Christof Schulte, Axel Dycke - Rainer Hampp Verlag
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Darüberhinaus gilt es gegebenenfalls Verhandlungen mit Dienstleistungsunternehmen,<br />
wie z. B. Versicherungsunternehmen, zu führen, um mit<br />
diesen geeignete Angebote auszuarbeiten.<br />
Damit aus der hierarchischen Hervorhebung der Projektgruppe möglichst<br />
kein Widerstand der übrigen Organisationsmitglieder entsteht, könnte ein<br />
Verbindungsausschuß eingerichtet werden, dessen Aufgabe es sein könnte,<br />
alle Interessengruppen regelmäßig über den Projektfortschritt zu<br />
unterrichten und vor wichtigen Entscheidungen zu hören. Es sind deshalb<br />
Vertreter aller Bereiche bzw. Abteilungen, Vertreter der Angestellten und<br />
der gewerblichen Arbeitsnehmer bzw. des Betriebsrats und der Gruppen mit<br />
besonderen Arbeitsbedingungen hinzuzuziehen. Wichtig ist diese Gruppe<br />
sowohl fachlich für die organisatorisch angemessene Gestaltung des<br />
Cafeteria-Systems als auch unter dem Aspekt der Akzeptanzsicherung bei<br />
Durchführenden und Nutznießern. Nach Beendigung der Projektphase könnte<br />
dieser Ausschuß eventuell beibehalten werden, um eine periodische<br />
Überprüfung des Systems vorzunehmen.<br />
Ein weiterer Bereich, der eine Neuorientierung der Personalpolitik<br />
erfordert, ergibt sich dann, wenn im Rahmen des mitarbeiterorientierten<br />
Sozialleistungsmanagements flexible Arbeitszeit- und Urlaubsmöglichkeiten<br />
angeboten werden. In diesem Fall werden nämlich die Konsequenzen<br />
mangelhafter betrieblicher Kommunikations- und Vertretungsstrukturen<br />
transparent. Es ist zu prüfen, inwieweit durch eine Erhöhung der<br />
Mitarbeiterqualifikation sowie durch den Abbau zu großer Arbeitsteilung<br />
ein umfassendes Stellvertretersystem aufgebaut werden kann.<br />
5.2 Informationsstrategie<br />
Der Arbeitgeber schafft mit der Einführung eines Cafeteria-Systems einen<br />
erheblichen Informationsbedarf in der Belegschaft. Dieser reicht von der<br />
detallierten Darstellung der Ausgangssituation über eine allgemeine<br />
Erklärung von Zweck und Inhalt des neuen Verfahrens bis hin zur<br />
anschaulichen und einfachen Unterrichtung über die Auswahlmöglichkeiten.<br />
Widerstände sollen so vermieden werden, die sich aus der Angst vor<br />
Einschränkung vorhandener Leistungen und aus der Unübersichtlichkeit und<br />
Neuartigkeit der Wahlentscheidung ergeben könnten. Zur Unterstützung sind<br />
Broschüren mit Beispielrechnungen sicher auch in der Durchführungsphase<br />
nützliche Informationen. Die genannten Aktivitäten müssen jeweils<br />
rechtzeitig erfolgen, damit nicht die Einführung des erklärtermaßen<br />
mitarbeiterorientieren Systems als autoritäre Maßnahme aufgefaßt wird.<br />
Nur so kann das Vertrauen der Arbeitnehmer gewonnen und die Möglichkeit<br />
zur Erörterung von Problemen und Fragen eingeräumt werden.<br />
In diesem Zusammenhang spielt die Unterrichtung des Betriebsrats eine<br />
wichtige Rolle. Das Mitbestimmungsrecht bei Form, Ausgestaltung und<br />
Verwaltung von Sozialeinrichtungen des Unternehmens ( 87 Abs. 1, Nr. 9<br />
BetrVerfG) und in generellen Fragen der Lohngestaltung ( 87 Abs., 1 Nr.<br />
10 BetrVerfG) bildet den formellen Anknüpfungspunkt für eine<br />
Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Dieser bietet sich aber sowohl in der<br />
Einführungsphase als auch bei der Weiterentwicklung des<br />
Sozialleistungssystems als Dialogpartner für den Arbeitgeber an (vgl.<br />
Sadowski, 1984, S. 587). Nicht zuletzt bildet auch die<br />
Betriebsvereinbarung das geeignete Instrument zur rechtlichen Absicherung<br />
aller Beteiligten.<br />
Die Auseinandersetzung mit Einwänden, Anregungen und Wünschen der<br />
Belegschaft dient einerseits der Akzeptanzsicherung und Informationsweitergabe,<br />
ist aber andererseits wichtiger Bestandteil der Infor-