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TOP 12. Scheuringer Franz und Manuela, Riesenhofstraße 20, 4040 Linz; Abweisung<br />

der Baubewilligung für die Errichtung eines Wohnhauses und einer Doppelgarage<br />

sowie einer Stützmauer auf Parz. Nr. 2573/2, KG <strong>Gramastetten</strong>;<br />

Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof; Stellungnahme der Marktgemeinde<br />

<strong>Gramastetten</strong>; Kenntnisnahme.<br />

Herr Gvo. Wolfgang Schneider verlässt um 20:26 Uhr den Sitzungssaal.<br />

Der Bürgermeister erklärt den Gemeinderatsmitgliedern den Werdegang dieses Bewilligungsverfahrens.<br />

Bericht des Bürgermeisters:<br />

Die Rechtsanwälte Grassner, Lenz, Thewanger & Partner haben für die Ehegatten Franz und<br />

Manuela Scheuringer am 11. August 2003 eine Bescheidbeschwerde gegen die Oö. Landesregierung beim<br />

Verfassungsgerichtshof eingereicht. Die Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> ist in diesem Verfahren mitbeteiligte<br />

Partei.<br />

Herr Vzbgm. Martin Buchgeher verlässt um 20:28 Uhr den Sitzungssaal.<br />

Herr GR Gerhard Öller verlässt um 20:28 Uhr den Sitzungssaal.<br />

Mit Schreiben des Verfassungsgerichtshofes vom 13. August 2003 wurde die Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong><br />

aufgefordert, zu den in der Beschwerde erhobenen Vorwürfen eine Stellungnahme abzugeben.<br />

Wir haben daher folgende Stellungnahme abgegeben:<br />

Verfassungsgerichtshof <strong>Gramastetten</strong>, 9. Okt. 2003<br />

Judenplatz 11<br />

1010 Wien Bearbeiter: Walter Knabl, DW 23<br />

E-Mail: walter.knabl@gramastetten.ooe.gv.at<br />

Zl. Bau VII 798-70-2001/02/03/KnW<br />

Betr.: Franz u. Manuela Scheuringer, Abweisung des Baubew.ansuchens<br />

Bezug: Ihr Schreiben v. 13. Aug. 2003<br />

Ihr Zeichen: B 1080/03-2

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