Christof Schulte, Axel Dycke - Rainer Hampp Verlag
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Wie bereits betont wurde, soll durch die persönliche Auswahl der<br />
Sozialleistungen ein effizienter Mitteleinsatz im betrieblichen Sozialwesen<br />
sowie ein den Nutzenvorstellungen der Mitarbeiter adäquates Angebot<br />
zur Verfügung gestellt werden. Bedürfnisse und Präferenzen jedes<br />
einzelnen sind jedoch einen permanenten Wandel unterworfen, der unter<br />
anderem stark von der jeweiligen Lebensphase beeinflußt wird. Von daher<br />
ist es erforderlich, den Mitarbeitern die Möglichkeit einer periodischen<br />
Revision einzuräumen. Hinzu kommt, daß der Sozialleistungsumfang bei<br />
regelmäßig zu treffenden Wahlentscheidungen besser verdeutlicht werden<br />
kann. Schließlich besteht in der Regel auch seitens des Unternehmens die<br />
Notwendigkeit, die Austauschrelationen veränderten Kostenverhältnissen<br />
anzupassen und den Umfang des Sozialbudgets mit den sich wandelnden<br />
lohnpolitischen Gegebenheiten abzustimmen.<br />
Diese Überlegungen schließen nicht aus, daß der Mitarbeiter sich für<br />
einzelne Leistungen längerfristig entscheiden muß. Dies gilt beispielsweise<br />
für Ansprüche auf Ruhestandsgelder und Vorruhestandszeiten oder<br />
Versicherungsverträge und Sparpläne, denen regelmäßig eine Bindung über<br />
längere Zeiträume zugrundeliegt.<br />
Auch beim zweiten zeitlichen Gestaltungsparameter, der Periodenfixierung,<br />
können sich Einschränkungen der Alternativen aus dem Wesen der zur<br />
Auswahl stehenden Sozialleistungen ergeben. Es stellt sich zudem die<br />
Frage, ob alle Bezüge - außer den obligatorischen - übertragbar sein<br />
sollen, was in den meisten Fällen sicherlich die Attraktivität erhöht.<br />
Insbesondere in Verbindung mit Punktelösungen können hier interessante<br />
Erweiterungen für die Mitarbeiter geschaffen werden. Dagegen abzuwägen<br />
ist der deutlich höhere Verwaltungsaufwand. Bei intensiver Nutzung<br />
zeitlich übertragbarer Ansprüche wird die Einrichtung von<br />
Sozialleistungskonten notwendig.<br />
4.4 Verrechungssystem<br />
Bei der Festlegung des Verrechungsmodus sollte vermieden werden, daß<br />
durch die Gestaltung des Cafeteria-Systems steuerliche Nachteile<br />
ausgelöst werden. Die Verwendung von Verrechnungspreisen ist deshalb mit<br />
Vorbehalten zu betrachten, da hier ein Kauf von Leistungen angedeutet<br />
wird, während in Wirklichkeit lediglich die Austauschrelationen<br />
festgelegt werden. Zudem herrscht in der umfangreichen Literatur zum<br />
Thema "Verrechungspreise" keine Einigkeit darüber, wie diese in der<br />
Praxis sinnvoll festzulegen sind. Im vorliegenden Fall scheint es<br />
sinnvoll, die Lösung in Verhandlungen herbeizuführen.<br />
Akzeptanz und Erfolg eines flexiblen Entgeltsystems werden wesentlich<br />
durch die Verständlichkeit und Überschaubarkeit für die Mitarbeiter<br />
geprägt. Verrechnungspreise die auf Kosten basieren, weisen hierbei als<br />
Vorteile auf, daß sie einerseits durch die Geldnähe die gewohnheitsmäßig<br />
an Geldgrößen orientierte Wahlentscheidung erleichtern, andererseits aber<br />
auch das Ziel erreicht wird, ein Bewußtsein für die Lohnnebenkosten zu<br />
bilden. Bei einer großen Anzahl von Wahlmöglichkeiten und sich ändernden<br />
Kosten sind Preislösungen flexibel zu handhaben.<br />
Darüberhinaus wird immer dann, wenn Entgeltansprüche zeitlich<br />
transferiert werden, ein Rechnen in Geldeinheiten unverzichtbar, um die<br />
Klarheit der vertraglichen Ansprüche zu gewährleisten. Dementsprechend<br />
sind in diesen Systemen die Austauschrelationen durch die Verzinsung<br />
auszudrücken. Die Fragestellung erübrigt sich ebenso bei<br />
Wahlmöglichkeiten, die als Alternativen Barzahlungen vorsehen. Grundsätzlich<br />
besteht in allen Fällen zeitlicher Übertragbarkeit ein