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TOP 12. Scheuringer Franz und Manuela, Riesenhofstraße 20, 4040 Linz; Abweisung<br />
der Baubewilligung für die Errichtung eines Wohnhauses und einer Doppelgarage<br />
sowie einer Stützmauer auf Parz. Nr. 2573/2, KG <strong>Gramastetten</strong>;<br />
Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof; Stellungnahme der Marktgemeinde<br />
<strong>Gramastetten</strong>; Kenntnisnahme.<br />
Herr Gvo. Wolfgang Schneider verlässt um 20:26 Uhr den Sitzungssaal.<br />
Der Bürgermeister erklärt den Gemeinderatsmitgliedern den Werdegang dieses Bewilligungsverfahrens.<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
Die Rechtsanwälte Grassner, Lenz, Thewanger & Partner haben für die Ehegatten Franz und<br />
Manuela Scheuringer am 11. August 2003 eine Bescheidbeschwerde gegen die Oö. Landesregierung beim<br />
Verfassungsgerichtshof eingereicht. Die Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong> ist in diesem Verfahren mitbeteiligte<br />
Partei.<br />
Herr Vzbgm. Martin Buchgeher verlässt um 20:28 Uhr den Sitzungssaal.<br />
Herr GR Gerhard Öller verlässt um 20:28 Uhr den Sitzungssaal.<br />
Mit Schreiben des Verfassungsgerichtshofes vom 13. August 2003 wurde die Marktgemeinde <strong>Gramastetten</strong><br />
aufgefordert, zu den in der Beschwerde erhobenen Vorwürfen eine Stellungnahme abzugeben.<br />
Wir haben daher folgende Stellungnahme abgegeben:<br />
Verfassungsgerichtshof <strong>Gramastetten</strong>, 9. Okt. 2003<br />
Judenplatz 11<br />
1010 Wien Bearbeiter: Walter Knabl, DW 23<br />
E-Mail: walter.knabl@gramastetten.ooe.gv.at<br />
Zl. Bau VII 798-70-2001/02/03/KnW<br />
Betr.: Franz u. Manuela Scheuringer, Abweisung des Baubew.ansuchens<br />
Bezug: Ihr Schreiben v. 13. Aug. 2003<br />
Ihr Zeichen: B 1080/03-2