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Saison 2008 / 2009

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§ 44 Auf- und Abstiegsregelung Landesliga Frauen<br />

1. Die Landesliga ist zweigeteilt, in eine Staffel mit der Zusatzbezeichnung Nord (LLFN) und eine Staffel<br />

mit der Zusatzbezeichnung Süd (LLFS).<br />

2. Für die Zusammensetzung der beiden Staffeln gilt § 42 Ziffer 2 entsprechend.<br />

3. Die Meister der Landesliga Nord und Süd steigen in die Südbaden-Liga Frauen auf.<br />

4. Verzichtet einer der Meister oder Beide auf ihr Aufstiegsrecht, entscheidet die TK in Absprache mit<br />

der Spielleitenden Stelle über das Aufstiegsrecht.<br />

5. Die Tabellenletzten jeder Staffel steigen in die Bezirksklasse des Bezirkes ab, dem der Verein angehört.<br />

6. Ergibt sich durch Auf– und Abstieg eine ungerade Mannschaftszahl, wird ein weiterer Absteiger<br />

durch Relegationsspiele ermittelt, um die Mannschaftszahl zu erreichen.<br />

7. Die Bestimmungen der §§ 38 und 40 gelten entsprechend.<br />

8. Sollte die Mannschaftszahl einer Staffel unterschritten werden, ermitteln die Vizemeister der Bezirksklassen<br />

der ihr zugeordneten Bezirke, in einer einfachen Runde den/die weiteren Aufsteiger in<br />

die Landesliga.<br />

§ 45 Auf- und Abstiegsregelung für Mannschaften auf Bezirksebene<br />

Die Bezirke regeln dies für den von ihnen geleiteten Spielbetrieb in eigener Verantwortung. Die §§ 38,<br />

39, 40 sind zu beachten. Dies muss in den Ergänzungsbestimmungen der Bezirke zu diesen Durchführungsbestimmungen<br />

enthalten sein.<br />

- Meisterschaftsspiele der Jugend auf Verbandsebene -<br />

§ 46 Spieltechnik<br />

Alle Meisterschafts-, Pokalmeisterschafts- und Freundschaftsspiele im Bereich des Südbadischen<br />

Handballverbandes sind durch die Beschlüsse des Verbandsjugendtages nach den neuen Spielformen<br />

durchzuführen.<br />

Werden die Vorgaben von Mannschaften und Schiedsrichtern nicht eingehalten, erfolgt bei bekannt<br />

werden durch die spielleitende Stelle eine Bestrafung gemäß § 1 Ziffer 3 RO DHB, wegen Verstoßes<br />

gegen § 11 Ziffer 2 c) der Satzung des SHV, unter Anwendung des § 3 Ziffer 1 f) und g) RO DHB.<br />

§ 47 Letzter Spieltag<br />

Das letzte Meisterschaftsspiel der Spielrunde sollte 1 Woche vor dem Endspiel um die südbadische<br />

Meisterschaft liegen.<br />

§ 48 Abstellung von Spielern<br />

Überschneidet sich eine Maßnahme des Verbandes oder eines übergeordneten Organs mit einem in<br />

dieser Altersklasse angesetzten Meisterschaftsspieles, hat der Verein das Recht, eine kostenfreie Verlegung<br />

des Meisterschaftsspieles zu beantragen. § 82 Ziffer 7 SpO DHB.<br />

§ 49 Spielklassenzusammensetzung<br />

1. Die Spielklassenzusammensetzung für die neue Spielsaison der männlichen und weiblichen Südbaden-Liga<br />

Jugend A, B, C und Qualifikation zur Baden-Württemberg-Oberliga Jugend A, wird vom<br />

Verbandsjugendausschuss unmittelbar nach Ablauf der Spielsaison festgelegt.<br />

2. Auswahlverfahren und Durchführung von Qualifikationsrunden in den Bezirken regeln diese in eigener<br />

Zuständigkeit.<br />

3. Die zuständige Spielleitende Stelle kann eine andere Staffelzusammensetzung bestimmen, wenn<br />

ein gegebener Anlass es erforderlich macht.

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