Christof Schulte, Axel Dycke - Rainer Hampp Verlag
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"auszuzahlen". Amerikanischen, australischen und schwedischen Vorbildern<br />
folgend, machte 1984 die Hamburg Port Consulting GmbH (HPC) ihren rd. 100<br />
Mitarbeitern ein solches Angebot (vgl. o. V. 1984a). In einer<br />
Betriebsvereinbarung wurde festgehalten, daß von dem angesparten<br />
Zusatzurlaub zwischen 3 Monaten und einem Jahr bezahlter Langzeiturlaub<br />
genommen werden können. Da dieses "Sabbatical" zur Vertiefung vorhandener<br />
Interessen, zur Weiterbildung oder zur persönlichen Regeneration eine<br />
echte Ergänzung zum üblichen Erholungsurlaub bietet, kommt es Bedürfnissen<br />
entgegen, die mit der bisherigen monetären Bonusregelung in keiner<br />
Weise befriedigt werden konnten. Mit dieser Intention wurde auch<br />
vereinbart, daß während der Urlaubszeit keiner anderen Erwerbstätigkeit<br />
nachgegangen werden darf.<br />
Als unmittelbarer positiver Effekt für das Unternehmen resultiert der<br />
allgemeine Vorteil aus Rückstellungen, die in diesem Fall entsprechend<br />
der Urlaubszusage für Löhne und Lohnnebenkosten vorgenommen werden. Dazu<br />
kommt die erhöhte personelle Flexibilität, wenn Auslastungsschwankungen<br />
auf diese, für die Mitarbeiter vorteilhaftere Art abgefangen werden<br />
können. Damit den betrieblichen Notwendigkeiten jederzeit Rechnung<br />
getragen wird, sieht die Regelung vor, daß der Langzeiturlaub<br />
grundsätzlich nur in Abstimmung mit der Geschäftsleitung genommen werden<br />
kann. Dennoch kommen neue Anforderungen auf die Personaleinsatzplanung<br />
und Personalentwicklung zu, wenn Mitarbeiter längere Zeit abwesend sind.<br />
Hierin liegt eine Chance, ausgehend von einem Stellvertreter-System die<br />
innerbetriebliche Kommunikation sowie die Verzahnung von Bereichen und<br />
Funktionen zu fördern. Die gesamte Belegschaft ist so auf ein höheres<br />
Qualifikationsniveau zu stellen.<br />
2.3 Jahresurlaub und Vorruhestand<br />
In fast jedem Unternehmen sehen sich leitende Angestellte der Situation<br />
gegenüber, daß sie ihren Jahresurlaub nicht voll ausschöpfen können. Sich<br />
diese Ansprüche abgelten zu lassen ist oft nicht attraktiver als auf sie<br />
zu verzichten. Deshalb eröffnet die Dresdner Bank AG diesem Personenkreis<br />
seit 1983 eine informelle Vorruhestands-Möglichkeit (vgl. Dresdner Bank<br />
AG 1983). Teile des Jahresurlaubs, die ab dem 40. Lebensjahr in ein<br />
Urlaubsguthaben eingebracht werden, kann der Mitarbeiter vor seiner<br />
Pensionierung ohne Minderung der Ruhestandsbezüge in bezahlten Langzeiturlaub<br />
umwandeln. Zusätzlich kann vorher schon alle fünf Jahre (bis zu 30<br />
Tage) oder bei Positionswechsel auf dieses Guthaben zurückgegriffen<br />
werden.<br />
Insgesamt stellen diese Bestimmungen die betrieblichen Belange in den<br />
Vordergrund, geben dem einzelnen Mitarbeiter aber neue Freiräume und<br />
ermöglichen ohne Belastung des Unternehmens zusätzliche Nutzung des<br />
gegebenen Personalbudgets. Ein weiteres typisches Element von Cafeteria-<br />
Konzepten erscheint ebenfalls in diesen Richtlinien der Dresdner Bank:<br />
Der Arbeitgeber hält einen Mindesturlaub von 20 Tagen jährlich zur<br />
Erholung für unbedingt notwendig und nimmt deshalb diesen Teil von der<br />
freien Disposition der Mitarbeiter aus.<br />
3. Ziele des mitarbeiterbezogenen Sozialleistungsmanagements<br />
Als Oberziel kann hier das allgemeine Ziel der unternehmerischen<br />
Personalpolitik, also der bedarfsgerechte Personaleinsatz bei größtmöglicher<br />
Produktivität genannt werden. Daran orientiert werden Maßnahmen<br />
der Arbeitszeit, Entlohnung, Ausbildung und Personalbeschaffung<br />
ergriffen, um auf Qualifikation, Motivation, Zufriedenheit, Verfügbarkeit<br />
der Mitarbeiter einzuwirken. Mitarbeiterbezogenes Sozialleistungsmanagement<br />
geht dabei zunächst von einem Teilbereich der Entgelte aus und