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Natur Und Umwelt<br />

Energiewende<br />

Kampagne ‚Die Wende –<br />

Energie in Bürgerhand‘<br />

Wer die Energiewende von unten unterstützen<br />

will, hat die Möglichkeit, eine<br />

Energiewende-Charta zu unterzeichnen.<br />

In ihr wird unter anderem gefordert, eine<br />

dezentrale Energieerzeugung und<br />

– versorgung zu stärken, die die Bürgerschaft<br />

miteinbezieht, und die Gewinne<br />

und Kosten der Energiewende gerecht zu<br />

verteilen, also auch die Industrie in Verantwortung<br />

zu nehmen (http://www.diebuergerenergiewende.de/unterzeichnen/).<br />

Schließlich sind es die Bürgerinnen und<br />

Bürger, die die Energiewende zum größten<br />

Teil vorangebracht haben, meint der<br />

BUND. „Die aktuelle Politik der Bundesregierung<br />

– Stichworte Strompreisbremse<br />

und sogenannte Reformvorschläge für<br />

das Erneuerbare-Energien-Gesetz – droht<br />

leider die Energiewende in Deutschland<br />

abzuwürgen. Negative Auswirkungen gibt<br />

es bereits nicht nur für konkrete Projekte,<br />

sondern auch für die Akzeptanz der Energiewende“,<br />

so der Vorsitzende Hubert<br />

Weiger. Die Kampagne wurde im März dieses<br />

Jahres gestartet und läuft noch bis zur<br />

Bundestagswahl.<br />

Lika Weingarten<br />

Anzeige<br />

Protest gegen die Räumung der Obstbaumwiese (2008)<br />

Bergrecht<br />

,abbauen‘<br />

– für das Recht auf Heimat<br />

und auf eine Zukunft ohne<br />

Braunkohle<br />

Der Landesverband des BUND kämpft seit<br />

Jahren auch juristisch gegen den Braunkohlentagebau<br />

Garzweiler II. Die Bezirksregierung<br />

Arnsberg hatte das Grundstück<br />

des Verbandes, eine Obstbaumwiese mitten<br />

im Tagebaugebiet, enteignet. Die sich<br />

anschließenden Klagen dagegen waren in<br />

allen Instanzen erfolglos geblieben. Zuletzt<br />

hatte der BUND eine Verfassungsbeschwerde<br />

erhoben. Nun ist ein erster<br />

Erfolg zu vermelden: Das Bundesverfassungsgericht<br />

teilte Anfang April 2013 mit,<br />

die Verfassungsbeschwerden des BUND sowie<br />

einer Privatperson seien zur Entscheidung<br />

angenommen worden.<br />

Fünf Jahre nachdem BUND-Aktivisten<br />

mit Polizeigewalt von ihrem Grundstück<br />

getragen wurden, wird jetzt also endlich<br />

erstmalig geprüft, ob das Bundesberggesetz<br />

mit dem Grundgesetz in Einklang<br />

steht oder nicht. „Im Kern geht es um<br />

die Frage, ob die Zwangsenteignung des<br />

BUND sowie die bergrechtliche Zulassung<br />

des Tagebaus mit den Grundrechten vereinbar<br />

ist. Wir sagen: Nein!“, so BUND-<br />

Landesgeschäftsführer Dirk Jansen.<br />

Im öffentlichen Interesse?<br />

Das Bundesberggesetz geht auf das preußische<br />

Bergrecht von 1865 zurück. Bei Bodenschätzen<br />

wie Mineralien, Erdöl, Erdgas,<br />

Kohle, Erdwärme, die der Grundversorgung<br />

der Volkswirtschaft mit Rohstoffen dienen,<br />

gilt: Das Recht an deren Abbau steht<br />

über anderen Rechten wie Eigentum und<br />

Naturschutz. Auch die Zustimmung der<br />

Kommune ist nicht nötig, um Bergbau<br />

betreiben zu dürfen. Nur ein ,öffentliches<br />

Interesse‘ kann das Bergrecht und<br />

die Interessen der Bergbaubetreibenden<br />

Foto: Dirk Jansen<br />

einschränken – das aber ist auslegbar und<br />

eine Frage des gesellschaftlichen/politischen<br />

Konsenses.<br />

„Das antiquierte und undemokratische<br />

Bundesberggesetz muss auf den Prüfstand<br />

gestellt werden“, sagt Dirk Jansen. „Vor<br />

allem die Frage, wie das Allgemeinwohl<br />

definiert und gewichtet werden muss, ist<br />

dabei entscheidend. Wir hatten ja schon im<br />

Klageverfahren nachgewiesen, dass ohne<br />

Garzweiler II die Lichter nicht ausgehen –<br />

das behauptet auch RWE nicht mehr. Klimaschutz,<br />

der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen<br />

und die Sicherung der sozialen<br />

Strukturen müssen endlich Vorrang vor den<br />

privatwirtschaftlichen Interessen des Energiekonzerns<br />

RWE bekommen. Dazu kommt<br />

eine ganze Palette von gemeinschädlichen<br />

Einwirkungen des Tagebaus: Feinstaub,<br />

Lärm, Grundwasserabsenkungen und weitere<br />

Ewigkeitsschäden.“<br />

Verhandlung am 4. Juni<br />

Eine der Verfassungsbeschwerden wurde<br />

von einem Erkelenzer Hauseigentümer geführt,<br />

dessen Klage vor den Verwaltungsgerichten<br />

gegen seine Enteignung erfolglos<br />

geblieben war. In seiner Beschwerde<br />

argumentiert er mit seinem Grundrecht<br />

auf Freizügigkeit, das auch ein ,Recht<br />

auf Heimat‘ umfasse. Der BUND weist<br />

in seiner Beschwerde darauf hin, dass<br />

es praktisch keine Möglichkeit gebe, eine<br />

Enteignung abzuwehren – sogar wenn<br />

sie keinen volkswirtschaftlichen Nutzen<br />

bringt oder einem tatsächlichen Bedarf<br />

entspricht. Die Grundvoraussetzung einer<br />

Enteignung, dass diese für ein dringendes,<br />

nicht auf andere Weise zu befriedigendes<br />

öffentliches Interesse erforderlich ist, sei<br />

außerdem nicht gegeben.<br />

In der mündlichen Verhandlung im Juni<br />

wird sich das Bundesverfassungsgerichts<br />

also erstmals mit der Legitimität,<br />

Abgewogenheit oder Rechtmäßigkeit des<br />

Braunkohletagebaus Garzweiler befassen.<br />

Vielleicht werden demnächst ja auch die<br />

Privilegien des Bergbaus abgebaut. Die<br />

Verhandlungsgliederung sowie organisatorische<br />

Hinweise gibt es unter http://www.<br />

bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-020.html<br />

Lika Weingarten<br />

10<br />

<strong>Grünstift</strong> 78 | Mai – August 2013

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