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KINDERTAGESSTÄTTEN ORDNUNG der Evangelischen ...

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7. Unfallversicherung<br />

Ihr Kind ist bei Aufnahme in die Kin<strong>der</strong>tagesstätte,<br />

auf dem Weg zwischen Elternhaus und <strong>der</strong><br />

Einrichtung, auf dem Grundstück <strong>der</strong> Einrichtung und<br />

im Gebäude sowie bei Veranstaltungen <strong>der</strong> Einrichtung<br />

außerhalb des Grundstückes unfallversichert gemäß<br />

den gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Dies gilt auch für Kin<strong>der</strong>, die sich zum Zwecke <strong>der</strong><br />

Eingewöhnung in <strong>der</strong> Einrichtung aufhalten und für<br />

Besuchskin<strong>der</strong>, die nach vorheriger Absprache<br />

zwischen den Eltern und <strong>der</strong> Kita diese aufsuchen. Die<br />

Leistungen <strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherung<br />

beziehen sich nur auf Personenschäden, nicht auf<br />

Sachschäden o<strong>der</strong> Schmerzensgeld.<br />

Eltern, die bei Aktivitäten <strong>der</strong> Kita mitarbeiten, sind<br />

ebenfalls unfallversichert, einschließlich <strong>der</strong><br />

Wegeunfälle zwischen Wohnung und Einrichtung.<br />

Wegeunfälle sind <strong>der</strong> Leitung sofort zu melden, damit<br />

die Versicherung tätig werden kann.<br />

Für die rechtzeitige Abwendung von Unfallgefahren,<br />

die in den baulichen Gegebenheiten o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Inneneinrichtung liegen, sorgt <strong>der</strong> Träger.<br />

6. Abmeldung<br />

- Ihr Kind länger als 4 Wochen unentschuldigt<br />

in <strong>der</strong> Einrichtung fehlt. Dann wird ein an<strong>der</strong>es Kind<br />

aufgenommen, dass auf einen Kita Platz wartet.<br />

Wir hoffen, dass wir Ihnen einen kleinen Einblick in<br />

unsere Arbeit haben geben können. Wenn wir<br />

irgendetwas vergessen<br />

haben sollten o<strong>der</strong> Sie noch weitere Fragen an uns<br />

haben, sind wir gerne für Sie da!<br />

O<strong>der</strong> lesen Sie für ausführliche Informationen auch<br />

gerne unsere Konzeption, die wir immer wie<strong>der</strong> neu<br />

überarbeiten!!!<br />

Die Formulare <strong>der</strong> kommenden<br />

Seiten sind unbedingt vor dem<br />

ersten bzw. am ersten Tag in<br />

<strong>der</strong> Tagesstätte vollständig<br />

abzugeben!!!<br />

Die Abmeldung des Kindes muss bis spätestens 15. des<br />

laufenden Monats in schriftlicher Form in <strong>der</strong> Kita<br />

vorliegen.<br />

Im letzten Kin<strong>der</strong>tagesstätten Jahr ist eine<br />

Kündigung nicht notwendig, außer bei einem Umzug o.ä.<br />

Alle Bastelbeschäftigungen, die Ihr Kind im Laufe <strong>der</strong><br />

Kita Zeit gemacht hat, die Lern- und<br />

Bildungsdokumentationen werden Ihnen auf Wunsch<br />

bei einer Abmeldung o<strong>der</strong> beim Eintritt in die<br />

Grundschule ausgehändigt.<br />

In beson<strong>der</strong>en Fällen hat <strong>der</strong> Träger das Recht den<br />

Kin<strong>der</strong>gartenplatz zu kündigen, wenn:<br />

- das Kind gemäß den Landesgesetzen nicht<br />

hinreichend geför<strong>der</strong>t werden kann und aus<br />

diesem Grund evtl. in eine an<strong>der</strong>e Einrichtung<br />

wechseln muss<br />

- Sie als Eltern o<strong>der</strong> Erziehungsberechtigte <strong>der</strong><br />

Arbeit <strong>der</strong> Erzieherinnen entgegenwirken

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