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TOP 10. Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2003; Beratung und Beschlussfassung:<br />
a) Ordentlicher Haushalt<br />
b) Außerordentlicher Haushalt<br />
Herr GR Siegfried Hofer verlässt um 20:03 Uhr den Sitzungssaal.<br />
Herr GR Harald Berndorfer verlässt um 20:04 Uhr den Sitzungssaal.<br />
a) Ordentlicher Haushalt<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
Die Erstellung eines Nachtragsvoranschlages ist aufgrund der Oö. Gemeindeordnung notwendig, wenn sich<br />
während des Haushaltsjahres Änderungen ergeben, die im Voranschlag nicht vorgesehen bzw. enthalten<br />
sind.<br />
Herr GR Siegfried Hofer ist um 20:06 Uhr wieder im Raum.<br />
Während des Finanzjahres werden vom Gemeindevorstand und Gemeinderat neue Vorhaben oder Ankäufe<br />
beschlossen, die im Nachtragsvoranschlag aufgenommen werden müssen. Außerdem kann der<br />
Soll-Überschuss aus dem vergangenen Finanzjahr erst in einem Nachtragsvoranschlag als zusätzliche Einnahme<br />
veranschlagt werden.<br />
Heute liegt ein Entwurf des ersten Nachtragsvoranschlages für das Finanzjahr 2003 zur Diskussion auf.<br />
Der Entwurf des ersten Nachtragsvoranschlages ist in der Zeit von 22. Oktober 2003 bis 5. November 2003<br />
zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen.<br />
Der erste Nachtragsvoranschlag 2003 ist mit einer Einnahmen- und Ausgabensumme von € 6.034.800,00 im<br />
Ordentlichen Haushalt ausgeglichen und sieht gegenüber dem Voranschlag eine Erhöhung von € 418.100,00<br />
vor.<br />
Aufgrund der Bestimmungen der Oö. Gemeindehaushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung (GemHKRO) ist<br />
vom Gemeinderat festzusetzen, ab welchem Abweichungsbetrag gegenüber dem Voranschlag eine<br />
Erläuterung zu erstellen ist. Ich würde daher vorschlagen, den Abweichungsbetrag mit € 5.000,-- festzusetzen.<br />
Alle Gemeinderatsmitglieder haben Erläuterungen zu den Abweichungen gegenüber dem Voranschlag ab<br />
€ 5.000,-- erhalten.<br />
Antrag Bürgermeister Heinrich Madlmayr:<br />
Der Betrag für die Erläuterungen zu den Abweichungen gegenüber dem Voranschlag 2003 wird mit<br />
€ 5.000,-- festgesetzt.<br />
Abstimmung durch Erheben der Hand:<br />
Der Antrag wird einstimmig angenommen.