GEMEINDE HAIBACH FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG 16
GEMEINDE HAIBACH FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG 16
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<strong>GEMEINDE</strong> <strong>HAIBACH</strong><br />
LANDKREIS ASCHAFFENBURG<br />
<strong>FLÄCHENNUTZUNGSPLAN</strong> <strong>ÄNDERUNG</strong> <strong>16</strong><br />
AUSWEISUNG EINES SONDERGEBIETES<br />
FÜR EINEN LEBENSMITTELMARKT<br />
BEGRÜNDUNG
- 2 -<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
SEITE<br />
BEGRÜNDUNG<br />
A. Anlass und Erfordernis der Änderung 3<br />
B. Planungsrechtliche Grundlagen 3<br />
C. Lage und Abgrenzung der Änderung 4<br />
D. Planungsziele 4<br />
E. Art und Umfang der Änderung 5<br />
F. Umweltbericht 5<br />
VERFAHREN<br />
I. Informationsveranstaltung am 15.02.2011. 6<br />
II.<br />
Der Gemeinderat beschließt am 03.05.2011 die Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
und ordnet das Scoping-Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />
und § 4 Abs. 1 BauGB an. 6<br />
Anlagen<br />
1. Auszug aus der Niederschrift der Gemeinderatssitzung am 03.05.2011.<br />
FN-3000-BG
- 3 -<br />
BEGRÜNDUNG<br />
A. ANLASS UND ERFORDERNIS DER <strong>ÄNDERUNG</strong><br />
Nach der Aufgabe der beiden Einkaufsmärkte „Plus“ und „Penny“ und der bevorstehenden<br />
Schließung des „Rewe“ – Marktes im Sommer 2011 plant die PAN Immobilien<br />
GmbH den Neubau eines Lebensmittelmarktes auf den ehemaligen Marktflächen und<br />
einer Teilfläche der Straße „Am Stadion“.<br />
Im Bebauungsplan „Gemeindefeld“ sind das Grundstück des ehemaligen Marktes „Plus“<br />
Fl.Nr. 6000/25 als Gewerbegebiet und das Grundstück des Marktes „Rewe“ Fl.Nr.<br />
6000/61 als Mischgebiet festgesetzt worden. Diese Nutzungsarten entsprechen dem<br />
rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde.<br />
Um einen Lebensmittelmarkt mit einer geplanten Verkaufsfläche von max. 1.650,00 m²<br />
zu ermöglichen, werden die Flächen der beiden Märkte und eine Teilfläche der Straße<br />
„Zum Stadion“ zu einem Baugrundstück zusammengefasst. Durch die Überbauung der<br />
Straße wird eine Änderung des Straßenverlaufes notwendig.<br />
Durch die erforderliche Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gemeindefeld“<br />
und die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes werden die beiden<br />
Grundstücke Fl.Nr. 6000/25 und 6000/61 und eine Teilfläche der Straße „Zum Stadion“<br />
Fl.Nr. 6000/1 als Sondergebiet festgesetzt und im Flächennutzungsplan als Sondergebiet<br />
ausgewiesen.<br />
B. PLANUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />
1.a Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist das Grundstück Fl.Nr. 6000/25 als<br />
Gewerbegebiet und das Grundstück Fl.Nr. 6000/61 als Mischgebiet aus.<br />
1.b Der Gemeinderat beschließt am 03.05.2011 die Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
mit der Ausweisung der Fl.Nr. 6000/25, 6000/61 und einer Teilfläche der Straße<br />
„Zum Stadion“ Fl.Nr. 6000/1 als Sondergebiet.<br />
2.a Der rechtsverbindliche Bebauungs- und Grünordnungsplan zeigt die Festsetzung<br />
des Grundstücks Fl.Nr. 6000/25 als Gewerbegebiet und das Grundstück Fl.Nr.<br />
6000/61 als Mischgebiet.<br />
2.b Der Gemeinderat beschließt am 01.12.2010 die Änderung des Bebauungs- und<br />
Grünordnungsplanes „Gemeindefeld“ und die Festsetzung „Sondergebiet“ für die<br />
Grundstücke Fl.Nr. 6000/25, 6000/61 und eine Teilfläche der Straße „Zum Stadion“<br />
Fl.Nr. 6000/1.<br />
FN-3000-BG
- 5 -<br />
E. ART UND UMFANG DER <strong>ÄNDERUNG</strong><br />
1. Art der baulichen Nutzung<br />
Ausweisung eines Sondergebietes nach § 11 Baunutzungsverordnung für die Nutzung<br />
„Lebensmittelmarkt“.<br />
2. Verkehrsfläche<br />
Änderung des Straßenverlaufes „Zum Stadion“ in einem Teilbereich zwischen<br />
Würzburger Straße – St 2312 – und der Industriestraße-Ost bei Behaltung der Lage<br />
und Ausbildung des Knotenpunktes Würzburger Straße / Zum Stadion.<br />
Die teilweise Einbeziehung der Straßenfläche in das Baugrundstück für den geplanten<br />
großflächigen Einzelhandelsmarkt bedingt eine neue Straßenführung.<br />
3. Flächen<br />
Sondergebiet<br />
Verkehrsfläche<br />
Gesamtfläche im Geltungsbereich<br />
der Änderung<br />
0,65 ha<br />
0,08 ha<br />
0,73 ha<br />
F. UMWELTBERICHT<br />
Ausarbeitung nach den Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange im Scopingverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB.<br />
FN-3000-BG
- 6 -<br />
VERFAHREN<br />
I. 15.02.2011<br />
Informationsveranstaltung.<br />
II. 03.05.2011<br />
Der Gemeinderat beschließt die <strong>16</strong>. Änderung des Flächennutzungsplanes und die frühzeitige<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung<br />
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.<br />
Der Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates wird der Begründung<br />
als Anlage 1 beigefügt.<br />
Aufgestellt:<br />
Anerkannt:<br />
Dipl. - Ing.(FH) Christine Richter, Architektin<br />
Dipl. - Ing. Wolfgang Schäffner, Architekt<br />
Wilhelmstraße 59, 63741 Aschaffenburg<br />
Telefon 06021/424101, Fax. 06021/450323<br />
Aschaffenburg, 04.05.2011<br />
Haibach,<br />
FN-3000-BG
Anlage 1