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Christof Schulte, Axel Dycke - Rainer Hampp Verlag

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gestellt werden, beziehen sich beispielsweise auf Maßnahmen der<br />

Gesundheitsvorsorge und die Nutzung von Sport- und sonstigen<br />

Gemeinschaftseinrichtungen. Grenzen der freien Disposition durch die<br />

Mitarbeiter können hierbei aus sachlichen Gründen und dem Wesen einiger<br />

Sozialleistungen resultieren (vgl. o. V. 1984b). Werden beispielsweise<br />

für gewerbliche Arbeitnehmer mit besonderen physischen Belastungen<br />

laufende Untersuchungen und Kuren als freiwillige betriebliche<br />

Sozialleistungen angeboten, so eignen sich diese nicht zur Schaffung von<br />

Wahlmöglichkeiten. Auch Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen stellen<br />

unerläßliche Maßnahmen zur Personalentwicklung dar.<br />

Werden Einrichtungen zur Wahl gestellt, die für den Arbeitgeber mit hohen<br />

Fixkostenbelastungen verbunden sind (vgl. Jäger 1983, S. 168), wie z. B.<br />

Tennisplätze, kann dies bei zu geringer Auslastung zu einem<br />

unwirtschaftlichen Ressourceneinsatz führen. Dies stellt kein Argument<br />

gegen die Wahlmöglichkeiten dar, sondern ist ein Indikator dafür, daß die<br />

damit verbundenen Aufwendungen bislang für wenig geschätzte Angebote<br />

entstanden. Es wäre deshalb zu überlegen, fixkostenintensive Leistungen<br />

ohne hinreichende Nachfrage extern zu beschaffen.<br />

4.2 Ausmaß der Wahlfreiheit<br />

Um die Attraktivität und damit die Motivationswirkungen eines flexiblen<br />

Sozialleistungsmanagements möglichst groß zu gestalten, schiene es auf<br />

den ersten Blick wünschenswert zu sein, ein möglichst großes Maß an<br />

Wahlfreiheit für die Mitarbeiter zu implementieren. Dies würde bedeuten,<br />

daß diese im vorgegebenen Rahmen und unter Einhaltung von<br />

Tauschrelationen beliebig aus den freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen<br />

wählen könnten. Dem steht entgegen, daß einige Leistungen der<br />

Verwirklichung bestimmter betrieblicher Ziele dienen und deshalb seitens<br />

der Unternehmensleitung als unverzichtbar angesehen werden. In diesen<br />

Fällen bietet es sich an, ein Kernpaket zu bilden, über das hinaus der<br />

Mitarbeiter weitere Vergünstigungen frei wählen kann (vgl. Seltz/Gifford<br />

1983, S. 16, 26). Falls bei den "Pflichtleistungen" eine Differenzierung<br />

nach verschiedenen Mitarbeitergruppen erforderlich wird (z. B. bei<br />

arbeitsplatzbezogener Gesundheitsvorsorge zwischen gewerblichen<br />

Arbeitnehmern und Angestellten im Verwaltungsbereich) können<br />

gruppenspezifische Kernpakete geschaffen werden, um so noch gezielter auf<br />

persönliche Interessen und spezielle Anforderungen des Unternehmens<br />

einzugehen.<br />

Die schwächste Form der Wahlfreiheit ist in der Bildung von Standardpaketen<br />

zu sehen. Der Verwaltungsaufwand reduziert sich auf ein<br />

Minimum, da die Anzahl der Alternativen relativ gering ist und das<br />

Problem der Verrechnungsmodus exante gelöst wurde. Für die Mitarbeiter<br />

ergibt sich hierbei zwar eine niedrige Entscheidungsunsicherheit<br />

bezüglich der neuen Situation, kritisch ist jedoch anzumerken, daß ein<br />

derartiges System langfristig kaum als Verbesserung des Ausgangszustands<br />

angesehen werden kann. Um einen hohen Zielerreichungsgrad bei der<br />

Umsetzung des Cafeteria-Systems zu gewährleisten, ist deshalb darauf zu<br />

achten, daß Leistungskombinationen gebildet werden, die als echte<br />

Alternative angesehen werden, und daß mit den gefundenen Kombinationen<br />

jeweils möglichst hohe Nutzeneinschätzungen verbunden sind.<br />

4.3 Zeitliche Aspekte<br />

Zeitliche Aspekte im Rahmen des mitarbeiterorientierten Sozialleistungsmanagements<br />

betreffen zum einen die Häufigkeit der Festlegung durch<br />

den Mitarbeiter und zum anderen die Übertragbarkeit von Leistungen auf<br />

spätere Perioden (<strong>Dycke</strong>/<strong>Schulte</strong> 1986, S. 582).

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