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GEMEINDE HAIBACH FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG 16

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<strong>GEMEINDE</strong> <strong>HAIBACH</strong><br />

LANDKREIS ASCHAFFENBURG<br />

<strong>FLÄCHENNUTZUNGSPLAN</strong> <strong>ÄNDERUNG</strong> <strong>16</strong><br />

AUSWEISUNG EINES SONDERGEBIETES<br />

FÜR EINEN LEBENSMITTELMARKT<br />

BEGRÜNDUNG


- 2 -<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

SEITE<br />

BEGRÜNDUNG<br />

A. Anlass und Erfordernis der Änderung 3<br />

B. Planungsrechtliche Grundlagen 3<br />

C. Lage und Abgrenzung der Änderung 4<br />

D. Planungsziele 4<br />

E. Art und Umfang der Änderung 5<br />

F. Umweltbericht 5<br />

VERFAHREN<br />

I. Informationsveranstaltung am 15.02.2011. 6<br />

II.<br />

Der Gemeinderat beschließt am 03.05.2011 die Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

und ordnet das Scoping-Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />

und § 4 Abs. 1 BauGB an. 6<br />

Anlagen<br />

1. Auszug aus der Niederschrift der Gemeinderatssitzung am 03.05.2011.<br />

FN-3000-BG


- 3 -<br />

BEGRÜNDUNG<br />

A. ANLASS UND ERFORDERNIS DER <strong>ÄNDERUNG</strong><br />

Nach der Aufgabe der beiden Einkaufsmärkte „Plus“ und „Penny“ und der bevorstehenden<br />

Schließung des „Rewe“ – Marktes im Sommer 2011 plant die PAN Immobilien<br />

GmbH den Neubau eines Lebensmittelmarktes auf den ehemaligen Marktflächen und<br />

einer Teilfläche der Straße „Am Stadion“.<br />

Im Bebauungsplan „Gemeindefeld“ sind das Grundstück des ehemaligen Marktes „Plus“<br />

Fl.Nr. 6000/25 als Gewerbegebiet und das Grundstück des Marktes „Rewe“ Fl.Nr.<br />

6000/61 als Mischgebiet festgesetzt worden. Diese Nutzungsarten entsprechen dem<br />

rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde.<br />

Um einen Lebensmittelmarkt mit einer geplanten Verkaufsfläche von max. 1.650,00 m²<br />

zu ermöglichen, werden die Flächen der beiden Märkte und eine Teilfläche der Straße<br />

„Zum Stadion“ zu einem Baugrundstück zusammengefasst. Durch die Überbauung der<br />

Straße wird eine Änderung des Straßenverlaufes notwendig.<br />

Durch die erforderliche Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gemeindefeld“<br />

und die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes werden die beiden<br />

Grundstücke Fl.Nr. 6000/25 und 6000/61 und eine Teilfläche der Straße „Zum Stadion“<br />

Fl.Nr. 6000/1 als Sondergebiet festgesetzt und im Flächennutzungsplan als Sondergebiet<br />

ausgewiesen.<br />

B. PLANUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

1.a Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist das Grundstück Fl.Nr. 6000/25 als<br />

Gewerbegebiet und das Grundstück Fl.Nr. 6000/61 als Mischgebiet aus.<br />

1.b Der Gemeinderat beschließt am 03.05.2011 die Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

mit der Ausweisung der Fl.Nr. 6000/25, 6000/61 und einer Teilfläche der Straße<br />

„Zum Stadion“ Fl.Nr. 6000/1 als Sondergebiet.<br />

2.a Der rechtsverbindliche Bebauungs- und Grünordnungsplan zeigt die Festsetzung<br />

des Grundstücks Fl.Nr. 6000/25 als Gewerbegebiet und das Grundstück Fl.Nr.<br />

6000/61 als Mischgebiet.<br />

2.b Der Gemeinderat beschließt am 01.12.2010 die Änderung des Bebauungs- und<br />

Grünordnungsplanes „Gemeindefeld“ und die Festsetzung „Sondergebiet“ für die<br />

Grundstücke Fl.Nr. 6000/25, 6000/61 und eine Teilfläche der Straße „Zum Stadion“<br />

Fl.Nr. 6000/1.<br />

FN-3000-BG


- 5 -<br />

E. ART UND UMFANG DER <strong>ÄNDERUNG</strong><br />

1. Art der baulichen Nutzung<br />

Ausweisung eines Sondergebietes nach § 11 Baunutzungsverordnung für die Nutzung<br />

„Lebensmittelmarkt“.<br />

2. Verkehrsfläche<br />

Änderung des Straßenverlaufes „Zum Stadion“ in einem Teilbereich zwischen<br />

Würzburger Straße – St 2312 – und der Industriestraße-Ost bei Behaltung der Lage<br />

und Ausbildung des Knotenpunktes Würzburger Straße / Zum Stadion.<br />

Die teilweise Einbeziehung der Straßenfläche in das Baugrundstück für den geplanten<br />

großflächigen Einzelhandelsmarkt bedingt eine neue Straßenführung.<br />

3. Flächen<br />

Sondergebiet<br />

Verkehrsfläche<br />

Gesamtfläche im Geltungsbereich<br />

der Änderung<br />

0,65 ha<br />

0,08 ha<br />

0,73 ha<br />

F. UMWELTBERICHT<br />

Ausarbeitung nach den Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange im Scopingverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB.<br />

FN-3000-BG


- 6 -<br />

VERFAHREN<br />

I. 15.02.2011<br />

Informationsveranstaltung.<br />

II. 03.05.2011<br />

Der Gemeinderat beschließt die <strong>16</strong>. Änderung des Flächennutzungsplanes und die frühzeitige<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.<br />

Der Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates wird der Begründung<br />

als Anlage 1 beigefügt.<br />

Aufgestellt:<br />

Anerkannt:<br />

Dipl. - Ing.(FH) Christine Richter, Architektin<br />

Dipl. - Ing. Wolfgang Schäffner, Architekt<br />

Wilhelmstraße 59, 63741 Aschaffenburg<br />

Telefon 06021/424101, Fax. 06021/450323<br />

Aschaffenburg, 04.05.2011<br />

Haibach,<br />

FN-3000-BG


Anlage 1

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