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BVWI Antwort auf Anfrage - Bewohnerparken im Bezirk Mitte.pdf

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<strong>Bezirk</strong>samt Hamburg-<strong>Mitte</strong> Hamburg, den 09.11.2011<br />

<strong>Mitte</strong>ilung für den Verkehrsausschuss<br />

- 5. Sitzung am 14.11.2011 -<br />

<strong>Bewohnerparken</strong> <strong>im</strong> <strong>Bezirk</strong> <strong>Mitte</strong><br />

hier: <strong>Antwort</strong> der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation <strong>auf</strong> die Referentenanfrage<br />

vom 23. September 2011<br />

Der Anforderung eines Referenten kann die BWVI zurzeit leider nicht nachkommen.<br />

Ihre Fragen werden aber schriftlich wie folgt beantwortet:<br />

Wo und seit wann gibt es <strong>Bewohnerparken</strong>?<br />

M 100 Großneumarkt (Einrichtung 1995, Anpassung 2006)<br />

M 101 Schaarmarkt (Einrichtung 1995)<br />

M 102 Cremon (Einrichtung 1995)<br />

M 200 St. Pauli (Einrichtung 1997, Anpassung 2003)<br />

Welche Erfahrungswerte liegen vor?<br />

Aus Sicht der Polizei hat sich die Parkraumsituation in der Neustadt mit Einführung<br />

der Bewohnerparkzonen verbessert. Es besteht ein ausgewogenes Verhältnis zwischen<br />

dem derzeitigen Bestand an Bewohnerparkzonen und den übrigen vorhandenen<br />

Parkplätzen (siehe Drucksache 19/3152).<br />

Welche Voraussetzungen sind erforderlich?<br />

Der derzeitig gültige § 45 der Straßenverkehrsordnung und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift<br />

(VwV-StVO) enthalten folgende Kriterien, die bei der Einrichtung eines<br />

Bewohnerparkgebietes zu beachten sind:<br />

- Die max<strong>im</strong>ale Ausdehnung eines Bereiches darf auch in Städten mit mehr als einer<br />

Millionen Einwohnern 1000 m² nicht übersteigen.<br />

- Innerhalb eines Bereiches mit Bewohnerparkvorrechten dürfen werktags von 9.00 bis<br />

18.00 Uhr nicht mehr als 50%, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75% der zur Verfügung<br />

stehenden Parkfläche für die Bewohner reserviert werden.<br />

- Für die Parkflächen zur allgemeinen Nutzung empfiehlt sich die Parkraumbewirtschaftung<br />

(Parkscheibe, Parkuhr, Parkscheinautomat). Nicht reservierte Parkflächen sollen<br />

möglichst gleichmäßig und unter besonderer Berücksichtigung ansässiger Wirtschafts-<br />

und Dienstleistungsunternehmen mit Liefer- und Publikumsverkehr sowie<br />

des Publikumsverkehrs von freiberuflich Tätigen in dem Bereich verteilt sein.<br />

Wichtig ist, dass für Bewohnerinnen und Bewohner auch ohne Fremdparker ausreichend<br />

Parkraum vorhanden ist. Wenn ausschließlich Bewohnerinnen und Bewohner<br />

eines Bereiches miteinander konkurrieren, macht eine Parkraumbewirtschaftung hier<br />

keinen Sinn.<br />

Bewohnerparkausweise werden <strong>auf</strong> Antrag ausgegeben. Einen Anspruch <strong>auf</strong> Erteilung<br />

hat, wer in dem Bereich meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich<br />

wohnt.


Sind weitere Bewohnerparkgebiete geplant?<br />

Derzeit befindet sich nur das Bewohnerparkgebiet St. Pauli in Überprüfung. Die Untersuchung<br />

umfasst das vorhandene Bewohnerparkgebiet und zusätzlich das Gebiet<br />

zwischen Reeperbahn und Hafenrand. Die geltenden Regelungen der Parkraumbewirtschaftung<br />

werden überprüft.<br />

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

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