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Christof Schulte, Axel Dycke - Rainer Hampp Verlag

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Darüberhinaus gilt es gegebenenfalls Verhandlungen mit Dienstleistungsunternehmen,<br />

wie z. B. Versicherungsunternehmen, zu führen, um mit<br />

diesen geeignete Angebote auszuarbeiten.<br />

Damit aus der hierarchischen Hervorhebung der Projektgruppe möglichst<br />

kein Widerstand der übrigen Organisationsmitglieder entsteht, könnte ein<br />

Verbindungsausschuß eingerichtet werden, dessen Aufgabe es sein könnte,<br />

alle Interessengruppen regelmäßig über den Projektfortschritt zu<br />

unterrichten und vor wichtigen Entscheidungen zu hören. Es sind deshalb<br />

Vertreter aller Bereiche bzw. Abteilungen, Vertreter der Angestellten und<br />

der gewerblichen Arbeitsnehmer bzw. des Betriebsrats und der Gruppen mit<br />

besonderen Arbeitsbedingungen hinzuzuziehen. Wichtig ist diese Gruppe<br />

sowohl fachlich für die organisatorisch angemessene Gestaltung des<br />

Cafeteria-Systems als auch unter dem Aspekt der Akzeptanzsicherung bei<br />

Durchführenden und Nutznießern. Nach Beendigung der Projektphase könnte<br />

dieser Ausschuß eventuell beibehalten werden, um eine periodische<br />

Überprüfung des Systems vorzunehmen.<br />

Ein weiterer Bereich, der eine Neuorientierung der Personalpolitik<br />

erfordert, ergibt sich dann, wenn im Rahmen des mitarbeiterorientierten<br />

Sozialleistungsmanagements flexible Arbeitszeit- und Urlaubsmöglichkeiten<br />

angeboten werden. In diesem Fall werden nämlich die Konsequenzen<br />

mangelhafter betrieblicher Kommunikations- und Vertretungsstrukturen<br />

transparent. Es ist zu prüfen, inwieweit durch eine Erhöhung der<br />

Mitarbeiterqualifikation sowie durch den Abbau zu großer Arbeitsteilung<br />

ein umfassendes Stellvertretersystem aufgebaut werden kann.<br />

5.2 Informationsstrategie<br />

Der Arbeitgeber schafft mit der Einführung eines Cafeteria-Systems einen<br />

erheblichen Informationsbedarf in der Belegschaft. Dieser reicht von der<br />

detallierten Darstellung der Ausgangssituation über eine allgemeine<br />

Erklärung von Zweck und Inhalt des neuen Verfahrens bis hin zur<br />

anschaulichen und einfachen Unterrichtung über die Auswahlmöglichkeiten.<br />

Widerstände sollen so vermieden werden, die sich aus der Angst vor<br />

Einschränkung vorhandener Leistungen und aus der Unübersichtlichkeit und<br />

Neuartigkeit der Wahlentscheidung ergeben könnten. Zur Unterstützung sind<br />

Broschüren mit Beispielrechnungen sicher auch in der Durchführungsphase<br />

nützliche Informationen. Die genannten Aktivitäten müssen jeweils<br />

rechtzeitig erfolgen, damit nicht die Einführung des erklärtermaßen<br />

mitarbeiterorientieren Systems als autoritäre Maßnahme aufgefaßt wird.<br />

Nur so kann das Vertrauen der Arbeitnehmer gewonnen und die Möglichkeit<br />

zur Erörterung von Problemen und Fragen eingeräumt werden.<br />

In diesem Zusammenhang spielt die Unterrichtung des Betriebsrats eine<br />

wichtige Rolle. Das Mitbestimmungsrecht bei Form, Ausgestaltung und<br />

Verwaltung von Sozialeinrichtungen des Unternehmens ( 87 Abs. 1, Nr. 9<br />

BetrVerfG) und in generellen Fragen der Lohngestaltung ( 87 Abs., 1 Nr.<br />

10 BetrVerfG) bildet den formellen Anknüpfungspunkt für eine<br />

Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Dieser bietet sich aber sowohl in der<br />

Einführungsphase als auch bei der Weiterentwicklung des<br />

Sozialleistungssystems als Dialogpartner für den Arbeitgeber an (vgl.<br />

Sadowski, 1984, S. 587). Nicht zuletzt bildet auch die<br />

Betriebsvereinbarung das geeignete Instrument zur rechtlichen Absicherung<br />

aller Beteiligten.<br />

Die Auseinandersetzung mit Einwänden, Anregungen und Wünschen der<br />

Belegschaft dient einerseits der Akzeptanzsicherung und Informationsweitergabe,<br />

ist aber andererseits wichtiger Bestandteil der Infor-

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