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TOP 10. Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2003; Beratung und Beschlussfassung:<br />

a) Ordentlicher Haushalt<br />

b) Außerordentlicher Haushalt<br />

Herr GR Siegfried Hofer verlässt um 20:03 Uhr den Sitzungssaal.<br />

Herr GR Harald Berndorfer verlässt um 20:04 Uhr den Sitzungssaal.<br />

a) Ordentlicher Haushalt<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Die Erstellung eines Nachtragsvoranschlages ist aufgrund der Oö. Gemeindeordnung notwendig, wenn sich<br />

während des Haushaltsjahres Änderungen ergeben, die im Voranschlag nicht vorgesehen bzw. enthalten<br />

sind.<br />

Herr GR Siegfried Hofer ist um 20:06 Uhr wieder im Raum.<br />

Während des Finanzjahres werden vom Gemeindevorstand und Gemeinderat neue Vorhaben oder Ankäufe<br />

beschlossen, die im Nachtragsvoranschlag aufgenommen werden müssen. Außerdem kann der<br />

Soll-Überschuss aus dem vergangenen Finanzjahr erst in einem Nachtragsvoranschlag als zusätzliche Einnahme<br />

veranschlagt werden.<br />

Heute liegt ein Entwurf des ersten Nachtragsvoranschlages für das Finanzjahr 2003 zur Diskussion auf.<br />

Der Entwurf des ersten Nachtragsvoranschlages ist in der Zeit von 22. Oktober 2003 bis 5. November 2003<br />

zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen.<br />

Der erste Nachtragsvoranschlag 2003 ist mit einer Einnahmen- und Ausgabensumme von € 6.034.800,00 im<br />

Ordentlichen Haushalt ausgeglichen und sieht gegenüber dem Voranschlag eine Erhöhung von € 418.100,00<br />

vor.<br />

Aufgrund der Bestimmungen der Oö. Gemeindehaushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung (GemHKRO) ist<br />

vom Gemeinderat festzusetzen, ab welchem Abweichungsbetrag gegenüber dem Voranschlag eine<br />

Erläuterung zu erstellen ist. Ich würde daher vorschlagen, den Abweichungsbetrag mit € 5.000,-- festzusetzen.<br />

Alle Gemeinderatsmitglieder haben Erläuterungen zu den Abweichungen gegenüber dem Voranschlag ab<br />

€ 5.000,-- erhalten.<br />

Antrag Bürgermeister Heinrich Madlmayr:<br />

Der Betrag für die Erläuterungen zu den Abweichungen gegenüber dem Voranschlag 2003 wird mit<br />

€ 5.000,-- festgesetzt.<br />

Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

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