BVWI Antwort auf Anfrage - Bewohnerparken im Bezirk Mitte.pdf
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<strong>Bezirk</strong>samt Hamburg-<strong>Mitte</strong> Hamburg, den 09.11.2011<br />
<strong>Mitte</strong>ilung für den Verkehrsausschuss<br />
- 5. Sitzung am 14.11.2011 -<br />
<strong>Bewohnerparken</strong> <strong>im</strong> <strong>Bezirk</strong> <strong>Mitte</strong><br />
hier: <strong>Antwort</strong> der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation <strong>auf</strong> die Referentenanfrage<br />
vom 23. September 2011<br />
Der Anforderung eines Referenten kann die BWVI zurzeit leider nicht nachkommen.<br />
Ihre Fragen werden aber schriftlich wie folgt beantwortet:<br />
Wo und seit wann gibt es <strong>Bewohnerparken</strong>?<br />
M 100 Großneumarkt (Einrichtung 1995, Anpassung 2006)<br />
M 101 Schaarmarkt (Einrichtung 1995)<br />
M 102 Cremon (Einrichtung 1995)<br />
M 200 St. Pauli (Einrichtung 1997, Anpassung 2003)<br />
Welche Erfahrungswerte liegen vor?<br />
Aus Sicht der Polizei hat sich die Parkraumsituation in der Neustadt mit Einführung<br />
der Bewohnerparkzonen verbessert. Es besteht ein ausgewogenes Verhältnis zwischen<br />
dem derzeitigen Bestand an Bewohnerparkzonen und den übrigen vorhandenen<br />
Parkplätzen (siehe Drucksache 19/3152).<br />
Welche Voraussetzungen sind erforderlich?<br />
Der derzeitig gültige § 45 der Straßenverkehrsordnung und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift<br />
(VwV-StVO) enthalten folgende Kriterien, die bei der Einrichtung eines<br />
Bewohnerparkgebietes zu beachten sind:<br />
- Die max<strong>im</strong>ale Ausdehnung eines Bereiches darf auch in Städten mit mehr als einer<br />
Millionen Einwohnern 1000 m² nicht übersteigen.<br />
- Innerhalb eines Bereiches mit Bewohnerparkvorrechten dürfen werktags von 9.00 bis<br />
18.00 Uhr nicht mehr als 50%, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75% der zur Verfügung<br />
stehenden Parkfläche für die Bewohner reserviert werden.<br />
- Für die Parkflächen zur allgemeinen Nutzung empfiehlt sich die Parkraumbewirtschaftung<br />
(Parkscheibe, Parkuhr, Parkscheinautomat). Nicht reservierte Parkflächen sollen<br />
möglichst gleichmäßig und unter besonderer Berücksichtigung ansässiger Wirtschafts-<br />
und Dienstleistungsunternehmen mit Liefer- und Publikumsverkehr sowie<br />
des Publikumsverkehrs von freiberuflich Tätigen in dem Bereich verteilt sein.<br />
Wichtig ist, dass für Bewohnerinnen und Bewohner auch ohne Fremdparker ausreichend<br />
Parkraum vorhanden ist. Wenn ausschließlich Bewohnerinnen und Bewohner<br />
eines Bereiches miteinander konkurrieren, macht eine Parkraumbewirtschaftung hier<br />
keinen Sinn.<br />
Bewohnerparkausweise werden <strong>auf</strong> Antrag ausgegeben. Einen Anspruch <strong>auf</strong> Erteilung<br />
hat, wer in dem Bereich meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich<br />
wohnt.
Sind weitere Bewohnerparkgebiete geplant?<br />
Derzeit befindet sich nur das Bewohnerparkgebiet St. Pauli in Überprüfung. Die Untersuchung<br />
umfasst das vorhandene Bewohnerparkgebiet und zusätzlich das Gebiet<br />
zwischen Reeperbahn und Hafenrand. Die geltenden Regelungen der Parkraumbewirtschaftung<br />
werden überprüft.<br />
Um Kenntnisnahme wird gebeten.