Christof Schulte, Axel Dycke - Rainer Hampp Verlag
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gestellt werden, beziehen sich beispielsweise auf Maßnahmen der<br />
Gesundheitsvorsorge und die Nutzung von Sport- und sonstigen<br />
Gemeinschaftseinrichtungen. Grenzen der freien Disposition durch die<br />
Mitarbeiter können hierbei aus sachlichen Gründen und dem Wesen einiger<br />
Sozialleistungen resultieren (vgl. o. V. 1984b). Werden beispielsweise<br />
für gewerbliche Arbeitnehmer mit besonderen physischen Belastungen<br />
laufende Untersuchungen und Kuren als freiwillige betriebliche<br />
Sozialleistungen angeboten, so eignen sich diese nicht zur Schaffung von<br />
Wahlmöglichkeiten. Auch Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen stellen<br />
unerläßliche Maßnahmen zur Personalentwicklung dar.<br />
Werden Einrichtungen zur Wahl gestellt, die für den Arbeitgeber mit hohen<br />
Fixkostenbelastungen verbunden sind (vgl. Jäger 1983, S. 168), wie z. B.<br />
Tennisplätze, kann dies bei zu geringer Auslastung zu einem<br />
unwirtschaftlichen Ressourceneinsatz führen. Dies stellt kein Argument<br />
gegen die Wahlmöglichkeiten dar, sondern ist ein Indikator dafür, daß die<br />
damit verbundenen Aufwendungen bislang für wenig geschätzte Angebote<br />
entstanden. Es wäre deshalb zu überlegen, fixkostenintensive Leistungen<br />
ohne hinreichende Nachfrage extern zu beschaffen.<br />
4.2 Ausmaß der Wahlfreiheit<br />
Um die Attraktivität und damit die Motivationswirkungen eines flexiblen<br />
Sozialleistungsmanagements möglichst groß zu gestalten, schiene es auf<br />
den ersten Blick wünschenswert zu sein, ein möglichst großes Maß an<br />
Wahlfreiheit für die Mitarbeiter zu implementieren. Dies würde bedeuten,<br />
daß diese im vorgegebenen Rahmen und unter Einhaltung von<br />
Tauschrelationen beliebig aus den freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen<br />
wählen könnten. Dem steht entgegen, daß einige Leistungen der<br />
Verwirklichung bestimmter betrieblicher Ziele dienen und deshalb seitens<br />
der Unternehmensleitung als unverzichtbar angesehen werden. In diesen<br />
Fällen bietet es sich an, ein Kernpaket zu bilden, über das hinaus der<br />
Mitarbeiter weitere Vergünstigungen frei wählen kann (vgl. Seltz/Gifford<br />
1983, S. 16, 26). Falls bei den "Pflichtleistungen" eine Differenzierung<br />
nach verschiedenen Mitarbeitergruppen erforderlich wird (z. B. bei<br />
arbeitsplatzbezogener Gesundheitsvorsorge zwischen gewerblichen<br />
Arbeitnehmern und Angestellten im Verwaltungsbereich) können<br />
gruppenspezifische Kernpakete geschaffen werden, um so noch gezielter auf<br />
persönliche Interessen und spezielle Anforderungen des Unternehmens<br />
einzugehen.<br />
Die schwächste Form der Wahlfreiheit ist in der Bildung von Standardpaketen<br />
zu sehen. Der Verwaltungsaufwand reduziert sich auf ein<br />
Minimum, da die Anzahl der Alternativen relativ gering ist und das<br />
Problem der Verrechnungsmodus exante gelöst wurde. Für die Mitarbeiter<br />
ergibt sich hierbei zwar eine niedrige Entscheidungsunsicherheit<br />
bezüglich der neuen Situation, kritisch ist jedoch anzumerken, daß ein<br />
derartiges System langfristig kaum als Verbesserung des Ausgangszustands<br />
angesehen werden kann. Um einen hohen Zielerreichungsgrad bei der<br />
Umsetzung des Cafeteria-Systems zu gewährleisten, ist deshalb darauf zu<br />
achten, daß Leistungskombinationen gebildet werden, die als echte<br />
Alternative angesehen werden, und daß mit den gefundenen Kombinationen<br />
jeweils möglichst hohe Nutzeneinschätzungen verbunden sind.<br />
4.3 Zeitliche Aspekte<br />
Zeitliche Aspekte im Rahmen des mitarbeiterorientierten Sozialleistungsmanagements<br />
betreffen zum einen die Häufigkeit der Festlegung durch<br />
den Mitarbeiter und zum anderen die Übertragbarkeit von Leistungen auf<br />
spätere Perioden (<strong>Dycke</strong>/<strong>Schulte</strong> 1986, S. 582).