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Christof Schulte, Axel Dycke - Rainer Hampp Verlag

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"auszuzahlen". Amerikanischen, australischen und schwedischen Vorbildern<br />

folgend, machte 1984 die Hamburg Port Consulting GmbH (HPC) ihren rd. 100<br />

Mitarbeitern ein solches Angebot (vgl. o. V. 1984a). In einer<br />

Betriebsvereinbarung wurde festgehalten, daß von dem angesparten<br />

Zusatzurlaub zwischen 3 Monaten und einem Jahr bezahlter Langzeiturlaub<br />

genommen werden können. Da dieses "Sabbatical" zur Vertiefung vorhandener<br />

Interessen, zur Weiterbildung oder zur persönlichen Regeneration eine<br />

echte Ergänzung zum üblichen Erholungsurlaub bietet, kommt es Bedürfnissen<br />

entgegen, die mit der bisherigen monetären Bonusregelung in keiner<br />

Weise befriedigt werden konnten. Mit dieser Intention wurde auch<br />

vereinbart, daß während der Urlaubszeit keiner anderen Erwerbstätigkeit<br />

nachgegangen werden darf.<br />

Als unmittelbarer positiver Effekt für das Unternehmen resultiert der<br />

allgemeine Vorteil aus Rückstellungen, die in diesem Fall entsprechend<br />

der Urlaubszusage für Löhne und Lohnnebenkosten vorgenommen werden. Dazu<br />

kommt die erhöhte personelle Flexibilität, wenn Auslastungsschwankungen<br />

auf diese, für die Mitarbeiter vorteilhaftere Art abgefangen werden<br />

können. Damit den betrieblichen Notwendigkeiten jederzeit Rechnung<br />

getragen wird, sieht die Regelung vor, daß der Langzeiturlaub<br />

grundsätzlich nur in Abstimmung mit der Geschäftsleitung genommen werden<br />

kann. Dennoch kommen neue Anforderungen auf die Personaleinsatzplanung<br />

und Personalentwicklung zu, wenn Mitarbeiter längere Zeit abwesend sind.<br />

Hierin liegt eine Chance, ausgehend von einem Stellvertreter-System die<br />

innerbetriebliche Kommunikation sowie die Verzahnung von Bereichen und<br />

Funktionen zu fördern. Die gesamte Belegschaft ist so auf ein höheres<br />

Qualifikationsniveau zu stellen.<br />

2.3 Jahresurlaub und Vorruhestand<br />

In fast jedem Unternehmen sehen sich leitende Angestellte der Situation<br />

gegenüber, daß sie ihren Jahresurlaub nicht voll ausschöpfen können. Sich<br />

diese Ansprüche abgelten zu lassen ist oft nicht attraktiver als auf sie<br />

zu verzichten. Deshalb eröffnet die Dresdner Bank AG diesem Personenkreis<br />

seit 1983 eine informelle Vorruhestands-Möglichkeit (vgl. Dresdner Bank<br />

AG 1983). Teile des Jahresurlaubs, die ab dem 40. Lebensjahr in ein<br />

Urlaubsguthaben eingebracht werden, kann der Mitarbeiter vor seiner<br />

Pensionierung ohne Minderung der Ruhestandsbezüge in bezahlten Langzeiturlaub<br />

umwandeln. Zusätzlich kann vorher schon alle fünf Jahre (bis zu 30<br />

Tage) oder bei Positionswechsel auf dieses Guthaben zurückgegriffen<br />

werden.<br />

Insgesamt stellen diese Bestimmungen die betrieblichen Belange in den<br />

Vordergrund, geben dem einzelnen Mitarbeiter aber neue Freiräume und<br />

ermöglichen ohne Belastung des Unternehmens zusätzliche Nutzung des<br />

gegebenen Personalbudgets. Ein weiteres typisches Element von Cafeteria-<br />

Konzepten erscheint ebenfalls in diesen Richtlinien der Dresdner Bank:<br />

Der Arbeitgeber hält einen Mindesturlaub von 20 Tagen jährlich zur<br />

Erholung für unbedingt notwendig und nimmt deshalb diesen Teil von der<br />

freien Disposition der Mitarbeiter aus.<br />

3. Ziele des mitarbeiterbezogenen Sozialleistungsmanagements<br />

Als Oberziel kann hier das allgemeine Ziel der unternehmerischen<br />

Personalpolitik, also der bedarfsgerechte Personaleinsatz bei größtmöglicher<br />

Produktivität genannt werden. Daran orientiert werden Maßnahmen<br />

der Arbeitszeit, Entlohnung, Ausbildung und Personalbeschaffung<br />

ergriffen, um auf Qualifikation, Motivation, Zufriedenheit, Verfügbarkeit<br />

der Mitarbeiter einzuwirken. Mitarbeiterbezogenes Sozialleistungsmanagement<br />

geht dabei zunächst von einem Teilbereich der Entgelte aus und

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