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Dudo von Eckardstein Wie Manager und Betriebsräte bei der ...

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<strong>von</strong> <strong>Eckardstein</strong>: Entwicklung <strong>und</strong> Einführung betrieblicher Entlohnungssysteme (ZfP 2/97) 121<br />

Management entsandte Ar<strong>bei</strong>tswirtschaftler sowie fachlich versierte Mitglie<strong>der</strong> des Betriebsrats<br />

vertreten sind. Die gef<strong>und</strong>enen Lösungen erscheinen eher konservativ <strong>und</strong><br />

weisen ein hohes Maß an Elaboriertheit auf. Zu den überbetrieblichen Akteuren besteht<br />

über die Mitwirkung <strong>der</strong> unternehmensinternen Experten in überbetrieblichen Gremien<br />

<strong>und</strong> Diskussionsforen eine gute Verbindung. Es gelingt den Experten oftmals, auf die<br />

Ar<strong>bei</strong>t im kollektiven Rahmen Einfluß zu nehmen. Die betrieblichen Akteure erwarten<br />

sich vom Kollektivvertrag einen Handlungsrahmen, an dem sie sich in Hinblick auf die<br />

Entwicklung betrieblicher Lohnmodelle orientieren können.<br />

Das Kooperationsmuster Zwei-Parteien-Modell sieht im Selbstverständnis <strong>der</strong> Akteure<br />

eine deutliche Rollentrennung vor: Den Vertretern <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tgeberseite obliegt es,<br />

Initiativen <strong>und</strong> Konzepte für die Entwicklung <strong>von</strong> Lohnmodellen zu entwickeln <strong>und</strong><br />

den <strong>Betriebsräte</strong>n vorzulegen. Diese sehen sich in einer Begutachterrolle. Sie überprüfen<br />

die Vorlagen des personalverantworlichen <strong>Manager</strong>s in Hinblick auf ihre Vereinbarkeit<br />

mit ihren eigenen Zielvorstellungen <strong>und</strong> weisen sie gegebenenfalls zurück, ohne<br />

sich selbst wesentlich an eventuellen Verän<strong>der</strong>ungsvorschlägen zu beteiligen. Der Betriebsrat<br />

läßt sich in konzeptionellen Ar<strong>bei</strong>ten nicht einbinden <strong>und</strong> geht an Vorlagen mit<br />

<strong>der</strong> kritischen Erwartung heran, daß Verän<strong>der</strong>ungen primär <strong>der</strong> ihn wenig interessierenden<br />

Effizienzsteuerung dienen sollen. Die Lösungen, so sie überhaupt zustandekommen,<br />

liegen dicht an den im Kollektivvertrag vorgesehenen Standardregelungen. Der<br />

Betriebsrat, <strong>der</strong> sich als Verlängerung <strong>der</strong> gewerkschaftlichen Organisation im Betrieb<br />

begreift, ar<strong>bei</strong>tet entsprechend eng mit Gewerkschaftsvertretern zusammen <strong>und</strong> stimmt<br />

jeden Schritt genau mit ihnen ab. Beide Seiten erwarten, daß <strong>der</strong> Kollektivvertrag unmittelbar<br />

anwendbare Lohnsysteme bereitstellt, so daß in <strong>der</strong> betrieblichen Arena <strong>der</strong><br />

Verhandlungsaufwand gering gehalten werden kann.<br />

5. Leistungen <strong>und</strong> Risiken <strong>der</strong> Kooperationsmuster<br />

Die Interviews <strong>und</strong> das Rückmelde-Workshop erbrachten eine Fülle <strong>von</strong> Informationen<br />

zu <strong>der</strong> Frage, welche Leistungs<strong>bei</strong>träge bzw. Chancen die betrieblichen <strong>und</strong><br />

überbetrieblichen Akteure den jeweiligen Kooperationsmustern zurechnen <strong>und</strong> worin<br />

sie ihre Risiken bzw. die Probleme sehen. Diese Einschätzungen werden nun in verdichteter<br />

Form zusammenfassend dargestellt. Sie vermitteln manche Hinweise zu einer<br />

weitergehenden Reflexion <strong>der</strong> Verhandlungssysteme. Ergänzend fragen wir, welche<br />

Bedeutung die Existenz <strong>der</strong> jeweiligen Kooperationsmuster für die Akteure auf <strong>der</strong> kollektiven<br />

Ebene aufweist.<br />

5.1. Leistungen <strong>und</strong> Risiken des Co-Managements<br />

Die beson<strong>der</strong>e Leistungsfähigkeit scheint darin zu bestehen, daß die betrieblichen<br />

Akteure auf einer partnerschaftlichen Ebene, die aus <strong>der</strong> wechselseitigen Anerkennung<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Positionen <strong>und</strong> Interessen erwächst <strong>und</strong> weniger auf formal-rechtlichen<br />

Gr<strong>und</strong>lagen beruht, betriebsspezifische Entlohnungsmodelle entwickeln können, die<br />

nach Einschätzung <strong>der</strong> Beteiligten einen befriedigenden Ausgleich <strong>der</strong> Effizienz- <strong>und</strong><br />

Verteilungsinteressen <strong>der</strong> Beteiligten ermöglichen. Der Betriebsrat bringt aktiv eigene<br />

Lösungskompetenzen ein <strong>und</strong> erweitert dadurch die informatorische Basis, auf die sich

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