Saison 2008 / 2009
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§ 44 Auf- und Abstiegsregelung Landesliga Frauen<br />
1. Die Landesliga ist zweigeteilt, in eine Staffel mit der Zusatzbezeichnung Nord (LLFN) und eine Staffel<br />
mit der Zusatzbezeichnung Süd (LLFS).<br />
2. Für die Zusammensetzung der beiden Staffeln gilt § 42 Ziffer 2 entsprechend.<br />
3. Die Meister der Landesliga Nord und Süd steigen in die Südbaden-Liga Frauen auf.<br />
4. Verzichtet einer der Meister oder Beide auf ihr Aufstiegsrecht, entscheidet die TK in Absprache mit<br />
der Spielleitenden Stelle über das Aufstiegsrecht.<br />
5. Die Tabellenletzten jeder Staffel steigen in die Bezirksklasse des Bezirkes ab, dem der Verein angehört.<br />
6. Ergibt sich durch Auf– und Abstieg eine ungerade Mannschaftszahl, wird ein weiterer Absteiger<br />
durch Relegationsspiele ermittelt, um die Mannschaftszahl zu erreichen.<br />
7. Die Bestimmungen der §§ 38 und 40 gelten entsprechend.<br />
8. Sollte die Mannschaftszahl einer Staffel unterschritten werden, ermitteln die Vizemeister der Bezirksklassen<br />
der ihr zugeordneten Bezirke, in einer einfachen Runde den/die weiteren Aufsteiger in<br />
die Landesliga.<br />
§ 45 Auf- und Abstiegsregelung für Mannschaften auf Bezirksebene<br />
Die Bezirke regeln dies für den von ihnen geleiteten Spielbetrieb in eigener Verantwortung. Die §§ 38,<br />
39, 40 sind zu beachten. Dies muss in den Ergänzungsbestimmungen der Bezirke zu diesen Durchführungsbestimmungen<br />
enthalten sein.<br />
- Meisterschaftsspiele der Jugend auf Verbandsebene -<br />
§ 46 Spieltechnik<br />
Alle Meisterschafts-, Pokalmeisterschafts- und Freundschaftsspiele im Bereich des Südbadischen<br />
Handballverbandes sind durch die Beschlüsse des Verbandsjugendtages nach den neuen Spielformen<br />
durchzuführen.<br />
Werden die Vorgaben von Mannschaften und Schiedsrichtern nicht eingehalten, erfolgt bei bekannt<br />
werden durch die spielleitende Stelle eine Bestrafung gemäß § 1 Ziffer 3 RO DHB, wegen Verstoßes<br />
gegen § 11 Ziffer 2 c) der Satzung des SHV, unter Anwendung des § 3 Ziffer 1 f) und g) RO DHB.<br />
§ 47 Letzter Spieltag<br />
Das letzte Meisterschaftsspiel der Spielrunde sollte 1 Woche vor dem Endspiel um die südbadische<br />
Meisterschaft liegen.<br />
§ 48 Abstellung von Spielern<br />
Überschneidet sich eine Maßnahme des Verbandes oder eines übergeordneten Organs mit einem in<br />
dieser Altersklasse angesetzten Meisterschaftsspieles, hat der Verein das Recht, eine kostenfreie Verlegung<br />
des Meisterschaftsspieles zu beantragen. § 82 Ziffer 7 SpO DHB.<br />
§ 49 Spielklassenzusammensetzung<br />
1. Die Spielklassenzusammensetzung für die neue Spielsaison der männlichen und weiblichen Südbaden-Liga<br />
Jugend A, B, C und Qualifikation zur Baden-Württemberg-Oberliga Jugend A, wird vom<br />
Verbandsjugendausschuss unmittelbar nach Ablauf der Spielsaison festgelegt.<br />
2. Auswahlverfahren und Durchführung von Qualifikationsrunden in den Bezirken regeln diese in eigener<br />
Zuständigkeit.<br />
3. Die zuständige Spielleitende Stelle kann eine andere Staffelzusammensetzung bestimmen, wenn<br />
ein gegebener Anlass es erforderlich macht.