurde, erweitert. Das sind die sogenannten „VB-neu“. Vom Unfallfürsorgefonds und von der<br />
KFG werden die geringfügig Beschäftigten (auch wenn sie Vertragsbedienstete sind) ausgenommen.<br />
Die Gemeinde hat durch den Gemeinderat hinsichtlich der Einbeziehung der „VB-neu“ einen Beschluss zu<br />
fassen. Es ist ein Beitritt zur „neuen“ Vereinbarung über die Errichtung eines Unfallfürsorgefonds der<br />
oö. Gemeinden zu erklären, wobei die vorbehaltlose Übernahme der darin enthaltenen Verpflichtungen<br />
erklärt werden soll. Die „neue“ Vereinbarung aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom<br />
25. Juni 2003 liegt uns vor. In § 4 der cit Vereinbarung ist die Aufbringung der finanziellen Mittel geregelt.<br />
Die Einkünfte der Unfallfürsorge bestehen demnach aus der jährlichen Umlage. Diese wird nach dem<br />
erforderlichen Aufwand von der Hauptversammlung festgesetzt und auf die Gemeinden umgelegt. 50 % der<br />
jährlichen Umlage werden nach der Anzahl der Funktionäre und Bediensteten, die restlichen 50 % nach der<br />
Steuerkraft gemäß dem Bezirksumlagegesetz umgelegt.<br />
Erwähnen möchte ich, dass die Unfallfürsorgeumlage keine zusätzliche Leistung für die Beamten und<br />
Funktionäre ist, sondern das Pendant des Unfallversicherungsbeitrages darstellt. Für eine/n<br />
ASVG-Versicherte/n (z.B. „VB-alt“) zahlt die Gemeinde den Unfallversicherungsbeitrag (1,4 %) mit den<br />
monatlichen Sozialversicherungsbeiträgen.<br />
Antrag Bürgermeister Heinrich Madlmayr:<br />
Die Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> tritt der Vereinbarung über die Errichtung eines Unfallfürsorgefonds der<br />
oö. Gemeinden (gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juni 2003) bei und übernimmt vorbehaltlos<br />
sämtliche darin enthaltenen Verpflichtungen.<br />
Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen.