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Christof Schulte, Axel Dycke - Rainer Hampp Verlag

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<strong>Christof</strong> <strong>Schulte</strong>, <strong>Axel</strong> <strong>Dycke</strong><br />

Mitarbeiterorientiertes Sozialleistungsmanagement<br />

Deskriptoren: Akzeptanz, Arbeitszeit, Beteiligung, Betriebsrat,<br />

Betriebsvereinbarung, Betriebsverfassungsgesetz, Entlohnung, Fallstudie,<br />

Flexibilität, Freizeit, Information, Jahresarbeitszeit,<br />

Lebensarbeitszeit, Lohnkosten, Lohnnebenkosten, Lohnstruktur,<br />

Mitarbeiter, Mitbestimmung, Motivation, Nutzen, Partizipation,<br />

Personaleinsatz, Personalentwicklung, Personalplanung, Personalpolitik,<br />

Sozialleistung, Unternehmenskultur, Urlaub, Wertorientierung,<br />

Wochenarbeitszeit, Ziele<br />

Aufgrund der veränderten Wertestruktur der Mitarbeiter und der ständig<br />

steigenden Personalkosten ergeben sich für das Personalmanagement<br />

Konsequenzen bezüglich der Gestaltung der betrieblichen Sozialleistungen.<br />

Hierbei setzt sich immer stärker die Erkenntnis durch, daß<br />

personalpolitische Maßnahmen strategische Investitionen darstellen. Mit<br />

dem Konzept des mitarbeiterorientierten Sozialleistungsmanagements wird<br />

im folgenden versucht, ein Instrumentarium darzustellen, mit dem diesen<br />

Entwicklungen Rechnung getragen werden kann.<br />

1. Problemstellung<br />

Eine Welle von mitarbeiterorientierten Führungskonzepten ist über die<br />

deutschen Unternehmen hinweggegangen. Sie hat sich deutlich im<br />

Selbstverständnis von Management und Mitarbeitern niedergeschlagen. Man<br />

schätzt Motivation und Verantwortungsbewußtsein als die wesentlichen<br />

Resultate der mitarbeiterorientierten Führung und versteht diese als<br />

Gewinn für alle Beteiligten. Nicht zuletzt handelte es sich um eine<br />

Reaktion auf geänderte gesellschaftliche Wertvorstellungen, um<br />

Verwirklichung von Partizipation und Selbstbestimmung auch im<br />

Unternehmen.<br />

Fast unberührt ließen hingegen solche Bestrebungen den Bereich der<br />

Entgeltregelungen. Selbst die individualleistungsbezogenen Elemente<br />

bleiben im traditionellen Rahmen, die freiwilligen Zusatzleistungen<br />

werden undifferenziert verteilt.<br />

Nun sperrt sich der genannte Bereich aber nicht gegen Neuerungen, weil<br />

dort nichts zu verbessern wäre. Die Klagen über hohe Personalnebenkosten<br />

gehen einher mit der um sich greifenden Erkenntnis, daß viele der<br />

Leistungen wenig geschätzt und noch mehr bei den Mitarbeitern völlig<br />

unbekannt sind. Bei dieser Problemlage bietet es sich geradezu an, in der<br />

Mitarbeit der Unternehmensangehörigen, bei Inanspruchnahme ihrer<br />

Eigenverantwortlichkeit nach Lösungsansätzen zu suchen.<br />

Diesen Gedanken greift das Cafeteria-Konzept auf, in dem die periodisch<br />

wiederkehrende Zusammenstellung von Sozialleistungen dem einzelnen<br />

Mitarbeiter nach seinen Bedürfnissen aus vorgegebenen Alternativen und<br />

bei festgelegtem Gesamtwert überlassen wird. Deshalb bildet die<br />

Darstellung von Gestaltungsmöglichkeiten solcher Systeme den Mittelpunkt<br />

des folgenden Aufsatzes. Andererseits bilden Cafeteria-Pläne nur einen<br />

Bestandteil eines viel umfassender zu verstehenden<br />

Sozialleistungsmanagements. Ohne die zielgerechte Einbindung in<br />

Informationsstrategien und ohne Ausrichtung auf ein übergeordnetes<br />

Personalentwicklungskonzept wäre auch hier nur halbe Arbeit geleistet.<br />

Beide Aspekte werden ausgehend von den Bedürfnissen bei der Implementierung<br />

von Cafeteria-Systemen angesprochen.


Der hier verwendete Begriff des Sozialleistungsmanagements ist<br />

seinerseits als Konkretisierung einer Teilaufgabe im Rahmen der<br />

"Schaffung und Ausschöpfung ertragreicher Potentiale (Becker 1987, S.<br />

31), also der Innovationsmanagements zu sehen.<br />

Es mag sein, daß die Praxis der kürzlich aufgelebten Diskussion um den<br />

Cafeteria-Gedanken Wirklichkeitsferne bescheinigt und skeptisch auf die<br />

engen gesetzlichen und tariflichen Vorgaben verweist. Diese theoretischen<br />

Überlegungen sollten jedoch als Anregungen aufgefaßt werden, auch in der<br />

Personalpolitik des Unternehmens eine langfristig angelegte Strategie zu<br />

verfolgen. Denn es ist nur eine langsame Einführung und der stufenweise<br />

Ausbau solcher Systeme denkbar, bei dem sukzessive neue Schwierigkeiten<br />

zu überwinden sind. Daß dies keine Unmöglichkeit ist, wollen wir mit drei<br />

kleinen bereits praktizierten Beispielen belegen, die wir unseren<br />

Überlegungen voranstellen.<br />

2. Ansätze in der Praxis<br />

2.1 Gewinnbeteiligung und Vorruhestand<br />

Die oben geschilderte Situation war genau die Ausgangslage, aus der<br />

heraus sich die Hewlett-Packard GmbH (HP) zu Innovationen im<br />

Sozialleistungsbereich gedrängt sah (vgl. Klein 1984). Eine Benefit-<br />

Analyse hatte ergeben, daß die Wahrnehmung der breiten Palette von<br />

Sozialleistungen sehr schwach ausgeprägt war. Am besten schnitt dabei<br />

noch der Pensionsplan des Unternehmens ab, der vorsah, daß sich<br />

Arbeitnehmer gegen regelmäßige Zahlungen eine Firmenpension ab dem 50.<br />

Lebensjahr sichern konnten. Gleichzeitig regte der Betriebsrat die<br />

Möglichkeit des Freizeitausgleichs anstelle von Überstundenvergütungen<br />

an. Der Trend zu mehr Freizeit, auch oder gerade im Austausch gegen<br />

Geldleistungen war offenkundig. Das neu entwickelte Konzept sieht deshalb<br />

vor, daß Arbeitnehmer, die sich für einen vorgezogenen Ruhestand<br />

entschieden haben, auf weitere angesparte Mittel in der Zeit bis zum<br />

Eintritt der gesetzlichen Rente zurückgreifen können. Damit wird die<br />

Möglichkeit einer verkürzten Lebensarbeitszeit in den meisten Fällen erst<br />

finanziell tragbar. Die Mittel, die das Unternehmen für diesen Zweck<br />

zurückstellt, stammen aus dem Verzicht auf Auszahlung der<br />

Gewinnbeteiligung oder von Teilen daraus.<br />

Die in diesem Konzept vorgesehenen Einschränkungen des berechtigten<br />

Personenkreises sowie die Verpflichtung der Mitarbeiter zu Folgebeiträgen<br />

ergeben sich aus dem Wesen dieser langfristig angelegten Sozialleistung.<br />

Einen zusätzlichen positiven Effekt wissen die Beteiligten zu schätzen.<br />

Er liegt in den positiven steuerlichen Konsequenzen: Das Unternehmen<br />

mindert sein Betriebsergebnis (entlastet gleichzeitig den Liquiditätsbedarf),<br />

der Mitarbeiter verlagert Einkommensteile aus den Zeiten seiner<br />

höchsten Progression in Zeiten mit geringerer Steuerbelastung, so daß<br />

sich zu der Verzinsung des Gewinnbeteiligungsguthabens eine Steuerersparnis<br />

ergibt. Es soll aber nicht verschwiegen werden, daß erst nach<br />

längerer Diskussion mit der Finanzverwaltung und nach Erfüllung<br />

spezieller Gestaltungsnormen die entsprechende Rechtsauffassung des<br />

Unternehmens durchgesetzt werden konnte.<br />

2.2 Gewinnbeteiligung und Langzeiturlaub<br />

Rein rechnerisch könnte aus ca. 2 % seines Jahresgehaltes einem<br />

Angestellten eine zusätzliche Urlaubswoche finanziert werden. Wenn die<br />

bisher gewährte Gewinnbeteiligung eine solche Größenordnung erreicht,<br />

eröffnet sich die Möglichkeit, wenigstens Teile davon als Freizeit


"auszuzahlen". Amerikanischen, australischen und schwedischen Vorbildern<br />

folgend, machte 1984 die Hamburg Port Consulting GmbH (HPC) ihren rd. 100<br />

Mitarbeitern ein solches Angebot (vgl. o. V. 1984a). In einer<br />

Betriebsvereinbarung wurde festgehalten, daß von dem angesparten<br />

Zusatzurlaub zwischen 3 Monaten und einem Jahr bezahlter Langzeiturlaub<br />

genommen werden können. Da dieses "Sabbatical" zur Vertiefung vorhandener<br />

Interessen, zur Weiterbildung oder zur persönlichen Regeneration eine<br />

echte Ergänzung zum üblichen Erholungsurlaub bietet, kommt es Bedürfnissen<br />

entgegen, die mit der bisherigen monetären Bonusregelung in keiner<br />

Weise befriedigt werden konnten. Mit dieser Intention wurde auch<br />

vereinbart, daß während der Urlaubszeit keiner anderen Erwerbstätigkeit<br />

nachgegangen werden darf.<br />

Als unmittelbarer positiver Effekt für das Unternehmen resultiert der<br />

allgemeine Vorteil aus Rückstellungen, die in diesem Fall entsprechend<br />

der Urlaubszusage für Löhne und Lohnnebenkosten vorgenommen werden. Dazu<br />

kommt die erhöhte personelle Flexibilität, wenn Auslastungsschwankungen<br />

auf diese, für die Mitarbeiter vorteilhaftere Art abgefangen werden<br />

können. Damit den betrieblichen Notwendigkeiten jederzeit Rechnung<br />

getragen wird, sieht die Regelung vor, daß der Langzeiturlaub<br />

grundsätzlich nur in Abstimmung mit der Geschäftsleitung genommen werden<br />

kann. Dennoch kommen neue Anforderungen auf die Personaleinsatzplanung<br />

und Personalentwicklung zu, wenn Mitarbeiter längere Zeit abwesend sind.<br />

Hierin liegt eine Chance, ausgehend von einem Stellvertreter-System die<br />

innerbetriebliche Kommunikation sowie die Verzahnung von Bereichen und<br />

Funktionen zu fördern. Die gesamte Belegschaft ist so auf ein höheres<br />

Qualifikationsniveau zu stellen.<br />

2.3 Jahresurlaub und Vorruhestand<br />

In fast jedem Unternehmen sehen sich leitende Angestellte der Situation<br />

gegenüber, daß sie ihren Jahresurlaub nicht voll ausschöpfen können. Sich<br />

diese Ansprüche abgelten zu lassen ist oft nicht attraktiver als auf sie<br />

zu verzichten. Deshalb eröffnet die Dresdner Bank AG diesem Personenkreis<br />

seit 1983 eine informelle Vorruhestands-Möglichkeit (vgl. Dresdner Bank<br />

AG 1983). Teile des Jahresurlaubs, die ab dem 40. Lebensjahr in ein<br />

Urlaubsguthaben eingebracht werden, kann der Mitarbeiter vor seiner<br />

Pensionierung ohne Minderung der Ruhestandsbezüge in bezahlten Langzeiturlaub<br />

umwandeln. Zusätzlich kann vorher schon alle fünf Jahre (bis zu 30<br />

Tage) oder bei Positionswechsel auf dieses Guthaben zurückgegriffen<br />

werden.<br />

Insgesamt stellen diese Bestimmungen die betrieblichen Belange in den<br />

Vordergrund, geben dem einzelnen Mitarbeiter aber neue Freiräume und<br />

ermöglichen ohne Belastung des Unternehmens zusätzliche Nutzung des<br />

gegebenen Personalbudgets. Ein weiteres typisches Element von Cafeteria-<br />

Konzepten erscheint ebenfalls in diesen Richtlinien der Dresdner Bank:<br />

Der Arbeitgeber hält einen Mindesturlaub von 20 Tagen jährlich zur<br />

Erholung für unbedingt notwendig und nimmt deshalb diesen Teil von der<br />

freien Disposition der Mitarbeiter aus.<br />

3. Ziele des mitarbeiterbezogenen Sozialleistungsmanagements<br />

Als Oberziel kann hier das allgemeine Ziel der unternehmerischen<br />

Personalpolitik, also der bedarfsgerechte Personaleinsatz bei größtmöglicher<br />

Produktivität genannt werden. Daran orientiert werden Maßnahmen<br />

der Arbeitszeit, Entlohnung, Ausbildung und Personalbeschaffung<br />

ergriffen, um auf Qualifikation, Motivation, Zufriedenheit, Verfügbarkeit<br />

der Mitarbeiter einzuwirken. Mitarbeiterbezogenes Sozialleistungsmanagement<br />

geht dabei zunächst von einem Teilbereich der Entgelte aus und


versucht durch Einbeziehung der anderen Aspekte zu einer Neuorientierung<br />

der Personalpolitik zu gelangen.<br />

Dieser Ansatzpunkt bedarf einer Rechtfertigung, da die Spielräume auf<br />

diesem Gebiet tatsächlich recht eng scheinen. Nicht zu verkennen ist<br />

allerdings das Motivationspotential sowie der beträchtliche Umfang, den<br />

die Personalzusatzleistungen erreichen (vgl. Wagner 1986, S. 17).<br />

Es kommt darin jedenfalls die Bemühung zum Ausdruck, mit<br />

personalwirtschaftlichen Instrumenten eine "Fusion von ökonomischem und<br />

sozialem Handeln (Bleicher 1985, S. 21) zu erreichen.<br />

Der neue Blickwinkel, unter dem die Beispiele zuvor schon beleuchtet<br />

wurden, mündet in zwei Grundsätze, die als Ziele folgendermaßen lauten:<br />

1. Durch die Aufnahme neuer und die mengenmäßige Umstrukturierung<br />

bestehender Sozialleistungen sollen dem Unternehmen keine zusätzlichen<br />

Kosten entstehen.<br />

2. Art und Struktur der Sozialleistungen sollen an den individuellen<br />

Bedürfnissen der Mitarbeiter ausgerichtet sein.<br />

Zum ersten Punkt ist anzumerken, daß hindurch freilich keine Konstanz des<br />

Leistungsumfanges gefordert wird. Die Möglichkeit, das<br />

Sozialleistungspaket wertmäßig durch Hinzunahme von Gehaltserhöhungen,<br />

Boni oder Freizeitregelungen auszuweiten bleibt ausdrücklich offen.<br />

Wesentlich verbessert werden dagegen die Steuerungsmöglichkeiten was die<br />

Gesamtsumme angeht. Die Zusage einer Sozialleistung führt nicht<br />

zwangsläufig zu einer Kostensteigerung, wenn ihr Preis steigt.<br />

Das zweite Ziel beinhaltet die beiden Aspekte der Mitarbeiterorientierung<br />

und der Flexibilität gleichermaßen. So wie mit geänderten gesellschaftlichen<br />

Wertvorstellungen Ansprüche an eine Beteiligung bei der<br />

Gestaltung des Entgelts steigen, so können - dies machte das erste<br />

Beispiel deutlich - sich ebenso die Bedürfnisse inhaltlich ändern.<br />

Die Arten der von Mitarbeitern geschätzten Leistungen haben sich im Zuge<br />

einer Orientierungspluralität vervielfacht. Wenn die Motivationstheorien<br />

vom Grundsatz des "je mehr Geld desto besser" abrücken mußten und<br />

persönliche Ziele wie Bildung, Sicherheit, Gesundheit und Freizeit in den<br />

Vordergrund gerückt haben, so wird sich dies auf längere Sicht in den<br />

Entgeltstrukturen widerspiegeln. Innerhalb von Anreizsystemen ergibt sich<br />

so die Möglichkeit zur "Feinsteuerung" (Bleicher 1985, S. 24).<br />

Als Aufgabe des Sozialleistungsmanagements ergibt sich daraus, im<br />

betrieblichen Rahmen darauf einzuwirken, daß größere Anteile an den<br />

Entgelten zum Nutzen des einzelnen Mitarbeiters nach dessen freier<br />

Disposition im Unternehmen verwendet werden können.<br />

Neben dieser allgemeinen Offenheit dem gesellschaftlichen Wandel<br />

gegenüber, bietet das neue Verfahren aber insbesondere dem Mitarbeiter<br />

die Möglichkeit, unter Berücksichtigung seiner persönlichen Lebensumstände<br />

und Präferenzen ein individuelles Sozialleistungspaket zeitlich<br />

wechselnd zusammenzustellen.<br />

In der Kombination der beiden Grundsätze erhofft man sich den Vorteil,<br />

daß die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes erhöht wird, weil der<br />

individuelle Nutzen der erhaltenen Sozialleistungen verbessert wird.


Was die Anreizwirkungen der hier vorgeschlagenen Elemente eines<br />

strategischen Personalmanagements angeht, bleibt man auf Spekulationen<br />

angewiesen. Die Spezialliteratur zu diesem Thema enthält jedoch vielfache<br />

Hinweise darauf, daß innovationsoffenes Verhalten dadurch angeregt werden<br />

kann (Becker 1987, S. 47, 49), und schlägt eine Kombination flexibler<br />

Entgeltpraktiken mit Entwicklungsanreizen zu höherer Motivation vor.<br />

Bleicher (1985, S. 23) erwähnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich den<br />

Cafeteria-Ansatz.<br />

Daneben können weitere Effekte erzielt werden, die bei der Gestaltung und<br />

Einführung eines Cafeteria-Systems ebenfalls berücksichtigt werden<br />

sollten. Zum einen wird durch die laufenden Auswahlentscheidungen der<br />

Mitarbeiter die Transparenz im betrieblichen Sozialwesen erhöht,<br />

Leistungen werden wahrgenommen die zuvor fast unbemerkt "hingenommen"<br />

wurden. Dies kann im Sinne der Stärkung einer Unternehmenskultur die<br />

Bindung an das Unternehmen und die Position am Arbeitsmarkt verbessern.<br />

Einen anderen Anreiz bieten ökonomische Vorteile, die in einer Verbesserung<br />

der Nettolohnposition bei gleichbleibendem Bruttolohn, also in der<br />

Nutzung von Steuervorteilen bestehen. Im übrigen wiesen die Beispiele<br />

bereits auf die Steuer- und Finanzierungseffekte beim Unternehmen hin.<br />

4. Gestaltungsparameter<br />

4.1 Leistungselemente<br />

Gegenstand der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über<br />

den Austausch von Leistungen im Rahmen eines flexiblen Sozialleistungsmanagements<br />

können insbesondere sein (vgl. Wagner 1986,<br />

S. 18f.):<br />

- die wöchentliche, jährliche und/oder Lebensarbeitszeit,<br />

- der Zeitpunkt von Lohn- und Gehaltszahlungen,<br />

- das Verhältnis zwischen Bar- und Zusatzleistungen,<br />

- Kompensationen von Gehaltszuwächsen durch Einmalzahlungen,<br />

- Sach- und Dienstleistungen (wie z. B. Werkswohnungen, Sparmöglichkeiten,<br />

Leasingsautos) sowie<br />

- Maßnahmen der Vermögensbildung (Kapital- bzw. Gewinnbeteiligung)<br />

Problematisch erscheinen alle Formen, die eine Barzahlung als Alternative<br />

im Leistungspaket vorsehen, da seitens der Finanzverwaltungen die<br />

Entscheidung gegen einen bestimmten Barbetrag als "Kauf" der<br />

eingetauschten Vorteile angesehen wird und sie deshalb zur<br />

Einkommensteuer herangezogen werden. Gehaltseinbußen der Mitarbeiter und<br />

Einschränkungen bzw. Kostenerhöhungen der Sozialleistung wären ansonsten<br />

die Folge. Hierbei treten allerdings zwei Ausnahmen auf. Zum einen kann<br />

es gerade aus steuerlichen Überlegungen heraus günstig sein,<br />

Gehaltszahlungen oder Teile davon zeitlich zu verschieben. Dies ist vor<br />

allem für Mitarbeiter interessant, die momentan einer hohen Steuerbelastung<br />

unterliegen, in späteren Jahren aber niedrigere Einkünfte und<br />

damit eine niedrigere Steuerlast erwarten. Für das Unternehmen ergibt<br />

sich eine Möglichkeit zur Selbstfinanzierung, da Rückstellungen gebildet<br />

werden können. Die zweite Ausnahme betrifft Mitarbeitergruppen mit hoher<br />

Grenzbesteuerung. Durch geeignete Leistungswahl (z. B. durch die<br />

steuerlich pauschale Anrechnung eines auch privat genutzten Firmenwagens)<br />

können sogar steuerliche Vorteile erzielt werden (vgl. Jäger 1983, S.<br />

168).<br />

Durch das Angebot von im Vergleich zu den Wettbewerbern besonderen Sachund<br />

Dienstleistungen an die Mitarbeiter können diese stärker an das<br />

Unternehmen gebunden werden. Derartige Leistungen, die heute in der Regel<br />

einheitlich für alle anspruchsberechtigten Mitarbeiter zur Verfügung


gestellt werden, beziehen sich beispielsweise auf Maßnahmen der<br />

Gesundheitsvorsorge und die Nutzung von Sport- und sonstigen<br />

Gemeinschaftseinrichtungen. Grenzen der freien Disposition durch die<br />

Mitarbeiter können hierbei aus sachlichen Gründen und dem Wesen einiger<br />

Sozialleistungen resultieren (vgl. o. V. 1984b). Werden beispielsweise<br />

für gewerbliche Arbeitnehmer mit besonderen physischen Belastungen<br />

laufende Untersuchungen und Kuren als freiwillige betriebliche<br />

Sozialleistungen angeboten, so eignen sich diese nicht zur Schaffung von<br />

Wahlmöglichkeiten. Auch Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen stellen<br />

unerläßliche Maßnahmen zur Personalentwicklung dar.<br />

Werden Einrichtungen zur Wahl gestellt, die für den Arbeitgeber mit hohen<br />

Fixkostenbelastungen verbunden sind (vgl. Jäger 1983, S. 168), wie z. B.<br />

Tennisplätze, kann dies bei zu geringer Auslastung zu einem<br />

unwirtschaftlichen Ressourceneinsatz führen. Dies stellt kein Argument<br />

gegen die Wahlmöglichkeiten dar, sondern ist ein Indikator dafür, daß die<br />

damit verbundenen Aufwendungen bislang für wenig geschätzte Angebote<br />

entstanden. Es wäre deshalb zu überlegen, fixkostenintensive Leistungen<br />

ohne hinreichende Nachfrage extern zu beschaffen.<br />

4.2 Ausmaß der Wahlfreiheit<br />

Um die Attraktivität und damit die Motivationswirkungen eines flexiblen<br />

Sozialleistungsmanagements möglichst groß zu gestalten, schiene es auf<br />

den ersten Blick wünschenswert zu sein, ein möglichst großes Maß an<br />

Wahlfreiheit für die Mitarbeiter zu implementieren. Dies würde bedeuten,<br />

daß diese im vorgegebenen Rahmen und unter Einhaltung von<br />

Tauschrelationen beliebig aus den freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen<br />

wählen könnten. Dem steht entgegen, daß einige Leistungen der<br />

Verwirklichung bestimmter betrieblicher Ziele dienen und deshalb seitens<br />

der Unternehmensleitung als unverzichtbar angesehen werden. In diesen<br />

Fällen bietet es sich an, ein Kernpaket zu bilden, über das hinaus der<br />

Mitarbeiter weitere Vergünstigungen frei wählen kann (vgl. Seltz/Gifford<br />

1983, S. 16, 26). Falls bei den "Pflichtleistungen" eine Differenzierung<br />

nach verschiedenen Mitarbeitergruppen erforderlich wird (z. B. bei<br />

arbeitsplatzbezogener Gesundheitsvorsorge zwischen gewerblichen<br />

Arbeitnehmern und Angestellten im Verwaltungsbereich) können<br />

gruppenspezifische Kernpakete geschaffen werden, um so noch gezielter auf<br />

persönliche Interessen und spezielle Anforderungen des Unternehmens<br />

einzugehen.<br />

Die schwächste Form der Wahlfreiheit ist in der Bildung von Standardpaketen<br />

zu sehen. Der Verwaltungsaufwand reduziert sich auf ein<br />

Minimum, da die Anzahl der Alternativen relativ gering ist und das<br />

Problem der Verrechnungsmodus exante gelöst wurde. Für die Mitarbeiter<br />

ergibt sich hierbei zwar eine niedrige Entscheidungsunsicherheit<br />

bezüglich der neuen Situation, kritisch ist jedoch anzumerken, daß ein<br />

derartiges System langfristig kaum als Verbesserung des Ausgangszustands<br />

angesehen werden kann. Um einen hohen Zielerreichungsgrad bei der<br />

Umsetzung des Cafeteria-Systems zu gewährleisten, ist deshalb darauf zu<br />

achten, daß Leistungskombinationen gebildet werden, die als echte<br />

Alternative angesehen werden, und daß mit den gefundenen Kombinationen<br />

jeweils möglichst hohe Nutzeneinschätzungen verbunden sind.<br />

4.3 Zeitliche Aspekte<br />

Zeitliche Aspekte im Rahmen des mitarbeiterorientierten Sozialleistungsmanagements<br />

betreffen zum einen die Häufigkeit der Festlegung durch<br />

den Mitarbeiter und zum anderen die Übertragbarkeit von Leistungen auf<br />

spätere Perioden (<strong>Dycke</strong>/<strong>Schulte</strong> 1986, S. 582).


Wie bereits betont wurde, soll durch die persönliche Auswahl der<br />

Sozialleistungen ein effizienter Mitteleinsatz im betrieblichen Sozialwesen<br />

sowie ein den Nutzenvorstellungen der Mitarbeiter adäquates Angebot<br />

zur Verfügung gestellt werden. Bedürfnisse und Präferenzen jedes<br />

einzelnen sind jedoch einen permanenten Wandel unterworfen, der unter<br />

anderem stark von der jeweiligen Lebensphase beeinflußt wird. Von daher<br />

ist es erforderlich, den Mitarbeitern die Möglichkeit einer periodischen<br />

Revision einzuräumen. Hinzu kommt, daß der Sozialleistungsumfang bei<br />

regelmäßig zu treffenden Wahlentscheidungen besser verdeutlicht werden<br />

kann. Schließlich besteht in der Regel auch seitens des Unternehmens die<br />

Notwendigkeit, die Austauschrelationen veränderten Kostenverhältnissen<br />

anzupassen und den Umfang des Sozialbudgets mit den sich wandelnden<br />

lohnpolitischen Gegebenheiten abzustimmen.<br />

Diese Überlegungen schließen nicht aus, daß der Mitarbeiter sich für<br />

einzelne Leistungen längerfristig entscheiden muß. Dies gilt beispielsweise<br />

für Ansprüche auf Ruhestandsgelder und Vorruhestandszeiten oder<br />

Versicherungsverträge und Sparpläne, denen regelmäßig eine Bindung über<br />

längere Zeiträume zugrundeliegt.<br />

Auch beim zweiten zeitlichen Gestaltungsparameter, der Periodenfixierung,<br />

können sich Einschränkungen der Alternativen aus dem Wesen der zur<br />

Auswahl stehenden Sozialleistungen ergeben. Es stellt sich zudem die<br />

Frage, ob alle Bezüge - außer den obligatorischen - übertragbar sein<br />

sollen, was in den meisten Fällen sicherlich die Attraktivität erhöht.<br />

Insbesondere in Verbindung mit Punktelösungen können hier interessante<br />

Erweiterungen für die Mitarbeiter geschaffen werden. Dagegen abzuwägen<br />

ist der deutlich höhere Verwaltungsaufwand. Bei intensiver Nutzung<br />

zeitlich übertragbarer Ansprüche wird die Einrichtung von<br />

Sozialleistungskonten notwendig.<br />

4.4 Verrechungssystem<br />

Bei der Festlegung des Verrechungsmodus sollte vermieden werden, daß<br />

durch die Gestaltung des Cafeteria-Systems steuerliche Nachteile<br />

ausgelöst werden. Die Verwendung von Verrechnungspreisen ist deshalb mit<br />

Vorbehalten zu betrachten, da hier ein Kauf von Leistungen angedeutet<br />

wird, während in Wirklichkeit lediglich die Austauschrelationen<br />

festgelegt werden. Zudem herrscht in der umfangreichen Literatur zum<br />

Thema "Verrechungspreise" keine Einigkeit darüber, wie diese in der<br />

Praxis sinnvoll festzulegen sind. Im vorliegenden Fall scheint es<br />

sinnvoll, die Lösung in Verhandlungen herbeizuführen.<br />

Akzeptanz und Erfolg eines flexiblen Entgeltsystems werden wesentlich<br />

durch die Verständlichkeit und Überschaubarkeit für die Mitarbeiter<br />

geprägt. Verrechnungspreise die auf Kosten basieren, weisen hierbei als<br />

Vorteile auf, daß sie einerseits durch die Geldnähe die gewohnheitsmäßig<br />

an Geldgrößen orientierte Wahlentscheidung erleichtern, andererseits aber<br />

auch das Ziel erreicht wird, ein Bewußtsein für die Lohnnebenkosten zu<br />

bilden. Bei einer großen Anzahl von Wahlmöglichkeiten und sich ändernden<br />

Kosten sind Preislösungen flexibel zu handhaben.<br />

Darüberhinaus wird immer dann, wenn Entgeltansprüche zeitlich<br />

transferiert werden, ein Rechnen in Geldeinheiten unverzichtbar, um die<br />

Klarheit der vertraglichen Ansprüche zu gewährleisten. Dementsprechend<br />

sind in diesen Systemen die Austauschrelationen durch die Verzinsung<br />

auszudrücken. Die Fragestellung erübrigt sich ebenso bei<br />

Wahlmöglichkeiten, die als Alternativen Barzahlungen vorsehen. Grundsätzlich<br />

besteht in allen Fällen zeitlicher Übertragbarkeit ein


Verzinsungsbedarf, die Vernächlässigung dieser Zinsen bei Sach- und<br />

Dienstleistungen erscheint aber angesichts des höheren Verwaltungsaufwandes<br />

und der Vorteile der Übertragung bzw. Kumulation für den<br />

Mitarbeiter vertretbar.<br />

Wird vom Mitarbeiter das ihm zustehende Budget in einer Periode nicht<br />

ausgeschöpft, so stellt sich die Frage nach der Verwendung der Restsumme.<br />

Läßt man zur Auswahl aus Sach-/Dienstleisungen und Freizeit die<br />

Möglichkeit zu, sich Restsummen auszahlen zu lassen oder Zusatzbedarfe<br />

gegebenenfalls durch eine Ausgleichszahlung zu dekken, so ist damit<br />

implizit eine Barzahlung als weitere Alternative angeboten. Wird eine<br />

Zuzahlung zugelassen, muß diese sicherlich nach oben begrenzt werden.<br />

Eine sinnvolle Begrenzung ist darin zu sehen, daß nur zur Ergänzung<br />

benötigte Punkte/Beträge auf diese Weise erworben werden können und nicht<br />

völlig neue Leistungen. Sobald eine periodische Übertragbarkeit gegeben<br />

ist, entschärft sich das Problem ohnehin, da dann von den Mitarbeitern<br />

eine persönliche Planung erwartet werden kann und auf das Ansparen von<br />

Punkten zu verweisen ist.<br />

Die Möglichkeit, den Verwaltungsaufwand bei periodenfixierten Nebenvergütungen<br />

etwas zu senken, bietet der Ansatz, eine automatische<br />

Weitergabe von nicht in Anspruch genommenen Beträgen, z. B. an Sparpläne<br />

und Vermögensbeteiligung oder bei kleineren Summen in der Form von<br />

Sachzuwendungen, vorzusehen.<br />

5. Einbindung in die Personalpolitik<br />

5.1 Projektorganisation<br />

Die Entscheidung, das Konzept des mitarbeiterorientieren Sozialleistungsmanagements<br />

im Unternehmen umzusetzen, impliziert gleichzeitig eine<br />

Reihe neuer Anforderungen im Personalwesen.<br />

Auf die reichhaltige Literatur zu innovationsfördernder<br />

Organisationsgestaltung kann in diesem Zusammenhang zurückgegriffen<br />

werden (z.B. Becker 1987, S. 53ff.). Die nachfolgenden Ausführungen<br />

können als Umsetzungsbeispiel solcher Vorschläge gelten (vgl.<br />

detaillierter <strong>Dycke</strong>/Schule 1986, S. 586ff.).<br />

Zweckmäßigerweise wird die Unternehmensleitung bei Ersteinführung einen<br />

Projektauftrag formulieren, den Projektleiter ernennen und ein<br />

Anfangsbudget zur Verfügung stellen. Zur Verkürzung der Entscheidungswege<br />

und Verdeutlichung ihrer Unterstützung, empfiehlt sich eine direkte<br />

Unterstellung unter die Geschäftsleitung. Ausschlaggebend für die<br />

Zusammenstellung des Projektteams sind die zur Einführung<br />

durchzuführenden Aufgaben, die beispielsweise umfassen<br />

- die Durchführung und Auswertung von Befragungen zur Analyse und<br />

Prognose der Mitarbeiterpräferenzen,<br />

- die steuerliche und rechtliche Gestaltung des Systems,<br />

- die Kalkulation der Sozialbudgets und dessen Verteilung auf die<br />

einzelnen Mitarbeiter<br />

- die Ausarbeitung des Wahlverfahrens in Form von Formblättern oder<br />

"Scheckheften"<br />

- die Durchführung von Informationsveranstaltungen und individuelle<br />

Beratung der Mitarbeiter sowie die Erstellung von Informationsschriften<br />

und<br />

- die Erstellung von Software.


Darüberhinaus gilt es gegebenenfalls Verhandlungen mit Dienstleistungsunternehmen,<br />

wie z. B. Versicherungsunternehmen, zu führen, um mit<br />

diesen geeignete Angebote auszuarbeiten.<br />

Damit aus der hierarchischen Hervorhebung der Projektgruppe möglichst<br />

kein Widerstand der übrigen Organisationsmitglieder entsteht, könnte ein<br />

Verbindungsausschuß eingerichtet werden, dessen Aufgabe es sein könnte,<br />

alle Interessengruppen regelmäßig über den Projektfortschritt zu<br />

unterrichten und vor wichtigen Entscheidungen zu hören. Es sind deshalb<br />

Vertreter aller Bereiche bzw. Abteilungen, Vertreter der Angestellten und<br />

der gewerblichen Arbeitsnehmer bzw. des Betriebsrats und der Gruppen mit<br />

besonderen Arbeitsbedingungen hinzuzuziehen. Wichtig ist diese Gruppe<br />

sowohl fachlich für die organisatorisch angemessene Gestaltung des<br />

Cafeteria-Systems als auch unter dem Aspekt der Akzeptanzsicherung bei<br />

Durchführenden und Nutznießern. Nach Beendigung der Projektphase könnte<br />

dieser Ausschuß eventuell beibehalten werden, um eine periodische<br />

Überprüfung des Systems vorzunehmen.<br />

Ein weiterer Bereich, der eine Neuorientierung der Personalpolitik<br />

erfordert, ergibt sich dann, wenn im Rahmen des mitarbeiterorientierten<br />

Sozialleistungsmanagements flexible Arbeitszeit- und Urlaubsmöglichkeiten<br />

angeboten werden. In diesem Fall werden nämlich die Konsequenzen<br />

mangelhafter betrieblicher Kommunikations- und Vertretungsstrukturen<br />

transparent. Es ist zu prüfen, inwieweit durch eine Erhöhung der<br />

Mitarbeiterqualifikation sowie durch den Abbau zu großer Arbeitsteilung<br />

ein umfassendes Stellvertretersystem aufgebaut werden kann.<br />

5.2 Informationsstrategie<br />

Der Arbeitgeber schafft mit der Einführung eines Cafeteria-Systems einen<br />

erheblichen Informationsbedarf in der Belegschaft. Dieser reicht von der<br />

detallierten Darstellung der Ausgangssituation über eine allgemeine<br />

Erklärung von Zweck und Inhalt des neuen Verfahrens bis hin zur<br />

anschaulichen und einfachen Unterrichtung über die Auswahlmöglichkeiten.<br />

Widerstände sollen so vermieden werden, die sich aus der Angst vor<br />

Einschränkung vorhandener Leistungen und aus der Unübersichtlichkeit und<br />

Neuartigkeit der Wahlentscheidung ergeben könnten. Zur Unterstützung sind<br />

Broschüren mit Beispielrechnungen sicher auch in der Durchführungsphase<br />

nützliche Informationen. Die genannten Aktivitäten müssen jeweils<br />

rechtzeitig erfolgen, damit nicht die Einführung des erklärtermaßen<br />

mitarbeiterorientieren Systems als autoritäre Maßnahme aufgefaßt wird.<br />

Nur so kann das Vertrauen der Arbeitnehmer gewonnen und die Möglichkeit<br />

zur Erörterung von Problemen und Fragen eingeräumt werden.<br />

In diesem Zusammenhang spielt die Unterrichtung des Betriebsrats eine<br />

wichtige Rolle. Das Mitbestimmungsrecht bei Form, Ausgestaltung und<br />

Verwaltung von Sozialeinrichtungen des Unternehmens ( 87 Abs. 1, Nr. 9<br />

BetrVerfG) und in generellen Fragen der Lohngestaltung ( 87 Abs., 1 Nr.<br />

10 BetrVerfG) bildet den formellen Anknüpfungspunkt für eine<br />

Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Dieser bietet sich aber sowohl in der<br />

Einführungsphase als auch bei der Weiterentwicklung des<br />

Sozialleistungssystems als Dialogpartner für den Arbeitgeber an (vgl.<br />

Sadowski, 1984, S. 587). Nicht zuletzt bildet auch die<br />

Betriebsvereinbarung das geeignete Instrument zur rechtlichen Absicherung<br />

aller Beteiligten.<br />

Die Auseinandersetzung mit Einwänden, Anregungen und Wünschen der<br />

Belegschaft dient einerseits der Akzeptanzsicherung und Informationsweitergabe,<br />

ist aber andererseits wichtiger Bestandteil der Infor-


mationsgewinnung. Ebenso wird als wichtige Station vor Einführung eines<br />

neuen Verfahrens und zu einer turnusmäßigen Überprüfung das Instrument<br />

der Mitarbeiterbefragung empfohlen. Die Attraktivität des vorhandenen<br />

Angebots, die Wertschätzung für potentielle Leistungen und die Akzeptanz<br />

des bestehenden Systems sind die Kernfragen, die hiermit beantwortet<br />

werden sollen. Je nach Größe des Unternehmens muß sich die Befragung auf<br />

eine repräsentative Stichprobe beschränken.<br />

Werden gleichzeitig die Personendaten abgefragt, so geben Cluster-<br />

Analysen Hinweise auf die mögliche Bildung von Kernpaketen oder<br />

Standardpaketen. Daneben kann die gewonnene Datenbasis zur Prognose der<br />

Inanspruchnahme von Leistungen dienen.<br />

5.3 Ausbaustufen mitarbeiterorientierter Sozialleistungssysteme<br />

Zuvor wurde schon mehrfach angedeutet, daß eine Verwirklichung und<br />

Weiterentwicklung von Cafeteria-Systemen nur in kleinen Schritten denkbar<br />

sind. Ebenso wie die Mitarbeiter für eine Nutzung der neuen Freiräume<br />

erst gewonnen werden müssen, können rechtliche institutionelle und<br />

organisatorische Gegebenheiten nur stufenweise den neuen Anforderungen<br />

angepaßt werden. Die aktiv gestaltende Personalpolitik sollte ihre<br />

heutigen Maßnahmen mit Perspektive auf künftige Entwicklungsmöglichkeiten<br />

ergreifen. In 5 Phasen lassen sich verschiedene Ausbaustufen<br />

unterscheiden, die von der Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen und -<br />

entgelte (vgl. Landesregierung von Baden-Württenberg 1983, S. 186 - 182)<br />

bis hin zu einem "flexible human resources system" reichen (vgl. Zippo<br />

1982, S. 57 - 58):<br />

(1) Beteiligung an der Arbeitsgestaltung mit Flexibilisierung der<br />

Arbeitszeit (Gleitzeit, Freizeitausgleich, Urlaubsakkumulation).<br />

(2) Flexible Gestaltung der Arbeitsentgelte, verstärkter Einfluß auf die<br />

Höhe des Lohns/Gehalts wird eingeräumt (erfolgsorientierte Bestandsteile,<br />

Kapitalbeteiligung).<br />

(3) Mitbestimmung und Flexibilisierung der organisatorischen und<br />

materiellen Arbeitsbedingungen (Ausstattung, Ablauf).<br />

(4) Selbständige Auswahl zwischen Bargehalt und einigen Sozialleistungsangeboten<br />

unter Einbeziehung der Arbeitszeit/Lebensarbeitszeit.<br />

(5) Einbeziehung von Qualifikationsalternativen, Weiterbildungsmöglichkeiten<br />

und Aufstiegschancen in die Auswahlentscheidungen.<br />

Mit dieser letzen Stufe ist eine Lücke geschlossen, die zwischen<br />

mitarbeiterorientierten Führungskonzepten und Personalpolitik noch häufig<br />

klafft. Die Personalentwicklung wird dadurch selbst Bestandteil der<br />

eigenverantwortlichen Auswahl des Mitarbeiters, der dann seinen<br />

Fähigkeiten angemessen, Bedürfnisse und Wünsche auf diesem wichtigen<br />

Gebiet noch unmittelbarer artikulieren kann. Freilich sind damit weitere<br />

Probleme bei der Koordination und Durchführung solcher Systeme verbunden.<br />

Jedem einzelnen Mitarbeiter wird damit ein strategisches Verhalten in<br />

eigener Sache ermöglicht, das ein insgesamt längerfristiges Denken und<br />

unternehmensbezogenes Entscheidungsverhalten in die Organisation<br />

hineinträgt. Für die Entwicklung eines mitarbeiterorientierten<br />

Sozialleistungsmanagements und ihre Einbindung in ein strategisches<br />

Personalmanagement ergeben sich zusammenfassend zwei Anforderungen. Zum<br />

einen müssen die Personalressourcen als strategisches Potential erkannt<br />

und berücksichtigt werden, und zum anderen muß das<br />

Sozialleistungsmanagement zu einem integralen Bestandteil der<br />

Personalstrategie werden.<br />

6. Literatur


BECKER, Fred G. (87): Innovationsfördernde Anreizsysteme. Ein<br />

konzeptioneller Beitrag zu einem Innovationsmanagement. In: Zeitschrift<br />

für Personalforschung, 1, S. 29 - 60<br />

BLEICHER, Knut (85): Zur strategischen Ausgestaltung von Anreizsystemen<br />

für die Führungsgruppe in Unternehmungen. In: Zeitschrift für<br />

Organisation, 54, S. 21 - 27<br />

DRESDNER BANK AG (Hrsg.) (83): Richtlinien für die Umwandlung von<br />

Jahresurlaubsansprüchen in Langzeiturlaub für leitende Angestellte,<br />

Frankfurt 1983.<br />

DYCKE, <strong>Axel</strong>; SCHULTE, <strong>Christof</strong> (86): Cafeteria-Systeme. Ziele,<br />

Gestaltungsformen, Beispiele und Aspekte der Implementierung. In: Die<br />

Betriebswirtschaft, 46, S. 577 - 589<br />

JÄGER, Wolfgang (83): Das "Cafeteria-Verfahren". In: Fortschrittliche<br />

Betriebsführung und Industrial Engineering, Bd. 32, S. 167 - 169.<br />

KLEIN, Roland (84): Der lange Weg zur frühen Rente. In: Manager Magazin,<br />

14, Heft-Nr. 9, S. 146 - 151.<br />

LANDESREGIERUNG VON BADEN-WÜRTTEMBERG (Hrsg.) (83): Zukunftsperspektiven<br />

gesellschaftlicher Entwicklung, Stuttgart 1983.<br />

O. V. (84a): Wie aus Tantiemen ein "Sabbatjahr" wird. In: Süddeutsche<br />

Zeitung, Nr. 265 vom 15.11.1984, S. 28.<br />

O. V. (84b): Zur umsatzsteuerlichen Beurteilung von freiwilligen<br />

Sozialleistungen. In: Handelsblatt, Nr. 221 vom 20.11.1984, S. 6.<br />

SADOWSKI, Dieter (84): Der Handel mit Sozialleistungen - Zur Ökonomie und<br />

Organisation der betrieblichen Sozialpolitik. In: Die Betriebswirtschaft,<br />

Bd. 44, S. 579 - 590.<br />

SELTZ, Christine; Gifford, Dale L. (83): Flexible Compensation - A<br />

Forward Look, AMA Management Briefing, New York 1983.<br />

WAGNER, Dieter (86): Möglichkeiten und Grenzen des Cafeteria-Ansatzes in<br />

der Bundesrepublik. In: BFuP, 38, S. 16 - 27.<br />

ZIPPO, Mary (82): Flexible Benefits: Just the Beginning. In: Personnel,<br />

Vol. 59, S. 56 - 58.

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