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Christof Schulte, Axel Dycke - Rainer Hampp Verlag

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Wie bereits betont wurde, soll durch die persönliche Auswahl der<br />

Sozialleistungen ein effizienter Mitteleinsatz im betrieblichen Sozialwesen<br />

sowie ein den Nutzenvorstellungen der Mitarbeiter adäquates Angebot<br />

zur Verfügung gestellt werden. Bedürfnisse und Präferenzen jedes<br />

einzelnen sind jedoch einen permanenten Wandel unterworfen, der unter<br />

anderem stark von der jeweiligen Lebensphase beeinflußt wird. Von daher<br />

ist es erforderlich, den Mitarbeitern die Möglichkeit einer periodischen<br />

Revision einzuräumen. Hinzu kommt, daß der Sozialleistungsumfang bei<br />

regelmäßig zu treffenden Wahlentscheidungen besser verdeutlicht werden<br />

kann. Schließlich besteht in der Regel auch seitens des Unternehmens die<br />

Notwendigkeit, die Austauschrelationen veränderten Kostenverhältnissen<br />

anzupassen und den Umfang des Sozialbudgets mit den sich wandelnden<br />

lohnpolitischen Gegebenheiten abzustimmen.<br />

Diese Überlegungen schließen nicht aus, daß der Mitarbeiter sich für<br />

einzelne Leistungen längerfristig entscheiden muß. Dies gilt beispielsweise<br />

für Ansprüche auf Ruhestandsgelder und Vorruhestandszeiten oder<br />

Versicherungsverträge und Sparpläne, denen regelmäßig eine Bindung über<br />

längere Zeiträume zugrundeliegt.<br />

Auch beim zweiten zeitlichen Gestaltungsparameter, der Periodenfixierung,<br />

können sich Einschränkungen der Alternativen aus dem Wesen der zur<br />

Auswahl stehenden Sozialleistungen ergeben. Es stellt sich zudem die<br />

Frage, ob alle Bezüge - außer den obligatorischen - übertragbar sein<br />

sollen, was in den meisten Fällen sicherlich die Attraktivität erhöht.<br />

Insbesondere in Verbindung mit Punktelösungen können hier interessante<br />

Erweiterungen für die Mitarbeiter geschaffen werden. Dagegen abzuwägen<br />

ist der deutlich höhere Verwaltungsaufwand. Bei intensiver Nutzung<br />

zeitlich übertragbarer Ansprüche wird die Einrichtung von<br />

Sozialleistungskonten notwendig.<br />

4.4 Verrechungssystem<br />

Bei der Festlegung des Verrechungsmodus sollte vermieden werden, daß<br />

durch die Gestaltung des Cafeteria-Systems steuerliche Nachteile<br />

ausgelöst werden. Die Verwendung von Verrechnungspreisen ist deshalb mit<br />

Vorbehalten zu betrachten, da hier ein Kauf von Leistungen angedeutet<br />

wird, während in Wirklichkeit lediglich die Austauschrelationen<br />

festgelegt werden. Zudem herrscht in der umfangreichen Literatur zum<br />

Thema "Verrechungspreise" keine Einigkeit darüber, wie diese in der<br />

Praxis sinnvoll festzulegen sind. Im vorliegenden Fall scheint es<br />

sinnvoll, die Lösung in Verhandlungen herbeizuführen.<br />

Akzeptanz und Erfolg eines flexiblen Entgeltsystems werden wesentlich<br />

durch die Verständlichkeit und Überschaubarkeit für die Mitarbeiter<br />

geprägt. Verrechnungspreise die auf Kosten basieren, weisen hierbei als<br />

Vorteile auf, daß sie einerseits durch die Geldnähe die gewohnheitsmäßig<br />

an Geldgrößen orientierte Wahlentscheidung erleichtern, andererseits aber<br />

auch das Ziel erreicht wird, ein Bewußtsein für die Lohnnebenkosten zu<br />

bilden. Bei einer großen Anzahl von Wahlmöglichkeiten und sich ändernden<br />

Kosten sind Preislösungen flexibel zu handhaben.<br />

Darüberhinaus wird immer dann, wenn Entgeltansprüche zeitlich<br />

transferiert werden, ein Rechnen in Geldeinheiten unverzichtbar, um die<br />

Klarheit der vertraglichen Ansprüche zu gewährleisten. Dementsprechend<br />

sind in diesen Systemen die Austauschrelationen durch die Verzinsung<br />

auszudrücken. Die Fragestellung erübrigt sich ebenso bei<br />

Wahlmöglichkeiten, die als Alternativen Barzahlungen vorsehen. Grundsätzlich<br />

besteht in allen Fällen zeitlicher Übertragbarkeit ein

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