Download Langfassung - Stadt Düsseldorf
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STADTENTWICKLUNGSKONZEPT DÜSSELDORF 2020 +<br />
Die im FIS ausgewiesenen Vorbehalt- und Vorrangfunktionen für den<br />
Schutz des Bodens, des Wasserhaushalts, des Lokalklimas, für den Artenund<br />
Biotopschutz sowie die Erholungsvorsorge gilt es zu aktualisieren und<br />
um Freiraumentwicklungsbereiche zu erweitern. Diese sollten über den<br />
derzeitigen Ist-Zustand der Freiflächen hinausgehen und eine zukünftig<br />
anzustrebende Freiflächenentwicklung im Sinne der o.g. Schutzgüter<br />
berücksichtigen. Als wesentliche Planungsgrundlage wird derzeit – schon<br />
mit Blick auf die Vernetzung mit dem STEK – die Klimaanalyse von 1995<br />
aktualisiert und fortgeschrieben. Auf Grundlage von Messungen und<br />
Modellberechnungen werden dabei die aktuelle stadtklimatische Situation<br />
beschrieben, prioritäre Schutzbereiche definiert und Maßnahmenvorschläge<br />
zum Schutz und auch zur Verbesserung des Lokalklimas in <strong>Düsseldorf</strong><br />
entwickelt. Dabei fließen auch die Erkenntnisse und Szenarien aus den<br />
vorliegenden Studien zum sich verändernden Globalklima ein. Die in 2009<br />
vorliegenden Ergebnisse der Untersuchung werden dann in den Fortschreibungsprozess<br />
des STEK integriert werden.<br />
Das Bauflächenmanagement<br />
muss in Abhängigkeit der<br />
Potenziale im Bestand<br />
weiterentwickelt werden<br />
Je mehr Wohneinheiten und<br />
Arbeitsplätze im Bestand<br />
untergebracht werden<br />
können, desto geringer ist der<br />
Bedarf an neuem Bauland<br />
Flächenbedarfe und Flächennutzungsplan<br />
Ein wesentlicher Bestandteil der weiteren Entwicklung wird die Frage nach<br />
den flächenbezogenen Auswirkungen der im <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzept<br />
beschriebenen Projekte und Konzepte sein (bzw. des prognostizierten<br />
Wachstums insgesamt). Das dem <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzept zugrunde<br />
liegende Zielszenario setzt auf Wachstum und dieses bedeutet eine stärkere<br />
Flächeninanspruchnahme, die nunmehr ermittelt werden muss.<br />
<strong>Düsseldorf</strong> ist weitgehend mit einer hohen Siedlungsdichte bebaut. Die sich<br />
heute abzeichnende Bauflächenreserve für den Wohnungs-, Gewerbe- und<br />
Bürobau umfasst etwa 680 ha, das sind nur noch etwa 3,2% des <strong>Stadt</strong>gebietes.<br />
Ein großer Teil der Flächen wird zurzeit beplant und innerhalb der<br />
nächsten 7 bis 8 Jahre realisiert sein, neue Flächen kommen durch den<br />
Strukturwandel nur noch stark eingeschränkt hinzu. Demzufolge bedarf<br />
es einer Ermittlung der quantitativen Flächenbedarfe im Wohnungs-,<br />
Gewerbe- und Bürobau. Die Mengengerüste (Anzahl benötigter Wohneinheiten<br />
und Arbeitsplätze) sind in den Expertisen, die dem <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzept<br />
zugrunde liegen, ermittelt und dargestellt. Nunmehr gilt es<br />
diese Zahlen im Rahmen des Bauflächenmanagements (vgl. Projekte 3.1.7.1<br />
und 3.2.10.2) in Flächengrößen und Standorte zu übertragen und mit dem<br />
aktualisierten Freirauminformationssystem abzustimmen. Grundsätzlich<br />
gilt: Je größer die Volumina sind, die im Bestand, d.h. im Siedlungsbereich<br />
untergebracht werden können, desto geringer ist der Bedarf an neuem Bauland<br />
im Außenbereich. Die Ergebnisse, die in den gemeinsamen Projekten<br />
mit den Wohnungsunternehmen und privaten Eigentümern erzielt werden<br />
(vgl. Projekte Handlungsfelder 3.1.1 bis 3.1.3), haben also unmittelbar Auswirkungen<br />
auf die Flächengerüste des Bauflächenmanagements.<br />
Da aber vorgenannte Projekte erstmalig in enger<br />
Kooperation mit der Wohnungswirtschaft in Angriff genommen werden<br />
sollen, kann der genaue Bedarf zusätzlicher Bauflächen im Außenbereich<br />
noch nicht beziffert werden. Fest steht, dass ohne die vorgestellten<br />
bestandsbezogenen Maßnahmen das aktuelle Baulandpotenzial im Wohnungsbau<br />
bei einer erforderlichen Baufertigstellungsrate von 2.000 bis<br />
2.200 Wohneinheiten / Jahr ca. 2015 aufgebraucht sein wird 7 (vgl. III 1.).<br />
7<br />
bei Wegfall der größten Baulandpotenziale des GEP / FNP im SBZ 5 entsprechend früher