Adresse - Grünstift
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Natur Und Umwelt<br />
Energiewende<br />
Kampagne ‚Die Wende –<br />
Energie in Bürgerhand‘<br />
Wer die Energiewende von unten unterstützen<br />
will, hat die Möglichkeit, eine<br />
Energiewende-Charta zu unterzeichnen.<br />
In ihr wird unter anderem gefordert, eine<br />
dezentrale Energieerzeugung und<br />
– versorgung zu stärken, die die Bürgerschaft<br />
miteinbezieht, und die Gewinne<br />
und Kosten der Energiewende gerecht zu<br />
verteilen, also auch die Industrie in Verantwortung<br />
zu nehmen (http://www.diebuergerenergiewende.de/unterzeichnen/).<br />
Schließlich sind es die Bürgerinnen und<br />
Bürger, die die Energiewende zum größten<br />
Teil vorangebracht haben, meint der<br />
BUND. „Die aktuelle Politik der Bundesregierung<br />
– Stichworte Strompreisbremse<br />
und sogenannte Reformvorschläge für<br />
das Erneuerbare-Energien-Gesetz – droht<br />
leider die Energiewende in Deutschland<br />
abzuwürgen. Negative Auswirkungen gibt<br />
es bereits nicht nur für konkrete Projekte,<br />
sondern auch für die Akzeptanz der Energiewende“,<br />
so der Vorsitzende Hubert<br />
Weiger. Die Kampagne wurde im März dieses<br />
Jahres gestartet und läuft noch bis zur<br />
Bundestagswahl.<br />
Lika Weingarten<br />
Anzeige<br />
Protest gegen die Räumung der Obstbaumwiese (2008)<br />
Bergrecht<br />
,abbauen‘<br />
– für das Recht auf Heimat<br />
und auf eine Zukunft ohne<br />
Braunkohle<br />
Der Landesverband des BUND kämpft seit<br />
Jahren auch juristisch gegen den Braunkohlentagebau<br />
Garzweiler II. Die Bezirksregierung<br />
Arnsberg hatte das Grundstück<br />
des Verbandes, eine Obstbaumwiese mitten<br />
im Tagebaugebiet, enteignet. Die sich<br />
anschließenden Klagen dagegen waren in<br />
allen Instanzen erfolglos geblieben. Zuletzt<br />
hatte der BUND eine Verfassungsbeschwerde<br />
erhoben. Nun ist ein erster<br />
Erfolg zu vermelden: Das Bundesverfassungsgericht<br />
teilte Anfang April 2013 mit,<br />
die Verfassungsbeschwerden des BUND sowie<br />
einer Privatperson seien zur Entscheidung<br />
angenommen worden.<br />
Fünf Jahre nachdem BUND-Aktivisten<br />
mit Polizeigewalt von ihrem Grundstück<br />
getragen wurden, wird jetzt also endlich<br />
erstmalig geprüft, ob das Bundesberggesetz<br />
mit dem Grundgesetz in Einklang<br />
steht oder nicht. „Im Kern geht es um<br />
die Frage, ob die Zwangsenteignung des<br />
BUND sowie die bergrechtliche Zulassung<br />
des Tagebaus mit den Grundrechten vereinbar<br />
ist. Wir sagen: Nein!“, so BUND-<br />
Landesgeschäftsführer Dirk Jansen.<br />
Im öffentlichen Interesse?<br />
Das Bundesberggesetz geht auf das preußische<br />
Bergrecht von 1865 zurück. Bei Bodenschätzen<br />
wie Mineralien, Erdöl, Erdgas,<br />
Kohle, Erdwärme, die der Grundversorgung<br />
der Volkswirtschaft mit Rohstoffen dienen,<br />
gilt: Das Recht an deren Abbau steht<br />
über anderen Rechten wie Eigentum und<br />
Naturschutz. Auch die Zustimmung der<br />
Kommune ist nicht nötig, um Bergbau<br />
betreiben zu dürfen. Nur ein ,öffentliches<br />
Interesse‘ kann das Bergrecht und<br />
die Interessen der Bergbaubetreibenden<br />
Foto: Dirk Jansen<br />
einschränken – das aber ist auslegbar und<br />
eine Frage des gesellschaftlichen/politischen<br />
Konsenses.<br />
„Das antiquierte und undemokratische<br />
Bundesberggesetz muss auf den Prüfstand<br />
gestellt werden“, sagt Dirk Jansen. „Vor<br />
allem die Frage, wie das Allgemeinwohl<br />
definiert und gewichtet werden muss, ist<br />
dabei entscheidend. Wir hatten ja schon im<br />
Klageverfahren nachgewiesen, dass ohne<br />
Garzweiler II die Lichter nicht ausgehen –<br />
das behauptet auch RWE nicht mehr. Klimaschutz,<br />
der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen<br />
und die Sicherung der sozialen<br />
Strukturen müssen endlich Vorrang vor den<br />
privatwirtschaftlichen Interessen des Energiekonzerns<br />
RWE bekommen. Dazu kommt<br />
eine ganze Palette von gemeinschädlichen<br />
Einwirkungen des Tagebaus: Feinstaub,<br />
Lärm, Grundwasserabsenkungen und weitere<br />
Ewigkeitsschäden.“<br />
Verhandlung am 4. Juni<br />
Eine der Verfassungsbeschwerden wurde<br />
von einem Erkelenzer Hauseigentümer geführt,<br />
dessen Klage vor den Verwaltungsgerichten<br />
gegen seine Enteignung erfolglos<br />
geblieben war. In seiner Beschwerde<br />
argumentiert er mit seinem Grundrecht<br />
auf Freizügigkeit, das auch ein ,Recht<br />
auf Heimat‘ umfasse. Der BUND weist<br />
in seiner Beschwerde darauf hin, dass<br />
es praktisch keine Möglichkeit gebe, eine<br />
Enteignung abzuwehren – sogar wenn<br />
sie keinen volkswirtschaftlichen Nutzen<br />
bringt oder einem tatsächlichen Bedarf<br />
entspricht. Die Grundvoraussetzung einer<br />
Enteignung, dass diese für ein dringendes,<br />
nicht auf andere Weise zu befriedigendes<br />
öffentliches Interesse erforderlich ist, sei<br />
außerdem nicht gegeben.<br />
In der mündlichen Verhandlung im Juni<br />
wird sich das Bundesverfassungsgerichts<br />
also erstmals mit der Legitimität,<br />
Abgewogenheit oder Rechtmäßigkeit des<br />
Braunkohletagebaus Garzweiler befassen.<br />
Vielleicht werden demnächst ja auch die<br />
Privilegien des Bergbaus abgebaut. Die<br />
Verhandlungsgliederung sowie organisatorische<br />
Hinweise gibt es unter http://www.<br />
bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-020.html<br />
Lika Weingarten<br />
10<br />
<strong>Grünstift</strong> 78 | Mai – August 2013